Leipzig: weiteres Verfahren bzgl. "Brandis"

Kevin Peters 24.03.2011 14:34 Themen: Antifa
Am 22. März 2011 fand vor dem Landgericht Leipzig ein weiteres Verfahren im Zusammenhang mit dem Überfall auf SpielerInnen und Fans des Roten Stern Leipzig am 24.10.2009 in Brandis (Landkreis Leipzig) statt. Diese waren damals von etwa 50 Neonazis und Hooligans aus offenkundig politischen Motiven u.a. mit Holzlatten und Eisenstangen angegriffen worden.
Der geständige Mittäter Alexander L., erstinstanzlich wegen u.a. gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt, war in Berufung gegangen mit dem Ziel, sein Strafmaß auf eine Bewährungsstrafe zu reduzieren.

Zunächst verlas der Richter das am 17. Juni 2010 vom Amtsgericht Leipzig gefällte Urteil. Demnach war der im nahegelegenen Machern wohnhafte L. zusammen mit Steve H. am 24.10.2009 nach Brandis gefahren, um gegen 13:55 Uhr in einer etwa 40-köpfigen Gruppe den dortigen Fußballplatz ohne Bezahlung des Eintritts durch einen Nebeneingang zu betreten. Die teilweise Bewaffnung und Vermummung habe er ebenso gebilligt wie einen Ausruf aus der Gruppe: "Wir sind nicht zum Fußball hier! Wir haben andere Aufgaben!" Der Mob aus Nazis und Hooligans folgte den flüchtenden RSL-Fans auf das Spielfeld, wo L. eine Latte, die ihn am Arm getroffen hatte, in Richtung der RSL-Fans schleuderte. Der damals 19-jährige L. gab sich laut Urteil als Mitglied der Gruppe zu erkennen, aus deren Handeln u.a. die Verletzungen des Opfers M. resultierten: M. musste aufgrund mehrerer Frakturen im Gesicht fünfmal operiert werden, ist berufsunfähig und auf seinem rechten Auge fast blind. Dies habe der Angeklagte, der sich dem rechten Spektrum zuordnete, gewollt und gebilligt.

Einfluss auf das erstinstanzliche Urteil hatte ebenfalls das "saudämliche" (Zitat Verteidiger RA Bonell) Nachtatverhalten des Angeklagten gehabt. Dieser sei zwischenzeitlich mit einem T-Shirt der "Terror Crew Muldental" angetroffen worden. Aufschrift: "No fairness - no remorse. TCM 1:0 RSL". Neben der Jugendstrafe, die zwei Jahre überstieg und daher nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, verpflichtete das Amtsgericht Alexander L. zur Zahlung von Schmerzensgeld an die Geschädigten sowie zur Erstattung resultierender materieller und immaterieller Schäden. Dies stand im Berufungsverfahren nicht zur Verhandlung.

Die Argumentation des verteidigenden Rechtsanwalts Bonell lässt sich kurz fassen: "Mitgehangen - mitgefangen." Alexander L., dessen Familie mit im Gerichtssal saß, sagte, er habe jetzt "neue Freunde". Zudem werde sein Ausbildungsbetrieb ihn in diesem Jahr übernehmen. Eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe attestierte ihm eine "Reifung" und eine positive Sozialprognose. Bundeszentralregisterauszug und Staatsanwältin bescheinigten L. eine ansonsten weiße Weste. Die Verteidigung forderte ein Jahr, die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Jugendstrafe, jeweils zur Bewährung auszusetzen. Seine Chance eines letzten Wortes nutzte Alexander L.: "Es tut mir leid, was da alles geschehen ist. Wird nicht wieder vorkommen."

Nach knapp eineinhalb Stunden verkündete das Gericht seine Entscheidung: eine Reduzierung des erstinstanzlichen Strafmaßes auf 1 Jahr und 6 Monate, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung. Der Richter betonte, L. sei kein Mitläufer, sondern Mittäter. Schädliche Neigungen seien bei ihm jedoch nicht festzustellen. Die Forderung der NebenklagevertreterInnen, L. die Kosten der Nebenklage bezüglich des Berufungsverfahrens aufzuerlegen, erfüllte das Gericht nicht, da Schmerzensgeld und Schadenersatz im Berufungsverfahren nicht in Frage gestellt wurden.

Gesammelte Informationen zu dem Vorfall finden sich u.a. hier:  http://tatortbrandis.blogsport.eu
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Ergänzungen

den prozessbericht vom

juni 2010 24.03.2011 - 14:53