Nazis fordern Menschenrecht

Hypokritable 22.09.2011 18:40 Themen: Antifa Antirassismus Medien
Ergebnis des ersten Verhandlungstages im Ostkurvensaal Fall, anlässlich des brutalen Übergriffs (im Bremer Weserstadion) von einer Nazi Hooligan Bande, auf eine Veranstaltung der linken Ultra-Gruppe "Racaille Verte" im Jahr 2007.
Am 22.09.2011 um 9.00 Uhr begann die Verhandlung des sogenannten OKS-Falls (Ostkurvensaal) vor dem Amtsgericht Bremen. Siehe vergangenen Pressebericht zu den Ereignissen 2007:  http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2007/02/01/a0079


Protokoll/Bericht des ersten Verhandlungstages:

Zu Beginn der Verhandlung riet der bekannte Naziverteidiger RA Wilfried Behrendt den Angeklagten draußen zu bleiben, bis die Kamera-Medien (NDR und andere) den Sitzungssaal verlassen haben, bzw. Behrendt stellte den Antrag beim Vorsitz, zum Schutz der Rechte der Angeklagten, ein rigoroses Filmverbot anzuordnen. Der Vorsitz (Richter Theis) gab dem statt und die zwei Kamerateams verließen den Saal. Dies hinderte allerdings die Nazis im Zuschauerbereich (u.a. bekannte Nazischläger wie Henrik Ostendorf, Daniel Fürstenberg) nicht daran, weiterhin unverholen Fotos von den, nach ihrer Auffassung, linken Zuschauer_innen zu machen.

Proteste, der illegal aufgenommenen Zuschauer_innen in Richtung der zusehenden Beamten, wurden nach der Behauptung, der schon im Vorfeld sichtlich aggressiv auftretenden Sympathisanten der Beschuldigten, sie hätten gar keine Kamera (Handy), behördlich ignoriert. Der sich doch zunächst einmischende Beamte ließ nach dieser Aussage schnell davon ab die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen und die illegal gemachten Fotos herauszuverlangen und wendete sich stattdessen abrupt den für ihn augenscheinlich wichtigeren Dingen zu (Aus dem Fenster sehen!). Die Beamten zeigten indes am gesamten Verhandlungstag, auch in den Pausen, keinerlei Interesse die Persönlichkeitsrechte, der durch die Nazis angegangenen Zuschauer zu schützen oder zumindest die aggressiven Verhaltensweisen angemessen zur Kenntnis zu nehmen. Bspw. die durch die Nazis (12 waren insgesamt im Zuschauerraum) ausgesprochenen Beleidigungen (u.a. „Du Fotze!“) oder die von Ihnen gegen jegliche Genehmigung vorgenommenen Film- und Fotoaufnahmen der Zuschauer_innen zu unterbinden. Stattdessen unterhielten sich die Beamten über belangloses, anstatt in ihrer Funktion, den so hochgelobten Grundrechten der Bürger_innen, wenigstens in einem Gericht verteidigend nachzukommen.

Nach viel anfänglichem Chaos und Hektik wurde langsam auf der Anklagebank und der Verteidigerseite sichtbar, welche brauner Kamerad zu wem gehört. Das Gericht eröffnete die Verhandlung mehr zwischen Tür und Angel, als geordnet.

Eröffnung der Verhandlung:
Zunächst wurden die Personalien der Beschuldigten festgestellt. Dabei verweigerte der eine oder andere auch schon mal seine Daten dem Gericht zu nennen - bis hin zur Ablehnung, die Anzahl der Kinder, den Arbeitsplatz, etc. anzugeben (Sinn macht so ein Verhalten übrigens keinen). Mancher gab dann doch zumindest folgendes an (oder das Gericht ergänzte bei Weigerung der Beschuldigten die Angaben aus den vorliegenden Akten):

(Aufgrund der schlechten Akustik waren manche Angaben nicht deutlich zu verstehen!)

Hornstein, Mirko
Rendsburger Str. 39
28219 Bremen

Boeckmann, Ingo
Am Wall 82
28195 Bremen

Strube, Mirko
Begonienstr. 77
28816 Stuhr

Ostendorf, H.
Ulmen(?)weg 8, Lilienthal
28865 Bremen
(Straßenname undeutlich)

Weitere Angeklagte
(Angaben nicht zu verstehen)

Anträge der Verteidigung:
Nach Feststellung der Personalien und Verlesen der Anklage durch die StA (Herr Picard), beantragte einer der Verteidiger der Nazihooligans den Prozess einzustellen, mit der Begründung, die Justiz hätte Verfahrensverschleppung zu Lasten seiner Mandanten zu verantworten, da nunmehr seit dem Vorfall über 4 Jahre vergangen sind. Dabei berief sich die Vereidigung auf die Menschenrechtskonvention, Art. 6 EMRK, wonach Verfahren u. a. wohl zügig durchzuführen seien ("innerhalb angemessener Frist")und konstatierte die ungeheure Belastung seiner Mandanten durch die mittlerweile verstrichene Zeit sowie das zu bedenken sei, dass die ihnen vorgeworfenen Taten ohnehin „ohne jegliche Bedeutung“ seien und es sich doch bei solchen Auseinandersetzungen um so etwas wie „familieninterne Streitigkeiten“ oder „szenetypischen Auseinandersetzungen“ handele.

Schlussendlich schob die Verteidigung noch das Argument nach, den staatsanwaltlichen Ermittlungen "mangelte es an Objektivität" in der Sache und man bezweifelte "jegliche Verwertbarkeit der Zeugenaussagen". Des Weiteren wurde eine Einstellung nach § 153 StPO (Absehen von Verfolgung aufgrund mangelndem öffentlichen Interesses oder Geringfügigkeit der Straftat) verlangt, mit dem die Verteidigung den Antrag schloss.

Die Staatsanwaltschaft lehnte den Antrag ab. Der Vorsitzende Richter jedoch war den Argumenten der Verteidigung schon vorab sichtlich zugetan und bemängelte lediglich beschwichtigend, die langen Zeiträume bis zur Verhandlung und hielt eine "Verständigung" im Sinne der StPO für erstrebenswert. Hiernach zog sich der Vorsitz (Schöffengericht) zur Beratung zurück.

Unterbrechung:
In der Pause vermummten sich die Angeklagten Nazis und die ihnen folgenden braunen Kamerad_innen aus dem Zuschauerbereich. In den Fluren und Pausenräumen wurde weiterhin, ohne Erlaubnis die anderen Zuschauer_innen, fotografiert. Die Beamten waren wenig interessiert hier die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen; Kaffeepause ist schließlich Kaffeepause, auch im Dienst! Einer der Nazis konnte es sich nicht nehmen lassen, schwere Beleidigungen in Richtung einer Anwältin zu entäußern, die lediglich privat erschienen war zur Prozessbeobachtung. Auf die Bitte hin, das Filmen einzustellen, folgten die erniedrigenden Beleidigungen. Die Anwältin, die eine Reihe von Zeugen zu diesem Vorfall um sich hatte, stellte dementsprechend in den Raum Anzeige gegen den Täter.

Fortsetzung und Ergebnis:
Nach etwa einer Stunde wurde der Termin fortgesetzt. Der Richter verwies auf die Argumente der Verteidigung und erklärte, dass eine „Zeugenvernehmung sehr aufwendig“ sei und fügte noch hinzu, dass es hierbei „Zurechnungsprobleme bei den jeweiligen Körperverletzungsdelikten geben könnte“. - Dies spielt indes der Verteidigung in beschämender Weise in die Hände, wenn Richter Theis indirekt schon seine Meinung zum Prozess, vor Eröffnung der Hauptverhandlung, kundtut und folglich den Verteidigern der Nazis damit in die Hände spielt. Das Gericht bot hierauf den Verteidigern folgende Verständigung an:

Mirko Hornstein und Andre Sagemann aufgrund von gemeinschaftlich begangener Körperverletzung in vermutlich Tateinheit mit schweren Hausfriedensbruch = bis max. 90 Tagessätze

Die restlichen Beschuldigten Hausfriedensbruch, im Besonderen Strube und Boeckmann lediglich für schweren Hausfriedensbruch, die bei Zustimmung zu der Verständigung zwischen StA und Prozessvertretern eine Verwarnung unter Strafvorbehalt bekommen würden = max. 30 Tagessätze

Insgesamt sind diese Tagessätze seltsam gering und eine lächerliche Konsequenz, in Anbetracht des Schadens den die Nazis angerichtet haben und in Bezug auf der Wirkung solch eines Prozessausganges auf die Betroffenen des Angriffs und insgesamt auf die Bremer Fussballszene.

Hinzu gab der Richter zu berücksichtigen, dass nach den Vorgaben eines BGH Entscheid lange Zeiträume bis zum Prozessbeginn zu berücksichtigen sind. Also durch die langen Zeiträume die bisher verstrichen seien, ein Teil der Tagessätze als bereits vollstreckt anzusehen sind. - Das bedeutet im Klartest, die schon wegen vieler anderer solcher Straftaten bekannten Schläger, bekommen wie bei einem Brettspiel die Ereigniskarte in die Hand gedrückt: "Das Gericht ist überlastet, du kommst wieder davon!".

Die Verteidigung räumte sich selbstverständlich unter taktischen Erwägungen Bedenkzeit ein. Dementsprechend wurde die Verhandlung vertagt, vermutlich auf die nächste Woche. Angesetzt sind laut Akte ursprünglich sieben Verhandlungstage.

Abspann
[Beim Verlassen des Saals nach Ende der Verhandlung, verließen zwei Nazis aus dem Zuschauerbereich fluchtartig den Saal, wohl um einer gerade vor ihnen gegangenen Redakteurin, die bekanntlich kritisch über die Naziszene berichtet, einschüchternd nachzustellen. Diese war allerdings bereits verschwunden und die Nazis standen mit hektischen Bewegungen und unverrichteter Dinge wartend im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes herum. Ob bei einem Angriff hier die Beamten eingeschritten wären, ist nach der wiederholten Ignoranz die die Beamten an den Tag legten, stark zu bezweifeln.]

Der Bericht/ das Protokoll wird in kürze fortgesetzt, sobald die Verhandlung wieder aufgenommen wird.
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Ergänzungen

Staatsanwalt

Aaron Hunt 23.09.2011 - 11:02
kurze korrektur: staatsanwalt ist in diesem fall nicht picard. dieser hat zwar das verfahren seit über 4 jahren vorbereitet, war gestern aber überraschenderweise im urlaub...

Thosr Steinar laden in Berlin Fhain

Storch Heinar 23.09.2011 - 13:28
Wie gestern bekannt wurde darf der in Berlin Friedrichshain ansässige Thor Steinar laden (Petersburger Str.)bis 2015 in den räumlichkeiten verbleiben darauf einigten sich der Vermieter wie auch der besitzer dieses scheiss ladens vor dem Gericht.Unter auflagen wie z.B. keine Skandinavischen namen zu verwenden.Das kann und dürfen wir nicht dulden.dagegen muss was unternommen werden.

+++DEMO+++

+++DEMO+++ 25.09.2011 - 23:07
Rech­te Ge­walt stop­pen! Schluss mit der Ver­harm­lo­sung von rech­ter Ge­walt! Schluss mit der Ent­po­li­ti­sie­rung von Pro­zes­sen!

MITT­WOCH, 28.​09.​2011
17:00 Uhr
OST­KUR­VEN­SAAL/ We­ser­sta­di­on

Im Ja­nu­ar 2007 wurde die erste Ju­bi­lä­ums­fei­er der Ultrà-​Grup­pe „Ra­cail­le Verte“, wel­che im Ost­kur­ven­saal des We­ser-​Sta­di­ons statt­fand, von rech­ten Hoo­li­gans über­fal­len. Hin­ter­grund des An­griffs war die öf­fent­li­che Po­si­tio­nie­rung von „Ra­cail­le Verte“ als an­ti­ras­sis­ti­sche Fuß­ball­fan­grup­pie­rung sowie die über­wie­gen­de Dis­tan­zie­rung der Ultrà-​Sze­ne von rech­ten Ideo­lo­gi­en. Es wurde ge­zielt eine Per­son ver­prü­gelt und dabei schwer ver­letzt. Wei­te­re Par­ty­gäs­te wur­den be­spuckt und ge­schla­gen. Ge­gen­stän­de wur­den durch den Saal ge­wor­fen. Zwei Per­so­nen muss­ten im Kran­ken­haus be­han­delt sowie meh­re­re Ver­letz­te not­ärzt­lich ver­sorgt wer­den. Wei­te­re An­grif­fe wur­den an­ge­droht, wenn an der an­ti­ras­sis­ti­schen Po­si­ti­on fest­ge­hal­ten wer­den würde. Die Teil­neh­mer an dem An­griff sind teil­wei­se in rech­ten Struk­tu­ren, wie z.B. re­gio­na­len Ka­me­rad­schaf­ten, or­ga­ni­siert und mehr­fach auf NPD-​Ver­an­stal­tun­gen be­ob­ach­tet wor­den. Sie sind Mit­glie­der der rech­ten Grup­pen „Stan­dar­te Bre­men“ und „Nord­sturm Brema“ (NSHB) bzw. deren Um­feld.
Auf­grund von Zeu­g_in­nen­aus­sa­gen hat die Staats­an­walt­schaft nach über vier­ein­halb Jah­ren (!) einen Pro­zess gegen sie­ben An­grei­fer an­ge­strengt. Diese skan­da­lö­se Ver­zö­ge­rung hängt nicht etwa, wie von Sei­ten der Jus­tiz be­haup­tet, mit Aus­sa­ge­ver­wei­ge­run­gen der Zeu­g_in­nen zu­sam­men. Diese hat­ten sich mehr­heit­lich be­reits drei Mo­na­te nach dem An­griff zur Ver­fü­gung ge­stellt. Die tat­säch­li­chen Ur­sa­chen für den der­art ver­spä­te­ten Pro­zess­be­ginn blei­ben also wei­ter­hin un­klar.
Am ver­gan­ge­nen Don­ners­tag, den 22.​09.​2011, be­gan­nen die Ver­hand­lun­gen im Amts­ge­richt Bre­men. Dabei wurde sei­tens des zu­stän­di­gen Rich­ters eine Ver­kür­zung des Ver­fah­rens vor­ge­schla­gen. Soll­ten Staats­an­walt und Ver­tei­di­gung die­sem Vor­schlag zu­stim­men, wür­den die An­ge­klag­ten mit scho­ckie­rend mil­den Stra­fen da­von­kom­men. Das Ver­fah­ren könn­te be­reits am zwei­ten Ver­hand­lungs­tag (Don­ners­tag, den 29.​09.​2011) be­en­det sein. Ein sol­cher Aus­gang wäre in vie­ler­lei Hin­sicht fol­gen­schwer. Ein Um­stand, der von der Jus­tiz of­fen­sicht­lich bil­li­gend in Kauf ge­nom­men wird.
Denn zu dem Aus­maß des Fal­les ge­hö­ren mas­si­ve Ein­schüch­te­rungs­ver­su­che ge­gen­über Zeu­g_in­nen. Eine Stra­te­gie, von der nicht ein­mal bei Pro­zess­be­ginn ab­ge­se­hen wurde. Ganz im Ge­gen­teil kam es zu Be­schimp­fun­gen und dem Ab­fo­to­gra­fie­ren von Pro­zess­be­ob­ach­ter_in­nen und Jour­na­lis­t_in­nen. Weder der Rich­ter noch das Jus­tiz­per­so­nal oder die Po­li­zei schrit­ten dabei ent­schei­dend ein. Alle, die sich cou­ra­giert be­reit er­klärt haben, aus­zu­sa­gen, sind nun den Nazis über Ge­richts­ak­ten na­ment­lich be­kannt. Jetzt sei­tens des Ge­richts einen harm­lo­sen Deal vor­zu­schla­gen, der in sei­ner Wir­kung nicht ein­mal einem „Schuss vor den Bug“ gleich­kommt, steht in kei­nem Ver­hält­nis zu dem Ri­si­ko, das die Zeu­g_in­nen auf sich ge­nom­men haben. Dies und die An­set­zung vor der nied­rigs­ten In­stanz zei­gen auf, dass die Jus­tiz die Di­men­si­on des Ver­fah­rens nicht er­kannt hat.
Der Vor­schlag von Geld­stra­fen, teil­wei­se auf Be­wäh­rung, wird dem po­li­ti­schen Cha­rak­ter nicht ge­recht. Die Chan­ce, ein kla­res Zei­chen gegen die Ge­walt­tä­tig­keit von Nazis set­zen zu kön­nen, würde da­durch ver­passt wer­den. Men­schen, die sich gegen die fa­schis­ti­schen Struk­tu­ren po­si­tio­nie­ren, wür­den von der Jus­tiz al­lei­ne ge­las­sen wer­den. Die Aus­sa­ge des Amts­ge­richts, mit dem vor­ge­schla­ge­nen Über­ein­kom­men den „Kon­flikt zu be­frie­den“, ent­behrt jeg­li­cher Rea­li­tät. Es han­delt sich auf kei­nen Fall um „in­ner­fa­mi­liä­re Strei­tig­kei­ten“ (Ver­tei­di­gung), statt­des­sen ist mit wei­te­ren Über­grif­fen zu rech­nen – erst recht, wenn die An­ge­klag­ten durch ein mil­des Ur­teil dazu er­mun­tert wer­den. Denn eine zö­ger­li­che Recht­spre­chung würde die An­ge­klag­ten sowie deren Um­feld in ihrem Han­deln be­stär­ken.
Um auf den Jus­tiz­skan­dal auf­merk­sam zu ma­chen, rufen wir zu einer Demo am Mitt­woch, den 28.​09.​2011, um 17:00 Uhr auf. Vom Ort des An­griffs, dem Ost­kur­ven­saal am We­ser-​Sta­di­on, gehen wir zum Amts­ge­richt Bre­men. Damit set­zen wir ein Zei­chen gegen das un­fass­ba­re Vor­ge­hen der Bre­mer Jus­tiz und zei­gen, dass die Ein­schüch­te­rungs­ver­su­che der Nazis nicht fruch­ten.
Rech­te Ge­walt nicht als sze­ne­ty­pi­schen Kon­flikt ver­harm­lo­sen! Wir las­sen uns nicht ein­schüch­tern!

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