Nazis fordern Menschenrecht
Ergebnis des ersten Verhandlungstages im Ostkurvensaal Fall, anlässlich des brutalen Übergriffs (im Bremer Weserstadion) von einer Nazi Hooligan Bande, auf eine Veranstaltung der linken Ultra-Gruppe "Racaille Verte" im Jahr 2007.
Am 22.09.2011 um 9.00 Uhr begann die Verhandlung des sogenannten OKS-Falls (Ostkurvensaal) vor dem Amtsgericht Bremen. Siehe vergangenen Pressebericht zu den Ereignissen 2007: http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2007/02/01/a0079
Protokoll/Bericht des ersten Verhandlungstages:
Zu Beginn der Verhandlung riet der bekannte Naziverteidiger RA Wilfried Behrendt den Angeklagten draußen zu bleiben, bis die Kamera-Medien (NDR und andere) den Sitzungssaal verlassen haben, bzw. Behrendt stellte den Antrag beim Vorsitz, zum Schutz der Rechte der Angeklagten, ein rigoroses Filmverbot anzuordnen. Der Vorsitz (Richter Theis) gab dem statt und die zwei Kamerateams verließen den Saal. Dies hinderte allerdings die Nazis im Zuschauerbereich (u.a. bekannte Nazischläger wie Henrik Ostendorf, Daniel Fürstenberg) nicht daran, weiterhin unverholen Fotos von den, nach ihrer Auffassung, linken Zuschauer_innen zu machen.
Proteste, der illegal aufgenommenen Zuschauer_innen in Richtung der zusehenden Beamten, wurden nach der Behauptung, der schon im Vorfeld sichtlich aggressiv auftretenden Sympathisanten der Beschuldigten, sie hätten gar keine Kamera (Handy), behördlich ignoriert. Der sich doch zunächst einmischende Beamte ließ nach dieser Aussage schnell davon ab die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen und die illegal gemachten Fotos herauszuverlangen und wendete sich stattdessen abrupt den für ihn augenscheinlich wichtigeren Dingen zu (Aus dem Fenster sehen!). Die Beamten zeigten indes am gesamten Verhandlungstag, auch in den Pausen, keinerlei Interesse die Persönlichkeitsrechte, der durch die Nazis angegangenen Zuschauer zu schützen oder zumindest die aggressiven Verhaltensweisen angemessen zur Kenntnis zu nehmen. Bspw. die durch die Nazis (12 waren insgesamt im Zuschauerraum) ausgesprochenen Beleidigungen (u.a. „Du Fotze!“) oder die von Ihnen gegen jegliche Genehmigung vorgenommenen Film- und Fotoaufnahmen der Zuschauer_innen zu unterbinden. Stattdessen unterhielten sich die Beamten über belangloses, anstatt in ihrer Funktion, den so hochgelobten Grundrechten der Bürger_innen, wenigstens in einem Gericht verteidigend nachzukommen.
Nach viel anfänglichem Chaos und Hektik wurde langsam auf der Anklagebank und der Verteidigerseite sichtbar, welche brauner Kamerad zu wem gehört. Das Gericht eröffnete die Verhandlung mehr zwischen Tür und Angel, als geordnet.
Eröffnung der Verhandlung:
Zunächst wurden die Personalien der Beschuldigten festgestellt. Dabei verweigerte der eine oder andere auch schon mal seine Daten dem Gericht zu nennen - bis hin zur Ablehnung, die Anzahl der Kinder, den Arbeitsplatz, etc. anzugeben (Sinn macht so ein Verhalten übrigens keinen). Mancher gab dann doch zumindest folgendes an (oder das Gericht ergänzte bei Weigerung der Beschuldigten die Angaben aus den vorliegenden Akten):
(Aufgrund der schlechten Akustik waren manche Angaben nicht deutlich zu verstehen!)
Hornstein, Mirko
Rendsburger Str. 39
28219 Bremen
Boeckmann, Ingo
Am Wall 82
28195 Bremen
Strube, Mirko
Begonienstr. 77
28816 Stuhr
Ostendorf, H.
Ulmen(?)weg 8, Lilienthal
28865 Bremen
(Straßenname undeutlich)
Weitere Angeklagte
(Angaben nicht zu verstehen)
Anträge der Verteidigung:
Nach Feststellung der Personalien und Verlesen der Anklage durch die StA (Herr Picard), beantragte einer der Verteidiger der Nazihooligans den Prozess einzustellen, mit der Begründung, die Justiz hätte Verfahrensverschleppung zu Lasten seiner Mandanten zu verantworten, da nunmehr seit dem Vorfall über 4 Jahre vergangen sind. Dabei berief sich die Vereidigung auf die Menschenrechtskonvention, Art. 6 EMRK, wonach Verfahren u. a. wohl zügig durchzuführen seien ("innerhalb angemessener Frist")und konstatierte die ungeheure Belastung seiner Mandanten durch die mittlerweile verstrichene Zeit sowie das zu bedenken sei, dass die ihnen vorgeworfenen Taten ohnehin „ohne jegliche Bedeutung“ seien und es sich doch bei solchen Auseinandersetzungen um so etwas wie „familieninterne Streitigkeiten“ oder „szenetypischen Auseinandersetzungen“ handele.
Schlussendlich schob die Verteidigung noch das Argument nach, den staatsanwaltlichen Ermittlungen "mangelte es an Objektivität" in der Sache und man bezweifelte "jegliche Verwertbarkeit der Zeugenaussagen". Des Weiteren wurde eine Einstellung nach § 153 StPO (Absehen von Verfolgung aufgrund mangelndem öffentlichen Interesses oder Geringfügigkeit der Straftat) verlangt, mit dem die Verteidigung den Antrag schloss.
Die Staatsanwaltschaft lehnte den Antrag ab. Der Vorsitzende Richter jedoch war den Argumenten der Verteidigung schon vorab sichtlich zugetan und bemängelte lediglich beschwichtigend, die langen Zeiträume bis zur Verhandlung und hielt eine "Verständigung" im Sinne der StPO für erstrebenswert. Hiernach zog sich der Vorsitz (Schöffengericht) zur Beratung zurück.
Unterbrechung:
In der Pause vermummten sich die Angeklagten Nazis und die ihnen folgenden braunen Kamerad_innen aus dem Zuschauerbereich. In den Fluren und Pausenräumen wurde weiterhin, ohne Erlaubnis die anderen Zuschauer_innen, fotografiert. Die Beamten waren wenig interessiert hier die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen; Kaffeepause ist schließlich Kaffeepause, auch im Dienst! Einer der Nazis konnte es sich nicht nehmen lassen, schwere Beleidigungen in Richtung einer Anwältin zu entäußern, die lediglich privat erschienen war zur Prozessbeobachtung. Auf die Bitte hin, das Filmen einzustellen, folgten die erniedrigenden Beleidigungen. Die Anwältin, die eine Reihe von Zeugen zu diesem Vorfall um sich hatte, stellte dementsprechend in den Raum Anzeige gegen den Täter.
Fortsetzung und Ergebnis:
Nach etwa einer Stunde wurde der Termin fortgesetzt. Der Richter verwies auf die Argumente der Verteidigung und erklärte, dass eine „Zeugenvernehmung sehr aufwendig“ sei und fügte noch hinzu, dass es hierbei „Zurechnungsprobleme bei den jeweiligen Körperverletzungsdelikten geben könnte“. - Dies spielt indes der Verteidigung in beschämender Weise in die Hände, wenn Richter Theis indirekt schon seine Meinung zum Prozess, vor Eröffnung der Hauptverhandlung, kundtut und folglich den Verteidigern der Nazis damit in die Hände spielt. Das Gericht bot hierauf den Verteidigern folgende Verständigung an:
Mirko Hornstein und Andre Sagemann aufgrund von gemeinschaftlich begangener Körperverletzung in vermutlich Tateinheit mit schweren Hausfriedensbruch = bis max. 90 Tagessätze
Die restlichen Beschuldigten Hausfriedensbruch, im Besonderen Strube und Boeckmann lediglich für schweren Hausfriedensbruch, die bei Zustimmung zu der Verständigung zwischen StA und Prozessvertretern eine Verwarnung unter Strafvorbehalt bekommen würden = max. 30 Tagessätze
Insgesamt sind diese Tagessätze seltsam gering und eine lächerliche Konsequenz, in Anbetracht des Schadens den die Nazis angerichtet haben und in Bezug auf der Wirkung solch eines Prozessausganges auf die Betroffenen des Angriffs und insgesamt auf die Bremer Fussballszene.
Hinzu gab der Richter zu berücksichtigen, dass nach den Vorgaben eines BGH Entscheid lange Zeiträume bis zum Prozessbeginn zu berücksichtigen sind. Also durch die langen Zeiträume die bisher verstrichen seien, ein Teil der Tagessätze als bereits vollstreckt anzusehen sind. - Das bedeutet im Klartest, die schon wegen vieler anderer solcher Straftaten bekannten Schläger, bekommen wie bei einem Brettspiel die Ereigniskarte in die Hand gedrückt: "Das Gericht ist überlastet, du kommst wieder davon!".
Die Verteidigung räumte sich selbstverständlich unter taktischen Erwägungen Bedenkzeit ein. Dementsprechend wurde die Verhandlung vertagt, vermutlich auf die nächste Woche. Angesetzt sind laut Akte ursprünglich sieben Verhandlungstage.
Abspann
[Beim Verlassen des Saals nach Ende der Verhandlung, verließen zwei Nazis aus dem Zuschauerbereich fluchtartig den Saal, wohl um einer gerade vor ihnen gegangenen Redakteurin, die bekanntlich kritisch über die Naziszene berichtet, einschüchternd nachzustellen. Diese war allerdings bereits verschwunden und die Nazis standen mit hektischen Bewegungen und unverrichteter Dinge wartend im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes herum. Ob bei einem Angriff hier die Beamten eingeschritten wären, ist nach der wiederholten Ignoranz die die Beamten an den Tag legten, stark zu bezweifeln.]
Der Bericht/ das Protokoll wird in kürze fortgesetzt, sobald die Verhandlung wieder aufgenommen wird.
Protokoll/Bericht des ersten Verhandlungstages:
Zu Beginn der Verhandlung riet der bekannte Naziverteidiger RA Wilfried Behrendt den Angeklagten draußen zu bleiben, bis die Kamera-Medien (NDR und andere) den Sitzungssaal verlassen haben, bzw. Behrendt stellte den Antrag beim Vorsitz, zum Schutz der Rechte der Angeklagten, ein rigoroses Filmverbot anzuordnen. Der Vorsitz (Richter Theis) gab dem statt und die zwei Kamerateams verließen den Saal. Dies hinderte allerdings die Nazis im Zuschauerbereich (u.a. bekannte Nazischläger wie Henrik Ostendorf, Daniel Fürstenberg) nicht daran, weiterhin unverholen Fotos von den, nach ihrer Auffassung, linken Zuschauer_innen zu machen.
Proteste, der illegal aufgenommenen Zuschauer_innen in Richtung der zusehenden Beamten, wurden nach der Behauptung, der schon im Vorfeld sichtlich aggressiv auftretenden Sympathisanten der Beschuldigten, sie hätten gar keine Kamera (Handy), behördlich ignoriert. Der sich doch zunächst einmischende Beamte ließ nach dieser Aussage schnell davon ab die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen und die illegal gemachten Fotos herauszuverlangen und wendete sich stattdessen abrupt den für ihn augenscheinlich wichtigeren Dingen zu (Aus dem Fenster sehen!). Die Beamten zeigten indes am gesamten Verhandlungstag, auch in den Pausen, keinerlei Interesse die Persönlichkeitsrechte, der durch die Nazis angegangenen Zuschauer zu schützen oder zumindest die aggressiven Verhaltensweisen angemessen zur Kenntnis zu nehmen. Bspw. die durch die Nazis (12 waren insgesamt im Zuschauerraum) ausgesprochenen Beleidigungen (u.a. „Du Fotze!“) oder die von Ihnen gegen jegliche Genehmigung vorgenommenen Film- und Fotoaufnahmen der Zuschauer_innen zu unterbinden. Stattdessen unterhielten sich die Beamten über belangloses, anstatt in ihrer Funktion, den so hochgelobten Grundrechten der Bürger_innen, wenigstens in einem Gericht verteidigend nachzukommen.
Nach viel anfänglichem Chaos und Hektik wurde langsam auf der Anklagebank und der Verteidigerseite sichtbar, welche brauner Kamerad zu wem gehört. Das Gericht eröffnete die Verhandlung mehr zwischen Tür und Angel, als geordnet.
Eröffnung der Verhandlung:
Zunächst wurden die Personalien der Beschuldigten festgestellt. Dabei verweigerte der eine oder andere auch schon mal seine Daten dem Gericht zu nennen - bis hin zur Ablehnung, die Anzahl der Kinder, den Arbeitsplatz, etc. anzugeben (Sinn macht so ein Verhalten übrigens keinen). Mancher gab dann doch zumindest folgendes an (oder das Gericht ergänzte bei Weigerung der Beschuldigten die Angaben aus den vorliegenden Akten):
(Aufgrund der schlechten Akustik waren manche Angaben nicht deutlich zu verstehen!)
Hornstein, Mirko
Rendsburger Str. 39
28219 Bremen
Boeckmann, Ingo
Am Wall 82
28195 Bremen
Strube, Mirko
Begonienstr. 77
28816 Stuhr
Ostendorf, H.
Ulmen(?)weg 8, Lilienthal
28865 Bremen
(Straßenname undeutlich)
Weitere Angeklagte
(Angaben nicht zu verstehen)
Anträge der Verteidigung:
Nach Feststellung der Personalien und Verlesen der Anklage durch die StA (Herr Picard), beantragte einer der Verteidiger der Nazihooligans den Prozess einzustellen, mit der Begründung, die Justiz hätte Verfahrensverschleppung zu Lasten seiner Mandanten zu verantworten, da nunmehr seit dem Vorfall über 4 Jahre vergangen sind. Dabei berief sich die Vereidigung auf die Menschenrechtskonvention, Art. 6 EMRK, wonach Verfahren u. a. wohl zügig durchzuführen seien ("innerhalb angemessener Frist")und konstatierte die ungeheure Belastung seiner Mandanten durch die mittlerweile verstrichene Zeit sowie das zu bedenken sei, dass die ihnen vorgeworfenen Taten ohnehin „ohne jegliche Bedeutung“ seien und es sich doch bei solchen Auseinandersetzungen um so etwas wie „familieninterne Streitigkeiten“ oder „szenetypischen Auseinandersetzungen“ handele.
Schlussendlich schob die Verteidigung noch das Argument nach, den staatsanwaltlichen Ermittlungen "mangelte es an Objektivität" in der Sache und man bezweifelte "jegliche Verwertbarkeit der Zeugenaussagen". Des Weiteren wurde eine Einstellung nach § 153 StPO (Absehen von Verfolgung aufgrund mangelndem öffentlichen Interesses oder Geringfügigkeit der Straftat) verlangt, mit dem die Verteidigung den Antrag schloss.
Die Staatsanwaltschaft lehnte den Antrag ab. Der Vorsitzende Richter jedoch war den Argumenten der Verteidigung schon vorab sichtlich zugetan und bemängelte lediglich beschwichtigend, die langen Zeiträume bis zur Verhandlung und hielt eine "Verständigung" im Sinne der StPO für erstrebenswert. Hiernach zog sich der Vorsitz (Schöffengericht) zur Beratung zurück.
Unterbrechung:
In der Pause vermummten sich die Angeklagten Nazis und die ihnen folgenden braunen Kamerad_innen aus dem Zuschauerbereich. In den Fluren und Pausenräumen wurde weiterhin, ohne Erlaubnis die anderen Zuschauer_innen, fotografiert. Die Beamten waren wenig interessiert hier die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen; Kaffeepause ist schließlich Kaffeepause, auch im Dienst! Einer der Nazis konnte es sich nicht nehmen lassen, schwere Beleidigungen in Richtung einer Anwältin zu entäußern, die lediglich privat erschienen war zur Prozessbeobachtung. Auf die Bitte hin, das Filmen einzustellen, folgten die erniedrigenden Beleidigungen. Die Anwältin, die eine Reihe von Zeugen zu diesem Vorfall um sich hatte, stellte dementsprechend in den Raum Anzeige gegen den Täter.
Fortsetzung und Ergebnis:
Nach etwa einer Stunde wurde der Termin fortgesetzt. Der Richter verwies auf die Argumente der Verteidigung und erklärte, dass eine „Zeugenvernehmung sehr aufwendig“ sei und fügte noch hinzu, dass es hierbei „Zurechnungsprobleme bei den jeweiligen Körperverletzungsdelikten geben könnte“. - Dies spielt indes der Verteidigung in beschämender Weise in die Hände, wenn Richter Theis indirekt schon seine Meinung zum Prozess, vor Eröffnung der Hauptverhandlung, kundtut und folglich den Verteidigern der Nazis damit in die Hände spielt. Das Gericht bot hierauf den Verteidigern folgende Verständigung an:
Mirko Hornstein und Andre Sagemann aufgrund von gemeinschaftlich begangener Körperverletzung in vermutlich Tateinheit mit schweren Hausfriedensbruch = bis max. 90 Tagessätze
Die restlichen Beschuldigten Hausfriedensbruch, im Besonderen Strube und Boeckmann lediglich für schweren Hausfriedensbruch, die bei Zustimmung zu der Verständigung zwischen StA und Prozessvertretern eine Verwarnung unter Strafvorbehalt bekommen würden = max. 30 Tagessätze
Insgesamt sind diese Tagessätze seltsam gering und eine lächerliche Konsequenz, in Anbetracht des Schadens den die Nazis angerichtet haben und in Bezug auf der Wirkung solch eines Prozessausganges auf die Betroffenen des Angriffs und insgesamt auf die Bremer Fussballszene.
Hinzu gab der Richter zu berücksichtigen, dass nach den Vorgaben eines BGH Entscheid lange Zeiträume bis zum Prozessbeginn zu berücksichtigen sind. Also durch die langen Zeiträume die bisher verstrichen seien, ein Teil der Tagessätze als bereits vollstreckt anzusehen sind. - Das bedeutet im Klartest, die schon wegen vieler anderer solcher Straftaten bekannten Schläger, bekommen wie bei einem Brettspiel die Ereigniskarte in die Hand gedrückt: "Das Gericht ist überlastet, du kommst wieder davon!".
Die Verteidigung räumte sich selbstverständlich unter taktischen Erwägungen Bedenkzeit ein. Dementsprechend wurde die Verhandlung vertagt, vermutlich auf die nächste Woche. Angesetzt sind laut Akte ursprünglich sieben Verhandlungstage.
Abspann
[Beim Verlassen des Saals nach Ende der Verhandlung, verließen zwei Nazis aus dem Zuschauerbereich fluchtartig den Saal, wohl um einer gerade vor ihnen gegangenen Redakteurin, die bekanntlich kritisch über die Naziszene berichtet, einschüchternd nachzustellen. Diese war allerdings bereits verschwunden und die Nazis standen mit hektischen Bewegungen und unverrichteter Dinge wartend im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes herum. Ob bei einem Angriff hier die Beamten eingeschritten wären, ist nach der wiederholten Ignoranz die die Beamten an den Tag legten, stark zu bezweifeln.]
Der Bericht/ das Protokoll wird in kürze fortgesetzt, sobald die Verhandlung wieder aufgenommen wird.
Dieses Werk ist gemeinfrei im Sinne der
Public Domain
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
Ergänzungen
auch artikel im abendblatt und taz
http://www.taz.de/Bremer-Hooligan-Prozess/!78677/
Staatsanwalt
Thosr Steinar laden in Berlin Fhain
+++DEMO+++
MITTWOCH, 28.09.2011
17:00 Uhr
OSTKURVENSAAL/ Weserstadion
Im Januar 2007 wurde die erste Jubiläumsfeier der Ultrà-Gruppe „Racaille Verte“, welche im Ostkurvensaal des Weser-Stadions stattfand, von rechten Hooligans überfallen. Hintergrund des Angriffs war die öffentliche Positionierung von „Racaille Verte“ als antirassistische Fußballfangruppierung sowie die überwiegende Distanzierung der Ultrà-Szene von rechten Ideologien. Es wurde gezielt eine Person verprügelt und dabei schwer verletzt. Weitere Partygäste wurden bespuckt und geschlagen. Gegenstände wurden durch den Saal geworfen. Zwei Personen mussten im Krankenhaus behandelt sowie mehrere Verletzte notärztlich versorgt werden. Weitere Angriffe wurden angedroht, wenn an der antirassistischen Position festgehalten werden würde. Die Teilnehmer an dem Angriff sind teilweise in rechten Strukturen, wie z.B. regionalen Kameradschaften, organisiert und mehrfach auf NPD-Veranstaltungen beobachtet worden. Sie sind Mitglieder der rechten Gruppen „Standarte Bremen“ und „Nordsturm Brema“ (NSHB) bzw. deren Umfeld.
Aufgrund von Zeug_innenaussagen hat die Staatsanwaltschaft nach über viereinhalb Jahren (!) einen Prozess gegen sieben Angreifer angestrengt. Diese skandalöse Verzögerung hängt nicht etwa, wie von Seiten der Justiz behauptet, mit Aussageverweigerungen der Zeug_innen zusammen. Diese hatten sich mehrheitlich bereits drei Monate nach dem Angriff zur Verfügung gestellt. Die tatsächlichen Ursachen für den derart verspäteten Prozessbeginn bleiben also weiterhin unklar.
Am vergangenen Donnerstag, den 22.09.2011, begannen die Verhandlungen im Amtsgericht Bremen. Dabei wurde seitens des zuständigen Richters eine Verkürzung des Verfahrens vorgeschlagen. Sollten Staatsanwalt und Verteidigung diesem Vorschlag zustimmen, würden die Angeklagten mit schockierend milden Strafen davonkommen. Das Verfahren könnte bereits am zweiten Verhandlungstag (Donnerstag, den 29.09.2011) beendet sein. Ein solcher Ausgang wäre in vielerlei Hinsicht folgenschwer. Ein Umstand, der von der Justiz offensichtlich billigend in Kauf genommen wird.
Denn zu dem Ausmaß des Falles gehören massive Einschüchterungsversuche gegenüber Zeug_innen. Eine Strategie, von der nicht einmal bei Prozessbeginn abgesehen wurde. Ganz im Gegenteil kam es zu Beschimpfungen und dem Abfotografieren von Prozessbeobachter_innen und Journalist_innen. Weder der Richter noch das Justizpersonal oder die Polizei schritten dabei entscheidend ein. Alle, die sich couragiert bereit erklärt haben, auszusagen, sind nun den Nazis über Gerichtsakten namentlich bekannt. Jetzt seitens des Gerichts einen harmlosen Deal vorzuschlagen, der in seiner Wirkung nicht einmal einem „Schuss vor den Bug“ gleichkommt, steht in keinem Verhältnis zu dem Risiko, das die Zeug_innen auf sich genommen haben. Dies und die Ansetzung vor der niedrigsten Instanz zeigen auf, dass die Justiz die Dimension des Verfahrens nicht erkannt hat.
Der Vorschlag von Geldstrafen, teilweise auf Bewährung, wird dem politischen Charakter nicht gerecht. Die Chance, ein klares Zeichen gegen die Gewalttätigkeit von Nazis setzen zu können, würde dadurch verpasst werden. Menschen, die sich gegen die faschistischen Strukturen positionieren, würden von der Justiz alleine gelassen werden. Die Aussage des Amtsgerichts, mit dem vorgeschlagenen Übereinkommen den „Konflikt zu befrieden“, entbehrt jeglicher Realität. Es handelt sich auf keinen Fall um „innerfamiliäre Streitigkeiten“ (Verteidigung), stattdessen ist mit weiteren Übergriffen zu rechnen – erst recht, wenn die Angeklagten durch ein mildes Urteil dazu ermuntert werden. Denn eine zögerliche Rechtsprechung würde die Angeklagten sowie deren Umfeld in ihrem Handeln bestärken.
Um auf den Justizskandal aufmerksam zu machen, rufen wir zu einer Demo am Mittwoch, den 28.09.2011, um 17:00 Uhr auf. Vom Ort des Angriffs, dem Ostkurvensaal am Weser-Stadion, gehen wir zum Amtsgericht Bremen. Damit setzen wir ein Zeichen gegen das unfassbare Vorgehen der Bremer Justiz und zeigen, dass die Einschüchterungsversuche der Nazis nicht fruchten.
Rechte Gewalt nicht als szenetypischen Konflikt verharmlosen! Wir lassen uns nicht einschüchtern!
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
prozessakteneinsicht — nazidaten
Um Welchen — Ostendorf
H. Ostendorf? — notiz
Schutz von Persönlichkeitsrechten — Annanym