Dresden: Verbot des Erinnerungsspazierganges? (Update)
In dem Artikels heißt es, dass das Ordnungsamt die Kundgebungen dergestalt beauflagt hat, dass sie nicht auf der Altstädter Seite stattfinden dürfen, was einem defacto Verbot gleichkäme, da die Veranstaltungen konzeptionell auf die Orte der Täter angewiesen sind. Dies ist falsch. Das Ordnungsamt hatte während des Kooperationgespräches, jedoch verlauten lassen, dass dies Ziel der zu erstellenden Auflagen wäre. Sollte die Beauflagung tatsächlich so erfolgen und das defacto Verbot verhängt werden, dann würde dies ohne Frage einen Skandal darstellen.*
Es ist nichts geringeres als ein absoluter Skandal. Das Ordnungsamt in Dresden hat mehrere antifaschistische Kundgebungen am 13. Februar in der Innenstadt untersagt. Zur Begründung hieß es, dass am 13. Februar die Elbe als Trennlinie zwischen widerstreitenden Parteien fungieren soll. Nach dem Willen des Ordnungsamtes soll auf der Altstädterseite der Naziaufmarsch und die Menschenkette stattfinden, während Antifaschisten mit der Neustädterseite vorlieb nehmen müssen. Ob es tatsächlich dazu kommt, bleibt abzuwarten. Die Organisatoren haben bereits angekündigt den Rechtsweg zu beschreiten. Und ihre Chancen dürften dabei nicht einmal schlecht stehen.
Es ist nichts geringeres als ein absoluter Skandal. Das Ordnungsamt in Dresden hat mehrere antifaschistische Kundgebungen am 13. Februar in der Innenstadt untersagt. Zur Begründung hieß es, dass am 13. Februar die Elbe als Trennlinie zwischen widerstreitenden Parteien fungieren soll. Nach dem Willen des Ordnungsamtes soll auf der Altstädterseite der Naziaufmarsch und die Menschenkette stattfinden, während Antifaschisten mit der Neustädterseite vorlieb nehmen müssen. Ob es tatsächlich dazu kommt, bleibt abzuwarten. Die Organisatoren haben bereits angekündigt den Rechtsweg zu beschreiten. Und ihre Chancen dürften dabei nicht einmal schlecht stehen.
Durch eine Begehung der Orte der Täter sowie durch das Erinnern an die Opfer des Nationalsozialismus greifen wir in den Gedenkdiskurs ein und protestieren so gegen das geschichtsrevisionistische Gedenken der Nazis und die Verdrehung von Tätern und Opfern. Der Spaziergang, auf den „Täterspuren“, der um 11 Uhr am Comeniusplatz beginnt, wird bei der zentralen Kundgebung am Hauptbahnhof, enden. Neben dieser wird es mehrere Kundgebungen in der Nähe des Naziaufmarsch geben, um akustisch und visuell den öffentlichen Raum nicht den Nazis zu überlassen.
So heißt es in der Ankündigung. Der Spaziergang soll dabei an Wohnorte von führenden NS-Größen vorbeiführen oder auch an Stätten des nationalsozialistischen Terrors erinnern. Da der Bezug zwischen Veranstaltungsthema und Ort als gegeben angesehen werden muss, stellt sich die Frage, welche juristische Beratung man im Ordnungsamt sich zukommen lassen hat. Aber offensichtlich spielt hier das Demonstrationsrecht eine untergeordnete Rolle. Von dem Spaziergang sollte keine Gefährdung für die Menschenkette ausgehen. Und sollte die geplante Abschlusskundgebung zu nahe an den Nazis sein, wäre ein milderes Mittel immer noch gewesen, dann eben diese zu verlegen. Antifaschisten aber komplett von der Altstadt zu verbannen dürfte rechtlich unhaltbar sein.
Fassen wir zusammen: Am 13. Februar werden Aktivitäten die auf die Täterrolle der Stadt Dresden hinweisen untersagt. Protest gegen den Naziaufmarsch in Seh- und Horchweite sollen ebenfalls unterbunden werden. Während die Stadt die Menschenkette zum Schutz vor den "Rechtsextremisten" Richtung Neustadt erweitert, wo, sollte der Plan des O-Amtes aufgehen Antifaschisten sich die Beinen in den Bauch stehen, wird es eine Menschenkette am 19. Februar, wenn der Großaufmarsch der Nazis stattfinden soll, nicht geben.
* Ursache für die unrichtige Meldung, war eine Kommunikationspanne. - ra0105
So heißt es in der Ankündigung. Der Spaziergang soll dabei an Wohnorte von führenden NS-Größen vorbeiführen oder auch an Stätten des nationalsozialistischen Terrors erinnern. Da der Bezug zwischen Veranstaltungsthema und Ort als gegeben angesehen werden muss, stellt sich die Frage, welche juristische Beratung man im Ordnungsamt sich zukommen lassen hat. Aber offensichtlich spielt hier das Demonstrationsrecht eine untergeordnete Rolle. Von dem Spaziergang sollte keine Gefährdung für die Menschenkette ausgehen. Und sollte die geplante Abschlusskundgebung zu nahe an den Nazis sein, wäre ein milderes Mittel immer noch gewesen, dann eben diese zu verlegen. Antifaschisten aber komplett von der Altstadt zu verbannen dürfte rechtlich unhaltbar sein.
Fassen wir zusammen: Am 13. Februar werden Aktivitäten die auf die Täterrolle der Stadt Dresden hinweisen untersagt. Protest gegen den Naziaufmarsch in Seh- und Horchweite sollen ebenfalls unterbunden werden. Während die Stadt die Menschenkette zum Schutz vor den "Rechtsextremisten" Richtung Neustadt erweitert, wo, sollte der Plan des O-Amtes aufgehen Antifaschisten sich die Beinen in den Bauch stehen, wird es eine Menschenkette am 19. Februar, wenn der Großaufmarsch der Nazis stattfinden soll, nicht geben.
* Ursache für die unrichtige Meldung, war eine Kommunikationspanne. - ra0105
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Ergänzungen
wichtige Links für DD '11
No-Pasaran: http://no-pasaran.mobi/
DD-Nazifrei: http://dresden-nazifrei.com/
Podium zu Dresden, Nazis, Gedenken & der BRD
Auf der Homepage des Antifa AK Köln gibt's einen Interessanten Audio-Mitschnitt der Podiumsdiskussion Dresden – Von Bomben und Nazis, Gedenken und Deutschland (am 21.01.2011) mit Referenten von Avanti – Projekt Undogmatische Linke, Gruppe d.i.s.s.i.d.e.n.t, salon des communistes düsseldorf & TOP-B3RLIN.
Ankündigungstext:
Nazis wollen an Menschenkette teilnehmen
Dazu "passt" die Aussage von Orosz (siehe http://www.sachsen-fernsehen.de/default.aspx?ID=3886&showNews=926151): "Die Neonazis haben erkannt, dass sie am 13. Februar keinen Fuß mehr in die Tür kriegen."
Mobiclip
http://www.youtube.com/watch?v=LDccIZl3Tl4
Am 13. und 19.02.2011, Alle nach Dresden, Nazis boxen!!!
Presseerklärung des Bündnisses
Dresden-Nazifrei dazu
Der vom Bündnis „Nazifrei – Dresden stellt sich quer!“ für den 13.2. geplante Mahngang „Täterspuren“ wurde vom Ordnungsamt Dresden verboten. Die Begründung ist mehr als skandalös: Man wolle den Naziaufmarsch und die Menschenkette auf der Altstädterseite durch die Elbe von den AntifaschistInnen trennen. Der geplante Gang auf den Spuren der Täter soll am Jahrestag der Bombardierung Dresdens die offensive Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit der Stadt in den Fokus stellen, die im allgemeinen Gedenken an die Opfer des Bombenangriffs seit Jahren in den Hintergrund gerät.
Da der Gang an den Orten der Täter vorbeiführen soll, kann er örtlich schlecht verlegt werden. Für uns zeigt sich wieder einmal die absurde Politik der Stadt Dresden im Umgang mit Neonazis: Während sie marschieren sollen dürfen und geschichtsrevisionistische Parolen zur Schau stellen, wird antifaschistisches Engagement verboten.
Für uns kann das nur heißen: Wir fordern weiterhin und jetzt erst recht dazu auf sich der historischen Verantwortung zu stellen - Treffpunkt für den "Tätergang" am 13. Februar bleibt der Comeniusplatz 11 Uhr.
Plan und Infos für den 13.2.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Dresden — oto
Links zu Gruppen wegen 13-19.02.2011 — jana