Die Dresdner Datenaffäre weitet sich aus

addn.me 26.07.2011 14:34 Themen: Antifa Freiräume
Auch in der Sommerpause des Sächsischen Landtags wird der Druck auf Innenminister Markus Ulbig (CDU) immer größer. Recherchen der taz vom Wochenende haben ergeben, dass das Innenministerium nicht wie bisher immer behauptet bei den Telekommunikationsunternehmen insgesamt 460 Bestandsdaten abgefragt hat, sondern deutlich mehr. So wurden im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen mehrere Personen wegen der "Bildung einer kriminellen Vereinigung" aus den knapp 900.000 gewonnenen Datensätzen noch einmal mehrere zehntausend Menschen zu potentiell Verdächtigen gemacht. Führende Oppositionspolitiker zeigten sich angesichts der Zahlen entsetzt und warfen den Verantwortlichen in der Staatsregierung eine unverhältnismäßige Überwachung "aller engagierten Bürgerinnen und Bürger [...] die sich für Demokratie und gegen Rechtsextremismus einsetzen" vor.
Aus einer Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf eine kleine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Henning Homann im Juni geht hervor, dass in den vergangenen Monaten von den Ermittlungsbehörden deutlich mehr als die bisher bestätigten 460 Rufnummern abgefragt worden sind. So sollen im Rahmen eines weiteren Ermittlungsverfahrens durch das Landeskriminalamt noch einmal 40.732 Bestandsdaten abgefragt worden sein. Etliche Vertreterinnen und Vertreter der Oppositionsparteien zeigten sich empört. Ein Sprecher des Sächsischen Innenministeriums begründete gegenüber lokalen Medien die Zeitverzögerung auf Nachfrage mit laufenden Ermittlungen.

Der SPD-Abgeordnete Homann sprach angesichts dieser neuen Zahlen von einer "Kriminalisierung zivilgesellschaftlichen Engagements" und verlangte gemeinsam mit seiner Fraktionskollegin Sabine Friedel eine vollständige Aufklärung über die Vorkommnisse in der jüngsten Zeit. Rico Gebhardt, der innenpolitische Sprecher der Linken, sprach in einer Stellungnahme von einem "Affront [...] gegenüber dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten" und kündigte eine parlamentarische Initiative seiner Partei zur polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Vorgehensweise an. Auch Johannes Lichdi von den Grünen zeigte sich angesichts der neuen Zahlen verständnislos und setzte sich erneut für die von ihm bereits im Juni vorgeschlagene Einführung eines Richtervorbehalts zur Bestandsdatenabfrage durch die Polizei ein. Im Augenblick ist es der Polizei auch ohne richterlichen Beschluss möglich, von den Mobilfunkbetreibern Auskunft über personenbezogene Daten eines Nutzers im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen zu erhalten.

Die Dresdner Polizei soll nach Recherchen der taz schon vor einem Jahr am Rande von Protesten gegen einen rechten Aufmarsch im Zentrum Dresdens Verbindungsdaten von Handynutzern gesammelt und ausgewertet haben. Anlass war ein Angriff durch Unbekannte auf ein Bekleidungsgeschäft, welches am Ferdinandplatz unter anderem die in rechten Kreisen beliebte Modemarke "Thor Steinar" vertreibt. Obwohl Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) in der vergangenen Woche eine Funkzellenabfrage im Zusammenhang mit Demonstrationen dementierte, war in einer Ermittlungsakte eine Verkehrsdatenauswertung mit dem Zusatz "Josephinenstraße/Demo" vermerkt worden. Wenige Monate nach dem Angriff auf den rechten Szeneladen im Zentrum der Stadt, hatte die Polizei für ihre Ermittlungen nach einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen im Süden von Dresden erneut auf Funkzellendaten zurückgegriffen. In beiden Fällen geht es um ein Ermittlungsverfahren wegen der "Bildung einer kriminellen Vereinigung". Aus diesem Grund hatte die Polizei im April 20 Wohnungen und Geschäftsräume in Sachsen und Brandenburg durchsucht. Den insgesamt 17 Beschuldigten wird vorgeworfen, seit Mai 2009 an Übergriffen auf Nazis beteiligt gewesen zu sein.

Ein Sprecher des Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig reagierte auf die erneuten Erfassungen empört und verlangte von den Strafverfolgungsbehörden mehr Transparenz im Umgang mit sensiblen Daten. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte in der Tagesschau die Erfassung mehrerer zehntausend Menschen als Beschuldigte als unverhältnismäßig. Bis zum 10. September soll Schurig den Abgeordneten des Sächsischen Landtags seinen umfassenden Prüfbericht zur Telekommunikationsüberwachung zehntausender Bürgerinnen und Bürger im Februar vorlegen.

Nach Angaben des Bündnisses "Dresden Nazifrei" haben mittlerweile schon mehr als 400 Menschen ein so genanntes Auskunftsersuchen bei der zuständigen Dresdner Staatsanwaltschaft gestellt. Aus ersten Antwortschreiben geht hervor, dass die Behörde im Augenblick wegen "laufender Ermittlungen" keine Auskunft über gespeicherte Daten erteilt. Von den Auswertungen im Zusammenhang mit den Überwachungsmaßnahmen sind neben Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den erfolgreichen Protesten auch besonders geschützte Grundrechtsträger wie etwa Journalisten, Anwälte und Parlamentarier betroffen.

Währenddessen hat zumindest der Personalwechsel bei der Sächsischen Polizei ein vorläufiges Ende gefunden. Der von Sachsens umstrittenen Innenminister Markus Ulbig (CDU) versetzte ehemalige Dresdner Polizeipräsident Dieter Hanitsch ist seit Juni wieder Leiter der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste (LPD ZD SN) und damit unter anderem für die Beschaffung von Überwachungstechnologie zuständig. Den Posten seines designierten Nachfolgers Dieter Kroll in der Polizeidirektion Südwestsachsen übernimmt Jürgen Georgie. Dieser war erst im März zum Chef der LPD ZD SN ernannt worden und muss nach nur drei Monaten seine Stelle für Hanitsch räumen.

Weiterer Artikel: Eine Millionen Datensätze und ein Bauernopfer!
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Ergänzungen

Ergänzung

Linker 26.07.2011 - 15:25
Das Lustigste an der ganzen Geschichte ist doch die Tatsache, dass die Auswertung der Handydaten die scheinbar einzige Möglichkeit ist, um in der heutigen Zeit überhaupt noch Ermittlungserfolge erzielen zu können. Wohl dem, der sein Handy bei Aktionen nicht dabei hat oder sich im Discounter um die Ecke mit kostenlosen und anonymen Prepaidkarten eingedeckt hat. Geht einfach davon aus, dass ihr überwacht werdet und verabschiedet euch von den so genannten Grundrechten. Der Staat wird im Zweifelsfall immer mit allen Mitteln versuchen, Ermittlungserfolge zu erzielen. Und wenn dann ein Gericht nach etlichen Jahren Verfahrensdauer feststellt, dass die dazu angewendeten Methoden juristisch haltlos gewesen sind, dann interessiert das im Nachhinein niemanden mehr. Schaut man sich aktuelle Resultate aus Studien über menschenfeindliche Einstellungen und die Wahlerfolge rechter Parteien in Sachsen an, dann sollte es niemanden verwundern, wie es um das demokratische Bewusstsein in Sachsens Regierung bestellt ist. Der Feind steht links und spätestens seit der aktuellen Debatte über das Vorgehen der Dresdner Staatsanwaltschaft und der Polizei sollte uns Linken in Sachsen klargeworden sein, für welche Werte die Staatsregierung zwanzig Jahre nach dem Fall der Mauer steht.

Sächsische Sicherheitsbehörden & Datenschutz

Hari Bo 26.07.2011 - 16:30
Auch die Privatisierung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entwickelt sich in Sachsen mittlerweile zum Problem – nicht nur aus datenschutzrechtlicher Sicht. “police private partnership“ (ppp) und “public private security“ (pps), also Partnerschaften zwischen der Polizei und Sicherheitsunternehmen und Sicherheitsunternehmen die für Städte (z.B. Plauen, siehe link) und Gemeinden für öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgen, werden in diesem Bundesland stetig ausgebaut, obwohl diese Modelle oftmals gegen den Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz sowie den Datenschutz verstoßen.
Gerade im Zusammenhang mit pps, bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch “öffentliche Private“ (Sicherheitsfirmen), kann der Datenschutz gar nicht eingehalten werden! Bereits vor Jahren gab es Pläne die öffentliche Videoüberwachung in Sachsen zu privatisieren und in die Hände von Sicherheitsunternehmen zu geben. Vertreter der Sächsischen Polizei waren übrigens dafür!

Siehe auch:

 http://www.trend.infopartisan.net/trd0910/t210910.html


!!!Aktuell!!!

 http://www.cop2cop.de/2011/06/30/sicherheitskooperation-in-sachsen-wegweisend/


oh

man 26.07.2011 - 17:01
Was heult ihr denn den ganzen Tag rum wegen dem Mist? Ihr arbeitet vermeindlich gegen das System, erwartet ihr da etwa noch Geschenke? Wenn bei den Nazis ne Datenbank gesprengt wird freut ihr euch doch auch eures Lebens und klatscht Beifall.

Man seid Ihr kontrovers!

"Antifa" eine kriminelle Vereinigung?

sieht so aus 26.07.2011 - 19:24
In diesem Beitrag scheint es so als würde die Dresdner Staatsanwaltschaft gegen die gesamte "Antifa" als kriminelle Vereinigung ermitteln. Der Reporter spricht davon, dass in den laufenden Verfahren gegen eine Gruppe ermittelt wird, der tausende Menschen angehören sollen.

 http://www.mdr.de/hier-ab-vier/video4544.html

Falls der Link nicht klappt, einfach bei "Hier ab Vier" nach "Dresdner Datenaffäre" schauen.

"kostenlosen und anonymen Prepaidkarten"

obacht! 26.07.2011 - 21:57
... dann kann euch immer noch die Gerätenummer eures Handys verraten, bzw. eine Spur legen zu anderen SIM-Karten, die ihr evtl während einer anderen Funkzellenüberwachung in dem selben Handy stecken hattet.

Imsi dudes

forschi 27.07.2011 - 09:06
Beim Imsi Catcher helfen auch Prepaidkarten einen Scheiß.

Dresden ist das Signal, dass Handys egal welche Vertrags- und Bauart grundsätzlich zuhause bleiben müssen. Wer das nicht begreift wird sich in Datenbanken und Überwachungsmaßnahmen wiederfinden.

@HariBo

Linker Security 27.07.2011 - 14:20
Leider hast du es unterlassen dich vorweg über Befugnisse und Arbeitsweisen von Sicherheitsdiensten, die an ppp-Programmen teilnehmen (es heißt public private partnership!) zu informieren. Sonst wüsstest du, dass Private Sicherheitsdienstleister lediglich mit hoheitlichen Aufgaben betraut werden dürfen, niemals aber - NIEMALS - mit hoheitlichen Befugnissen, weshalb das ppp-Konzept (wie auch immer man dazu politisch stehen mag) juristisch völlig einwandfrei ist und SMA's daher auch nicht gegen Art. 33 Abs. 4 GG verstoßen, solang sie sich an ihre Dienstanweisung halten.
Zusätzlich gibt es auch Datenschutz-Bestimmungen bei privaten Sicherheitsdiensten. Ist alles in bei der IHK abzulegenden Sachkundeprüfung gemäß §34a GewO enthalten. Wer da durchfällt, darf überhaupt nicht im öffentlichen Bereich tätig werden.

Die üblichen (linken) Anfeindungen gegen Sicherheitsdienstleister fruchten leider nicht, weil sie an der rechtlichen Realität vorbeizielen. Weder Mietmuskeln noch Hilfsbullen. Wär schön, wenn das mal langsam paar Leute schnallen würden.

@Linker Security

Hari Bo 27.07.2011 - 22:03
Private Sicherheitsdienste (PSD) haben auch im öffentlichen Auftrag - im Rahmen von pps - keinerlei(!) hoheitliche Befugnisse. Diese können auch nicht im Zuge von öffentlichen Auftragsvergaben – per Vertrag – auf Sicherheitsfirmen übertragen werden (Art. 33 Abs. 4 GG).
Dass PSD’s trotzdem Personalien feststellen, Platzverweise erteilen und Bußgelder verhängen zeigt wie sicher man sich fühlt, als Polizeipartner und Auftragnehmer von Stadt-/Gemeindeverwaltungen! Wo sollen sich die Betroffenen (oft Jugendliche, siehe link unten) auch Beschweren? Beim Partner der PSD’s, der Polizei oder bei den Auftraggebern, den Stadt-/Gemeindeverwaltungen?
Der Lobbyverband der Sicherheitswirtschaft, der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) e.V., vertritt hierzu folgende Meinung: “Sicherheitsaufgaben vs. Gewaltmonopol: Dabei liegt das Gewaltmonopol beim Staat und das ist richtig so. Private Sicherheitsdienstleister haben keine Befugnisse, die über das Jedermannsrecht hinausgehen. Für die Aufgabenerfüllung und auch im Sinne des polizeilichen Präventionsgedankens ist das ausreichend. Schützen durch Präsenz und Deeskalation lautet das Motto. Das Prinzip ist: ’Rausgehen und nach dem Rechten schauen.’“
Laut dem Südhessischen Polizeidirektor Jürgen Moog benötigen PSD auch für ihre bloße Anwesenheit auf öffentlichen Straßen und Plätzen eine rechtliche Grundlage. Diese gebe es jedoch nicht. Streifengänge seien laut Gesetz “hoheitliches Handeln“, das alleine der Polizei und den Ordnungsbehörden vorbehalten bleibe. Bereits mehrfach haben Innenministerien diese Auffassung in Schreiben an Städte und Gemeinden klar vertreten. Moog vertritt ferner die Meinung, dass PSD’s noch nicht einmal um die Vorlage des Personalausweises bitten dürfen! (Frankfurter Rundschau, 05.02.10, 06.02.10 u. 03.05.10)

Und hier noch ein link, der den “Wildwuchs“ in diesem Bereich deutlich macht:

 http://de.indymedia.org/2010/12/297053.shtml

@Hari Bo

Linker Secu 28.07.2011 - 13:55
Ein offen zu tragender Dienstausweis ist bei SMA's gesetzlich vorgeschrieben. Zudem ist das Firmenlogo auf der Kleidung immer zu erkennen. Sie sind somit nicht anonym. Es gibt seit Jahren eine Kennzeichnungspflicht. Ja, rein theoretisch kann man sich also bei der jeweiligen Firma beschweren oder Strafanzeige stellen wegen §123 StGB (Amtsanmaßung). Mir ist bewusst, dass es leider immer noch zu viele faule Früchtchen in der Branche tummeln, die gern mal den Sheriff raushängen lassen (teilweise von den minder seriösen Sicherheitsunternehmen forciert), aber die Regel ist das nicht.

PSD's dürfen nicht auf offener Straße Streifengänge absolvieren, das ist richtig. Dies dürfen sie aber, wenn es sich um eine privaten Bereich mit öffentlichem Charakter wie Durchgangsverkehr handelt, wie das bei Fußgängerpassagen, Parkplätzen, Bahnhöfen etc. der Fall sein kann. Der Teufel steckt wieder einmal im Detail.

Anonyme Telefone

Ein Leitfaden 28.07.2011 - 21:28
Der "Dresdner Datenskandal" bestätigt einmal mehr den seit Jahren geforderten Umgang mit Handys im politischen Kontext.

1. Private Handys haben bei politischen Aktionen nichts verloren. Sollte nicht die Möglichkeit bestehen, diese zu Hause zu lassen, müssen sie frühzeitig ausgemacht werden. Beim Ausschalten wird jedoch die Funkzelle noch mal über die Abschaltung informiert. Das ist natürlich auch für die Bullen eine interessante Info. Daher: Am besten das Handy zu Hause lassen oder wenigstens frühzeitig an einem anderen Ort ausmachen. Wenn das Handy mal an war und ihr in eine Aktion gestolpert seid (z.B. Nazis auf der Straße trefft): Akku ohne vorheriges Ausschalten raus! Dann wird wenigstens die Abmelde-Nachricht nicht an die Funkzelle gesendet. Natürlich fällt es bei einer Telefonüberwachung (jedoch nicht bei einer Funkzellenabfrage) auf, dass euer Handy aus ist, also bleibt die beste Strategie: Handy angeschaltet zu Hause liegen lassen.

2. Wenn ihr bei einer Aktion Handys braucht, kommen nur saubere / anonyme Handys in Frage. Anonym ist ein Handy nur, wenn
a) ihr keine Spuren beim Kauf des Handys hinterlassen habt. Also am besten in einem kleinen Laden ein Standard-Modell Bar bezahlen.
b) ihr keine Spuren beim Kauf einer Sim-Karte hinterlassen habt. Am besten die Sim-Karte in einem Kiosk / Späti kaufen und darauf achten, dass diese bereits registriert ist. Ansonsten geht auf der Kauf einer Aldi Talk-Karte und die Freischaltung per Internet über eine anonymisierte (TOR) Verbindung.
c) ihr keine Spuren bei der Benutzung (!) des Handys hinterlasst. Dies ist wohl der wichtigste Punkt, der häufig vernachlässigt wird. Ein Handy ist nur dann sauber, wenn mit dem Handy nur auf Telefone angerufen wird, die ebenfalls sauber sind. Anrufe auf die Handys von Freunden, Eltern und co sind absolut tabu. Dies ist besonders wichtig, da ihr nach einem solchen doofen Anruf nicht nur das Handy in den Müll schmeißen solltet. Viel schlimmer: Ihr hinterlasst Spuren, wodurch auch frühere Aktionen, bei denen das Handy aufgetaucht ist, euch zugeordnet werden können!

Ein solcher Art sauberes Handy kann euch nur durch zwei Sachen zugeordnet werden, also im schlimmsten Fall vor Gericht bringen:
I. Wenn ein Handy, mit dem ihr kommunziert habt, nicht sauber im Sinne dieser Kriterien genutzt wurde. Ihr müsst also mit allen Leuten, mit denen ihr telefoniert, diese Kriterien durchsprechen und ihnen vertrauen, dass sie sich auch dran halten.
II. Wenn es irgendwie den Bullen gelungen ist, einen Mitschnitt eines Telefonats von eurem sauberen Handy zu ergattern. Über diesen könntet ihr an Hand euer Stimme identifziert werden.
Es ist jedoch normalerweise mehr als unwahrscheinlich, dass ein Telefonat von einem sauberen Handy mitgeschnitten wird. Um euch abzuhören, müssen die Bullen wissen, welches Handy ihr nutzt. Wenn sowohl Sim-Karte als auch Gerät frisch gekauft wurden, haben sie dafür keine Anhaltspunkte. Im Gegensatz zu Verbindungsdaten werden die Gespräche von den Providern nicht gespeichert, dass wären viel zu große Datenmengen. Auch ist es äußerst unwahrscheinlich, dass bei einer Rasterfahndung wie dem "Dresdner Datenskandal" nicht nur alle Verbindungsdaten einer Funkzelle sondern auch alle Gespräche über diese mitgeschnitten werden. Dass wäre nicht nur datenschutzrechtlich ein viel heikleres Thema, sondern auch schlicht auf Grund der Menge an Daten nicht auswertbar.
Dass ein Gespräch von euch mitgeschnitten wird, ist jedoch wahrscheinlich, wenn ihr bei einem Info-Telefon oder dem EA anruft. Also: Keine Anrufe zum Info-Telefon oder EA vom sauberen Handy aus!

Eine große Unachtsamkeit bei sauberen Handys - und damit eine Gefahr für euch und die Leute, mit denen ihr telefoniert! - ist die mehrfache Benutzung. Je häufiger ihr ein sauberes Handy nutzt, desto größer ist die Gefahr, dass einmal ein Fehler gemacht wird. Desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ihr einmal mit jemand telefoniert, der/die sich nicht an die Standards hält. Und vor allem: Mit desto mehr Sachen könnt ihr in Verbindung gebracht werden, wenn es doch schief geht!

Dass große Problem an sauberen Handys ist also: Sie können guten Gewissens nur für eine Aktion genutzt werden und gehören danach in die Tonne. Sie kosten jedoch leider auch einige Euros und Geld ist bekanntlich immer knapp. Daher überlegt euch gut, ob ihr wirklich ein Handy für die Aktion braucht oder nicht darauf verzichten könnt.

Von vermeintlichen Kompromissen zwischen Kosten und Sicherheit würde ich dringend abraten. Die Einstellung "ist ja nichts wirklich passiert, kann ja nochmal genutzt werden" kann euch gehörig auf die Füsse fallen: a) Konstruieren die Bullen gerne Zusammenhänge, die in der Realität nicht vorhanden sind. Und viel entscheidender: b) Wisst ihr nie, was bei der nächsten Aktion passiert. Und wenn dann viel passiert, könnt ihr nichts mehr daran ändern, dass das Handy nicht mehr wirklich sauber war.

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