Aktueller Stand zum Handygate-Skandal

addn.me 09.07.2011 23:21 Themen: Antifa Freiräume Repression
Kurz vor der Sommerpause haben sich in Sachsen die Fraktionen im Landtag auf einen Prüfbericht des sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig geeinigt. Bis zum 10. September soll Schurig die flächendeckenden polizeilichen Überwachungen vom 19. Februar überprüfen, als tausende Menschen einen Naziaufmarsch im Süden der Stadt verhindert hatten. Am Rande der Blockaden in der Südvorstadt war es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Autonomen und der Polizei gekommen. Bei den Ausschreitungen waren nicht nur 82 Beamtinnen und Beamte, sondern auch über 150 Menschen zum Teil schwer verletzt worden. Als Reaktion auf die Ereignisse hatte die Polizei in Dresden eine Sonderermittlungskommission gegründet, um die Vorkommnisse aufzuklären.
Nach der durch einen Zeitungsbericht bekannt gewordenen Telekommunikationsüberwachung zehntausender Bürgerinnen und Bürger, die im Juni zur Versetzung des Dresdner Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch durch Innenminister Markus Ulbig (CDU) geführt hatte, haben sich die Fraktionen am Freitag auf einer Sondersitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses im Sächsischen Landtag auf einen Prüfbericht von Sachsens Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig geeinigt. Bis zum 10. September soll der Sonderbericht dem Landtag vorliegen. Zuvor hatte sich neben der FDP auch CDU-Rechtsexperte Marko Schiemann für einen entsprechenden Antrag eingesetzt und einer Untersuchung des unabhängigen und überparteilichen Datenschutzbeauftragten zugestimmt.

Die Linke fordert Auskunft darüber, ob der Landtag, Wahlkreisbüros von Abgeordneten oder Redaktionsräume von Medien im Bereich der Funkzellenabfrage gelegen haben und im Februar mit erfasst worden sind. Schon in der vergangenen Woche hatte der verfassungs- und rechtspolitische Sprecher der Linken im Sächsischen Landtag, Klaus Bartl, Informationen über die Rolle der Staatsanwaltschaft bei der Überwachung verlangt und welche Vorkehrungen sie im Vorfeld getroffen hat, um bei den massenhaften und flächendeckenden Maßnahmen keine Grundrechte zu verletzen. Auch die Grünen begrüßten die Entscheidung und kritisierten erneut die mögliche Rasterfahndung durch die "Soko 19/2". Der Grüne Rechtsexperte Johannes Lichdi sprach angesichts von knapp einer Million Datensätze und der Verwendung des Auswertesystems EFAS durch die Dresdner Polizei von einer maschinellen Auswertung personenbezogener Daten im Sinne des § 98a der Strafprozessordnung und damit einer möglichen Rasterfahndung.

Im Zuge der Landtagsdebatte über das Thema hatte Volker Bandmann, der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, vor zwei Wochen von der Funkzellenabfrage als ein bewährtes Mittel bei der Ermittlungsarbeit gesprochen und sich beim ehemaligen Dresdner Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch für seine "besonnene und entschlossene Einsatzleitung" im Februar bedankt. Sachsens Justizminister Jürgen Martens von Koalitionspartner FDP hatte auf die anhaltende Kritik mit einem Eckpunktepapier zur Beschränkung der Erhebungsbefugnis für Verkehrsdaten und Eindämmung der Datenverwendung nach einer Funkzellenabfrage reagiert. Darin war unter anderem eine Verengung des Anwendungsbereichs auf Straftaten mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe sowie die Maßnahme so zu begrenzen, dass damit in Zukunft möglichst wenig unbeteiligte Personen erfasst werden.

Am frühen Donnerstagabend hatte das Bündnis "Dresden Nazifrei" auf dem Altmarkt gegen die ihrer Meinung nach rechtswidrige Aushebelung der Bürgerrechte und die mittelbare Einschränkung der Demonstrationsfreiheit in Dresden durch die zuständigen Polizei- und Ermittlungsbehörden protestiert. Etwa 60 Menschen waren im Anschluss an einen Flashmob mit Sprechchören wie "Sicherheit statt Freiheit" durch die Prager Straße im Zentrum Dresdens gezogen und hatten den Rücktritt von Innenminister Ulbig gefordert. In einem Vortrag berichtete am Freitag die Bloggerin Anne Roth auf Einladung des Initiativkreises "Sachsens Demokratie" von ihren Erfahrungen mit Überwachung und staatlicher Repression im Rahmen der Ermittlungen nach §129a.

Weiterer sehr informativer Artikel: In den Busch schießen und Kreuztrefferdaten suchen
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ist es sinnvoll solch — wortungetüme

Guter Artikel — Sympi

Eckpunktepapier — Paragraphenreiter

Halbpolizeistaat — Mathias Berchinger