Sachsen: Catch me if you can
Wie der Grünen-Politiker Johannes Lichdi berichtet, hat die Polizei am 19. scheinbar auch so genannte IMSI-Catcher eingesetzt um damit offenbar auch Telefongespräche abzuhören. In den kommenden beiden Tagen wird sich der Landtag mit den Vorfällen beschäftigen, dabei werden sich die beiden verantwortlichen Minister Markus Ulbig (CDU) und Jürgen Martens (FDP) den Fragen der sächsischen Parlamentsabgeordneten stellen müssen.
Die Polizei hat am 19. Februar offenbar nicht nur wie bisher zugegeben, die Telekommunikationsdaten zehntausender Menschen gespeichert, sondern scheinbar auch teilweise Gespräche mitgeschnitten. Das geht aus einer Pressemitteilung des Grünen Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi hervor. Da weder Landespolizeipräsident Bernd Merbitz noch Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) die Meldung in einer Sondersitzung von Innen- und Rechtsausschuss dementieren wollten, steht für den rechtspolitischen Sprecher der Grünen fest, "dass die Funkzellenabfrage die Spitze des Eisbergs ist und nur zugegeben wird, was bereits in die Öffentlichkeit gedrungen ist".
So soll die Sächsische Polizei über so genannte IMSI-Catcher verfügen, die nicht nur in der Lage sind, den Standort eines Mobiltelefons innerhalb einer Funkzelle zu bestimmen, sondern auch das Mithören von Handygesprächen ermöglichen. Dazu simuliert das Gerät eine Mobilfunkstation, so dass sich alle Handies in einem gewissen Umkreis bei dieser Funkzelle einloggen anstatt die Mobilfunkstationen der Telekommunikationsanbieter zu nutzen. Nach taz-Recherchen hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz und die beiden Geheimdienste des Bundes nach den Anschlägen vom 11. September die Befugnis für den Einsatz solcher Geräte zur Terrorbekämpfung bekommen. Bis 2009 hätten die Geheimdienste des Bundes insgesamt 81 mal einen IMSI-Catcher eingesetzt. Für eine Genehmigung der Maßnahme benötigt die Polizei entweder die Zustimmung durch die G-10-Kommission des Bundestags - bzw. bei den Länderverfassungsschutzämtern der entsprechenden Landtagskommission.
Die Grünen haben noch einmal die Dresdner Bevölkerung aufgerufen, von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch zu machen und sich dazu mit einem Musterschreiben an Polizei und Staatsanwaltschaft zu wenden. Offiziell begründet die Polizei die in die Kritik geratene Maßnahme der flächendeckenden Funkzellenauswertung mit Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch. Stattdessen waren die so gewonnenen Ermittlungsergebnisse in mindestens 45 Fällen von der Polizei auch an die Staatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz weitergegeben worden.
Am Montag hatte Innenminister Markus Ulbig auf die Vorwürfe reagiert und den für die Überwachungsmaßnahmen verantwortlichen Dresdner Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch nach sechsjähriger Amtszeit in die Landespolizeidirektion Zentrale Dienste versetzt. Als Grund für die Abberufung nannte Ulbig jedoch nicht das unverhältnismäßige Vorgehen der Polizei, sondern nur die Tatsache, dass die Regierung nicht über das volle Ausmaß der Überwachung informiert worden sei. Die Opposition sprach daraufhin von einem Bauernopfer. Vor der heute stattfindenden Landtagsdebatte forderte der Landesvorsitzende der sächsischen Jusos Tino Bucksch den Innenminister auf, das Parlament und die Öffentlichkeit umfassend und vollständig über die Vorgänge in seinem Ministerium zu informieren.
So soll die Sächsische Polizei über so genannte IMSI-Catcher verfügen, die nicht nur in der Lage sind, den Standort eines Mobiltelefons innerhalb einer Funkzelle zu bestimmen, sondern auch das Mithören von Handygesprächen ermöglichen. Dazu simuliert das Gerät eine Mobilfunkstation, so dass sich alle Handies in einem gewissen Umkreis bei dieser Funkzelle einloggen anstatt die Mobilfunkstationen der Telekommunikationsanbieter zu nutzen. Nach taz-Recherchen hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz und die beiden Geheimdienste des Bundes nach den Anschlägen vom 11. September die Befugnis für den Einsatz solcher Geräte zur Terrorbekämpfung bekommen. Bis 2009 hätten die Geheimdienste des Bundes insgesamt 81 mal einen IMSI-Catcher eingesetzt. Für eine Genehmigung der Maßnahme benötigt die Polizei entweder die Zustimmung durch die G-10-Kommission des Bundestags - bzw. bei den Länderverfassungsschutzämtern der entsprechenden Landtagskommission.
Die Grünen haben noch einmal die Dresdner Bevölkerung aufgerufen, von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch zu machen und sich dazu mit einem Musterschreiben an Polizei und Staatsanwaltschaft zu wenden. Offiziell begründet die Polizei die in die Kritik geratene Maßnahme der flächendeckenden Funkzellenauswertung mit Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch. Stattdessen waren die so gewonnenen Ermittlungsergebnisse in mindestens 45 Fällen von der Polizei auch an die Staatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz weitergegeben worden.
Am Montag hatte Innenminister Markus Ulbig auf die Vorwürfe reagiert und den für die Überwachungsmaßnahmen verantwortlichen Dresdner Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch nach sechsjähriger Amtszeit in die Landespolizeidirektion Zentrale Dienste versetzt. Als Grund für die Abberufung nannte Ulbig jedoch nicht das unverhältnismäßige Vorgehen der Polizei, sondern nur die Tatsache, dass die Regierung nicht über das volle Ausmaß der Überwachung informiert worden sei. Die Opposition sprach daraufhin von einem Bauernopfer. Vor der heute stattfindenden Landtagsdebatte forderte der Landesvorsitzende der sächsischen Jusos Tino Bucksch den Innenminister auf, das Parlament und die Öffentlichkeit umfassend und vollständig über die Vorgänge in seinem Ministerium zu informieren.
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Ergänzungen
den Bock zum Gärtner
Auskunftsanfrage
Wenn ihr eine Auskunft anfordert, müsst ihr alle relevanten Daten angeben, ebenso eure Handynummer und in dem Moment kann man eurem Datensatz einen Namen zuordnen.
Also wenn ihr bei Aktionen mitgemacht habt, die aus polizeilicher Sicht irgendwie fragwürdig sein könnten, stellt keine Anfrage!!!
Diese Anfrage hat vor allem den Zweck zu belegen, dass nachweislich unbeteiligte Personen zu Unrecht überwacht wurden und ebenso die Rechte von Anwälten, Ärzten und Journalisten beschnitten wurde, um so das ganze Ausmaß der Unrechtmäßigkeit sichtbar zu machen. Es geht nicht darum, der sächsischen Staatsanwaltschaft das Fax zu sprengen!
Hat er oder hat er nicht?
Lustiger Aspekt am Rande. Für sein "Engagement bei der lokalen Demokratiegestaltung", erhielt Markus Ulbig vor zwei Jahren gemeinsam mit der Pirnaer "Aktion Zivilcourage" die Theodor-Heuss-Medaille. Damit erklärt sich auch die positive Berichterstattung der Gruppe gegenüber der Salamitaktik von Schirmherr Ulbig im Fall der flächendeckenden Telefonüberwachung am 19. Februar in Dresden.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
@blockierer — nn
ich und mein fake — simsalabim