Anmerkung der Moderationsgruppe: Trotz der Bitte, de.indymedia.org zum Veröffentlichen von eigenen Berichten und selbst recherchierten Reportagen zu nutzen, wurde hier ein Text aus einer anderen Quelle, ein Flugblatt, eine Presseerklärung oder eine Stellungnahme einer Gruppe reinkopiert.
Es ist nicht das Ziel von Indymedia ein umfassendes Infoportal mit Kopien möglichst vieler vermeintlich wichtiger und lesenswerter Texte anzubieten. Indymedia will eine Plattform für engagierte MedienmacherInnen und ihre eigenen Inhalte bieten. Die strategische Zweitveröffentlichung von Texten gehört nicht zu den Zielen dieses Projektes.
Bitte lest zu diesem Thema auch die Crossposting FAQ.

Durchsuchung am 19.02. in Dresden

Rote Hilfe Dresden 24.02.2011 13:55
Nach der erfolgreichen Verhinderung des Naziaufmarsches in Dresden reagierte das LKA
Erklärung der Roten Hilfe/Ortsgruppe Dresden
zu den Durchsuchungen am 19.02.2011


Die Durchsuchung
Am Abend des 19. Februar wurden Vereinsräume des „Roten Baum e.V“. sowie das
„Haus der Begegnung“ mit unverhältnismässiger Gewalt durch Bremer SEK-Beamte gestürmt und durchsucht.
Miteinbezogen in die Razzia, wurden eine Privatwohnung und ein Anwaltsbüro, sowie eine Krankenstation der Demo-Sanis, die zu diesem Zeitpunkt im „Roten Baum“ eingerichtet war.
Es wurde trotz expliziter Nachfrage in keinem Fall ein Durchsuchungsbefehl vorgelegt.
Im „Haus der Begegnung“ befand sich das Pressezentrum für das Bündnis „Dresden-Nazifrei“.
Die Polizei hat insgesamt 25 Handys und 21 Computer und Laptops beschlagnahmt.
Gegen die Leute, die sich dort befunden haben, wurden Ermittlungverfahren wegen Verdachts des schweren Landfriedensbruchs, Aufruf zu Straftaten und Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) eingeleitet.

§129
Der Paragraph 129, auch „Schnüffelparagraph“ genannt, dient dazu „verdächtige“ Strukturen auszuleuchten, wobei der Polizei weitreichende Befugnisse in die Hand gelegt werden.
Dazu gehören insbesondere die Postkontrolle und Telefonüberwachung (§ 100a StPO), langfristige Observationen (§§ 100c StPO Abs. 1 a b und 163f StPO), der systematische Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern (§ 110a StPO bzw. § 110c StPO), die Rasterfahndung, des Weiteren die 1994 eingeführte und 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung (§ 129 Abs. 2 StGB alte Fassung) und seit 1998 auch der Große Lauschangriff in und aus Wohnungen (§ 100c Abs. 1, Nr. 3 StPO). Darüber hinaus unterliegt das Vermögen des Beschuldigten bei Erhebung der Klage der Beschlagnahme (§ 443 StPO).

Mögliche Folgen
In den seltensten Fällen führen Ermittlungen unter den 129er Paragraphen zu dementsprechenden Verurteilungen. Interessant sind die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten für polizeiliche Repressionsorgane, weil dadurch tiefe Einblicke ohne Rücksicht auf Privatsphäre nicht nur bei den Verdächtigten an sich, sondern dem gesamten Umfeld möglich sind. Damit sind Tür und Tor geöffnet, in entsprechenden Städten ganze Szenezusammenhänge (insbesondere bzw. vor allem bei Teilen der radikalen Linken) zu durchleuchten, immer mit der Möglichkeit von so genannten „Zufallsfunden“.

Es bleibt die Frage offen, warum dieser Einsatz unter diesen Umständen, vor allem zu dieser Zeit stattfand, welche Motivation wirklich dahinter steckt und wann die Ermittlungen gegen die betreffenden Personen unter dem Paragraphen 129 eingestellt werden.

Unsere Solidarität ist euch gewiss!

Rote Hilfe Dresden, 23.02.2011
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen