Dresden: Ermittlungen gegen NazigegnerInnen ohne Rechtsgrundlage

addn.me 05.10.2011 23:07 Themen: Antifa Blogwire Medien Repression
Der Umgang mit den Protesten gegen die Naziaufmärsche in Dresden sorgte bundesweit für Aufsehen. Mehrere Funkzellenabfragen, der Einsatz eines IMSI-Catchers und die Verfolgung dutzender Personen unter dem Vorwurf, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, gaben dem Begriff der "sächsichen Demokratie" eine neue Bedeutung. Nun sollen die Ermittlungen wegen dem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz rechtswidrig sein, denn das sächsische Versammlungsgesetz wurde im April 2011 rückwirkend gekippt. Zu diesem Schluss kam ein jüngst veröffentlichtes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Dies wird jedoch nicht zu einem Einlenken der sächsischen Staatsanwaltschaft führen. Diese möchte in Kürze die ersten Verfahren gegen führende Mitglieder der Linken eröffenen. Insgesamt stehen 54 Personen unter dem Verdacht, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Eine Verurteilung scheint jedoch unwahrscheinlich.
Der Sächsische Landesverfassungsgerichtshof kippte im April 2011 das Landesversammlungsgesetz rückwirkend zum Januar 2010 aufgrund formaler Fehler. Damit besaßen die Normen zum Zeitpunkt der Gegenproteste keine Gültigkeit und stellen keine strafrechtlich relevante Grundlage mehr dar. Die Dresdner Staatsanwaltschaft und das Justizministerium berufen sich nun auf das Bundesversammlungsgesetz, dessen Anwendbarkeit jedoch im Hinblick auf das verfassungsrechtlich garantierte Prinzip des Rückwirkungsverbotes fraglich ist. Dieses besagt, dass eine Tat nur bestraft werden kann, wenn sie schon zur Zeit ihrer Begehung mit einer Strafe bedroht war. Problematisch ist, dass sich Landes- und Bundesgesetz im Strafmaß unterscheiden. Während das Sächsische Versammlungsgesetz für Blockaden einer Demonstration eine Höchststrafe von zwei Jahren vorsah, ordnet das Bundesgesetz eine von drei Jahren an. Somit würde BlockiererInnen nachträglich eine höhere Strafe drohen, von der sie zum Zeitpunkt der Blockade keine Kenntnis haben konnten. Aus diesem Grund fordert Wolfgang Neskovic, Justiziar der Linksfraktion, die sofortige Einstellung aller Verfahren für den Zeitraum von Januar 2010 bis April 2011. Die Staatsanwaltschaft will ihre Ermittlungen trotz dessen auf der Grundlage des Bundesversammlungsgesetzes fortführen, wobei laut dem Sprecher von Justizminister Jürgen Martens (FDP) "strafrechtlich das mildere Gesetz anzuwenden" sei.

Die vier Verfahren aus 2010 richten sich gegen die Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei in Sachsen, Thüringen und Hessen. Derzeit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es zu einem Prozess kommen wird. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Organisation einer friedlichen Blockade gegen den Naziaufmarsch vor zwei Jahren. Für eine Anklageerhebung wurden die letzten Hürden genommen. So hob eine Mehrheit aus CDU, FDP und NPD letzte Woche die Immunität des sächsischen Abgeordneten André Hahn auf. Heute folgte die Aufhebung der Immunität des Fast-Ministerpräsidenten Thüringens, Bodo Ramelow.

Während die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen vorantreibt, beginnen die Planungen des Bündnis "Dresden Nazifrei" für die Proteste im nächsten Jahr. Als Auftakt wird traditionell eine "Aktivierungskonferenz" veranstaltet, diesmal auf dem Geländer der TU Dresden. Neben mehreren Vorträgen stehen auch Workshops auf dem Programm. Die Termine nahm scheinbar auch ein Journalist der Bild-Zeitung zur Kenntnis und konstruierte seine Horrorvision: "Linksradikale trainieren an Dresdner Uni!" So wurden friedliche Sitzblockaden zu Mitteln von sogenannten "Linksextremisten" umgedeutet und potentielle TeilnehmerInnen als StraftäterInnen diffamiert. Dies griff auch der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) dankend auf und äußerte sich in der Bild-Zeitung mit den Worten: "Mit dieser Aktion zeigen die Leute von ‚dresden nazifrei’ ihr wahres Gesicht. Das sind keine friedlichen Demonstranten. Sie wollen Gewalt." Auf dieser populistischen Linie verlaufen seit Monaten die Äußerungen der verantwortlichen Politiker.

Siehe auch: Strafverfahren ohne rechtliche Grundlage – in Sachsen geht alles

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Ergänzungen

Blockaden sind nicht pauschal

strafbar 06.10.2011 - 06:07
Weder nach dem Bundesversammlungsgesetz noch nach den Landesgesetzen sind Blockaden per se strafbar. Die Paragrafen lassen zwar formal eine "Störung" ausreichen. Diese muss aber von einer solchen Qualität sein, dass sie einer Sprengung oder Verhinderung gleichkommt - und zwar im Sinne eines aggressiven Gewaltakts. Den Blockierern muss zudem im Einzelnen nachgewiesen werden, dass sie auch eine verhinderungsgleiche oder sprengungsgleiche Störung beabsichtigt haben.

Sonst wäre es bei uns strafbar, sich irgendwie störend in der Nähe von Demos zu verhalten. In Weißrussland kommt man ja für des dem Präsidenten unangenehme Klatschen am Rande von Versammlungen für mehrere Monate in den Knast...

Sachsen=Belarus?

heute auch im nd

leserin 06.10.2011 - 12:18
das "neue deutschland" berichtet heute auch mal wieder fett zum thema
mit einem text
 http://www.neues-deutschland.de/artikel/208279.saechsische-sammelwut.html

und einem interview
 http://www.neues-deutschland.de/artikel/208283.blind-gegen-recht.html

@addn

hujlak 06.10.2011 - 17:51
Wenn die sächsische Regierung mehr unter Druck gerät kann sich dies positiv für die Angeklagten auswirken und auf kommende Proteste 2012. Der Spiegel hat den IMSI Catcher Skandal bereits in 2 Artikeln aufgegriffen. Es wäre für alle Gegner des Naziaufmarsches wünschenswert wenn die das Verhalten der sächsischen Justiz und Poltik mehr in die Öffentlichkeit gerückt wird und damit auch selbstredend in ein schlechtes Licht. Immerhin brechen sie ihre eigenen Gesetzte. Ich weiß nicht wie viel Pressearbeit ihr zu großen Zeitungen betreibt, eure Recherchen könnten daber durchaus für positive Schlagzeilen führen. Die massiven Amtsmissbrauche und Befugnissüberschreitungen (Hausdurchsuchungen in Thüringen, IMSI Catcher und nun der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz) dürften bei vielen Leuten nicht gerade auf Verständnis stoßen. Und darum geht es ja schließlich, die sächsischen CDU und Justitz unter öffentlichen Druck setzen. Ein paar linksradikale Gruppen die sich beschweren reichen da leider nicht.

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