Sachsens Grundrechte fließen weiter elbabwärts
Nach der von den verantwortlichen Sächsischen Staatsministern gehaltenen Pressekonferenz am 24. Juni werden immer mehr Details der umfassenden Telekommunikationüberwachung bekannt. So seien am 18. bzw. 19. Februar auf Grund mehrerer Ermittlungsverfahren insgesamt bis zu einer Millionen Datensätze gespeichert und ausgewertet worden. Das Ziel der völlig überzogenen Ermittlungen waren jedoch nicht nur einige wenige Straftaten von linken Demonstrantinnen und Demonstranten, sondern darüber hinaus auch mehrere zehntausend Bürgerinnen und Bürger die in unmittelbarer Nähe zu den Geschehnissen am 19. Februar telefoniert oder Nachrichten geschrieben hatten. Zahlreiche politisch Verantwortliche der Proteste kündigten in eigenen Stellungnahmen Beschwerden und Klagen gegen die Dresdner Staatsanwaltschaft und das zuständige Amtsgericht an. Sie riefen die Bevölkerung dazu auf, mit einem Musterschreiben (ganz unten) Aufklärung über mögliche Ermittlungen zu erhalten.
Chronik der Ereignisse: Naziveranstaltungen enden im völligen Desaster (19.02.) | Angriff auf Häuser in Löbtau (21.02.) | "Rechts wegschauen, links weghauen" (22.02.) | Neuer Mann, neuer Kurs – Hausdurchsuchungen in Sachsen und Brandenburg (12.04.) | Leipzig: Nach Razzien - 600 bei Antirepdemo (14.04.) | Kehrtwende – Polizei ermittelt in den eigenen Reihen (27.04.) | Hausdurchsuchung in Hausprojekt Praxis (03.05.) | Tagung zum Umgang mit Nazidemonstrationen (23.05.) | Skandal: Dresdner Polizei wirbt um IMs (29.05.) | Schadensersatz für Razzia am 19. Februar (31.05.) | Wer nichts zu verbergen hat, hat alles zu befürchten (21.06.) | Das System kennt keine Grenzen (22.06.) | Dresdner Polizeipräsident versetzt (27.06.) | Catch me if you can (29.06.) | Im Zweifel für den Innenminister (02.07.) | Aktueller Stand zum Handygate-Skandal (09.07.) | Das Innenministerium schlägt zurück (18.07.) | Die Dresdner Datenaffäre weitet sich aus (26.07.) | Ich weiß mit wem Du zu Ostern telefoniert hast (28.07.) | Absehbare Reaktion auf offenen Brief von Thierse (10.08.) | Protest am Rande einer CDU-Veranstaltung (17.08.) | Sachsen - ein Sommertrauma (25.08.) | Krawalle braucht die Stadt (29.08.) | Demokratie a la CDU - Wer nicht hören will, muss fühlen (31.08.) | Ermittlungen gegen unbequemen Anwalt (01.09.) | Das LKA will das "Leck" mithilfe der Presse finden (03.09.)
Weitere Infos: Initiativgruppe "Sachsens Demokratie" | Indymedia Feature zum 19. Februar 2011 | Bündnis Dresden-Nazifrei | Kampagne 129 ev | JG-Stadtmitte Jena
Chronik der Ereignisse: Naziveranstaltungen enden im völligen Desaster (19.02.) | Angriff auf Häuser in Löbtau (21.02.) | "Rechts wegschauen, links weghauen" (22.02.) | Neuer Mann, neuer Kurs – Hausdurchsuchungen in Sachsen und Brandenburg (12.04.) | Leipzig: Nach Razzien - 600 bei Antirepdemo (14.04.) | Kehrtwende – Polizei ermittelt in den eigenen Reihen (27.04.) | Hausdurchsuchung in Hausprojekt Praxis (03.05.) | Tagung zum Umgang mit Nazidemonstrationen (23.05.) | Skandal: Dresdner Polizei wirbt um IMs (29.05.) | Schadensersatz für Razzia am 19. Februar (31.05.) | Wer nichts zu verbergen hat, hat alles zu befürchten (21.06.) | Das System kennt keine Grenzen (22.06.) | Dresdner Polizeipräsident versetzt (27.06.) | Catch me if you can (29.06.) | Im Zweifel für den Innenminister (02.07.) | Aktueller Stand zum Handygate-Skandal (09.07.) | Das Innenministerium schlägt zurück (18.07.) | Die Dresdner Datenaffäre weitet sich aus (26.07.) | Ich weiß mit wem Du zu Ostern telefoniert hast (28.07.) | Absehbare Reaktion auf offenen Brief von Thierse (10.08.) | Protest am Rande einer CDU-Veranstaltung (17.08.) | Sachsen - ein Sommertrauma (25.08.) | Krawalle braucht die Stadt (29.08.) | Demokratie a la CDU - Wer nicht hören will, muss fühlen (31.08.) | Ermittlungen gegen unbequemen Anwalt (01.09.) | Das LKA will das "Leck" mithilfe der Presse finden (03.09.)
Weitere Infos: Initiativgruppe "Sachsens Demokratie" | Indymedia Feature zum 19. Februar 2011 | Bündnis Dresden-Nazifrei | Kampagne 129 ev | JG-Stadtmitte Jena
Am Freitag hatte Sachsens Staatsregierung zur Pressekonferenz geladen, darin wurde den Medienvertreterinnen und Medienvertretern der Prüfbericht vorgestellt, den Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Justizminister Jürgen Martens (FDP) noch am gleichen Tag Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) übergeben sollten. In ihrem Bericht werden die ganzen Ausmaße der Überwachung zehntausender Menschen bei den Aktionen gegen den Naziaufmarsch am 19. Februar deutlich. Während die Dresdner Polizei in ersten Veröffentlichungen nur von rund 138.000 Datensätzen gesprochen hatte, werden im Bericht noch einmal knapp 900.000 Datensätze erwähnt, die im Rahmen eines anderen Verfahrens vom 18. bis 19. Februar im gesamten Stadtgebiet abgefragt worden sind. Um die umfassende Funkzellenauswertung zu rechtfertigen, wurde die von der Polizei ursprünglich formulierte Begründung des "schweren Landfriedensbruchs" in den Terminus "versuchter Totschlag" geändert. Der Hintergrund ist, dass umfassende Überwachungsmaßnahmen wie am 19. Februar vom Gesetzgeber nur in Ausnahmefällen möglich sind.
Schon in den Eingangssätzen des Berichtes werden die Unterschiede zu offiziellen Verlautbarungen sichtbar. Da heißt es beispielsweise, dass bei dem Polizeieinsatz am 19. Februar "112 Polizeibeamte teilweise schwer verletzt" worden sind. Interessanterweise erwähnte der Polizeibericht vom 20. Februar insgesamt 82 verletzte Beamte und Beamtinnen, ein Unterschied von immerhin fast 30 Prozent. Woher die Diskrepanz zwischen den im Februar veröffentlichten Zahlen und den aktuellen liegt, erklärt der Bericht ebenso wenig, wie die Tatsache, dass im Verlauf des Tages nicht mehrere, sondern nur ein Beamter durch die Explosion eines Knallkörpers vor dem Hauptbahnhof schwer verletzt wurde. Als Kriterium für eine schwere Verletzung zählt die stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus, wie im Fall eines Knalltraumas. Am gleichen Tag waren auch mehrere hundert Menschen durch die Polizei verletzt worden, darunter etliche mit Knochenbrüchen, Hundebissen und ausgeschlagenen Zähnen.
Den 138.630 übermittelten Daten lagen dem Bericht nach 65.645 verschiedene Rufnummern zu Grunde, aus diesen konnten anhand von Kriterien wie Häufung von Telefonaten und Aufenthalt an Orten, an denen angeblich schwerer Landfriedensbruch verübt wurde, 460 Rufnummern herausgefiltert werden. Diese 460 Rufnummern führten schließlich zu insgesamt 379 Einzelpersonen. In ihrem Prüfbericht kommen die Verfasser schließlich zu der Erkenntnis, dass "bei der Beantragung der Maßnahme [...] das Ausmaß des Datenaufkommens nicht einschätzbar" gewesen sei. Obwohl Sachsens CDU-Innenminister Markus Ulbig die Ermittlung und Speicherung von über einer Millionen Daten in der Pressekonferenz als "verhältnismäßig" verteidigte, kündigten beide verantwortlichen Minister an, dass die unerlaubte Verwendung der Handydaten sofort gestoppt und nicht benötigte Daten gelöscht würden. Als Konsequenz aus dem Datenschutzskandal plant Sachsen in den kommenden Monaten eine Bundesratsinitiative, die eine Präzisierung der rechtlichen Voraussetzungen für die Abfrage von Telefonverbindungsdaten zum Ziel haben soll.
In mindestens 45 Ermittlungsverfahren hatte die Polizei die Daten der digitalen Rasterfahndung an die Staatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz weitergegeben, obwohl dies dem Gesetz nach nur im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen schwerer Straftaten möglich ist. So verwendete die Dresdner Staatsanwaltschaft diese Daten in ihrem Ermittlungsverfahren wegen Behinderung einer angemeldeten Demonstration unter anderem gegen den Kreissprecher der Bochumer Linken Christian Leye. In seiner Akte waren rund 15 Handyverbindungen aufgetaucht, versehen mit der genauen Angabe des Orts und mit wem er telefonischen Kontakt hatte.
Der Bericht liest sich wie eine Dokumentation eines totalitären Überwachungsstaates und hat die FAZ-Kolumnistin Constanze Kurz dazu veranlasst, Vergleiche mit den Zuständen in Teheran, Damaskus und Minsk zu bemühen, um die ganze Tragweite der Überwachungsmaßnahmen erfassen zu können. So hatte sich die Polizei schon vor drei Jahren für mehrere Millionen Euro eine Software gekauft, die in der Lage ist, "aus den digitalen Lebensspuren zehntausender potentieller Landfriedensbrecher in Dresden auf Knopfdruck Menschenprofile zu generieren". In einem ersten größeren Einsatz waren vor zwei Jahren nach dem Brandanschlag auf Fahrzeuge der Offiziersschule des Heeres die Daten zehntausender Menschen des Stadtteils Neustadt gespeichert und mit den Daten von fast 160.000 Kunden der Baumarktkette OBI verglichen worden. Die so gespeicherten Informationen haben bis heute weder einen Ermittlungserfolg gebracht noch wurden sie gelöscht. Die jüngsten Ereignisse lassen vermuten, so Kurz weiter, was in Zukunft zum Alltag in Ermittlungsbehörden wird, falls die vor dem Bundesverfassungsgericht bereits einmal gescheiterte und auf der Innenministerkonferenz in Frankfurt am Main kürzlich dennoch geforderte Vorratsdatenspeicherung Realität werden sollte.
Auf Grund der schweren Eingriffe in Grundrechte hatten bereits mehrere Journalistinnen und Journalisten der taz eine Klage angekündigt und am Donnerstag offiziell Beschwerde bei der Dresdner Staatsanwaltschaft eingereicht. Die Chefredakteurin der taz, Ines Pohl, sprach angesichts der Überwachung von einer Außerkraftsetzung von § 5 des Grundgesetzes, der Grundlage von Pressefreiheit. Ein Rechtsbeistand der Zeitung begründete den Schritt mit dem "Verdacht der Rechtsbeugung". Die Überwachung von JournalistInnen in Sachsen ist jedoch kein Einzelfall, schon in der Vergangenheit waren Ermittler mit zweifelhaften Überwachungsmethoden gegen PressevertreterInnen vorgegangen. Die Begründung damals: "Verrat von Dienstgeheimnissen", zuständiger Minister: Folterbefürworter Geert Mackenroth (CDU).
Der Grünen-Politiker Johannes Lichdi bezeichnete in einer eigenen Pressemitteilung die in der Pressekonferenz vorgestellten Ergebnisse der Minister als zweifelhaft und forderte die Verantwortlichen auf die richterlichen Beschlüsse offenzulegen, um damit "weiteren Spekulationen vorzubeugen". Seine Partei legte wegen der "schwerwiegenden Eingriffe in [...] verfassungsgarantierte Abgeordnetenrechte" Beschwerde bei dem für die Maßnahme zuständigen Amtsgericht Dresden ein. Etliche Abgeordnete der Linken im Thüringer Landtag haben eine rechtliche Prüfung der Vorfälle angekündigt.
Das für die erfolgreichen Massenblockaden verantwortliche Bündnis "Dresden Nazifrei" hat alle potenziell betroffenen DemonstrantInnen und AnwohnerInnen dazu aufgerufen, mit einem Musterschreiben von ihrem Auskunftsrecht bei der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Dresden Gebrauch zu machen. Nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes ist jedes Unternehmen aber auch jede Behörde dazu verpflichtet, sämtliche Daten die über eine Person gespeichert worden sind, schriftlich zu nennen. Das Bündnis möchte nach eigener Darstellung mit einer richterlichen Überprüfung einer weiteren Einschränkung der Demonstrationsfreiheit entgegentreten.
In der kommenden Woche wird sich der Sächsische Landtag in einer aktuellen Debatte mit dem Thema beschäftigen. Der Fraktionsvorsitzende der Linken André Hahn forderte die Einrichtung einer unabhängige Untersuchungskommission, die eine rückhaltlose Aufklärung der flächendeckenden Ausspähung von Telefonverbindungen zum Ziel haben soll. Am Montag steht das Thema auf der Tagesordnung einer gemeinsamen Sondersitzung von Innen- und Rechtsausschuss. Außerdem findet in der Scheune am 28. Juni der erste Teil der Veranstaltungsreihe "au revoir tristesse" statt. Dazu wird Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk über die Kriminalisierung antifaschistischen Engagements sprechen. Am 8. Juli berichtet die Bloggerin Anne Roth in der Motorenhalle in Friedrichstadt von ihren Erfahrungen mit behördlichen Ermittlungen und deren Auswirkungen auf das eigene Leben. Der Eintritt zu beiden Veranstaltungen ist frei.
Weitere Artikel:
Schon in den Eingangssätzen des Berichtes werden die Unterschiede zu offiziellen Verlautbarungen sichtbar. Da heißt es beispielsweise, dass bei dem Polizeieinsatz am 19. Februar "112 Polizeibeamte teilweise schwer verletzt" worden sind. Interessanterweise erwähnte der Polizeibericht vom 20. Februar insgesamt 82 verletzte Beamte und Beamtinnen, ein Unterschied von immerhin fast 30 Prozent. Woher die Diskrepanz zwischen den im Februar veröffentlichten Zahlen und den aktuellen liegt, erklärt der Bericht ebenso wenig, wie die Tatsache, dass im Verlauf des Tages nicht mehrere, sondern nur ein Beamter durch die Explosion eines Knallkörpers vor dem Hauptbahnhof schwer verletzt wurde. Als Kriterium für eine schwere Verletzung zählt die stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus, wie im Fall eines Knalltraumas. Am gleichen Tag waren auch mehrere hundert Menschen durch die Polizei verletzt worden, darunter etliche mit Knochenbrüchen, Hundebissen und ausgeschlagenen Zähnen.
Den 138.630 übermittelten Daten lagen dem Bericht nach 65.645 verschiedene Rufnummern zu Grunde, aus diesen konnten anhand von Kriterien wie Häufung von Telefonaten und Aufenthalt an Orten, an denen angeblich schwerer Landfriedensbruch verübt wurde, 460 Rufnummern herausgefiltert werden. Diese 460 Rufnummern führten schließlich zu insgesamt 379 Einzelpersonen. In ihrem Prüfbericht kommen die Verfasser schließlich zu der Erkenntnis, dass "bei der Beantragung der Maßnahme [...] das Ausmaß des Datenaufkommens nicht einschätzbar" gewesen sei. Obwohl Sachsens CDU-Innenminister Markus Ulbig die Ermittlung und Speicherung von über einer Millionen Daten in der Pressekonferenz als "verhältnismäßig" verteidigte, kündigten beide verantwortlichen Minister an, dass die unerlaubte Verwendung der Handydaten sofort gestoppt und nicht benötigte Daten gelöscht würden. Als Konsequenz aus dem Datenschutzskandal plant Sachsen in den kommenden Monaten eine Bundesratsinitiative, die eine Präzisierung der rechtlichen Voraussetzungen für die Abfrage von Telefonverbindungsdaten zum Ziel haben soll.
In mindestens 45 Ermittlungsverfahren hatte die Polizei die Daten der digitalen Rasterfahndung an die Staatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz weitergegeben, obwohl dies dem Gesetz nach nur im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen schwerer Straftaten möglich ist. So verwendete die Dresdner Staatsanwaltschaft diese Daten in ihrem Ermittlungsverfahren wegen Behinderung einer angemeldeten Demonstration unter anderem gegen den Kreissprecher der Bochumer Linken Christian Leye. In seiner Akte waren rund 15 Handyverbindungen aufgetaucht, versehen mit der genauen Angabe des Orts und mit wem er telefonischen Kontakt hatte.
Der Bericht liest sich wie eine Dokumentation eines totalitären Überwachungsstaates und hat die FAZ-Kolumnistin Constanze Kurz dazu veranlasst, Vergleiche mit den Zuständen in Teheran, Damaskus und Minsk zu bemühen, um die ganze Tragweite der Überwachungsmaßnahmen erfassen zu können. So hatte sich die Polizei schon vor drei Jahren für mehrere Millionen Euro eine Software gekauft, die in der Lage ist, "aus den digitalen Lebensspuren zehntausender potentieller Landfriedensbrecher in Dresden auf Knopfdruck Menschenprofile zu generieren". In einem ersten größeren Einsatz waren vor zwei Jahren nach dem Brandanschlag auf Fahrzeuge der Offiziersschule des Heeres die Daten zehntausender Menschen des Stadtteils Neustadt gespeichert und mit den Daten von fast 160.000 Kunden der Baumarktkette OBI verglichen worden. Die so gespeicherten Informationen haben bis heute weder einen Ermittlungserfolg gebracht noch wurden sie gelöscht. Die jüngsten Ereignisse lassen vermuten, so Kurz weiter, was in Zukunft zum Alltag in Ermittlungsbehörden wird, falls die vor dem Bundesverfassungsgericht bereits einmal gescheiterte und auf der Innenministerkonferenz in Frankfurt am Main kürzlich dennoch geforderte Vorratsdatenspeicherung Realität werden sollte.
Auf Grund der schweren Eingriffe in Grundrechte hatten bereits mehrere Journalistinnen und Journalisten der taz eine Klage angekündigt und am Donnerstag offiziell Beschwerde bei der Dresdner Staatsanwaltschaft eingereicht. Die Chefredakteurin der taz, Ines Pohl, sprach angesichts der Überwachung von einer Außerkraftsetzung von § 5 des Grundgesetzes, der Grundlage von Pressefreiheit. Ein Rechtsbeistand der Zeitung begründete den Schritt mit dem "Verdacht der Rechtsbeugung". Die Überwachung von JournalistInnen in Sachsen ist jedoch kein Einzelfall, schon in der Vergangenheit waren Ermittler mit zweifelhaften Überwachungsmethoden gegen PressevertreterInnen vorgegangen. Die Begründung damals: "Verrat von Dienstgeheimnissen", zuständiger Minister: Folterbefürworter Geert Mackenroth (CDU).
Der Grünen-Politiker Johannes Lichdi bezeichnete in einer eigenen Pressemitteilung die in der Pressekonferenz vorgestellten Ergebnisse der Minister als zweifelhaft und forderte die Verantwortlichen auf die richterlichen Beschlüsse offenzulegen, um damit "weiteren Spekulationen vorzubeugen". Seine Partei legte wegen der "schwerwiegenden Eingriffe in [...] verfassungsgarantierte Abgeordnetenrechte" Beschwerde bei dem für die Maßnahme zuständigen Amtsgericht Dresden ein. Etliche Abgeordnete der Linken im Thüringer Landtag haben eine rechtliche Prüfung der Vorfälle angekündigt.
Das für die erfolgreichen Massenblockaden verantwortliche Bündnis "Dresden Nazifrei" hat alle potenziell betroffenen DemonstrantInnen und AnwohnerInnen dazu aufgerufen, mit einem Musterschreiben von ihrem Auskunftsrecht bei der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Dresden Gebrauch zu machen. Nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes ist jedes Unternehmen aber auch jede Behörde dazu verpflichtet, sämtliche Daten die über eine Person gespeichert worden sind, schriftlich zu nennen. Das Bündnis möchte nach eigener Darstellung mit einer richterlichen Überprüfung einer weiteren Einschränkung der Demonstrationsfreiheit entgegentreten.
In der kommenden Woche wird sich der Sächsische Landtag in einer aktuellen Debatte mit dem Thema beschäftigen. Der Fraktionsvorsitzende der Linken André Hahn forderte die Einrichtung einer unabhängige Untersuchungskommission, die eine rückhaltlose Aufklärung der flächendeckenden Ausspähung von Telefonverbindungen zum Ziel haben soll. Am Montag steht das Thema auf der Tagesordnung einer gemeinsamen Sondersitzung von Innen- und Rechtsausschuss. Außerdem findet in der Scheune am 28. Juni der erste Teil der Veranstaltungsreihe "au revoir tristesse" statt. Dazu wird Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk über die Kriminalisierung antifaschistischen Engagements sprechen. Am 8. Juli berichtet die Bloggerin Anne Roth in der Motorenhalle in Friedrichstadt von ihren Erfahrungen mit behördlichen Ermittlungen und deren Auswirkungen auf das eigene Leben. Der Eintritt zu beiden Veranstaltungen ist frei.
Weitere Artikel:
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
Ergänzungen
extremismus?
mehr dazu gibt es z.b. hier:
Ziemlich extrem - Der verschärfte „Kampf gegen den Linksextremismus“
http://strassenauszucker.blogsport.de/2010/05/12/ziemlich-extrem/
Mandi - Comic gegen den Extremismusbegriff
http://issuu.com/cyberpunker/docs/mandi-comic
Wolfgang Wippermann über Extremismus [Diskurskombinat]
http://www.youtube.com/watch?v=hzGn_TIR4ZI&feature=player_embedded
wegen dem böllerding
dazu gehört
worst than that
Unterstützung
Bauernopfer?
von wegen bauernopfer
"Sachsens Innenminister Markus Ulbig hat den Dresdner Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch abberufen."
"Innenminister Ulbig verteidigte am Montag dennoch erneut das Vorgehen der Polizei."
beides aus: http://www.mdr.de/sachsen/8768671.html
also politisch bei den regierenden alles wie gehabt. wenn worst case recht hat, ist eh alles am arsch.
nich was gefunden
http://129-ev.tk/
Fernsehbeitrag
Represson gegen Nazigegner in Dresden
In dem Freitag-Artikel ist eine gute Zusammenfassung der staatlichen Verfolgung zu finden:
http://www.freitag.de/politik/1125-frageboegen-an-die-busfirmen
Gesprächsmitschnitte
Ulbigs Stellungnahme im Landtag
Was auch immer letztendlich dabei herauskommen wird, Konsequenzen wird ihr Handeln nicht haben, denn es existiert bei den für die Überwachungsmaßnahmen Verantwortlichen überhaupt kein Problembewußtsein darüber, dass "zu Ermittlungszwecken" am 19. und wahrscheinlich schon am 18. Februar in Dresden flächendeckend die Telekommunikation tausender Menschen überwacht wurde. Dass in Zukunft der Datenschutzbeauftragte bei etwaigen Ermittlungen eingebunden werden soll und Sachsen dazu im Nachgang eine Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Grundlage anstoßen will, mutet angesichts der schwere der Anschuldigungen aber auch der Häufigkeit der Verwendung datenschutzrechtlich zumindest fragwürdiger Methoden äußerst unglaubwürdig an.
Sachsen: Catch me if you can
Die Polizei hat am 19. Februar offenbar nicht nur wie bisher zugegeben, die Telekommunikationsdaten zehntausender Menschen gespeichert, sondern scheinbar auch teilweise Gespräche mitgeschnitten. Das geht aus einer Pressemitteilung des Grünen Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi hervor. Da weder Landespolizeipräsident Bernd Merbitz noch Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) die Meldung in einer Sondersitzung von Innen- und Rechtsausschuss dementieren wollten, steht für den rechtspolitischen Sprecher der Grünen fest, "dass die Funkzellenabfrage die Spitze des Eisbergs ist und nur zugegeben wird, was bereits in die Öffentlichkeit gedrungen ist".
So soll die Sächsische Polizei über so genannte IMSI-Catcher verfügen, die nicht nur in der Lage sind, den Standort eines Mobiltelefons innerhalb einer Funkzelle zu bestimmen, sondern auch das Mithören von Handygesprächen ermöglichen. Dazu simuliert das Gerät eine Mobilfunkstation, so dass sich alle Handies in einem gewissen Umkreis bei dieser Funkzelle einloggen anstatt die Mobilfunkstationen der Telekommunikationsanbieter zu nutzen. Nach taz-Recherchen hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz und die beiden Geheimdienste des Bundes nach den Anschlägen vom 11. September die Befugnis für den Einsatz solcher Geräte zur Terrorbekämpfung bekommen. Bis 2009 hätten die Geheimdienste des Bundes insgesamt 81 mal einen IMSI-Catcher eingesetzt. Für eine Genehmigung der Maßnahme benötigt die Polizei entweder die Zustimmung durch die G-10-Kommission des Bundestags - bzw. bei den Länderverfassungsschutzämtern der entsprechenden Landtagskommission.
Die Grünen haben noch einmal die Dresdner Bevölkerung aufgerufen, von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch zu machen und sich dazu mit einem Musterschreiben an Polizei und Staatsanwaltschaft zu wenden. Offiziell begründet die Polizei die in die Kritik geratene Maßnahme der flächendeckenden Funkzellenauswertung mit Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch. Stattdessen waren die so gewonnenen Ermittlungsergebnisse in mindestens 45 Fällen von der Polizei auch an die Staatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz weitergegeben worden.
Am Montag hatte Innenminister Markus Ulbig auf die Vorwürfe reagiert und den für die Überwachungsmaßnahmen verantwortlichen Dresdner Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch nach sechsjähriger Amtszeit in die Landespolizeidirektion Zentrale Dienste versetzt. Als Grund für die Abberufung nannte Ulbig jedoch nicht das unverhältnismäßige Vorgehen der Polizei, sondern nur die Tatsache, dass die Regierung nicht über das volle Ausmaß der Überwachung informiert worden sei. Die Opposition sprach daraufhin von einem Bauernopfer. Vor der heute stattfindenden Landtagsdebatte forderte der Landesvorsitzende der sächsischen Jusos Tino Bucksch den Innenminister auf, das Parlament und die Öffentlichkeit umfassend und vollständig über die Vorgänge in seinem Ministerium zu informieren.
Im Zweifel für den Innenminister
Begleitet werden die Kommentare der beiden Redakteure von eingesendeten und von der Zeitung unkommentiert veröffentlichten Leserbriefen, die sich beinahe ausnahmslos empört über die Kritik an den sächsischen Zuständen äußern. So schreibt Leser Andreas K. davon, dass angesichts der "schrecklichen Bilder [...] im Fernsehen", "alle Maßnahmen ergriffen werden [sollten], um die Schuldigen zu finden und zu bestrafen" und meint damit explizit "auch das Auswerten von Telefondaten". Dem gleichen Tenor schließt sich auch der langjährige Chef der Sächsischen Dampfschiffahrt Michael L. an wenn er fordert, dass "zuständige Behörden nicht daran gehindert werden [sollten], [...] geeignete Maßnahmen zu ergreifen". Für Ines H. steht fest, dass mit der Diskussion über die Überwachung zehntausender Menschen "unsere Polizei zum zahnlosen Tiger degradiert" wird, während "sich Kriminelle langsam aber sicher totlachen". Auch für Universitätsmitarbeiterin Carola D. ist der "ganze Trubel um den angeblichen Datenmissbrauch [..] völlig unverhältnismäßig". Die Verwendung der Daten ist in ihren Augen vielmehr der "Preis für eine allgemeine Sicherheit der Dresdner". Allen Kommentaren gemein ist ein fehlendes Verständnis darüber, dass ein Staat, auch wenn es um die Aufklärung von Straftaten geht, an Gesetze und Vorschriften gebunden ist. Obwohl in Zeiten von Facebook und Co. inzwischen viele Menschen kaum noch einen Bezug zu Datenschutz und Persönlichkeitsrechten herstellen können, ist es gerade für Mandatsträger wichtig, ihr eigenes Handeln darauf abzustimmen oder im Zweifelsfall durch Transparenz gegenüber einer kritischen Öffentlichkeit zu überzeugen. Passiert das nicht, dann ist die Vision des Orwellschen Überwachungsstaates aus 1984 nicht mehr weit.
Wenn die Polizei in Dresden offenkundig nicht zum ersten Mal die Daten zehntausender Bürgerinnen und Bürger zur Strafverfolgung speichert und auswertet, dann ist es skandalös, dass die verantwortlichen Dienstherren davon erst aus der Zeitung erfahren. Nicht jede Straftat rechtfertigt eine umfassende Rasterung der Bevölkerung, das Gesetz hat für solche schwerwiegenden Eingriffe in das Privatleben jedes Einzelnen klar festgelegte Regeln. Wenn dann wie im Fall des Brandanschlags auf Fahrzeuge der Offiziersschule des Heeres auch Jahre später die Verbindungsdaten eines ganzen Stadtteils noch immer nicht gelöscht worden sind, dann ist das angesichts aktueller Diskussionen über Datenschutz und Persönlichkeitsrechte mehr als fahrlässig. Auch die Polizei hat sich an geltende Gesetze zu halten und muss sich leider viel zu selten für Fehler verantworten. Das jüngste Beispiel aus Frankfurt am Main, als scheinbar Zivilbeamte der Bundespolizei am Rande einer Demonstration gegen die Innenministerkonferenz beim Werfen von Knallkörpern von TeilnehmerInnen der Demonstration enttarnt worden waren zeigt, wie schlecht es um das Rechtsverständnis von Beamtinnen und Beamten offensichtlich bestellt ist.
Wenn sich im Zuge der Datenaffäre der sächsische Innenminister den Fragen des Parlaments und der Medien stellen muss, dann hat das einen guten Grund. Schließlich fallen in den Zuständigkeitsbereich des Innenministers auch Fragen des Datenschutzes. So ist es nicht verwunderlich, dass sich mit den immer deutlicher abzeichnenden Informationsdefiziten über die Vorgänge in seinem Ministerium der Fraktionsvorsitzende der Linken, André Hahn, für einen Rücktritt von Markus Ulbig und die Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission ausgesprochen hat. Ulbig habe, so Hahn weiter, "offenbar sowohl das Parlament als auch die Öffentlichkeit in einem gravierenden Punkt belogen". Zur weiteren Aufklärung soll es zunächst auf Antrag der Oppositionsparteien in der nächsten Woche eine Sondersitzung des Landtagsauschusses für Verfassung und Recht geben.
Interview mit Markus Ulbig (CDU)
Der Fachbegriff lautet "Funkzellenauswertung"
Im direkten Bezug auf die Demonstration in Dresden entsteht da zuerst mal ein unheimlicher Datensatz, bei einer Funkzellenauswertung. Irgendwann stehen dann auf der Liste ca. 10 000 Einzelverbindungsnachweise mit ungefährer Ortsangabe. (Über die technische Möglichkeit, jedes Telefonat an diesem Tag mitzuschneiden verfügt die Polizei ohnehin nicht)
ppp und pps in Sachsen
Siehe auch:
http://de.indymedia.org/2010/09/289134.shtml
Zeitungsartikel
Tagesschau
mdr Berichte
Bericht: Datenskandal weitet sich aus (25.07.11)
Zeitungsartikel
taz-Interview mit Lorenz Haase
weitere berichte in der taz
"weitere Schlagzeilen ...
Datensammelwut der Dresdner Polizei
Noch eine Million Daten
Debatte um Innere Sicherheit
Friedrich entdeckt die rechte Gewalt
Plagiatsvorwürfe in Doktorarbeit
Althusmann bleibt weiterhin verdächtig
"Pro Köln" mit Kontakten zu Oslo-Attentäter
Rechte Bürgerbewegung in Not
Residenzpflicht in Thüringen
Bis zur Kreisstadt und dann stopp!"
"Artikel zum Thema
Dresdner Überwachungsskandal
Handydaten bleiben unter Verschluss
Weitere Entwicklung Dresdner Handyskandal
Nach Landessitte ausgespäht
Dresdner Datenaffäre
Die Polizei wird persönlich
Handy-Datenaffäre
Die Dresden-Mafia
Dresdner Datenskandal
"Es gibt einen Kopf der Gruppe""
http://taz.de/!s=datenschutz/
aktuelle Spiegel
http://www.scribd.com/doc/61300569/Die-Harte-des-Systems
Ausschnitt:
"Wie kein anderes Bundesland hat Sachsen über Jahre hinweg eine Serie unglaublicher Verletzungen rechtsstaatlicher Prinzipien produziert. Im Südostender Republik gelten offenbar auch zwei Jahrzehnte nach dem Untergang der DDR eigene Regeln. Immer wieder werden eklatante Fälle staatlichen Machtmissbrauchs und polizeilicher Willkür bekannt, ohne dass sich die Verhältnissegrundlegend bessern würden. Der Freistaat, diagnostiziert der Berliner Geschichtsprofessor Wolfgang Wippermann, sei das „rechtskonservativste und unfreieste Bundesland der Republik“."
Wenn die Mafia nach Sachsen kommt
von Manuel Zimmermann
Begonnen hat alles vermutlich am 13. Februar 2010. Damals gelang es einem Bündnis aus antifaschistischen Gruppen, Parteien und zivilgesellschaftlichen Initiativen, den jährlich stattfindenden Dresdner Naziaufmarsch zu blockieren. So viel Engagement gegen Rechts war den sächsischen Landesbehörden offenbar ein Dorn im Auge, denn bereits im Januar 2010 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft wegen des vermeintlichen »Aufrufs zu Straftaten« vorsorglich Plakate des Bündnisses »Dresden nazifrei«. Dennoch blockierten am 13. Februar 2010 mehr als 10 000 Menschen den Aufmarsch der Nazis.
Bis zu diesem Zeitpunkt fehlte dem Landeskriminalamt (LKA) und der sächsischen Staatsanwaltschaft noch die rechtliche Grundlage dafür, um das Bündnis »Dresden nazifrei« gründlich überwachen zu können. Deshalb wurde ein Verfahren wegen der »Bildung einer kriminellen Vereinigung« gemäß § 129 StGB eingeleitet. Bei einer Reihe nicht aufgeklärter Delikte wie Körperverletzungen an Neonazis gehen Polizei und Staatsanwaltschaft bisher weitgehend unbegründet von einem immer gleichen Täterkreis aus, zu dessen Umfeld, so die Mutmaßung, auch Akteure von »Dresden nazifrei« gehören könnten. Steht dieser Anfangsverdacht erst einmal im Raum, sind den Ermittlern auf der Grundlage von § 129 StGB nur wenige Grenzen gesetzt: Überwachung von Telefonen und vom Internetverkehr, Einsatz von Peilsendern, Funkzellenabfrage und Rasterfahnung – all das ist auf der Basis eines solchen Anfangsverdachts möglich.
Im Dresdner Fall ermöglichten die Ermittlungen aufgrund von § 129 StGB umfangreiche Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung bei gegenwärtig 22 Beschuldigten sowie in deren Umfeld. Auf dieser Grundlage konnten die linke Szene in Dresden und die Aktivitäten des Blockadebündnisses seit etwa Mitte des Jahres 2010 systematisch durchleuchtet werden. Vorläufige Höhepunkte dieser Ermittlungen waren die Durchsuchungen von Wohnungen, Partei-, Vereins- und Anwaltsbüros im Februar, April und Mai dieses Jahres. Begleitet wurden sie von der Propaganda zahlreicher Medien gegen »linke Gewalttäter«.
Im Juni wurde bekannt, dass im Zuge von Verfahren wegen schweren Landfriedensbruchs am 19. Februar in Dresden eine sogenannte Funkzellenabfrage durchgeführt worden war. Insgesamt wurden dabei 138 630 Verbindungsdaten von verschiedenen Mobilfunkbetreibern für verschiedene Orte innerhalb der Stadt angefordert. Publik wurde diese massenhafte Datenabfrage erst, als die Polizei die vorhanden Daten in rechtswidriger Weise auch im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz nutzen wollte. Vermeintliche Blockierer der Nazidemonstration sollten so anhand ihres Handystandortes überführt werden. Zudem hat das LKA auf Grundlage der Ermittlungen nach § 129 StGB noch umfangreichere Funkzellenabfragen sowohl am 18. als auch am 19. Februar durchgeführt. Davon ausgehend, dass die mutmaßliche »kriminelle Vereinigung« auch bei den Protesten gegen den größten Naziaufmarsch Deutschlands aktiv werden könnte, wurden weitere 896 072 Verbindungsdaten von 257 858 Telefonen abgefragt. Allein im Februar wurden auf diese Weise etwa eine Million Datensätze von Demonstranten, Anwohnern, Journalisten und Politikern gesammelt, die sich in den abgefragten Funkzellen aufhielten. Nachdem zuerst die »Bestandsdaten« zu einem Telefonanschluss – also Name, Adresse und Geburtsdatum – in 460 Fällen abgefragt wurden, folgten in einer zweiten Abfrage bereits 40 723 Datensätze. Damit sind mittlerweile doppelt so viele Personen von den Ermittlungen gegen die mutmaßliche »kriminelle Vereinigung« betroffen, wie überhaupt an den Protesten gegen den Naziaufmarsch teilgenommen haben.
Nur durch Kleine Anfragen von Landtagsabgeordneten und journalistische Recherchen ist das ganze Ausmaß der Datenabfragen überhaupt öffentlich geworden. Der sächsische Innenminister Stefan Ulbig (CDU) sowie Justizminister Jürgen Martens (FDP) geben lediglich zu, was sich nicht mehr leugnen lässt. Dass niemand von den Abfragen gewusst habe, scheint indessen unwahrscheinlich, wurden sie doch beinahe routinemäßig vorgenommen. So wurde in den vergangenen Tagen bekannt, dass bereits bei Ermittlungen zu einem Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge im Jahr 2009 eine Funkzellenabfrage mit weiteren 1,1 Millionen Verbindungs- und 80 000 Bestandsdaten durchgeführt wurde. Diese sind bis heute bei der Polizei gespeichert, wenngleich die Ermittlungen bislang zu keinem Ergebnis geführt haben.
Aber auch im Zuge der laufenden Ermittlungen gemäß § 129 StGB hat man sich in mindestens zwei weiteren Fällen der Funkzellenabfrage bedient: einmal am Rande einer Anti-Nazi-Demonstration am 17. Juni 2010 wegen einer Sachbeschädigung an einem Thor-Steinar-Laden, ein weiteres Mal während eines Stadteilfestes im August 2010 wegen Körperverletzung. In welchem Umfang hierzu Daten gesammelt wurden, ist derzeit noch unklar. Die Vermutung liegt nahe, dass hier eine rechnergestützte Rasterfahndung betrieben wird. Der bekannt gewordene mehrtägige Einsatz eines IMSI-Catchers um den 19. Februar scheint insofern nur folgerichtig. Mit Hilfe dieses Geräts können Handystandorte festgestellt und Gespräche live abgehört und mitgeschnitten werden.
Die sächsische Polizei sieht sich bei der exzessiven Überwachungs- und Ausspähungspraxis gegen prospektive linke Kriminelle im Recht. Den Grund gab der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Lorenz Haase, der Taz zu Protokoll: »Wer in Palermo gegen die Mafia ermittelt, braucht eben einen breiten Ermittlungsansatz.« Das Vorgehen gegen Antifaschisten und Antifaschistinnen in Sachsen nimmt immer bedrohlichere Züge an.
http://jungle-world.com/artikel/2011/31/43712.html
Razzia bei Anti-Nazi-Pfarrer
Repression entgegentreten
TROTZ ALLEDEM: LINKE POLITIK VERTEIDIGEN!
Aufruf zum Antirepressions-Block bei der Antifa-Demo am 24. September in Leipzig
Aufruf:
http://handanlegen.blogsport.de/
Am 24. September findet in Leipzig eine bundesweite Antifademo der Kampagne „Fence Off“ statt, Ziel ist die Schließung eines Nazizentrums. Vor dem Hintergrund der sächsischen Repressionswelle gegen AntifaschistInnen und Linke erscheint es uns dringend nötig, gerade jetzt solidarisch zu handeln, gerade jetzt unsere Kritik nicht durch die buchstäbliche „Schere im Kopf“ zu enthaupten, sondern gerade jetzt darauf zu bestehen, linke Positionen in der Öffentlichkeit stark zu machen.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Sowas kommt von sowas...
video
http://www.interpool.tv/index.php?option=com_content&task=view&id=798&Itemid=37
elbabwärts-cooler titel
spaß beiseite, ganz dresden abhören, das ist so unverschämt, das ist so unglaublich. wenn sie damit durchkommen wars das, dann ist das so eine art leiser putsch. george orwell ist nichts dagegen.
Nur mal so ´ne Frage
Vorbeugend
Sprich welche Möglichkeiten hat man einen IMSI Catcher zu "enttarnen". Und welche Kommunikationswege kann man nutzen ohne das die Bullen es mitbekommen. So traurig das klingt aber selbst kleinere Antifa Gruppen sollten sich langsam damit anfreunden das es in jeder Gruppe nen "Nerd" gibt der sich damit gut auskennt....Just my 5 Cents....
3.9. Dortmund Mobivideo - Es geht um ALLES