Hausdurchsuchungen in Stuttgart

Rote Hilfe resden 02.10.2011 11:06
zu den Durchsuchungen am 28.09.2011 in Stuttgart
Dresden, den 01..10. 2011

zu den Durchsuchungen am 28.09.2011 in Stuttgart

In den Morgenstunden des 28.11.2011 führten Beamte der SOKO 19/2 nebst
der Dresdner Staatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen bei vier Personen in
Stuttgart durch. Das LKA aus
Baden-Württemberg und lokale BFE-Beamte leisteten Amtshilfe.
Eine betroffene Person war zur Zeit der Durchsuchung seiner Wohnung
nicht anwesend, eine wurde von der Arbeit „abgeholt“. Mindestens eine
Person wurde zur DNA-Entnahme gezwungen. Es wurde nach Kleidung,
Schuhen, Computern, Datenträgern und schriftlichen Aufzeichnungen gesucht.
Den Leuten wird „Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung“
durch das Ausgraben von Pflastersteinen und die Entwendung eines
Verkehrsschildes, sowie „Verstoß gegen das Vermummungsverbot“
vorgeworfen. Auch ein „besonders schwerer Fall des Landfriedensbruch“
wird angelastet, weil die Beschuldigten während der Proteste gegen den
geplanten Naziaufmarsch am 19.02. 2011 in Dresden aus einer größeren
Gruppe heraus militant agiert haben sollen.
Offensichtlich werden diese teilweise banalen Vorwürfe genutzt, um den
Rundumschlag gegen AntifaschistInnen und (radikale) Linke so dreist
weiterzuführen, wie er mit den Durchsuchungs-wellen in Sachsen,
Brandenburg und Thüringen begonnen hat. Spätestens seit Beginn der
Ermittlungen gegen 44 Leute wegen der „Bildung einer kriminellen
Vereinigung“ nach §129 und der maßlosen Speicherung und Auswertung von
Handydaten durch Funkzellenauswertung ist klar, dass Legitimität und
Verhältnismäßigkeit Fremdwörter für (momentan vor allem sächsische)
Ermittlungsbehörden sind.
Nach dem ergebnisorientierten und schlussendlich erfolgreichen
Schulterschluss mit Teilen der bürgerlichen Zivilgesellschaft in
Hinblick auf die Verhinderung eines der größten Naziaufmärsche in
Europa, wird nun auf Durchleuchtung und vor allem Einschüchterung
(potenzieller) „StörerInnen“ gesetzt, um einer ähnlich starken
Mobilisierung für den Februar 2012 entgegenzuwirken. Mit dieser Logik
geraten nun auch Blockade-TeilnehmerInnen immer mehr unter Druck. So
hagelte es flächendeckend Strafbefehle, überwiegend wegen „(des
Versuchs) der Störung einer nichtverbotenen Versammlung“ nach §21 im
Versammlungsgesetz.
Das erste gerichtliche Verfahren nach dem Widerspruch gegen einen
solchen Strafbefehl wird nun am 12.10. 2011 am Amtsgericht Dresden
stattfinden und könnte der Auftakt für den Versuch von stillen
Aburteilungen im Fließbandmodus darstellen, für alle diejenigen, die
nicht einsehen, warum sie willkürlich festgelegte Strafbefehle bezahlen
sollten.
Wie die Deutschland-Tour der sächsischen KriminalbeamtInnen weiter gehen
wird, ist zwar nicht absehbar, doch wir sollten davon ausgehen, dass
Stuttgart unter Umständen nicht die letzte Station gewesen ist, bei der
die SOKO 19/2 aufschlägt.
Deshalb haltet eure Wohnung sauber, geht verantwortungsbewusst mit eurer
Kommunikations-technik um (Telefone, Computer usw.) und passt auf, wann,
wo und wie ihr euch über irgendwelche Sachen unterhaltet!
Falls ihr dahingehend weitere Fragen habt, wendet euch am besten an die
nächste Ortsgruppe der Roten Hilfe bzw. eurer lokalen
Antirepressionsstruktur.


Feuer und Flamme der Repression!
Rote Hilfe/Ortsgruppe Dresden

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Ergänzungen

korrektur

ich 02.10.2011 - 12:15
es muss heissen "In den Morgenstunden des 28.09.2011 (...)"

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 5 Kommentare an

Pflasterstein — Fred

(muss ausgefüllt werden) — (muss ausgefüllt werden)

@fred — Mustermann

@(muss ausgefüllt werden) — fehlerteufel

@ Mods — Verfassungsschutz