Anmerkung der Moderationsgruppe:
Trotz der Bitte, de.indymedia.org zum Veröffentlichen von eigenen Berichten und selbst recherchierten Reportagen zu nutzen, wurde hier ein Termin, ein Aufruf, die Einladung zu einer Veranstaltung oder die Ankündigung einer Aktion reinkopiert.
Es ist nicht das Ziel von Indymedia, ein möglichst umfassendes Infoportal incl. Terminkalender anzubieten. Indymedia will eine Plattform für engagierte MedienmacherInnen und ihren eigenen Inhalte bieten. Das Veröffentlichen von Terminen, Aufrufen und Einladungen gehört nicht zu den Zielen des Projektes. Mehr Informationen, warum sich Indymedia nicht zum Veröffentlichen von Terminen eignet, findest Du hier. Bitte nutze stattdessen die verlinkten Terminkalender-Seiten.
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1.Mai Ulm: Aufruf an alle Betroffenen
Es ist rechtskräftig: Die Einkesselung von Demonstranten in der Satterlgasse am 1.Mai 2009 in Ulm war rechtswidrig. Dies ist ein Aufruf an alle Betroffenen, sich an einer Klage gegen den verantwortlichen Polizeichef Keller zu beteiligen sowie u.U. Schmerzensgeldforderungen zu stellen.
Am 29.11.2010 hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen die Rechtswidrigkeit der Polizeimaßnahmen in der Ulmer Sattlergasse am 1. Mai 2009 festgestellt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Anstatt aber gegen die verantwortlichen Beamten Ermittlungen einzuleiten, versucht die Staatsanwaltschaft Ulm bis zum heutigen Tage, Teilnehmer der genehmigten Demonstration mit zum Teil absurden Unterstellungen zu kriminalisieren und mit Verfahren zu überziehen. So wurde vor einigen Wochen ein Antifaschist aus Heidenheim aufgrund des "Verstoßes gegen das Vermummungsverbot" in erster Instanz verurteilt, weil nach Auffassung von Richter und Staatsanwalt das Tragen einer Wollmütze sowie das Zurechtrücken des Kragens bereits der "Verhinderung der Identitätsfeststellung" dienlich sei. Das Verfahren endete in der Berufung mit einem Freispruch.
Es ist offensichtlich, dass die anhaltenden Kriminalisierungsversuche trotz offenkundiger Absurdität der Vorwürfe in erster Linie darauf abzielen, Betroffene zu zermürben und von weiteren politischen Aktionen abzuhalten. Umso wichtiger ist es, sich von dieser Taktik nicht einschüchtern zu lassen und vor dem Hintergrund der festgestellten Rechtswidrigkeit des Einsatzes auch juristisch gegen die Verantwortlichen vorzugehen.
Aus diesem Grund haben sich Betroffene der Einkesselung in der Sattlergasse entschieden, gegen den Ulmer Polizeichef Keller Anzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt zu erstatten. Es besteht ebenso die Möglichkeit, eine (aussichtsreiche) Schmerzensgeldforderung an das Land Baden-Württemberg zu stellen, das bedauerlicherweise jegliche Einsicht vermissen lässt und sich somit wohl erst auf juristischem Wege zu der Zahlung zwingen lassen muss.
Dies ist ein Aufruf an alle Betroffenen, sich an der Anzeige zu beteiligen, auch um der in Ulm erprobten und in Heilbronn perfektionierten Suspendierungen der Grundrechte durch die Polizei entgegenzuwirken und juristische Konsequenzen für die Verantwortlichen zu erzwingen.
Weitere Informationen erhaltet ihr unter
repression-ulm@hush.com
Hintergrundinfos: http://vgsigmaringen.de/servlet/PB/menu/1263855/index.html?ROOT=1192890
http://de.indymedia.org/2010/11/295516.shtml
Anstatt aber gegen die verantwortlichen Beamten Ermittlungen einzuleiten, versucht die Staatsanwaltschaft Ulm bis zum heutigen Tage, Teilnehmer der genehmigten Demonstration mit zum Teil absurden Unterstellungen zu kriminalisieren und mit Verfahren zu überziehen. So wurde vor einigen Wochen ein Antifaschist aus Heidenheim aufgrund des "Verstoßes gegen das Vermummungsverbot" in erster Instanz verurteilt, weil nach Auffassung von Richter und Staatsanwalt das Tragen einer Wollmütze sowie das Zurechtrücken des Kragens bereits der "Verhinderung der Identitätsfeststellung" dienlich sei. Das Verfahren endete in der Berufung mit einem Freispruch.
Es ist offensichtlich, dass die anhaltenden Kriminalisierungsversuche trotz offenkundiger Absurdität der Vorwürfe in erster Linie darauf abzielen, Betroffene zu zermürben und von weiteren politischen Aktionen abzuhalten. Umso wichtiger ist es, sich von dieser Taktik nicht einschüchtern zu lassen und vor dem Hintergrund der festgestellten Rechtswidrigkeit des Einsatzes auch juristisch gegen die Verantwortlichen vorzugehen.
Aus diesem Grund haben sich Betroffene der Einkesselung in der Sattlergasse entschieden, gegen den Ulmer Polizeichef Keller Anzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt zu erstatten. Es besteht ebenso die Möglichkeit, eine (aussichtsreiche) Schmerzensgeldforderung an das Land Baden-Württemberg zu stellen, das bedauerlicherweise jegliche Einsicht vermissen lässt und sich somit wohl erst auf juristischem Wege zu der Zahlung zwingen lassen muss.
Dies ist ein Aufruf an alle Betroffenen, sich an der Anzeige zu beteiligen, auch um der in Ulm erprobten und in Heilbronn perfektionierten Suspendierungen der Grundrechte durch die Polizei entgegenzuwirken und juristische Konsequenzen für die Verantwortlichen zu erzwingen.
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Hintergrundinfos: http://vgsigmaringen.de/servlet/PB/menu/1263855/index.html?ROOT=1192890
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
ortsfremder
sattlergasse
-
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Schmerzensgeldklage
Nehme an, dass man dazu ein ärztliches Gutachten bräuchte, da eine
Prellung, etc. wohl nach 2 Jahren nicht mehr vorhanden sein wird.