HH: Polizei nimmt FSK-Redakteur in Gewahrsam
Die Hamburger Polizei hat am Samstag, 20. August 2011 am Rande des Schanzenfest einen Redakteur des Hamburger Radios Freies Sender Kombinats 93,0 (FSK) in Gewahrsam genommen, obwohl dieser sich eindeutig als Journalist ausweisen konnte.
Gegen 21:00 Uhr beobachtete der FSK-Redakteur im Neuen Kamp das Geschehen rund um das auslaufende Schanzenfest. Insbesondere bemühte er sich, die Aufstellung der Polizei zu beobachten und dabei zu recherchieren, wie der Polizeiaufmarsch im Detail vonstatten gehen würde. Dabei wurde er von mehreren Polizeibeamten angehalten, nicht zuzuhören. Obwohl er seinen Presseausweis bei sich trug und sich somit als Journalist bei der Recherche ausweisen konnte, nahmen die Beamten ihn kurz darauf in Gewahrsam. Einem anwesenden Anwalt wurde zur Begründung mitgeteilt, der Redakteur habe einen Platzverweis erhalten, diesen aber ignoriert. Diesen angeblichen Platzverweis hat der betreffende FSK-Redakteur nicht erhalten, wie außer ihm mindestens ein Augen- und Ohrenzeuge bezeugen kann.
Gegen 21:30 wurde der FSK-Redakteur in ein Polizeikommissariat in Bahrenfeld gebracht, dort erneut durchsucht und in eine Einzelzelle gesperrt.
Nachdem Mitarbeiter des FSK bei der Pressestelle der Polizei und beim zuständigen Einsatzstab energisch gegen diesen polizeilichen Eingriff in die Freiheit der medialen Berichterstattung protestiert hatten, wurde der FSK-Redakteur gegen 22:40 aus dem Polizeigewahrsam entlassen.
Ein Mitglied der Geschäftsführung des FSK sagte dazu: „Wir werten diesen Vorgang als erneuten massiven Eingriff in die Pressefreiheit seitens der Hamburger Polizei.“
Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat erst im Januar 2011 entschieden, dass frühere Aktionen der Hamburger Polizei gegen das FSK verfassungswidrig waren. Der betreffende FSK-Redakteur hat erst am vergangenen Freitag ein Resümee des letzten Schanzenfestes gesendet, bei dem auch das von FSK ausführlich recherchierte damalige Vorgehen der Hamburger Polizei dargestellt wurde. Diese Recherchearbeit wurde durch die Ingewahrsamnahme für das aktuelle Schanzenfest verhindert.
Gegen 21:30 wurde der FSK-Redakteur in ein Polizeikommissariat in Bahrenfeld gebracht, dort erneut durchsucht und in eine Einzelzelle gesperrt.
Nachdem Mitarbeiter des FSK bei der Pressestelle der Polizei und beim zuständigen Einsatzstab energisch gegen diesen polizeilichen Eingriff in die Freiheit der medialen Berichterstattung protestiert hatten, wurde der FSK-Redakteur gegen 22:40 aus dem Polizeigewahrsam entlassen.
Ein Mitglied der Geschäftsführung des FSK sagte dazu: „Wir werten diesen Vorgang als erneuten massiven Eingriff in die Pressefreiheit seitens der Hamburger Polizei.“
Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat erst im Januar 2011 entschieden, dass frühere Aktionen der Hamburger Polizei gegen das FSK verfassungswidrig waren. Der betreffende FSK-Redakteur hat erst am vergangenen Freitag ein Resümee des letzten Schanzenfestes gesendet, bei dem auch das von FSK ausführlich recherchierte damalige Vorgehen der Hamburger Polizei dargestellt wurde. Diese Recherchearbeit wurde durch die Ingewahrsamnahme für das aktuelle Schanzenfest verhindert.
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Ergänzungen
Presserecht 3
Die Freiheit der Berichterstattung ist -allerdings - nach GG nicht "schrankenlos " gewährleistet. Allerdings: Selbst für öffentliche Veranstaltungen in privaten Räumen ist sie jeoh sicherzustellen.Das Strassen nun mal alles andere als "Privaträume" sind, ist offenkundig. Insofern ist der "Platzverweis" auch nicht tolerierbar. Ingewahrsamnahmen erst recht nicht.
Radiosendung auf FSK
Studiorunde zum Geschehen vor, während und nach dem diesjährigen Fest einschließlich der Ingewahrsamnahmen.
http://www.freie-radios.net/42672
Innensenator versus Polizeipräsident
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Der Artikel hat eine repressive Tendenz — baal-re-mesh.com
Presseausweis die Zweite — Zitronenpresse
baal — re mesh
Ungerächt — FaridAlMani