Urteil des Verwaltungsgericht Dresden
Verwaltungsgericht Dresden gibt Nazis Recht und erklärt Blockaden für rechtswidrig
0.01.2011 - Verwaltungsgericht Dresden stärkt verfassungsrechtlich geschütztes Demonstrationsrecht - Polizei hätte rechte Demonstration am 13. Februar 2010 ermöglichen müssen
Die Polizei hätte der rechten Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) die Durchführung einer Demonstration am 13. Februar 2010 in Dresden ermöglichen müssen. Dies entschied die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden mit Urteil vom 19. Januar 2011 in einem von der JLO angestrengten Verfahren gegen den Freistaat Sachsen (6 K 366/10).
Die JLO hatte bei den zuständigen Behörden für den 13.Februar 2010, dem Jahrestag der Bombardierung Dresdens 1945, die Durchführung eines sog. Trauermarsches angemeldet. Gegen die behördliche Auflage, lediglich eine stationäre Veranstaltung auf dem Vorplatz des Bahnhofs Dresden-Neustadt durchzuführen, hatte sie sich im Vorfeld der Veranstaltung in zwei gerichtlichen Eilverfahren erfolgreich zur Wehr gesetzt. Gleichwohl gestattete es die Polizei ihr nicht, den Aufzug, wie vorgesehen, in Bewegung zu setzen. Die Polizei verwies zur Begründung auf Blockaden und sonstige Störungen durch Gegendemonstranten im Verlauf der geplanten Aufzugsstrecke. Die Durchführung der Demonstration hätte in dieser Situation zu unvertretbaren Gefahren geführt. Die daher zu treffende Abwägungsentscheidung für oder gegen die Durchführung der Demonstration sei zu Lasten der JLO ausgefallen.
Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zur Planung und Gestaltung des Polizeieinsatzes lautete die heute den Beteiligten telefonisch mitgeteilte Entscheidung der Richter:
»Es wird festgestellt, dass der Beklagte es rechtswidrig unterlassen hat, durch Einsatz geeigneter polizeilicher Mittel den Aufzug des Klägers am 13.2.2010 zu gewährleisten.«
Die Begründung wird sich aus den schriftlichen Entscheidungsgründen ergeben, die den Beteiligten in nächster Zeit zugestellt werden. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Bautzen gestellt werden.
UND WAS MACHEN WIR NUN? Das wird in einer Gewaltorgie enden, wenn die Polizei verpflichtet ist, alle Mittel einzusetzen, um den Naziaufmarsch zu gewährleisten.
Die Polizei hätte der rechten Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) die Durchführung einer Demonstration am 13. Februar 2010 in Dresden ermöglichen müssen. Dies entschied die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden mit Urteil vom 19. Januar 2011 in einem von der JLO angestrengten Verfahren gegen den Freistaat Sachsen (6 K 366/10).
Die JLO hatte bei den zuständigen Behörden für den 13.Februar 2010, dem Jahrestag der Bombardierung Dresdens 1945, die Durchführung eines sog. Trauermarsches angemeldet. Gegen die behördliche Auflage, lediglich eine stationäre Veranstaltung auf dem Vorplatz des Bahnhofs Dresden-Neustadt durchzuführen, hatte sie sich im Vorfeld der Veranstaltung in zwei gerichtlichen Eilverfahren erfolgreich zur Wehr gesetzt. Gleichwohl gestattete es die Polizei ihr nicht, den Aufzug, wie vorgesehen, in Bewegung zu setzen. Die Polizei verwies zur Begründung auf Blockaden und sonstige Störungen durch Gegendemonstranten im Verlauf der geplanten Aufzugsstrecke. Die Durchführung der Demonstration hätte in dieser Situation zu unvertretbaren Gefahren geführt. Die daher zu treffende Abwägungsentscheidung für oder gegen die Durchführung der Demonstration sei zu Lasten der JLO ausgefallen.
Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zur Planung und Gestaltung des Polizeieinsatzes lautete die heute den Beteiligten telefonisch mitgeteilte Entscheidung der Richter:
»Es wird festgestellt, dass der Beklagte es rechtswidrig unterlassen hat, durch Einsatz geeigneter polizeilicher Mittel den Aufzug des Klägers am 13.2.2010 zu gewährleisten.«
Die Begründung wird sich aus den schriftlichen Entscheidungsgründen ergeben, die den Beteiligten in nächster Zeit zugestellt werden. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Bautzen gestellt werden.
UND WAS MACHEN WIR NUN? Das wird in einer Gewaltorgie enden, wenn die Polizei verpflichtet ist, alle Mittel einzusetzen, um den Naziaufmarsch zu gewährleisten.
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Ergänzungen
wen wundert's?
NO PARASAN!
Urteil ist belanglos, keine Weisungsbefugnis
Die Polizei wird dieses Jahr dasselbe machen wie letztes Jahr, die Nazis werden wieder klagen u. ggf. recht bekommen ohne dass das irgendjemanden interessieren müsste.
Ja und?
Entscheiden muss ihr Verhalten eh die Polizei vor Ort und wenn ich alleine an letztes Jahr denke, was passiert wäre wenn es geknallt hätte und 12000 Leute von den Bullen angegriffen worden wären, der politische Skandal wäre sowas von weitreichend gewesen, das können wir uns gar nicht vorstellen, das piefige Verwaltungsgericht Dresden sowieso nicht. Hier steht einiges auf dem Spiel und das wissen auch die Entscheidungsträger.
Dieses Jahr werden es wohl noch mehr Antifaschisten, was die Gerichtsentscheidung eh noch obsoleter werden lässt.
Was Recht ist soll Recht bleiben.
Natürlich kann es sein das die Polizei das Recht nicht durchboxt. Aber jeder der erkannt wird , und angezeigt wird , wird strafrechtlich verfolgt. Bußgeld 2010 , Bewährung 2011 und dann Knast 2011. Ganz tolle Idee. Und mal sehen wie viele Politiker die für das Bestehen der Blockade sich noch hinsetzen , wenn sie erst einmal auf Bewährung sind. Dann ist nämlich kurioserweise recht schnell Schluss mit der Solidarität , wenn die eigenen Posten und Freiheit auf dem Spiel stellen.
Und nein sehe es anders , dieses Jahr wird die Bullerei mit allen Mitteln den Weg frei machen, zur Not mit 30.000 Beamten.
Gerichtsentscheidung egal?
Und steht eine Entscheidung erstmal, werden die Veranstlater mit Sicherheit auch strafrechtlich gegen die für den Einsatz Verantwortlichen vorgehen, dass haben sie auf einschlägigen Seiten bzw. durch ihren Rechtsbeistand Björn Clemens bereits angekündigt. Ziel ist folgende Kettenreaktion: Feststellung rechtswidriges Verhalten- strafrechtl. Vorgehen gegen den/die verantwortlichen Einsatzleiter- diensrechtl. Konsequenzen bis hin zum Verlust der Pensionsansprüche.
Gerichtsentscheidungen können nicht dauerhaft ignoriert werden. Deswegen wäre es auch Zeit, über alternative Aktionsformen nachzudenken.
@xvx
Gewaltorgie? Quatsch, Massen wirken
Solche Gerichtsurteile haben bei wirklichen Massenblockaden überhaupt keine Bedeutung.
Also, nicht aus der Ruhe bringen lassen - Naziaufmarsch verhindern!
Natürlich
Und mal im Ernst: Was soll das bitte für ein Antifaschismus sein, der deutsche Gerichte um Erlaubnis und Legitimation fragt, ob der Handlungsspielraum von (Neo)Nazis eingeschränkt werden darf, oder nicht?
Für Ideologien des organisierten Massenmordes, dem bereits eine zweistellige Millionenzahl an Menschen zum Opfer gefallen ist, gibt es keine Legitimation, keine Meinungsfreiheit und keine Versammlungsfreiheit, solange die Gegner dieser Verbrecher stark genug sind.
"Ich werfe dich aus dem Land, Ich vergase dich, ich sperre dich in ein Lager" ist keine "Meinung", sondern eine massive Lebensbedrohung. Und angesichts der deutschen Geschichte eine sehr ernstzunehmende.
Das ist für mich (und alle die ich kenne) die Handlungsmaxime, und nicht der moralisch-legitimatorische Stand der deutschen Justiz und Politik, der sich eh im 5-Jahres-Rhytmus ändert.
Und genau so sollte in der Öffentlichkeit auch argumentiert werden.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
keine demo — denn