[HB] Anti-Repressions-Aktion bei Karneval

RoR Bremen 27.02.2011 23:50 Themen: Medien Repression
Performance während des Bremer Samba Karnevals thematisiert Repression allgemein und im speziellen gegen Rhythms of Resistance Bands in Freiburg und Minsk.
Einige Zehntausend Zuschauer beim Umzug des Karnevals durften/mussten beobachten wie eine in pink&silver gekleidete Sambaband, ausgestattet mit Transpi und Schildern, regelmäßig von einer Horde Uniformierter bedrängt, beschimpft und mit Schlagstöcken geschlagen wurde. Die Schläger_innen waren durch ein Rückenschild als „Pozilei - Wir schützen Sie vor Terroristen“ ausgewiesen. Die Angriffe wurden durch die Sambaband mit Rufen von „So sieht eure Demokratie aus“ und „Ihr habt Knüppel, wir ham Sticks – wir könn' Samba, ihr könnt nix“ kommentiert. Während des gesamten Umzugs wurden Flyer mit unten stehendem Text verteilt.

Die Reaktionen des Publikums waren weitgehend positiv, teilweise wurde sogar geklatscht.

Vorsicht Körperverletzung!

Es gibt gute Gründe wieso Menschen es für notwendig halten etwas andieser Gesellschaft zu ändern. Vielen Menschen geht es mit ihremUnbehagen über den Verlauf der Welt inzwischen ähnlich:Es wird ein Atomprogramms gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung,durchgesetzt, eine wirksame Politik zum Einhalten des Kilmawandels wird auf „die Anderen“ abgeschoben – wirkliche Konsequenzen verschwiegen, es gibt tausende Hungertote jeden Tag obwohl es genug Lebensmittel für alle da wären, die Meere sind so überfischt, dass viele Menschen, dieweltweit auf den Fischfang angewiesen wären nicht mehr genug zu essenhaben und wenn die Armen und Vertriebenen dieser Welt sich dann dahinauf machen, wo der Reichtum angehäuft wird, erleiden viele einenqualvollen Tod, weil die Grenzen der reichen Länder immer hermetischerabgeriegelt werden.Dies sind nur ein paar Gründe für ein Unbehagen, welches viele umtreibt und einige Menschen dazu bewegt auf die Straße zu gehen um für einebessere Welt zu protestieren.

Diese Probleme sind nicht erst seit gestern bekannt und die –wohlwollend formuliert - „chronische Beratungsresistenz“ allerRegierungen weist darauf hin, dass die politische Ordnung weniger Teil der Lösung als Teil des Problems ist. Wenn sich die Interessen vonRegierungen, mit denen von Konzernen – nicht zuletzt Medienkonzernen –massiv überschneiden aber sich gegen diejenigen vieler Menschen wenden, dann sind öffentliche und direkt handelnde Aktionen für die Bevölkerung oft die einzige Möglichkeit noch etwas zu verändern – auch wenn sie dann unter dem Label des „Extremismus“ oder „Terrorismus“ oder mit dem Verweis auf „Recht und Ordnung“ bekämpft werden.

Die Proteste gegen den Naziaufmarsch in Dresden sind ein gutesBeispiel, was passieren kann, wenn die Menschen, dem vorgesehenenGehorsam verweigern und der Ordnung nicht mehr Folgen: Sie werdenbehandelt als wenn sie Terroristen sind, zusammengeschlagen, überwachtund es wird versucht sie ins politische Abseits zu drängen.
Dies ist das Ziel von Repression: Es soll eine Einschüchterung erzielt werden. Angstmechanismen der Menschen werden wach gerufen. Angst vorSchmerzen, Angst vor finanziellen Konsequenzen, Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis oder Druck durch das soziale Umfeld. Beijedem Menschen existieren verschiedenste - meistens durch die Umwelt und die Gesellschaft erzeugte - Ängste, die durch Einschüchterungsmaßnahmen geweckt werden sollen. Fehlverhalten wird bestraft, sanktioniert bzw.normgerechtes Verhalten gegebenenfalls gelobt.

Dafür müssen Sie gar nicht viel machen: Sambistas von Rhythms ofResistance Freiburg wurden z.B. direkt zu Beginn einer Demonstrationeingekesselt, Personalien aufgenommen und die Instrumente konfisziert – die vorgeschobene Begründung: „Körperverletzung durch Musik“ Einschlüssiges Gesamtbild ergibt sich erst mit dem zeitgleichen Besuch von Sarkozy zum Deutsch-Französischen Gipfel.

Auch in Minsk, Weißrussland muss die dortige Rhythms of Resistance Band – wie auch viele andere Protestierende - mit Repressionen kämpfen.Festnahmen und Haftstrafen sind keine Seltenheit.

Während des Klimagipfels im Dezember 2009 in Kopenhagen annähernd 2000Demonstrierende präventiv (!) festgenommen und dem Protest somit ein Maulkorb verpasst. Dass dies ein Jahr später gerichtlich als nicht rechtens erklärt wurde ändert jetzt auch nicht mehr viel.

Und auch wer meint, ein vermeintlich „normales“ Leben zu führen kannschnell Zielobjekt von Repression werden. Auch hierfür sind die Proteste gegen Stuttgart 21 ein gutes Beispiel. Sobald die Protestbewegung durch ihre Größe nicht mehr zu vernachlässigen ist, greift der Staat hartdurch. Die Bilder vom 30. September aus dem Schlossgarten gingen durchdie Medien. Ähnlich geht es schon seit Jahren den Menschen im Wendlandbei ihrem Protest gegen Castor-Transporte.

Aber wenn wir schon als „Terroristen“ abgestempelt werden, dann wollenwir wenigsten Spaß dabei haben. Deshalb spielen wir dann Samba, wo esuns gefällt. Das ist Rhythms of Resistance. Das werden wir auch weiterhin machen. Macht mit – uns gibt es in fast ganz Europa. Hier inBremen erreicht ihr uns am besten per Mail an aktionssambabremen[ät]gmx.net

Für Verhältnisse die keine Repression nötig haben!
Video: http://www.youtube.com/watch?v=bIPTJtIYbkE
Eine umfassende Übersicht über die Vorfälle in Freiburg findet sich hier unter http://www.sambasta.de
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Ergänzungen

LKA Bayern: Spionageprogramm eingesetzt

! 28.02.2011 - 14:05
Das bayerische Landeskriminalamt setzte bei Ermittlungen ein rechtswidriges Spionageprogramm ein. Der Fall wird die Debatte über staatliche Cyber-Angriffe neu befeuern.

Der Geschäftsmann wollte nur nach Hause. Acht Stunden hatte der Flug aus Indien gedauert, doch nun verzögerten die Zollbeamten am Münchner Airport seine Heimkehr. Eine Routinekontrolle, angeblich. Personalien, Gepäck, Laptop.

Es dauerte, doch das Gewissen des Reisenden war rein; es gab nichts zu verzollen. Nur mit seinem Computer verschwanden die Kontrolleure im Nebenraum. Kurz danach Entwarnung: alles in Ordnung. Gute Heimfahrt.

Der kleine Zwischenstopp auf dem Flughafen "Franz Josef Strauß" Mitte 2009 hat das Zeug dazu, in Berlin erneut eine Debatte über die Befugnisse von Ermittlungsbehörden zu entfachen. Es geht im digitalen Zeitalter um eine Frage, die die schwarz-gelbe Koalition im Bund spaltet: Wann und wie tief darf der Staat zur Verbrechensbekämpfung in die Computer seiner Bürger eindringen?

Denn der Kaufmann aus Bayern trug nach jener Kontrolle ein wenig mehr im Gepäck als vorher. Auf seinem Rechner hatte das bayerische Landeskriminalamt (LKA) eine Spionage-Software versteckt. Das heimlich am Flughafen installierte Programm sicherte der Polizei weitreichenden Zugriff auf den Laptop. Sobald sich das Gerät ins Internet einwählte, übermittelte es alle 30 Sekunden ein Foto des Bildschirms zu den Ermittlern - gut 60.000 in drei Monaten.

Der Fall widerlegt die gebetsmühlenartigen Beteuerungen, mit denen die Große Koalition die Infiltration von privaten Rechnern, landläufig "Online-Durchsuchung" genannt, gegen den Widerstand von Opposition, Datenschützern und Verfassungsrichtern durchgesetzt hatte. Computer würden nur in "eng begrenzten Ausnahmefällen" infiltriert werden, versprach der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Es gehe nicht "um die kleinen User", assistierte der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, sondern nur um "Fälle schwerster Kriminalität und bei Terrorismus". Seit 2009 erlaubt das BKA-Gesetz den "verdeckten Eingriff" in Computer, wenn "Leib, Leben oder Freiheit" einer Person oder der Bestand des Staates in Gefahr sind. Die Bundesregierung folgte damit einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, Bayern übernahm die Formulierungen im Kern.

Doch der betroffene kaufmännische Angestellte steht weder unter Terrorverdacht, noch wird er eines Kapitalverbrechens beschuldigt. Gegen den Landshuter läuft seit 2008 ein Ermittlungsverfahren wegen "banden- und gewerbsmäßigen Handelns und Ausfuhr von Betäubungsmitteln". Er ist in einer Firma angestellt, die Psychopharmaka vertreibt. In Deutschland legal, im Ausland möglicherweise nicht - das ist strittig. Die Polizei nutzte die Spionage-Software jedenfalls nicht zur Gefahrenabwehr, sondern um eine mutmaßliche Straftat aufzuklären.

Ausgerechnet in Bayern regiert seit 2008 die FDP mit, die sich in Sachen Online-Durchsuchung als Vorkämpferin der Bürgerrechte profiliert hat. Schon in den Koalitionsverhandlungen mit der CSU hatten die Liberalen gegen das Ausspähen von Computern gewettert. Und kürzlich beschied die bayerische Landesvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer Funktion als Bundesjustizministerin dem verärgerten Bundesinnenminister, mit ihr werde es keine neue Ausweitung der Anwendung von Spionage-Software geben.

"Überwachung und Aufzeichnung des Telekommunikationsverkehrs"

Wie weit das bayerische LKA die Grenze des Legalen überschritten hat, zeigt ein Blick in die Ermittlungsakte. Gegen den Pharmahändler sicherten sich die Ermittler im April 2009 zwar einen Beschluss vom Amtsgericht Landshut. Angeordnet wurden darin aber "die Überwachung und Aufzeichnung des Telekommunikationsverkehrs", auch für Telefonate via Internet über den Anbieter Skype.

Diese Art Gespräche übers Netz lassen sich nicht durch einfaches Anzapfen der Leitung abhören, da sie verschlüsselt übertragen werden. Eine Spionage-Software fängt deshalb die Gesprächsdaten vor der Verschlüsselung ab und schickt sie an die Ermittler. Ausdrücklich untersagt hatten die Richter jedoch das Übertragen von Daten, die nichts mit Telefonaten und E-Mail-Verkehr zu tun haben - also jene rund 60 000 Fotos in der Akte.

Das Amtsgericht hielt den begrenzten Cyber-Angriff für nötig, weil eine wochenlange konventionelle Telefonüberwachung erfolglos geblieben war. Die Polizei hatte nur herausgefunden: Der Verdächtige verabredete sich per SMS regelmäßig zu Skype-Telefonaten. Die Ermittlungen stockten, weil die Beamten hier nicht mithören konnten. "Die weitere Ausforschung des Sachverhalts", befand der Richter, sei ohne Schnüffelprogramm "wesentlich erschwert".

Allein diese Auffassung der Landshuter Juristen ist umstritten. Als Rechtsgrundlage gilt der sogenannte Abhör-Paragraf 100a der Strafprozessordnung, der einst für herkömmliche Gespräche per Telefon gedacht war. Experten bemängeln heute, die Späh-Software manipuliere den Computer und sei laut Bundesverfassungsgericht ein "Eingriff in ein informationstechnisches System". Ein derartiger Schritt, urteilten die Karlsruher Richter 2008, sei aber nur in gesetzlich präzise festgelegten Grenzen zulässig.

Fotos im 30-Sekunden-Takt

Doch das LKA-Programm konnte mehr, als das Amtsgericht erlaubte. Im 30-Sekunden-Takt schickte es Fotos der Skype-Oberfläche und des Internet-Browsers an die Ermittler. Die Ausspähung fiel erst auf, als der Anwalt des Beschuldigten, Patrick Schladt, Monate später in der Ermittlungsakte Fotos vom Bildschirm seines Mandanten fand.

Bedenken gegen diese Art der Ermittlung gibt es seit langem. Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2008 waren Sachverständige skeptisch, dass sich die Skype-Überwachung tatsächlich technisch exakt auf die laufenden Gespräche begrenzen lasse. Im Bundestag hatte die Regierung auf Anfrage der FDP hingegen behauptet, es sei "von vornherein sichergestellt, dass eine über den Überwachungszweck hinausgehende Online-Durchsuchung nicht möglich ist".

Während der Bund sich angesichts der Unsicherheiten mit der trickreichen Software auffällig zurückhielt, war in Bayern früh klar, dass die CSU das technische Werkzeug für eine Allzweckwaffe hielt. 2008 veröffentlichte die Piratenpartei einen Brief, der wohl aus dem bayerischen Justizministerium stammte. Darin wurde über den Einsatz des Spions gefachsimpelt, und im Anhang fand sich eine "Leistungsbeschreibung". Demnach kann die Spionage-Software die Stimmen abfangen, den Chat-Verkehr, die Videos, die Kontaktliste des Computerbesitzers und Skype-SMS.

Das Programm kann sich zu vorgegebener Zeit selbst löschen und aktualisiert sich unbemerkt. Die Kosten pro Einsatz wurden seinerzeit mit 13 000 Euro angegeben, zahlbar aus dem Haushalt der Polizei. Die Ermittler erhielten die Empfehlung, sich zur Tarnung des Datentransfers einen Server in Übersee zu mieten.

Die Echtheit des Papiers wurde nie bestätigt, doch spätestens als die Staatsanwaltschaft den Webserver der Piratenpartei beschlagnahmte, um der Quelle des internen Dokuments auf die Spur zu kommen, gab es kaum mehr Zweifel. Immerhin verhinderte die bayerische FDP, dass Ermittler zum Aufspielen der Software Wohnungen betreten dürfen - daher der Flughafentrick.

"Ein massiver Eingriff in die Grundrechte"

Anwalt Schladt weiß bis heute nur ungefähr, wie der Spion auf dem Rechner seines Mandanten funktionierte. Nachdem er in der Ermittlungsakte Hinweise auf die Software gefunden hatte, bekam er Wochen später Einsicht in zwei DVDs mit den rund 60.000 Fotos. Was er beim Durchblättern sah, ist für ihn "ein massiver Eingriff in die Grundrechte" des Beschuldigten.

Schladt legte gegen die Aktion des LKA beim Amtsgericht Landshut Beschwerde ein, doch die Richter hielten das für unbegründet. Erst das Landgericht stufte das Kopieren und Speichern der Bildschirminhalte als "rechtswidrig" ein.

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Die juristische Crux zeigt sich schon bei den E-Mails. Diese könnten, fand das Landgericht, nachdem sie vom Spähprogramm abgelichtet wurden, ja noch geändert oder gelöscht werden. Beim Schreiben einer Mail, so die 4. Strafkammer in Landshut, könne jedenfalls noch nicht "von einem Vorgang der Telekommunikation" gesprochen werden - sondern erst beim Absenden. Das LKA will sich zu dem Fall mit Hinweis auf laufende Ermittlungen nicht äußern.

Eine Anklage gibt es bis heute nicht. Die Staatsanwaltschaft steckt in einer heiklen Lage. Wenn sie das rechtswidrig erlangte Material in das Verfahren einführt, ist erstens nicht gewiss, ob das Gericht es als Beweismittel zulässt. Und zweitens müssten die Ermittler in einer öffentlichen Verhandlung möglicherweise mehr über ihren verdeckten Cyber-Helfer preisgeben, als ihnen lieb ist.

Doch wo ist der Spion heute? Drei Monate durfte er laut Genehmigung des Amtsgerichts auf dem Laptop lauschen. Danach wurde der Computer bei einer Durchsuchung einkassiert und wanderte in die Asservatenkammer. Wenn das Programm der eigenen Leistungsbeschreibung gefolgt ist, hat es sich dort inzwischen selbst zerstört.

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geile aktion!!! — antirassistin