Presseerklärung RA's zu Christian G.

Freiheit und Glück 05.10.2011 12:00 Themen: Repression
Christian G., der gemeinsam mit Sonja S. Mitte September von Frankreich nach Deutschland ausgeliefert wurde, muss trotz lebensbedrohlicher Situation weiterhin in Haft bleiben. In der Presseerklärung nimmt sein Anwalt dazu Stellung.
Am 8. Oktober 2011 findet um 16.00 in Frankfurt am Main eine Knastkundgebung statt: Knast Preungesheim, Homberger Landstr./Obere Kreuzäckerstr.
Christian und Sonja sind aktuell in Preungesheim inhaftiert.
Presseerklärung von Rechtsanwalt Heiermann:

Köln, 5.10.2011
II
Presseerklärung


Untersuchungshaft trotz Lebensgefahr weiter fortgesetzt

Am 14.9.2011 wurden Sonja S. (78) und Christian G. (70) nach über zehnjährigen legalem Aufenthalt in Frankreich an Deutschland ausgeliefert und am selben Tag inhaftiert.
Besonders für Christian G. bedeutet die Inhaftierung eine Gefahr für sein Leben. Denn nach einem wiederbelebten plötzlichen Herztod im Oktober 1997, leidet er unter schweren neuropsychologischen Störungen, die ihn u.a. unfähig machen, seine täglich notwendige, komplizierte Medikation einzuhalten.
Der Sachverständige Prof. Bratzke, Rechtsmedizin Frankfurt, hat in einem Gutachten feststellt, dass diese Medikation - unter Gefängnisbedingungen - von einem Arzt verabreicht werden muss. Dennoch ist Christian G. am 29.9.2011 vom Gefängniskrankenhaus Kassel in die JVA Frankfurt verlegt worden, wo diese ärztliche Betreuung nicht sichergestellt ist.

Im Rahmen der mündlichen Haftprüfung sind Staatsanwaltschaft und Gericht nochmals auf diese schweren Gesundheitsgefahren hingewiesen worden. Zwar hat das Gericht den Haftbefehl am 4.10.11 außer Vollzug gesetzt, aber auf die sofort eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft Herrn G. weiter inhaftiert. Vor einer Freilassung soll die Entscheidung des Beschwerdegerichts abgewartet werden.

Als Verteidiger von Herrn G. stelle ich fest, dass eine Inhaftierung bei akuter Lebensgefahr niemals gerechtfertigt ist.
Auch die gerichtliche Bestätigung des Haftbefehls ist nicht verständlich, denn in mehreren Gutachten wird Herrn G. bescheinigt, dass sein autobiographisches Gedächtnis und sein Arbeitsgedächtnis erheblich beeinträchtigt sind.
Wie aber soll sich ein Mensch gegen Vorwürfe verteidigen, die über 30 Jahre zurückliegen, wenn er sich nicht mehr an diese Zeit erinnert? Ein gesetzlicher Grund für eine Inhaftierung ist nicht erkennbar. Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund die Staatsanwaltschaft Fluchtgefahr bei diesem Krankheitsbild auch nur in Erwägung ziehen kann.

Über die Fortdauer der Untersuchungshaft von Frau Sonja S. ist bis zur Stunde noch nicht entschieden.




Heiermann
Rechtsanwalt
Verteidiger von Christian G.



Zum weiteren Hintergrund die Presseerklärung der Rechtsanwälte Heiermann und Hartmann vom 11.3.2009:


Köln, 11.3.2009

P R E S S E E R K L Ä R U N G


Die Gunst der Stunde genutzt

Am 25.2.2009 hat der Pariser Cour d´Appell in 1. Instanz entschieden, dass Sonja S. (76) und Christian G.(67) an die Bundesrepublik ausgeliefert werden. Gegen diesen Beschluss ist Rechtsmittel eingelegt worden. Bereits im Jahre 2000 waren sie schon einmal aufgrund eines Internationalen Haftbefehls festgenommen worden. Das Gericht hatte aber damals entschieden, dass die vorgeworfenen Taten nach französischem Recht verjährt sind und die Auslieferung abgelehnt. Der abermalige Versuch im Jahre 2007, die Auslieferung erneut auf den Haftbefehl zu stützen, muss überraschen, weil der Staatsanwaltschaft präsent ist, auf welch fragwürdiger Grundlage er beruht. Denn auch ihr sind die neueren Forschungsergebnisse über die Folgen einer schwerwiegenden Traumatisierung für das Aussageverhalten und –fähigkeit aus Verfahren im Kontext schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen geläufig.




Die Taten, die unseren Mandanten gemeinsam vorgeworfen werden, gehen in die Jahre 1977 und 1978 zurück. (Näheres hierzu am Ende des Textes). Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei entscheidend auf Vernehmungen von Herrn F., der am 23.6.1978 durch einen selbstverschuldeten Explosionsunfall schwerste Verletzungen an Beinen, Augen sowie Verbrennungen im Gesicht erlitten, die es erforderlich machten, ihm beide Beine oberhalb der Oberschenkel zu amputieren und beide Augen zu entfernen. Durch die Explosion ist eine Hirnschädigung entstanden, die zur Entwicklung einer posttraumatischen Epilepsie führte.

Die traumatische Belastung wurde dann noch erheblich intensiviert. Denn seit seiner Einlieferung in das Krankenhaus bestand die Weisung, Herrn F. polizeilich bewachen zu lassen, um jeglichen Kontakt zwischen ihm, seinen Freunden, Vertrauten und Bekannten auszuschließen. Lediglich seinen Eltern und einem nicht von Herrn F. gewählten Anwalt wurden Besuche gestattet. Abgesehen von dem Klinikpersonal bestanden die alltäglichen sozialen Kontakte ausschließlich in polizeilichen Ermittlungsbeamten, zeitweise auch in Staatsanwälten und einem Richter. Sie waren Bewacher, Ermittler, Pfleger und soziales „Umfeld“ in einer Person und ließen sich auch durch die erkennbar schweren Verletzungen nicht davon abhalten, die Gunst der Stunde zu nutzen, um „in die Revolutionären Zellen einzudringen“, wie sich der damalige Generalbundesanwalt Rebmann in einer Pressekonferenz am 4.7.1978 ausdrückte.

Diese Abschottung wurde auch in den Polizeikasernen Oldenburg und Münster bis Ende Oktober 1978 aufrechterhalten, in denen Herr F. nach seiner Krankenhauszeit weiter vernommen wurde. Die Haftunfähigkeit machte die Abschottung rechtlos. Eine psychische Behandlung seiner Traumata fand nicht statt.


Einen schwerverletzten, traumatisierten Menschen zum Werkzeug von Ermittlungszielen herabzuwürdigen verletzt elementare Menschenrechte, es verletzt in massiver Weise auch das Verbot unzulässiger Vernehmungsmethoden.
Dass auf Angaben aus einer solchen Verhörsituation auch heute noch ein internationaler Haftbefehl gestützt wird, ohne die Gesamtumstände durch einen Sachverständigen aktuell beurteilen zu lassen, begegnet schwersten Bedenken. Denn in den letzten 20 Jahren ist der Bereich der posttraumatischen Belastungen zu einem Spezialgebiet der Psychiatrie geworden, deren Forschungsergebnisse zwingend in die Beurteilung der Vernehmungsfähigkeit von Herrn F. in der Zeit seiner „Verwahrung“ hätte einfließen müssen.

Die Verteidigung hat daher Beschwerde gegen die Haftbefehle eingelegt und beantragt, einen psychiatrischen Sachverständigen mit dieser Beurteilung zu beauftragen.


Zu den vorgeworfenen Taten:

Am 22.8.1977 explodierte bei der Firma MAN in Nürnberg ein Sprengsatz. In einer Erklärung der „Revolutionären Zellen“ heißt es dazu: „ MAN exportiert Verdichter für eine Urananreicherungsanlage in Pelindabe in Südafrika… Südafrika als Atomstaat – damit wird ein rassistisches Unterdrückungssystem weiter abgesichert…Die BRD-Regierung sichert das Atomgeschäft durch Versicherungsgarantien ab („Hermes Bürgschaften“)…“
Am 30.8.1977 sollen unsere Mandanten an der Vorbereitung und Planung eines Sprengstoffanschlages auf die Firma „Klein, Schanzlin und Becker“ in Frankenthal beteiligt gewesen sein. In einer Erklärung der „Revolutionären Zellen“ heißt es dazu: …“ als der Welt größter Pumpenhersteller spielen diese Leute eine wesentliche Rolle des Zulieferns für Kernkraftwerke in aller Welt. 30% der Umsatzsteigerung im Jahr 1976 hat sich KSB durch das Atomgeschäft ergaunert…“
Am 18.5 1978 wurde auf das Heidelberger Schloss ein Brandanschlag verübt. In einem Text mit dem Briefkopf der Stadt Heidelberg heißt es: „ Als Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg erkläre ich, dass irgendwelche Behauptungen ich hätte gestern Nacht im Königssaal des Heidelberger Schlosses Feuer gelegt, jeglicher Grundlage entbehren. Richtig ist vielmehr: Ich zerstörte und zerstöre Gebäude, die mir bei der Sanierung Heidelbergs im Wege stehen. – Wo gehobelt wird, fallen Späne…“ Die Tat wird den „Revolutionären Zellen“ zugeordnet. Beteiligt sollen auch unsere Mandanten gewesen sein.



Frau Sonja S. wird darüber hinaus vorgeworfen, sie sei im Rahmen der Vorbereitung des Überfalls auf die Opec-Minister am 21.12.1975 in Wien bei der Anwerbung von Hans-Joachim Klein’s im Frankfurter Stadtwald anwesend gewesen und habe Waffen und Sprengstoff nach Wien transportiert. Der Verdacht stützt sich allein auf die Aussage von Hans-Joachim Klein, der vor wenigen Tagen wegen seiner Beteiligung an dem Überfall begnadigt wurde.
Das Landgericht Frankfurt hat in einem Verfahren gegen Klein und Sch. in einer sehr detaillierten Bewertung festgestellt, dass Klein in diesen Punkten unglaubwürdig und seine Angaben unglaubhaft seien. Die Staatsanwaltschaft hat es versäumt, den Internationalen Haftbefehl auf dem Hintergrund dieser rechtskräftigen Feststellungen neu zu bewerten.



D. Hartmann W. Heiermann
Verteidiger von Verteidiger von
Frau Sonja S. Herrn Christian G.
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

aufruf

rh 05.10.2011 - 13:28
Der Staat vergisst nicht – Wir auch nicht

Freiheit für alle linksradikalen Gefangenen, Freiheit für Sonja Suder und Christian Gauger!



Seit Mitte September sind Sonja Suder und Christian Gauger als vermeintliche Mitglieder der Revolutionären Zellen in Frankfurt am Main inhaftiert. Sie wurden auf Betreiben der Frankfurter Staatsanwaltschaft von Frankreich ausgeliefert, wo sie über 30 Jahre im Exil aufgrund von Verfolgung durch deutsche Behörden lebten. Die Behörden werfen ihnen die Beteiligung an drei Anschlägen mit Sachschäden gegen Zulieferbetriebe für die südafrikanische Atombombe sowie gegen das Heidelberger Schloss vor. Diese Vorwürfe stützen sich vor allem auf die unter folterähnlichen Zuständen erlangte – und längst widerrufene – Aussage von Hermann Feiling. Dieser wurde schwer verletzt ins Krankenhaus geliefert und unter Medikamenteneinfluss ohne Kontakt zu Anwält*innen oder Angehörigen verhört. Hinzu kommt, dass der Kronzeuge Hans Joachim Klein nach über 20 Jahren auf einmal Sonja eine Beteiligung am Opec – Attentat 1975 in Wien mit 3 Toten vorwirft.

Wir wollen und können nicht beurteilen, ob und was die beiden in den 70ern Jahren gemacht haben. Wir konnten nicht mit ihnen sprechen, denn sie sitzen in deutschen Gefängnissen. Aber was wir wissen ist, dass sie sich für die Befreiung der Menschen, für eine fortschrittliche Gesellschaft eingesetzt haben. Sie haben sich als Teil der radikalen Linken für die Veränderung all unserer Lebensverhältnisse eingesetzt. Das weiß auch der Staat, der mit unbedingten Verfolgungswillen versucht diesen Teil der Geschichte zu ende zu bringen. Es sollen keine Militanten ungestraft davon kommen, es soll immer und immer wieder klar gemacht werden, dass der Widerstand gegen diese Gesellschaftsordnung niemals sicher ist. Wer auch immer sich „gegen das System“ stellt und wer nicht irgendwann in der Mitte dieser Gesellschaft oder auch an ihrer Spitzte ankommt, wird scheinbar unnachgiebig verfolgt und gejagt. Der Staat zeigt sich als unnachgiebig, niemand soll sich auch nach Jahrzehnten seiner „staatsgefährdenden Aktivitäten“ sicher fühlen. Wir wissen, dass die konkreten eigenen Handlungen längst nicht der Maßstab der justiziellen Verfolgung sind, wir haben bereits zu viele vollkommen willkürliche Verurteilungen gesehen. Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass diesem Staat all jene als gefährlich und zu bekämpfen gelten, die versuchen eine über diese Gesellschaft hinausweisende Vorstellung zu entwickeln und durchzusetzen.

Sonja und Christian lehnen bisher weiter jede Zusammenarbeit mit dem Staat ab. Sie verweigern die Aussage und wollen sich nicht zu Kronzeugen der staatlichen Geschichtsschreibung machen lassen. Wir haben großen Respekt vor der politischen Kontinuität, die in ihrem Handeln zu erkennen ist. Wir wissen, dass ihr Handeln juristisch wie politisch richtig ist. Und auch wissen wir, dass eine konsequente Aussageverweigerung nicht selbstverständlich ist, es aber für Linke/Linksradikale selbstverständlich sein sollte. Deshalb möchten wir sie in diesem Handeln nicht alleine lassen, wir möchten sie unterstützten und bestärken. Wir möchten gemeinsam die staatliche Isolierung überwinden und gemeinsam solidarisch weiter kämpfen: für ein lebenswertes Leben für alle. Wir denken, dass sich hierdurch eine Diskussion in unseren Zusammenhängen anstoßen lässt, über Aussageverweigerung, über unsere Selbstkritik und Grenzen, aber auch über unsere Möglichkeiten und Vorstellungen.

Jenseits von Heldengeschichten nehmen wir ihr Beispiel zum Anlass uns aktiv mit den Leuten zu solidarisieren, die sich der herrschenden Geschichtsschreibung widersetzten. Wir solidarisieren uns aufgrund ihrem konsequenten Eintreten für eine linke Sache, wir solidarisieren uns aufgrund ihrer miserablen Behandlung und Verfolgung durch die deutschen Behörden.



Wir wissen, dass es Christian sehr schlecht geht. Er wurde in Frankreich vor Jahren erfolgreich reanimiert, hat aber durch den Sauerstoffverlust große Teile seines Erinnerungsvermögens eingebüßt. Wie schwer muss es sein, für etwas im Knast zu sitzen, für eine Geschichte die nicht die eigene zu sein scheint? Im Haftprüfungstermin wurde die Aussetzung seines Haftbefehls beschlossen, doch die Frankfurter Staatsanwaltschaft legte umgehend Beschwerde ein. Bis hierüber entschieden ist, bleibt Christian weiter in Haft.

Wenn Nazischlägern Straferlass gewährt wird, wenn die BRD sich stolz weigert den für die SS mordenden Faber an die Niederlande auszuliefern oder auch nur zu verfolgen, dann wissen wir, dass der Hauch von „Gerechtigkeit“ nur der schlechte Atem der deutschen Staatsanwälte ist.

Wir fordern die sofortige Freilassung der Inhaftierten, wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren. Getroffen sind wenige, gemeint sind wir alle. Wir haben euch nicht vergessen!



Kommt zum Knastbeben nach Frankfurt Preungesheim, solidarisiert euch!

Sa, den 8.10 um 16:00 vor dem Haupteingang der JVA, obere Kreuzäcker Straße

Bringt gerne Redebeiträge und Grußwörter , Banner und Musik mit

Schreibt ihnen bitte Postkarten und Briefe hier nochmal eine Anleitung:



Sonja Suder

JVA Frankfurt III

Obere Kreuzäckerstr. 4.

60435 Frankfurt



Christian Gauger

JVA I

Obere Kreuzäckerstr. 4

60435 Frankfurt

Hintergründe und weitere Infos u.a:
 http://rhffm.blogsport.eu

 http://www.woz.ch/artikel/archiv/19239.html

 http://www.akweb.de/ak_s/ak538/26.htm

freilassung.de

Webseite zur Solidarität mit Sonja+Christian

verdammtlangquer 15.10.2011 - 16:35
Neue website: www.verdammtlangquer.org