Urteil des Verwaltungsgericht Dresden

Christian Avenarius 20.01.2011 17:56
Verwaltungsgericht Dresden gibt Nazis Recht und erklärt Blockaden für rechtswidrig
0.01.2011 - Verwaltungsgericht Dresden stärkt verfassungsrechtlich geschütztes Demonstrationsrecht - Polizei hätte rechte Demonstration am 13. Februar 2010 ermöglichen müssen

Die Polizei hätte der rechten Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) die Durchführung einer Demonstration am 13. Februar 2010 in Dresden ermöglichen müssen. Dies entschied die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden mit Urteil vom 19. Januar 2011 in einem von der JLO angestrengten Verfahren gegen den Freistaat Sachsen (6 K 366/10).


Die JLO hatte bei den zuständigen Behörden für den 13.Februar 2010, dem Jahrestag der Bombardierung Dresdens 1945, die Durchführung eines sog. Trauermarsches angemeldet. Gegen die behördliche Auflage, lediglich eine stationäre Veranstaltung auf dem Vorplatz des Bahnhofs Dresden-Neustadt durchzuführen, hatte sie sich im Vorfeld der Veranstaltung in zwei gerichtlichen Eilverfahren erfolgreich zur Wehr gesetzt. Gleichwohl gestattete es die Polizei ihr nicht, den Aufzug, wie vorgesehen, in Bewegung zu setzen. Die Polizei verwies zur Begründung auf Blockaden und sonstige Störungen durch Gegendemonstranten im Verlauf der geplanten Aufzugsstrecke. Die Durchführung der Demonstration hätte in dieser Situation zu unvertretbaren Gefahren geführt. Die daher zu treffende Abwägungsentscheidung für oder gegen die Durchführung der Demonstration sei zu Lasten der JLO ausgefallen.

Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zur Planung und Gestaltung des Polizeieinsatzes lautete die heute den Beteiligten telefonisch mitgeteilte Entscheidung der Richter:

»Es wird festgestellt, dass der Beklagte es rechtswidrig unterlassen hat, durch Einsatz geeigneter polizeilicher Mittel den Aufzug des Klägers am 13.2.2010 zu gewährleisten.«

Die Begründung wird sich aus den schriftlichen Entscheidungsgründen ergeben, die den Beteiligten in nächster Zeit zugestellt werden. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Bautzen gestellt werden.


UND WAS MACHEN WIR NUN? Das wird in einer Gewaltorgie enden, wenn die Polizei verpflichtet ist, alle Mittel einzusetzen, um den Naziaufmarsch zu gewährleisten.
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Ergänzungen

wen wundert's?

Bernd Kudanek alias bjk 20.01.2011 - 18:21
Bei der Einverleibung der DDR durch die BRD wurde Neufünfland unter anderem auch die BRD-Justiz übergestülpt. Frei nach Arnold Schölzel von "junge Welt" (  http://www.jungewelt.de/2011/01-20/085.php ) bedeutet das: Was aus einem rechtslastigen Staat kommt, in dem Judenmörder und Nazibonzen es bis zu Bundeskanzler, Staatssekretär, Richter und General bringen konnten, kann traditionell in Nazidemos nur das schützenswerte Gute sehen und folgerechts aus linken Gegendemos immer nur kriminelle Aktionen machen, die ggfs. mit brutalster Gewalt zu verhindern sind.

NO PARASAN!

Urteil ist belanglos, keine Weisungsbefugnis

Susi 20.01.2011 - 18:37
Was das Gericht für eine Meinung hat, ist völlig uninteressant schließlich haben wir Gewaltenteilung. Solange es sich nicht um einen Strafprozess mit persönlicher Verantwortlichkeit handelt, kann das Gericht viel erzählen, wenn der Tag lang ist.

Die Polizei wird dieses Jahr dasselbe machen wie letztes Jahr, die Nazis werden wieder klagen u. ggf. recht bekommen ohne dass das irgendjemanden interessieren müsste.

Ja und?

xvx 20.01.2011 - 19:31
Letztendlich ist es SCHEISSEGAL was jetzt ein Gericht über die Geschehnisse von 2010 sagt, das Ding ist gelaufen und der Naziaufmarsch verhindert! Dieses Jahr wird es eine vollkommen neue Situation geben, die in nicht vergleichbar ist. mit der des letzten Jahres. Genau wie jeder andere Aufmarsch einzigartig ist und nicht verglichen werden kann.

Entscheiden muss ihr Verhalten eh die Polizei vor Ort und wenn ich alleine an letztes Jahr denke, was passiert wäre wenn es geknallt hätte und 12000 Leute von den Bullen angegriffen worden wären, der politische Skandal wäre sowas von weitreichend gewesen, das können wir uns gar nicht vorstellen, das piefige Verwaltungsgericht Dresden sowieso nicht. Hier steht einiges auf dem Spiel und das wissen auch die Entscheidungsträger.

Dieses Jahr werden es wohl noch mehr Antifaschisten, was die Gerichtsentscheidung eh noch obsoleter werden lässt.

Was Recht ist soll Recht bleiben.

Kim 20.01.2011 - 19:44
Nicht blockieren !!

Natürlich kann es sein das die Polizei das Recht nicht durchboxt. Aber jeder der erkannt wird , und angezeigt wird , wird strafrechtlich verfolgt. Bußgeld 2010 , Bewährung 2011 und dann Knast 2011. Ganz tolle Idee. Und mal sehen wie viele Politiker die für das Bestehen der Blockade sich noch hinsetzen , wenn sie erst einmal auf Bewährung sind. Dann ist nämlich kurioserweise recht schnell Schluss mit der Solidarität , wenn die eigenen Posten und Freiheit auf dem Spiel stellen.

Und nein sehe es anders , dieses Jahr wird die Bullerei mit allen Mitteln den Weg frei machen, zur Not mit 30.000 Beamten.

Gerichtsentscheidung egal?

sportsolli 20.01.2011 - 20:29
Gerichtsentscheidungen sind egal? Diese Aussagen finde ich bei aller Antpathie für (Neo)nazis sehr gefährlich!

Und steht eine Entscheidung erstmal, werden die Veranstlater mit Sicherheit auch strafrechtlich gegen die für den Einsatz Verantwortlichen vorgehen, dass haben sie auf einschlägigen Seiten bzw. durch ihren Rechtsbeistand Björn Clemens bereits angekündigt. Ziel ist folgende Kettenreaktion: Feststellung rechtswidriges Verhalten- strafrechtl. Vorgehen gegen den/die verantwortlichen Einsatzleiter- diensrechtl. Konsequenzen bis hin zum Verlust der Pensionsansprüche.

Gerichtsentscheidungen können nicht dauerhaft ignoriert werden. Deswegen wäre es auch Zeit, über alternative Aktionsformen nachzudenken.

@xvx

xyz 20.01.2011 - 20:43
Selten so einen Schwachsinn gelesen. Sehr wohl ist sowas Richtungsweisend für den kommenden Aufzug! Und interessieren wird es Mensch auch, denn 2 Instanzen höher sitzt das höchste deutsche Gericht. Zumal das Gericht auch ganz klar WEISUNGEN" erteilen kann. Zum Beispiel Gegendemos zu unterbinden/verlegen/begrenzen und und und. Die Bullen können sich nicht einfach über eine Entscheidung hinweg setzen. Sie werden erklären müssen, wieviele "gewaltbereite" Gegendemonstranten anwesend waren - denn 12.000 waren das ja nun nicht! Und sie werden erklären müssen wieviele Kräfte sie gerbaucht hätten bzw. an dem Tag hatten. Und das bedeutet, sie werden dieses Jahr die entsprechenden Kräfte haben MÜSSEN! Es sei denn, WIR werden noch wesentlich mehr als im vergangenem Jahr - zu wünschen wäre es!

Gewaltorgie? Quatsch, Massen wirken

beruhigend 21.01.2011 - 00:59
Die Polizei wird dieses Jahr genug mit den Faschisten beschäftigt sein, weil die gerade glauben, sich durchprügeln zu können. Die Einsatzleitung wird es sich gut überlegen müssen, ob sie ein Risiko eingehen will, wenn erneut über 10.000 vor ihnen sitzen.

Solche Gerichtsurteile haben bei wirklichen Massenblockaden überhaupt keine Bedeutung.

Also, nicht aus der Ruhe bringen lassen - Naziaufmarsch verhindern!

Natürlich

sind 21.01.2011 - 18:00
Gerichtsentscheidungen nicht generell gesellschaftspolitisch unbedeutend und natürlich haben sie Auswirkungen auf die Handlungsweise der Exekutive (=Polizei), aber wir reden hier nicht von irgend nem Gefahrguttransport oder einem CDU-Kongress (der ja mitunter widerlich sein kenn) sondern von NAZIAUFMÄRSCHEN.

Und mal im Ernst: Was soll das bitte für ein Antifaschismus sein, der deutsche Gerichte um Erlaubnis und Legitimation fragt, ob der Handlungsspielraum von (Neo)Nazis eingeschränkt werden darf, oder nicht?

Für Ideologien des organisierten Massenmordes, dem bereits eine zweistellige Millionenzahl an Menschen zum Opfer gefallen ist, gibt es keine Legitimation, keine Meinungsfreiheit und keine Versammlungsfreiheit, solange die Gegner dieser Verbrecher stark genug sind.

"Ich werfe dich aus dem Land, Ich vergase dich, ich sperre dich in ein Lager" ist keine "Meinung", sondern eine massive Lebensbedrohung. Und angesichts der deutschen Geschichte eine sehr ernstzunehmende.

Das ist für mich (und alle die ich kenne) die Handlungsmaxime, und nicht der moralisch-legitimatorische Stand der deutschen Justiz und Politik, der sich eh im 5-Jahres-Rhytmus ändert.

Und genau so sollte in der Öffentlichkeit auch argumentiert werden.

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