HH: Polizei nimmt FSK-Redakteur in Gewahrsam
Die Hamburger Polizei hat am Samstag, 20. August 2011 am Rande des Schanzenfest einen Redakteur des Hamburger Radios Freies Sender Kombinats 93,0 (FSK) in Gewahrsam genommen, obwohl dieser sich eindeutig als Journalist ausweisen konnte.
Gegen 21:00 Uhr beobachtete der FSK-Redakteur im Neuen Kamp das Geschehen rund um das auslaufende Schanzenfest. Insbesondere bemühte er sich, die Aufstellung der Polizei zu beobachten und dabei zu recherchieren, wie der Polizeiaufmarsch im Detail vonstatten gehen würde. Dabei wurde er von mehreren Polizeibeamten angehalten, nicht zuzuhören. Obwohl er seinen Presseausweis bei sich trug und sich somit als Journalist bei der Recherche ausweisen konnte, nahmen die Beamten ihn kurz darauf in Gewahrsam. Einem anwesenden Anwalt wurde zur Begründung mitgeteilt, der Redakteur habe einen Platzverweis erhalten, diesen aber ignoriert. Diesen angeblichen Platzverweis hat der betreffende FSK-Redakteur nicht erhalten, wie außer ihm mindestens ein Augen- und Ohrenzeuge bezeugen kann.
Gegen 21:30 wurde der FSK-Redakteur in ein Polizeikommissariat in Bahrenfeld gebracht, dort erneut durchsucht und in eine Einzelzelle gesperrt.
Nachdem Mitarbeiter des FSK bei der Pressestelle der Polizei und beim zuständigen Einsatzstab energisch gegen diesen polizeilichen Eingriff in die Freiheit der medialen Berichterstattung protestiert hatten, wurde der FSK-Redakteur gegen 22:40 aus dem Polizeigewahrsam entlassen.
Ein Mitglied der Geschäftsführung des FSK sagte dazu: „Wir werten diesen Vorgang als erneuten massiven Eingriff in die Pressefreiheit seitens der Hamburger Polizei.“
Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat erst im Januar 2011 entschieden, dass frühere Aktionen der Hamburger Polizei gegen das FSK verfassungswidrig waren. Der betreffende FSK-Redakteur hat erst am vergangenen Freitag ein Resümee des letzten Schanzenfestes gesendet, bei dem auch das von FSK ausführlich recherchierte damalige Vorgehen der Hamburger Polizei dargestellt wurde. Diese Recherchearbeit wurde durch die Ingewahrsamnahme für das aktuelle Schanzenfest verhindert.
Gegen 21:30 wurde der FSK-Redakteur in ein Polizeikommissariat in Bahrenfeld gebracht, dort erneut durchsucht und in eine Einzelzelle gesperrt.
Nachdem Mitarbeiter des FSK bei der Pressestelle der Polizei und beim zuständigen Einsatzstab energisch gegen diesen polizeilichen Eingriff in die Freiheit der medialen Berichterstattung protestiert hatten, wurde der FSK-Redakteur gegen 22:40 aus dem Polizeigewahrsam entlassen.
Ein Mitglied der Geschäftsführung des FSK sagte dazu: „Wir werten diesen Vorgang als erneuten massiven Eingriff in die Pressefreiheit seitens der Hamburger Polizei.“
Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat erst im Januar 2011 entschieden, dass frühere Aktionen der Hamburger Polizei gegen das FSK verfassungswidrig waren. Der betreffende FSK-Redakteur hat erst am vergangenen Freitag ein Resümee des letzten Schanzenfestes gesendet, bei dem auch das von FSK ausführlich recherchierte damalige Vorgehen der Hamburger Polizei dargestellt wurde. Diese Recherchearbeit wurde durch die Ingewahrsamnahme für das aktuelle Schanzenfest verhindert.
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
Presserecht 3
Die Freiheit der Berichterstattung ist -allerdings - nach GG nicht "schrankenlos " gewährleistet. Allerdings: Selbst für öffentliche Veranstaltungen in privaten Räumen ist sie jeoh sicherzustellen.Das Strassen nun mal alles andere als "Privaträume" sind, ist offenkundig. Insofern ist der "Platzverweis" auch nicht tolerierbar. Ingewahrsamnahmen erst recht nicht.
Radiosendung auf FSK
Studiorunde zum Geschehen vor, während und nach dem diesjährigen Fest einschließlich der Ingewahrsamnahmen.
http://www.freie-radios.net/42672
Innensenator versus Polizeipräsident
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Der Artikel hat eine repressive Tendenz
Zum Glück gibt es keine Sonderrechte für Journalisten und Journalistinnen! Denn dies würde eine repressive Kontrolle dieser bedeuten. Demnach kann sich auch niemand "eindeutig als Journalist ausweisen".
Es gibt zwar mehrere Presseverbände, die sogenannte "Presseausweise" herausgeben, diese Ausweise sind aber für keine Behörde, Firma oder Eizelperson bindend, den Besitzer oder der Besitzerin irgendwelche Sonderrechte zu gewähren. Einen solchen Presseverband kann jeder und jede gründen und auch Presseausweise kann jeder und jede herausgeben bzw. verkaufen.
Journalismus ist die Aufgabe eines jeden Menschen! Professioneller Journalismus, also Jorunalismus mit dem ein Mensch einen Teil seines oder seinen Unterhalt verdient, wird in Deutschland für gewöhnlich formlos das den Finanzamt melden und kann das später auch über das Finanzamt nachweisen. Nur verteilt das Finanzamt dafür keine Ausweise - und das ist auch gut so, da so wirklich jeder und jede - auch ohne finanzielle Interessen oder Möglichkeiten - journalistisch arbeiten (auch einmalig/unregelmässig um Geld zu verdienen) kann. Alles andere wäre eine erhöhte Form der Repression UND Zensur.
Zu der Situation an sich:
Es gibt zwei Möglichkeiten journalistisch zu arbeiten. Akkreditiert oder in eigener Gewalt. Akkreditierung bedeutet immer die Gewalt einer Gruppe oder Einzelperson zu respektieren, sie vorher zu fragen, ob Berichterstattung da sein darf. Nicht-Akkreditierung bzw. "in eigener Gewalt bzw. in Selbstverantwortung zu handeln" bedeutet, dass ich einfach auf diese Weise berichte, wie ich es will. Bei dieser autonomen Form dea Journalismus sollte jeder und jede sich aber im klaren sein, dass er oder sie einer Gewalt entgegenstehen kann. Und genau das ist hier geschehen.
Der Journalist hier scheint autonom berichtet zu haben, d.h. sich nicht in der Form wie es die Gruppe (Polizei) vorgab, akkreditiert zu haben. Von daher schlug ihr dann die Gewalt der Gruppe entgegen. Das Gleiche würde auch passieren, wenn sich nicht bei einem Flasche werfenden Randalierer nach seinen Regeln akkreditiert würde.
Fazit:
Irgendwelche Ausweise ersetzen keine Akkreditierung. Die Form der Akkreditierung und somit der gewährten Rechte legt immer die Gruppe oder Einzelperson fest, über die berichtet werden soll. Wird hingegen autonom jorunalistische Arbeit betrieben, muss mit der Gewalt der Gruppe oder Einzelperson, bei der sich nicht ihrer Vorgaben entsprechend akkreditiert wurden, gerechnet werden.
Presseausweis die Zweite
Eigentlich ist die Pressefreiheit aber an keinen Presseausweis gebunden, de jure verleiht dieser also keine Sonderrechte, außer für Journalistenrabatte und Akkreditierungen bei geschlossenen Veranstaltungen.
In der Praxis wird die Polizei allerdings Leuten ohne Presseausweis die Ausübung ihrer Pressefreiheit bei Schanzenfest und ähnlichem einschränken und verwehren, auch wenn es eigentlich nicht legal ist.
baal
verpiss dich du arsch !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ungerächt