Berlin: Urteil gegen Ausbaugegner

jemensch 13.04.2011 14:29 Themen: Repression Ökologie
Nach 3 Tagen Berufungsverhandlung wurde ein Flughafenausbaugegner in Berlin wegen der Teilnahme an einer Baumbesetzung zum Ableisten verschiedener jugendstrafrechtlicher Weisungen verurteilt.
Am Montag den 11.04. fand der 3. und letzte Verhandlungstag der Berufungsverhandlung gegen einen Aktivisten am Landgericht Tiergarten in Berlin statt. Er wurde nach einer Baumbesetzung gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens Ende 2009 wegen Hausfriedensbruch angeklagt und in erster Instanz zur Teilnahme an einem halbjährigen Umerziehungskurs verurteilt.[Pressemitteilung zur Baumbesetzung]
[Bericht zur ersten Instanz]
[Bericht Tag 1 Berufungsverhandlung]
[Bericht Tag 2 Berufungsverhandlung]

Die Verhandlung begann damit, dass das gesamte Publikum das erzwungene Unterwerfungsritual des Aufstehens bei Betreten des Saales durch den Richter verweigerte. Nach längeren Diskussionen („Ich gehe jetzt noch mal raus und sie erhalten eine zweite Gelegenheit aufzustehen“ aber auch die üblichen Androhungen von Gewalt und Ordnungsgeldern durch den Richter) sollte einer der Sitzengebliebenen ein Ordnungsgeld erhalten, und hierzu vor den Richtertisch treten, um seine Personalien abzugeben. Nachdem er sich weigerte, wurde er von 2 Wachtmeistern quer durch den gesamten Saal über den Boden geschleift und auf dem Zeugentisch abgelegt. Er erhielt ein Ordnungsgeld von 200€ und ein Monat Hausverbot für den gesamten Gerichtskomplex Tiergarten, und wurde anschließend von den Wachtmeistern aus dem Gericht geworfen. Es ist fraglich, ob der Richter die Kompetenz hat ein solches Hausverbot zu erteilen, da sich in dem Gerichtsgebäude 4 verschiedene Behörden befinden (Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft, Amtsanwaltschaft).

Nach dieser fast einstündigen Verzögerung begann die Vernehmung der drei aus Frankfurt eingeflogenen Polizeizeugen (EPHK Seiler, PHK Massing, POK Reitz) die damals alle 3 zu der an und um den Frankfurter Flughafen eingesetzten Polizei gehörten, und mit der Besetzung zu tun hatten. Im Mittelpunkt stand die Frage ob die BesetzerInnen aufgefordert worden das Gelände zu verlasen, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage. Auch wenn die Polizisten wie gewohnt eher vage Vorstellungen von dem rechtlichen Hintergrund ihres eigenen Handelns hatten, zeichnete sich ab, dass sie eine Aufforderung zur Gefahrenabwehr ausgesprochen hatten, und vor der Räumung von der Fraport AG nicht explizit mit der Durchsetzung des Hausrechts beauftragt worden waren.

Da durch den Hausfriedensbruchparagraphen u.a. das verweilen in einem umfriedeten Besitztum trotz Aufforderung zum Verlassen durch eine das Hausrecht ausübende Person (nicht eines beliebigen Polizeibeamten) unter Strafe stellt, hätte das für eine Verurteilung eigentlich nicht reichen können. Zudem stellte der Angeklagte nach den Zeugenvernehmungen eine Reihe von Beweisanträgen, durch die er das Besitzrecht der Fraport AG und die Gültigkeit des gestellten Strafantrages in Frage stellte, in einem weiteren Beweisantrag ging er u.a. auf die gesundheitliche Schäden durch Fluglärm ein. Da das Verfahren sich aufgrund von Sonderregeln des Jugendstrafrechts bereits in der letzten Instanz befand und Urteil eh nicht anfechtbar sein würde, machte sich das Gericht nicht die Mühe sich mit den juristischen Problemen die einer Verurteilung im Weg stehen könnten auseinander zusetzen, sondern lehnte alle Beweisanträge mit dürren Begründungen ab.

Für einen weiteren unfreiwillig komischen Moment sorgte die Jugendgerichtshilfe, als sie anregte, den Angeklagten zur Teilnahme an einem 2-4 tägigen Anti-Gewalt-Kurs zu verpflichten. Der Aktivist hatte zwar darauf verzichtet, die Besetzungsaktion als gewaltfrei zu labeln, weil er sich nicht von anderen legitimen Widerstandsformen distanzieren wollte. Dafür hatten alle Polizeizeugen das friedliche Verhalten der BesetzerInnen bei der Räumung betont. Letztlich konnte auch die Jugendgerichtshilfe keine Begründung für die von ihr angeregte Maßnahme liefern, suchte stattdessen im Sozialarbeitsvokabular Zuflucht.

Es folgten die Plädoyers. Wenig überraschend forderte die Staatsanwaltschaft die Berufung des Angeklagten zu verwerfen. Der Angeklagte selbst machte zunächst Ausführungen zu den Folgen und gesellschaftlichen Hintergründen des Flughafenausbaus, die [hier] nachgelesen werden können. Zur juristischen Frage meinte er, dass die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreichen würde. Einerseits konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Polizei konkret von der Fraport AG beauftragt worden sei ihr Hausrecht durchzusetzen, andererseits habe sie laut der Verfahrensakte nur ein stark eingeschränktes Besitzrecht an dem Grundstück gehabt. Er glaube aber trotzdem nicht, dass das Gericht auch nur eine Sekunde über einen Freispruch nachdenken werden.

So kam es dann auch. Der Ausbaugegner wurde zur Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Kurs und dem Ableisten von 40 Arbeitsstunden verpflichtet, außerdem wurde das bei der Aktion beschlagnahmte Klettermaterial eingezogen. Außerdem ließ sich Richter Miczajka nicht die Gelegenheit für ein paar politische Einschätzungen nehmen: Die Besetzung sei sehr wohl gewalttätig gewesen, wie gewalttätig solche Aktionen sind, sei beispielhaft am Beginn des Verhandlungstages bei der Erteilung des Ordnungsgeldes deutlich geworden (er meinte das Verhalten des Menschen, der von den Justizwachtmeistern durch den halben Saal geschleift wurde ohne sich zu wehren). Es sei jugendliche Schwärmerei zu glauben, die Betroffenen könnten selbst über den Bau von Großprojekten entscheiden die ihre Gesundheit und Umwelt schädigen, ohne die Gerichte die dies tun würden, gäbe es tatsächlich nichteinmal eine Kanalisation. Da haben wirs.

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