Stgt: Bericht von den Zeugenvorladungen

Autor 12.03.2011 21:26 Themen: Repression
Am Donnerstag, den 10. März 2011, waren Günter Sonnenberg, Stefan Wisniewski, Rolf Heißler und Waltraud Liewald im Prozess gegen Verena Becker als ZeugInnen vorgeladen.

Mit ca. 70 BesucherInnen war der Prozesssaal restlos gefüllt, so dass weitere Personen vor der Türe warten mussten. Den Großteil der BesucherInnen stellten PressevertreterInnen und einige Personen, die die Vorgeladenen solidarisch begleiteten.
Der Prozess begann mit leichter Verspätung mit der Vernehmung Günter Sonnenbergs.

Der Vorsitzende Richter Wieland begann jede Vernehmung mit einer Moralansprache, mit der er die Ehemaligen über Appelle an deren Gewissen zu Aussagen provozieren wollte.

Sinngemäß sagte er in seiner Ansprache, dass die Ehemaligen nach ihren Verurteilungen und ihrer Zeit im Knast wieder in die Gesellschaft aufgenommen worden wären und daher in der Verantwortung und in der Pflicht stehen würden, vor dieser und der Geschichte für ihre Taten „gerade zu stehen“. Außerdem sagte er die Ehemaligen hätten die einmalige Chance an diesem Tag ihre Rolle in der Geschichte zu korrigieren und „reinen Tisch“ zu machen. Außerdem wies er darauf hin, dass für Einzelne dazu auch nicht mehr viel Zeit bliebe. Er verwies an der Stelle ebenfalls auf Silke Maier-Witt die bei ihrer Vorladung Aussagen gemacht hat und in ähnlichem Stil an ihre ehemaligen MitstreiterInnen appellierte endlich „Verantwortung zu übernehmen“.

Auf diesen Moralblock folgte bei jedem der Vorgeladenen ein Frageblock zu der Aktion gegen den Generalbundesanwalt Buback, der im April 1977 vom „Kommando Ulrike Meinhof“ erschossen wurde, Fragen zum Verhältnis zu Becker von damals bis heute, sowie nach Namen und etwaigen Führungspersonen. Darüber hinaus wurden Fragen zur Person, zu den Lebensumständen und den beruflichen Werdegang gestellt.

Michael Buback, Sohn des damals getöteten Siegfried Buback, welcher im Prozess als Nebenkläger auftritt, versuchte durch Fragen nach Größe und Ausbildung die prinzipielle Aussageverweigerung zu verwaschen. Besonders bei Günter Sonnenberg beharrte er auf der Frage nach seinen Bemühungen, sich über Ausbildung und Beruf wieder in die Gesellschaft einzugliedern.

Günter Sonnenberg sagte, dass er auf Grund seiner gesundheitlichen Situation er keinem Beruf nachgehen kann. Ihm wurde 1977 bei seiner Verhaftung in den Kopf geschossen und daraufhin 13 Jahre in Isolationshaft gesteckt. „Ich musste mit 22 Jahren alles neu lernen“, sagte Sonnenberg und erklärte dem Senatsvorsitzenden Wieland, „dass ihre Kollegen dafür verantwortlich sind!“. Dieser Ausspruch wurde seitens der Bundesanwaltschaft damit beantwortet, dass er anscheinend während der 13-jährigen „Isolationsfolter“ gar nichts gelernt habe.

Stefan Wisniewski erschien in einem Schwarzen Pullover mit der Aufschrift „´Scigajcie ten´slad 8179469“ vor Gericht, was soviel bedeutet wie „Verfolgt diese Spur“. 8179469 war die Mitgliedsnummer Bubacks in der NSDAP, was jedoch weder vom Gericht noch von der Presse bemerkt wurde. Im Nachhinein wurden Zettelchen an BesucherInnen ausgeteilt, die die Aufschrift auf Stefans Pullover erklärten.

Nach Wisniewski wurde Rolf Heißler vernommen, der zusammen mit allen anderen, die sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen hatten, von der Bundesanwaltschaft als feige beschimpft wurde. Als letzte war Waltraud Liewald vorgeladen und wurde nach dem gleichen Schema wie zuvor befragt.

Kurz vor dem Ende der Verhandlung entrollten drei AktivistInnen im Gerichtsaal ein Transparent mit der Aufschrift „Solidarität mit den 10 ehemaligen Militanten aus der RAF“ und erklärten „Damals wie heute: Terrorist ist der der verhungern lässt bombardiert und verhaftet“. Dazu wurde die Parole „Freiheit für alle politischen Gefangenen!“ gerufen.

Die Aktivistinnen wurden aus dem Gerichtsaal entfernt und nach kurzzeitiger Ingewahrsamnahme vor den Senat gestellt. Die Bundesanwaltschaft forderte eine Ordnungshaft von 3 Tagen.

Schlussendlich wurde ihnen jeweils eine Strafe von 150 Euro auferlegt, von denen bereits direkt nach dem Prozess ca. 200 Euro von solidarischen Personen gespendet wurden.

Bereits in der Mittagspause wurden zwei Transparente vor dem Gericht aufgespannt und Parolen gerufen. Woraufhin 2 Personen ihre Personalien abgeben mussten und Platzverweise angedroht bekamen.

Auch am frühen Morgen hingen zwei Transparente über eine der Stuttgarter Hauptstraßen die die Aufschrift trugen, „Terrorist ist der der verhungern lässt bombardiert und verhaftet“ und „Solidarität mit den 10 ehemaligen RAF Militanten“.

Die Vorladungen von Ehemaligen Militanten aus der RAF wird fortgesetzt: Am 24. März sind Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt, am 25. März mit Sieglinde Hofmann, Rolf Clemens Wagner und Irmgard Möller und am 31. März mit Siegfried Haag geladen.

Der Prozess findet vor dem Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20, Stuttgart-Mitte, im Saal 153 statt und beginnt um 9.00 Uhr.

Zeigt euch solidarisch, lasst die GenossInnen nicht alleine und kommt zum Prozess!

Revolutionäre Geschichte aneignen und verteidigen!
Solidarität mit den 10 ehemaligen Militanten aus der RAF.

Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
www.political-prisoners.net
www.nullaefinito.jimdo.com
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Ergänzungen

Nicht nur auf Seiten der Herrschenden gab es

kallemarx 12.03.2011 - 22:47
Nicht nur auf Seiten der Herrschenden gab es Tote
Verfasst von: kallemarx. Verfasst am: Sa, 12.03.2011 - 15:35.
Militante Linke-RAF-2.Juni-RZ - Die, die fehlen - Zeitleiste
 http://www.youtube.com/watch?v=mD_y-HNbqfY

18. März - Aktionstag

Postmann 13.03.2011 - 02:34
Einige Links zu Initiativen zum 18. März, dem Tag der politischen Gefangenen:

Solidaritätskonferenz für die politischen Gefangenen:
 http://political-prisoners.net/item/196-183-in-berlin-solidaritaetskonferenz-fuer-die-politischen-gefangenen.html

Aufruf vom Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen zum 18. März:
 http://political-prisoners.net/item/201-183-erklaerung-und-plakat-vom-netzwerk.html

Weitere bundesweite Termine auf der Kampagnenhomepage 18maerz.de:
 http://www.18maerz.de/web/index.php/termine

VA zum 18.3. in Stuttgart

Ainö Ergensunk 13.03.2011 - 03:00
Kundgebung in Stuttgart:
Freitag, 18. März 2011,
ab 16 Uhr mit Wandtafeln
ab 17 Uhr Kundgebung
in der Marktstraße in Bad Cannstatt

Anlässlich des 18. März 2011 findet in Stuttgart eine Kundgebung "Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen" mit Wandtafeln statt - organisiert von einem Bündnis bestehend aus der Anatolischen Föderation, ATIK-YDG (Neue Demokratische Jugend), der Roten Hilfe Ortsgruppe Stuttgart, Young Struggle, der Stuttgarter Plattform "Weg mit den §§129! Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen!" und unserer Stuttgarter Netzwerk-Sektion.
Wir dokumentieren im Folgenden den Aufruf zu den Aktivitäten, sowie den dazugehörigen Flyer.

Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen!

Bereits seit Jahren werden MigrantInnen seitens des Staates zunehmend verfolgt und kriminalisiert. Besonders im Fadenkreuz der Kriminalisierung steht die migrantische Linke: Vereine werden geschlossen, AktivistInnen angeklagt, verurteilt, weggesperrt und abgeschoben.

Die migrantische Linke und ihre Strukturen stehen im Fadenkreuz der Repression, weil sie sich gegen die unterdrückerischen und ausbeuterischen Verhältnisse, in denen wir leben, wehren und den legitimen Kampf für eine befreite Gesellschaft führen. Dabei soll der legitime Kampf und der Widerstand gegen die herrschenden Verhältnisse – sei es in der BRD oder in den jeweiligen Herkunftsländern, wie die Türkei, Kurdistan, Tamil Eelam etc. - seitens der Herrschenden mit allen Mitteln unterdrückt werden. Und gerade während sich international die politischen Krisen zuspitzen und das Potential an Widerstand gegen die herrschende Unterdrückung und Ausbeutung sich vervielfacht, greifen die Herrschenden immer öfters zu massiven Zwangsmittel, um Widerstand zu zerschlagen oder präventiv zu verhindern und damit die herrschende – ihre – Ordnung aufrechtzuerhalten.

Durch die internationale Zusammenarbeit in der Bekämpfung von Aufständen und politischen Strukturen, sowie durch die engen wirtschaftlichen und politischen Verflechtungen der BRD mit der Türkei und anderen Staaten werden momentan – europaweit – migrantische Strukturen kriminalisiert. Nicht zuletzt weil die jeweiligen Länder ein großes Interesse an der Verfolgung dieser Strukturen haben, da diese den Kampf um Befreiung bis zu einem hohen Niveau entwickelt haben.

So kommt es bei politischen AktivistInnen in der BRD und anderen europäischen Ländern immer wieder zu Razzien, Verhaftungen, langjährigen Haftstrafen und Abschiebungen. Dabei handelt es sich oft um Menschen, die in ihrem Land politisch verfolgt, gefoltert und inhaftiert wurden, letztlich nach Deutschland geflüchtet sind, um jetzt hier verfolgt und kriminalisiert zu werden. Dabei erleichtern die verschärften Gesetze gegen MigrantInnen: „Ausländergesetze“, „Abschiebegesetze“, etc. es der Justiz MigrantInnen zu verfolgen. Rassistische Vorurteile und der weit verbreitete Rassismus gegenüber MigrantInnen ala Sarrazin schüren einerseits eine Angst und den Hass gegen MigrantInnen und erleichtern es auch die Maßnahmen zu legitimieren, da mit nur wenig Solidarität zu rechnen ist.

Neben den Gesetzen der BRD können die Behörden auch auf umfangreiche Kriminalisierungs-Möglichkeiten zurückgreifen, die in beinahe allen EU-Ländern geschaffen wurden und auf EU-Ebene dauerhaft ausgeweitet werden. Ein europäisches Polizeiamt (Europol) sorgt zusammen mit einem europaweiten Datenaustausch für umfangreichere Fahndungen. Gleichzeitig wird momentan auf EU Ebene eine „Einheit für justizielle Zusammenarbeit“ angestrebt, um auch die Verfolgung und Kriminalisierung zu vereinheitlichen. Insbesondere fortschrittliche Strukturen sind von diesen Maßnahmen betroffen, da durch einen effektiven Datenaustausch und -abgleich Personen effektiver verfolgt werden können.

Ein Beispiel für die praktische Anwendung sind die Antiterrorgesetze, die sich gegen „ausländische Terroristen“ richten. Diese Gesetze wurden – nach deutschem Vorbild – in vielen EU-Ländern eingeführt und die sogenannte Antiterrorliste eingeführt, auf der sich vornehmlich fortschrittliche, revolutionäre Organisationen befinden. In der BRD wurde 2002 – in Folge des „Kampfes gegen den Terrorismus“ - der §129b eingeführt, der die „Mitgliedschaft und/oder Unterstützung in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ unter Strafe stellt und dafür grundlegende Menschenrechte, wie auch die Unschuldsvermutung ausser Kraft setzt. Dafür genügt schon, wenn man einer Gruppe zugerechnet wird, die von einem geheimen Ausschuß als „terroristisch“ definiert wird. Der §129b dient bzw. wird dazu dienen breitflächig MigrantInnen, die für einen gerechten Kampf einstehen, zu kriminalisieren, wegzusperren und abzuschieben.

Momentan läuft vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf noch ein Prozess gegen eine Person, der mit Hilfe des §129b vorgeworfen wird Mitglied in der DHKP-C* gewesen zu sein. Zwei andere Prozesse mit denselben Vorwürfen – davon fand einer in Stuttgart-Stammheim statt – gegen insgesamt 8 Personen sind bereits mit mehrjährigen Haftstrafen für die Angeklagten zu Ende gegangen. Im Laufe des Jahres werden weitere zwei Prozesse mit demselben Vorwurf beginnen, wie auch mindestens ein Prozess gegen angebliche LTTE** Mitglieder.

Ein weiteres Beispiel für diese Entwicklung sind zwei Prozesse gegen insgesamt 17 kurdischen Jugendliche hier im Raum Stuttgart. Ihnen wird vorgeworfen an einem Angriff auf eine Kneipe im Raum Nürtingen im Mai 2010 beteiligt gewesen zu sein.Dabei sollen 4 der dort regelmäßig anzutreffenden türkischen Faschisten verletzt worden sein. Die Jugendlichen sitzen teilweise seit Mai 2010 getrennt voneinander in Knäste in ganz Baden- Württemberg verteilt. Seit Mitte Januar laufen zwei Prozesse am Stuttgarter Landgericht. Von der Staatsanwaltschaft wurden Strafen im Rahmen von 3 bis 5 Jahren gefordert.

Diese beiden Beispiele - die nur zwei in einer langen Liste von Prozessen, Verurteilungen und Kriminalisierungsversuche sind - geben einen Eindruck der zunehmenden Kriminalisierung von MigrantInnen und migrantischen Strukturen. Dabei beschränkt sich die Verfolgung aber in keinster Weise auf diese. Viel mehr sollen an den migrantischen Strukturen ein Exempel statuiert werden, um die Kriminalisierung später auf weitere Strukturen anzuwenden.

Wir wollen daher den 18. März als Tag der politischen Gefangenen dafür nutzen, um auf die zunehmende Kriminalisierung von MigrantInnen aufmerksam zu machen und um ein Zeichen gegen diese Entwicklung zu setzen. Denn nur wenn wir uns gemeinsam gegen diese Entwicklung wehren, können wir ihr auch etwas entgegensetzen – sowohl hier als auch international.

Daher gilt für uns:
Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen!
Hoch die Internationale Solidarität!

Kundgebungs-Termin:
Freitag, 18. März 2011,
ab 16 Uhr mit Wandtafeln
ab 17 Uhr Kundgebung
in der Marktstraße in Bad Cannstatt

* DHKP-C: Die DHKP-C – die Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front – kämpft in der Türkei gegen Unterdrückung und Ausbeutung und für eine befreite Gesellschaft.

** LTTE: Die Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) kämpfen gegen die Unterdrückung der tamilischen Bevölkerung durch Singhalesen, und für ein unabhängiges Tamil Eelam – einem Gebiet in Sri Lanka, das der tamilischen Bevölkerung zusteht, diesen aber nicht zugestanden wird.


UnterstützerInnen: Anatolische Föderation, ATIK-YDG (Neue Demokratische Jugend), Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, Rote Hilfe Ortsgruppe Stuttgart, Young Struggle, Stuttgarter Plattform "Weg mit den §§129! Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen!"

Etwas heuchlerisch

ich 13.03.2011 - 09:02
Die Geschichte mit dem Pullover von Stefan Wisniewski und dem dazu verteilten Flyer ist leider etwas heuchlerisch. In der "Kommandoerklärung" der RAF zum Tod von Buback ist mit keinem Wort davon die Rede, das Buack früher NSDAP-mitglied war. In der Erklärung wird die Tat mit der Repression gegen die RAF und der Rolle Bubacks darin. Sich in Nachhinein ienen antifaschisitschen Anstrich zu geben, wenn die NS-Vergangenheit eines Bubacks 1977 keine Rolle für die RAF gespielt hatte, ist moralisch armselig.


Kommandoerklärung

Buback war direkt verantwortlich für die Ermordung von Holger Meins, Siegfried Hausner und Ulrike Meinhof. Er hat in seiner Funktion als Generalbundesanwalt - als zentrale Schalt- und Koordinationsstelle zwischen Justiz und den westdeutschen Nachrichtendiensten in enger Kooperation mit der CIA und NATO-Security-Committee - ihre Ermordung inszeniert und geleitet ...
Die Konzeption der Bundesanwaltschaft, die seit '71 Fahndung und Verfahren gegen die RAF an sich gezogen hat, läuft nach der Linie der im Security Committee der NATO konzipierten Antisubversionsstrategie: Kriminalisierung revolutionären Widerstands - deren taktische Schritte Infiltration, Entsolidarisierung und Isolierung der Guerilla und Eliminierung ihrer Leader sind.
Im Rahmen der Counterstrategie der imperialistischen BRD gegen die Guerilla ist die Justiz kriegsführendes Instrument - in der Verfolgung der aus der Illegalität operierenden Guerilla und in der Vollstreckung der Vernichtung der Kriegsgefangenen. Buback - wie Schmidt sagt "ein tatkräftiger Kämpfer" für diesen Staat - hat die Auseinandersetzung mit uns als Krieg begriffen und geführt: "Ich habe den Krieg überstanden. Dies ist ein Krieg mit anderen Mitteln."
"Wir werden verhindern, daß unsere Fighter in westdeutschen Gefängnissen ermordet werden, weil die Bundesanwaltschaft das Problem, daß die Gefangenen nicht aufhören zu kämpfen, nicht anders als durch ihre Liquidierung lösen kann.
Wir werden verhindern, daß Bundesanwaltschaft und Staatsschutzorgane sich an den gefangenen Fightern rächen für die Aktionen der Guerilla draußen.
Wir werden verhindern, daß die Bundesanwaltschaft den vierten kollektiven Hungerstreik der Gefangenen um die minimalen Menschenrechte benutzt, um Andreas, Gudrun (Ensslin) und Jan (Raspe) zu ermorden, wie es die pychologische Kriegsführung seit Ulrikes Tod offen propagiert."
 http://www.nadir.org/nadir/archiv/PolitischeStroemungen/Stadtguerilla+RAF/RAF/brd+raf/032.html

Von wegen "etwas heuchlerisch"

kallemarx 13.03.2011 - 11:12
Bevor du Stefan Wisniewski Heuchelei unterstellst, solltest du dieses von ihm 1997 gegebenes Interview mal lesen.
"S.Wisniewski - Wir waren so unheimlich Konsequent", in dem er die eigene Geschichte kritisch reflektiert und bedauert,
das die RAF während der Schleyer Entführung dessen Geschichte als Mitglied der SS nicht mehr in den Vordergrund gestellt hat.
Und in diesem Text von Hanna Krall "Stefan Wisniewski, Sohn eines Zwangsarbeiters" wird deutlich, das der Hinweis auf Bubacks NSDAP
Mitgliedsnummer, schon aufgrund von Stefans Familiengeschichte alles andere ist als ein billiger Propagandatrick.

S.Wisniewski - Wir waren so unheimlich Konsequent
 http://www.scribd.com/doc/15592950/SWisniewski-Wir-waren-so-unheimlich-Konsequent

Stefan Wisniewski, Sohn eines Zwangsarbeiters
 http://www.scribd.com/doc/50204937/Stefan-Wisniewski-Sohn-eines-Zwangsarbeiters

RAF-Prozess: Rote Hilfe macht mobil gegen Beu

Roter Helfer 15.03.2011 - 08:43
Zeugen-Vorladungen von GenossInnen in Stammheim - Beugehaft droht!

Ab dem 10. März 2011 sind insgesamt 11 ehemalige Militante der Roten Armee Fraktion (RAF) als Zeugen in Stammheim vorgeladen worden: Günther Sonnenberg, Stefan Wisniewski, Rolf Heißler Adelheid Schutz, Brigitte Mohnhaupt, Waltraud Liewald, Knut Folkers, Sieglinde Hoffmann, Rolf Clemens Wagner, Irmgard Möller und Siegfried Haag. Die Genossinnen und Genossen hatten bereits angekündigt, dass sie auch als Zeuge/in keine Aussage machen werden. Die Möglichkeit von Beugehaft gegen sie ist nun akut.

Wir rufen deshalb auch weiterhin zu Spenden auf! Macht auf den Fall aufmerksam, organisiert Sammlungen, Soli-Partys, Infoveranstaltungen und was euch sonst noch einfällt!

Rote Hilfe e.V.
Konto-Nr: 191 100 462
Postbank Dortmund | BLZ: 440 100 46
Verwendungszweck: Beugehaft