ADFC verhindert WorldNakedBikeRide (Video)

Nichtarbeit 06.06.2011 11:33 Themen: Antirassismus Kultur Repression
Zur ADFC Sternfahrt 2011 in Berlin untersagte die Sternfahrtleiterin den Nacktradlern die Teilnahme.
Bei der diesjährigen ADFC Sternfahrt in Berlin wollten auch wieder die Nacktradler teilnehmenm und den WNBR (WorldNakedBikeRide) in Berlin zelebrieren. Im letzten Jahr hatte es noch geklappt, da die Nacktradler in der Masse untergingen. Dieses Jahr wollten sie sich mehr organisieren und ein Zeichen setzen, dass auch Berlin erfolgreich am WNBR teilnimmt. Leider funkte ihnen ein ADFC-Ordner in die Pläne und informierte die ADFC Rennleitung. Die ADFC Sternfahrtleiterin untersagte daraufhin den Nacktradlern an "ihrer" Sternfahrt teilzunehmen. Die Polizei stoppte auf Anweisung des ADFC die Nacktradler und lies sie nicht an der Sternfahrt teilnehmen. Was im weiteren Verlauf geschah ist noch in Erfahrung zu bringen.

Video:  http://vimeo.com/24694649
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Ergänzungen

google

google 06.06.2011 - 19:23
Dieser von "messenger" (immernoch die Security?) u.a. Ausbeutern gesponsorte Event nimmt immer krassere Züge an...

Back to the roots:
 http://www.demotix.com/news/714574/greek-cyclists-nearly-bare-all-naked-bike-ride-thessaloniki
 http://en.wikipedia.org/wiki/World_Naked_Bike_Ride

Mehr Infos zum Artikel

Nichtarbeit 06.06.2011 - 20:15
Die ADFC-Sternfahrt 2011 fand am 5.6. statt.
Die ganze Aktion war am Bahnhof Wannsee und sollte über den gesperrten Avus zum Großen Stern gehen.
Links:
 http://www.worldnakedbikeride.org/
 http://forum.nacktsport.org/viewtopic.php?f=154&t=651

soso

Textilradler 07.06.2011 - 09:59
Was soll denn das alles? Kann mir das jemand in wenigen knappen Sätzen, ohne mich mit weiterführenden Links zuzukleistern, wie es inzwischen auf indy Mode geworden ist, erklären?
Es gibt in den meisten Ländern dieses Planeten so etwas was sich Sittenwidrigkeit nennt. Fällt mMn darunter. Dass der ADFC damit nicht in Verbindung gebracht werden möchte, sollte klar sein. Und bitte jetzt nicht "du und deine bürgerliche Moral blablabla, zeter, spuck" ankommen. Ich bin ganz froh, dass ich mir nicht die Arschlöcher von Nacktradlern angucken muss, sobald ich vor die Tür gehe.

Statement des WNBR Berlin Organisators

Nichtarbeit 07.06.2011 - 10:23
"Berlin ist nicht London, Brighton, Barcelona oder oder... sondern noch WNBR Entwicklungsland. Und die Einsatzleitung des Entwicklungslandes hat uns letztendlich einen Riegel davorgeschoben in Gestalt von einem halben Dutzend netter, gutaussehender und durchtrainierter Entwicklungspolizisten. Wir radelten dann nackt und unbehelligt längs der Havel.

Nackt sein in der Berliner "Innenstadt" ist nicht erwünscht. Ich werde den Berlin WNBR im nächsten Jahr erstens unabhängig machen, indem ich eine eigene Demonstration anmelde, zweitens die beim WNBR verbreiteten Gepflogenheiten der Verhüllung (Kostümierung, Blumen, Girlanden...) auf Berlin Übertragen und drittens den politischen Anspruch und Charakter des WNBR in den Vordergrund stellen.

Der Berlin WNBR ist tot, es lebe der Berlin WNBR :-)

Mit nackten Grüßen,
Johannes"
Quelle:  http://nichtarbeit.blogsport.eu/2011/06/06/adfc-verhindert-worldnakedbikeride-2011-berlin/

weitere Infos zum Artikel

Nichtarbeit 07.06.2011 - 12:12
Die nacktiven Radler wurden von der Polizei am Bahnhof Wannsee solange aufgehalten bis die Schlußautos der Sternfahrt vorbei gefahren sind. Danach rückte die Polizei ab, da sie mit der Sternfahrt beschäftigt war und da kein Personal abziehen konnte.
Die nacktiven Radler fuhren im Anschluß ohne Polizeibegleitung nackt durch den Grunewald zum Teufelssee.
Für weitere Infos was den Sinn dieser Aktion WNBR und des Nacktseins in der Öffentlichkeit angeht habe ich soeben den Organisator um eine Statement hier als Kommentar gebeten.
Von mir sei angemerkt, dass das Nacktsein in der Öffentlichkeit mit der Industrialisierung im 18. Jahrhundert tabuisiert wurde.

ADFC entschuldigt sich, Polizei schuld

Nichtarbeit 07.06.2011 - 13:29
soso, Nach Angaben des Landesgeschäftsführers des ADFC Berlin soll allein die Polizei schuld daran gewesen sein. Der ADFC hätte die Aktion WNBR ausdrücklich genehmigt. Ein ADFC-Ordner und einige bekleidete Anwesende hätten sich über die Nacktheit echauffiert und da hätte die Polizei einschreiten und die Nacktradler stoppen müssen.
Die ganze Wahrheit erfahren wir wohl nie.
Quelle:  http://www.fkk-freun.de/viewtopic.php?p=195324#195324

Noch ne Info

Nichtarbeit 07.06.2011 - 14:02
In anderen Medien wird berichtet, dass die Polizei alleinig die Nackten Radler stoppte, da sie meinte, die Sternfahrt sei ein 'Familienfest' auf der sie Nacktheit nicht genehmigen kann.
Inwieweit sich die Polizei mal wieder unverhältnismäßig zuständig erklärte indem sie über die Genehmigung des ADFC hinweg aggierte ist noch in Erfahrung zu bringen.
Soweit mir bekannt ist, würde es der Polizei in Berlin reichen die Nackten zu stoppen, wenn sich eine Person darüber beschwert. Das wäre dann wohl der eine erwähnte ADFC-Ordner und einige sonstige Anwesende.
Wie im Video zu hören ist, ist der Polizist gnädig, da er "keine unschönen Bilder" haben möchte.
Das würde bisher heissen, dass die Polizei eigenverantwortlich ohne Rücksprache mit der Sternfahrtleitung aggiert hat.
 http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/es-koennte-noch-gruener-werden/
 http://blackbeats.fm/news_comments/newsID_5151/FKK-Radler_wurden_bei_Sternfahrt_gestoppt_.html

Infolink und Presselink

Nichtarbeit 07.06.2011 - 17:06

Paragraphen

Nichtarbeit 09.06.2011 - 14:18
StGB

§ 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2. nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1
bestraft wird.

§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

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