Geschichtsrevisionismus und alte Bekannte

Marcel Renner 15.08.2011 14:11 Themen: Antifa Antirassismus
In der Ausgabe 10, Jahrgang 2011 der Antifaschistischen Nachrichten erschien ein Artikel unter der Überschrift „Geschichtsrevisionismus in Zittau auf dem Vormarsch“.
Quelle:  http://www.antifaschistische-nachrichten.de/archiv/2011/ausgabe_10_2011/detail/artikel/geschichtsrevisionismus-in-zittau-auf-dem-vormarsch/
In diesem wird „eine Bildungs- und Begegnungsstätte im derzeitigen Dreiländereck BRD-Polen-Tschechien mit einer öffentlich zugänglichen Dauerausstellung über Vertriebenenverbrechen an Deutschen“ und ihr maßgeblicher Initiator Jürgen Hösl-Daum thematisiert.

Runde 1:
Gegen diesen Artikel meinte sich Hösl-Daum juristisch wehren zu müssen, da er als „Nazi“ bezeichnet werde. Am 17.06.2011 verhandelt das Landgericht Görlitz den Fall, da einer der Autoren sich weigerte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Hösl-Daum wurde durch Rechtsanwalt Stefan Böhmer aus Erlangen vertreten.

Laut redok wurde Böhmer selbst wegen volksverhetzenden Anträgen bei der Verteidigung Neonazi Gerhard Ittner zu einer Geldstrafe über 2250 Euro verurteilt.
Quelle:  http://www.redok.de/content/view/9/36/

Am 24.06.2011 wurde das Urteil verkündet: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen und Hösl-Daum trägt die Kosten des Verfahrens.

Gegen dieses Urteil ist Hösl-Daum in Berufung gegangen – Fortsetzung folgt also.

Runde 2:
Beide Seiten trafen sich am 04.August 2011 vor dem Amtsgericht Zittau wieder, denn der Autor des angegriffenen Berichtes, informierte in Folge über den Ausgang des Verfahrens. Dabei schrieb er, dass der Richter im ersten Verfahren geäußert habe: „Die Bezeichnung „Nazi“ stehe für jemanden der nationalsozialistische Ideen vertritt und das Hösl-Daum Kontakt zu diesen Kreisen hätte, an deren Aktion teilgenommen hätte oder auch selbst welche inszenierte, davon ausgegangen werden könne, dass er Nationalsozialist sei.“
Quelle: Mitschrift von Prozessbegleiterinnen

Da der Autor diesen Satz nicht beweisen konnte, unterlag er hier und erkannte die Unterlassungserklärung notgedrungen an.

Fazit:
Scheinbar mag es Hösl-Daum nicht, wenn er als das bezeichnet wird, was er ist: ein Nazi. Auch um die geplante „Bildungs- und Begegnungsstätte“ ist es ruhig geworden. Ursprünglich war die Eröffnung für den 08.Mai angekündigt. Diese wurde jedoch wieder abgesagt, da Hösl-Daum angeblich mit den Folgen vom 19.02.2011 in Dresden zu kämpfen habe. Laut dem Sächsischen Staatsministerium des Innern meldete er eine Kundgebung unter dem Motto „Gedenken an die in Dresden den Bombenangriffen zu Opfer gefallenen Flüchtlingen aus Ostdeutschland“ an und führte diese mit 350 Teilnehmern durch. Nun ist die Eröffnung für den Winter 2011 geplant. Antifaschistische Kreise werden weiterhin ein Auge darauf haben.

Bild: Anwalt Böhmer (links) neben Hösl-Daum (rechts)
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