Entsorgt in der Psychiatrie…

Thomas Meyer-Falk 24.02.2011 18:20 Themen: Blogwire Repression
In der (auch linken) Öffentlichkeit ist vielfach unbekannt, wie einfach Menschen in Deutschland hinter den Mauern der Psychiatrie verschwinden können. Wie schon vor einigen Jahren an anderer Stelle berichtet
( http://www.freedom-for-thomas.de/thomas/texte/sozia/wZ908x.shtml
 http://de.indymedia.org/2008/03/211923.shtml)
reichen kleinste „psychische Auffälligkeiten“ mitunter aus, um von Gerichten in die Psychiatrie gesperrt zu werden.

Heute soll die Rede sein von einem Fall, der sich im Landgerichtsbezirk Chemnitz 2010 zutrug.
Vorgeschichte
Der 1972 geborene Betroffene steht seit 2006 unter Betreuung. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§1896) kann ein Volljähriger unter Betreuung gestellt werden, sobald er/sie „auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann“.


Am 01.06.2010 beantragte die Betreuerin des hier Betroffenen beim Amtsgericht (AG) dessen Unterbringung in der Psychiatrie. Das AG ordnete die Einholung eines Sachverständigengutachtens an und beauftragte hiermit die Hausärztin des Betreuten, eine Fachärztin für Allgemeinmedizin und Akupunktur.
Mit Formularbeschluss vom 17.06.2010 verfügte das AG eine Unterbringung in der Psychiatrie bis zum 17.09.2010. Zudem genehmigte es die „zeitweise oder regelmäßige Freiheitsentziehung (…) durch mechanische Vorrichtungen, nämlich Fixierung der Extremitäten, (…) bis zur Entscheidung der Betreuerin.“
Hiergegen erhob der Betroffene Beschwerde zum Landgericht Chemnitz, welches am 21.07.2010 diese zurückwies.
Nunmehr wandte er sich in seiner Verzweiflung an den Bundesgerichtshof (BGH); und dieser hob am 15.09.2010 den Beschluss des Landgerichts Chemnitz auf und ordnete eine neue, gründliche Prüfung an (vgl. Neue Juristische Wochenschrift 2011, S. 520-522, Az. XII ZB 383/10).


Zu den Entscheidungsgründen des BGH


Zwar hielt es der BGH für unbeachtlich, dass die Hausärztin des Beschwerdeführers das zur Unterbringung führende Gutachten erstattet hatte, denn nur in Fällen mit einer Unterbringungsdauer von mehr als vier Jahren soll kein behandelnder Arzt das Gutachten erstatten, und somit sei das Gutachten der Hausärztin verwertbar, denn die Unterbringungsdauer betrug „nur“ drei Monate, jedoch beanstandete das Gericht, dass die Gutachterin keine Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie habe, obwohl eine solche vom Gesetz gefordert werde.
Freilich hatte am 03.06.2010 der Amtsrichter einen „Telefonvermerk“ gefertigt, aus welchem sich ergab, dass auf Nachfrage des Richters bei der Ärztin, diese ihm versichert habe, sie verfüge über „genügend Erfahrung“, um die Erforderlichkeit einer Unterbringung beurteilen zu können. Dies ließ der BGH nicht gelten. Erforderlich sei die objektive Qualifikation und nicht die bloße Selbsteinschätzung des Gutachters. Ist ein Gutachter nicht hinreichend qualifiziert, so der BGH weiter, ist dessen Gutachten unverwertbar, mithin war die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Chemnitz rechtsfehlerhaft und musste aufgehoben werden.
Des Weiteren beanstandete der BGH, dass dem Betroffenen, nachdem er in der Psychiatrie gelandet war, nicht mitgeteilt wurde, dass nunmehr eine Stationsärztin gutachterlich vom Landgericht angehört würde.


Völlig unverständlich für den BGH war darüber hinaus, dass das Amtsgericht die Fesselung ans Bett genehmigt hatte, denn weder wurde dies von der Betreuerin jemals beantragt, noch hätte das Gericht die Beendigung der Fixierung in das Ermessen der Betreuerin stellen dürfen.


Bewertung des Geschehens


Hätte sich der Betreute nicht bis zum BGH durchgekämpft, er läge vielleicht heute fixiert im Bett einer geschlossenen Psychiatrie. Verräterisch ist doch schon die Wortwahl: „Formularbeschluss“, so nennen die Juristen in der Tat ein mit dem Wort „Beschluss“ überschriebenes Formular. Dort brauchen die Richter nur noch Kästchen anzukreuzen, mit jeweils vorformulierten Textbausteinen – und das ist dann die Grundlage für eine angeblich „rechtmäßige Freiheitsentziehung“, denn nichts anderes bedeutet die zwangsweise Einweisung in die Psychiatrie.


Wie sollen Patienten Vertrauen zu einem Arzt haben, der gegebenenfalls vor Gericht für die Einweisung des eigenen Patienten plädiert? Hier wird das Vertrauensverhältnis ad absurdum geführt. Interessant ist hier die Argumentation des BGH. Er macht deutlich, dass wenn ein Patient seinen Arzt nicht von dessen Verschwiegenheitspflicht entbindet, der Arzt sich zwar ggf. strafbar mache, wenn er sich eines Bruchs des Berufsgeheimnisses schuldig mache, daraus folge jedoch nicht, dass dessen Gutachten nicht verwertet werden dürfe.


Betreuungsverfahren, wie auch Unterbringungsangelegenheiten sind Massenverfahren; zigtausende Menschen werden pro Jahr gewissermaßen (wie es früher hieß) entmündigt und/oder in geschlossene Heime oder Psychiatrien gesperrt. Die unteren Gerichtsinstanzen missachten dabei selbst grundlegendste Formalien. Wer dann nicht die Kraft, den Mut und auch Unterstützung hat, sich bis zum Bundesgerichtshof, mitunter aber auch bis zum Bundesverfassungsgericht durchzukämpfen, der liegt mit Psychopharmaka ruhiggestellt oder von Gurten fixiert in der Psychiatrie.


Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA-Z. 3113
Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
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Ergänzungen

Gewalt und Zwang in der Psychiatrie

Me-Ti 24.02.2011 - 20:57
Folgender Tagungsbericht gibt einen tieferen Einblick in das Thema "Gewalt und Zwang in der Psychiatrie".  http://www.apk-ev.de/publikationen/apk_band_25.pdf

sans remède

freiheit für alle! 24.02.2011 - 21:43
wenn ihr französisch versteht; sans remède ist eine zeitschrift gegen jegliche psychische anstalten. natürlich aus einer anti-autoritären perspektive.
 http://sansremede.fr

Es gibt einen Waffe dagegen

abernichtdoch 25.02.2011 - 15:15
Patientenverfügung!

Berlin, 18.6.2009
Nach jahrelanger Diskussion ist heute endlich das neue Gesetz zur rechtlichen Regelung von Patientenverfügungen verabschiedet worden.
Der Gesetzgeber hat sich deutlich und parteiübergreifend darauf geeinigt, dem Patientenwillen und damit der Selbstbestimmung in jeder Lebenslage und entgegen jedem ärztlichen und staatlichen Paternalismus unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung Geltung zu verschaffen.

Die Zeiten, als andere - Ärzte und Richter - definierten, was das angeblich „objektive“ Wohl eines Menschen sei und was zu diesem angeblich „objektiven“ Wohle eines Menschen gegen dessen erklärten Willen zu unternehmen oder zu unterlassen sei, gehören endlich der Vergangenheit an! Das wird weitreichende Wirkungen bei gerichtlich angeordneten Entmündigungen haben: Erstmals besteht die Chance, dass in Vormundschaften nicht mehr gegen die Wünsche und Vorstellungen der Entmündigten gehandelt werden darf und sich damit eine Entmündigung tatsächlich in eine Betreuung wandelt, die treu zum Betreuten ist.

Der Patientenwille ist jetzt, wie vom Grundgesetz der BRD und nach der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ohnehin schon seit über 60 Jahren versprochen, als rechtsverbindlich in medizinischen Entscheidungen zu betrachten.
Jede „medizinische“ Behandlung gegen den schriftlich erklärten und aktuellen Willen eines „Patienten“ wird damit zur Körperverletzung und jede erzwungene Unterbringung zur Freiheitsberaubung.

 http://www.patverfue.de/

Gut, aber falsch.

Gorilla 25.02.2011 - 16:51

Die Antipsychiatriebewegung ist als kritisierender Gegenpol und als Alternative zur Psychiatrie wichtig und berechtigt, eine allgemeine und uninformierte Verteufelung der psychiatrischen Arbeitsmethoden bringen jedoch keinem etwas.

Um es klar gesagt zu haben: Ja, es kommt vor, daß Menschen dort durch Fehlbehandlung viel Leid angetan wird und es ist wichtig da aufklärend und helfend einzugreifen. Es ist jedoch nicht an der Tagesordnung und keine allgegenwärtige Bedrohung.
Ich hab sowohl im ehemaligen Beruf als auch durch eigene psychische Erkrankung Erfahrungen in dem Bereich gesammelt, die tatsächlichen Gefahren der psychiatrischen Methode sehe ich nicht in Einzelfällen durch Willkür sondern durch kleine, absichtliche und unbewusste Handlungen von Mitarbeitern, denen gar nicht bewusst ist, wie oft altbewährte Methoden gegen geltende Rechte der Patienten verstoßen.
Wie schon ergänzt wurde kann man sich per Patientenverfügung recht effektiv gegen 'Willkürliche' Einweisungen etc wehren.

Es schadet der sachlichen Kritik, wenn man mit polemischen Verallgemeinerungen wie in diesem Artikel argumentiert. Nach kurzer Suche beispielsweise lässt sich herausfinden, daß 2001 in Deutschland etwa 54.000 'Betten' in Psychiatrischen Einrichtungen existierten (Also insgesamt, nicht nur die Geschlossenen!) - und diese Zahl wird sich nicht unbemerkt so drastisch erhöht haben, daß es heute möglich ist, "zigtausende Menschen ...pro Jahr" zwangseinzuweisen, wie es der Artikel darstellt.
Hier wurde offenbar einfach eine Zahl aus der Luft gegriffen, um persönlicher Meinung Nachdruck zu verleihen.
Ein schönes Beispiel für unsachdienliche Arbeit, die anderen könnt Ihr ja selbst mal im Text suchen und einkreisen.

Zigtausende ist korrekt und belegbar

red rat 25.02.2011 - 22:38
Zum einen ist in der fraglichen Passage des Artikels von Thomas Meyer-Falk nicht nur von der zwangsweisen Unterbringung sowohl in Psychiatrien als auch in Heimen die Rede, sondern auch von Betreuungsverfahren allgemein.

Die Zahl der Betreuungsverfahren insgesamt ist viel höher als die Zahl der Unterbringungen. Von Betreuung sind insbesondere viele Senior_innen betroffen.

„Im Jahr 2004 erfolgten 218.254 Erstbestellungen von rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern“
„Zum Stichtag 31.12.2004 waren in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 1.157.819 Betreuungsverfahren anhängig“
Quelle:
 http://www.bmfsfj.de/Publikationen/heimbericht/5-Situation-bestimmter-bewohnergruppen/5-1-Rechtliche-betreuung-in-heimen/5-1-1-betreuungsstatistik-und-betreuungspraxis.html

Zum anderen ist auch die Zahl der Unterbringungen allein in psychiatrischen Krankenhäusern (also Heime und dergleichen nicht mitgerechnet) entsprechend hoch:

Z.B. schon allein bei den „sieben voll aufnahmeverpflichteten Landeskrankenhäusern in Niedersachsen […] Die im Bundesvergleich eher hohen Raten haben sich in den letzten Jahren konsolidiert. Etwa 6500 Zwangseinweisungen jährlich…“
Quelle:
 http://wunstorf.krh.eu/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=31&Itemid=
(S.6,7)


Eigene Bewertung:

Dass es insgesamt nur ungefähr 54 000 Betten in offenen und geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen gibt, widerspricht dem überhaupt nicht. Schließlich wird solch ein Bett nicht nur 1x pro Jahr belegt.
So lang ist der durchschnittliche Aufenthalt in psychiatrischen Krankenhäusern heute nicht mehr. Länger sind die Aufenthalte in Heimen und anderen betreuten Einrichtungen. Doch auch diejenigen, die „freikommen“ werden häufig unter Androhung erneuter Unterbringung dazu gezwungen, starke Psychopharmaka zu nehmen, die wie eine innere Fesselung wirken.
Wie „Gorilla“ habe auch ich eigene Erfahrungen in solch einer Zwangsanstalt gemacht. Was meinen Leidensgenoss_innen angetan wurde, geschah größtenteils gegen ihren Willen.
Das Grundproblem von Zwangsbehandlung sehe ich bereits darin, dass es ein Widerspruch ist, Menschen gegen ihren Willen zu „helfen“. Mit dem Totschlagargument, es geschehe alles nur zum Wohle der in die Schublade „psychisch krank“ gesteckten Menschen, werden deren Grundrechte mit Füßen getreten.

Betreuung schon zu viel

Aspie 26.02.2011 - 02:24
Das Problem in dem dargestellten "Fall" dürfte in der 2006 beschlossenen Betreuung liegen.
Oftmals bekommen Angehörige von Menschen mit psychischen oder neurologischen Problemen die rechtliche Betreuung zugeschrieben, wenn die Betroffenen auch nur in Einzelbereichen ihre "Geschäfte nicht mehr eigenständig besorgen können". (rechtlich? beruflich? pflegerisch?). Die etwas dramatisierte Situationsbeschreibung aus Angehörigensicht dürfte genügen.
In den meisten Fällen wären die Defzizite jedoch ohne Eingriff in die rechtliche Autonomie durch selbstbewußt wahrgenommene Assistenz problemarm und noch dazu für die Kassen preiswert ausgleichbar--- aber die "liebe" Anverwandtschaft geht dann gleich aufs Ganze und will vor allem informelle Macht bewahren. Dem mag eine in der Persönlichkeit der BetreuerInnen liegende Betuttelungstendenz (als histrionische PS übrigens auch psychiatrisch qualifizierbar!!), sozialer Druck in der Nachbarschaft, der Wunsch, eine komplizierte Person woanders untergebracht zu sehen, oder einfach der Zugriff aufs Konto der Betroffenen als Motiv vorangehen.
In Zeiten, wo durch politische Entscheidungen die Pflege und Krankenbetreuung wieder in die Familien zurückverlagert wird, wird gern ungeprüft Angehörigen Betreuungsrecht erteilt.
Daß der/die BetreuerIn entscheiden darf, wann die Fesseln gelöst werden, ist die absolute Höhe und Freibrief zur Sklaverei.

Innerhalb kapitalistischer Gesellschaften sind wirkmächtige PatientInnenorganisationen, wo Angehörige allenfalls spenden, aber nicht mitentscheiden könne, das Minimum.
Die Patientenverfügung, die u.A. von der Irrenoffensive verteilt wird, habe ich mir durchgelesen. Sie bringt nur Menschen etwas, die andere Personen benennen können, denen sie im Notfall völlig vertrauen (also statt Staat oder biolog. Familie).

Das ändert aber leider nichts an den grundlegenden Problemen und nützt bewußt oder notgedrungen Alleinlebenden auch konkret nur wenig.

zahl der Einweisungen verdreifacht

Ruth 26.02.2011 - 09:33
Im Zeit mgazin gab es neulich einen Artikel von Günther Wallraff zum Thema, in welchem er schrieb: seit 1992 habe sich die Zahl der Zwangseinweisungen um 359 % erhöht.

ich denke das Günther Wallraff gewissenhaft recherchiert bevor er etwas schreibt. Die Zahl ist auch deshalb realistisch, weil

a) die allgemeine Repression gegen Arme und der Druck am Arbeitsmarkt und somit in der Gesellschaft seither ernorm gestiegen ist. Die psychiatrischen Diagnosen sind - ganz unabhängig von Einweisungen - seither auch um 70-75 % gestiegen. Von diesen sind nicht alle Zwangseingewiesene, aber immer noch so viele wie früher.

Denn: relative Verbesserungen die es vielleicht in Spurenelementen und einzelnen Einrichtungen gegeben haben mag, wurden durch die Arbeitszeitverdichtung und Einsparungen in den Krankenhäusern, sowie der ständige Druck der Neuroleptikaindustrie diese menschlichen Mängel durch vermehrte und immer frühere Gaben von Neuroleptika zu kompensieren leider wieder negativ aufgewogen. daher ist es Heutzutage üblich, dass junge Menschen schon vorbeugend Neuroleptika nehmen, um den zu hohen Druck auf sie in der Schule/ Uni auszuhalten. Auch davon werden einige krank. Sicherlich aber, weil sie sich weder wehren können, noch auch dann über ihre Probleme persönlich reden.

b) das sind keine 350 % aber die weitere Steigerung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Liegzeiten in den Krankenhäusern allgemein und auch inden Psychaitrien enorm verkürzt wurden.
Dies führt dann dazu dass eine Person, die z.B. in den 60gern noch in einem Jahr gleich 1 mal zu 4-9 Monaten eingewiesen war, heutzutage dann eher in einem Jahr 3 mal und dann jeweils 3- 6 Wochen eingewiesen wird.

Zusammen genommen ergeben beide Tendenzen, dass die Steigerung von 350 % realistisch ist.
Da aber Zwang zu funktionieren immer selbstverständlicher wird, ist es nicht so aufgefallen..........immerhin führen wir wieder Kriege und alle sind im Krieg gegen Terror und Deutschland exportiert seinen Lohndumping + repressive Klassendenke.

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