LG: Absurder Keksprozess – 3.Tag
- Gericht schließt Verteidigerin aus – und lehnt Pausen zum schreiben von Anträgen ab.
- 7 Stunden Verhandlungsmarathon ohne Erholungs- und Mittagspause für den unverteidigten Angeklagten
- Richterin entscheidet selbst darüber, ob sie befangen ist. Natürlich ist sie es nicht...
- Beweisaufnahme nicht geschlossen, Fortsetzung am 10. Januar um 11 Uhr, AG Lüneburg.
- 7 Stunden Verhandlungsmarathon ohne Erholungs- und Mittagspause für den unverteidigten Angeklagten
- Richterin entscheidet selbst darüber, ob sie befangen ist. Natürlich ist sie es nicht...
- Beweisaufnahme nicht geschlossen, Fortsetzung am 10. Januar um 11 Uhr, AG Lüneburg.
Weil er im Verdacht steht, im Sommer 2009 sich durch ein offenes Tor Zugang auf dem Betriebsgelände der Konditorei Scholze „verschafft“ zu haben und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer zu entnommen zu haben, muss sich Polit-Aktivist Karsten Hilsen vor dem Lüneburger Amtsgericht wegen Hausfriedensbruch verantworten.
Bemerkenswert ist, mit welchem Verurteilungswillen das Gericht arbeitet. Am 3. Januar fand bereits der dritte Verhandlungstag statt, es wurde quasi ununterbrochen von 10 Uhr morgens bis in die Abendstunden verhandelt.
Bei der angeklagten Handlung handelt es sich um eine Bagatell. Verhandelt wird nur, weil die Staatsanwaltschaft den Aktivisten auf Grund seines jahrelangen politischen Engagements im Visier hat. Gegen eine weitere Person, die am Tattag zusammen mit Karsten in der Nähe der Konditorei aufgegriffen wurde, wurde das Verfahren bereits im Sommer eingestellt.
Dies thematisierte der Angeklagte am Montag in diversen Beschwerden, Rügen und Anträgen. Die Verhandlung begann mit dem Verlesen einer Beschwerde gegen den Ausschluss der bisherigen Wahlverteidigerin des Angeklagten, Cécile Lecomte, an der Mitwirkung am Verfahren (§ 138 Abs. 2 StPO). Cécile war am ersten Prozesstag am ersten Dezember 2010 als Verteidigerin genehmigt worden. Dagegen hatten weder die Staatsanwaltschaft, noch Richterin Lindner Bedenken. Auf dem Papier wurde Cécile ausgeschlossen, weil aus einem in Dannenberg gegen sie geführten Verfahren bekannt geworden sei, dass sie an einer chronischen Krankheit (Polyarthritis) leidet und deswegen nur begrenzt belastbar sei (Zum Prozess in Dannenberg: ). Das Gericht erklärte, die Entscheidung sei ganz im Sinne des Angeklagten. Entscheidungen dieser Art sucht man vergeblich in der Kommentarliteratur. Das ist juristisches Neuland, was in Lüneburg und Dannenberg unter Federführung der Lüneburger Staatsanwaltschaft (der Oberstaatsanwalt Vogel, der PolitaktivistInnen so gerne verfolgt) abgeht...
UnterstützerInnen gehen davon aus, dass die Entscheidung politisch motiviert ist. Ein AktivistInnen-Duo auf der Anklagebank ist dem Gericht ein Dorn im Auge. Oder wie kann man auf die Idee kommen, dass „gar kein Verteidiger“ für den Angeklagten besser ist als „eine Wahlvertedigerin, die vielleicht mal wegen einem Rheumaschub einen Verhandlungstermin nicht wahrnehmen kann“???
Auf jeden Fall steht der Angeklagte nun alleine ohne Verteidiger vor Gericht – eine Pflichtverteidigung nach § 140 I Satz 8 StPO wurde ebenfalls abgelehnt – und verantwortlich dafür, dass das Verfahren sich in die Länge zieht, ist wohl die Staatsanwaltschaft. Sie hat den Antrag gestellt, die Verteidigerin aus dem Verfahren auszuschließen. Was eine Reihe von Beschwerden und Rügen zur Folge hat, denn der Angeklagte lässt sich diese Einschränkung seiner Rechten selbstverständlich nicht gefallen.
Die Verhandlung am Montag war ein Verhandlungsmarathon, war erst gegen 17:30 Uhr endete, als der Angeklagte wegen Erschöpfung längst nicht mehr verhandlungsfähig war. Trink- und Esspausen erhielt er nicht. Selbst eine Pinkelpause erhielt er erst zugesprochen nachdem er diesbezüglich die Richterin lautstark angebrüllt hatte – dabei wurde er mit Ordnungsgeld gedroht. Er erhielt nur kurze Pausen, um Anträge zu schreiben. Da diese zum Anträge schreiben nicht ein mal ausreichten (ein juristischer Laie ohne Verteidiger braucht Zeit zum Formulieren und Nachschlagen in Fachkommentaren), musste der Angeklagte in der laufenden Verhandlung weiter schreiben – dabei stand er sehr unter Druck, es war ihm nicht möglich, sich angemessen zu konzentrieren und korrekt formulierte Anträge zu stellen. Das Publikum musste da still bleiben. Dies hatte zur Folge, dass UnterstützerInnen und rechtskundige Personen aus dem Publikum Karsten beim Schreiben seiner Anträgen nicht unterstützen konnten. Wer Karsten auch nur ganz leise einen Zettel mit Ratschlägen für seine Verteidigung rüber reichte, flog aus dem Saal. Wer sich über das Vorgehen der Richterin, die den Angeklagten offensichtlich fertig machen wollte, aufregte, wurde ebenfalls gewaltsam aus dem Saal verwiesen, dabei schienen manche Wachmeister am Zufügen von Schmerzen spaß zu haben.
Irgendwann wurden dem Angeklagten sogar die Pausen zum Schreiben von Anträgen verweigert. Die Richterin forderte ihn auf, seine Anträge zu diktieren. Der Angeklagte erwiderte, er brauche Zeit um sich zu konzentrieren und können als juristischer Laie nicht einfach so formulieren und diktieren. Es hatte zur Folge, dass Karsten seine Anträge nicht schreiben konnte. Befangenheitsanträge halfen hier auch nicht, die Richterin hatte beschlossen, ihr schon feststehendes Urteil noch am selben Tag zu verkünden. Sie entschied selbst, dass sie nicht befangen ist, statt den Befangenheitsantrag, einen anderen Richter vorzulegen. „Prozessverschleppung“ lautete ihre Antwort schon bevor Karsten seinen Befangenheitsantrag geschrieben hatte!!!
Die Zeugen wurden vernommen. Aus der Vernehmung zweier Securitys ergab sich, dass die Zeugen wenig gesehen haben. Sie wissen nicht, wie die beiden Männer auf das Gelände gekommen sind. Vermutlich durch die offene Tür, denn ein Zeuge erklärte, er habe die beiden Männer beim Verlassen des Geländes durch das Tor beobachtet und sie danach bei ihren Fahrrädern festgehalten. Ein Security gab zu, das Gelände genauso wie der Angeklagte betreten zu haben, obwohl er dazu nicht berechtigt war. Als die Polizei sich auf dem Gelände auf der Suche nach Einbruchspuren machte und er hinter lief. Auf die Idee ihm zu verklagen kam die Staatsanwaltschaft nicht.
Die Vernehmung einer der beiden Zeugen wurde zwischenzeitlich durch eine Klettereinalge unterbrochen. Von Außen kletterte eine zuvor aus dem Saal verwiesene Zuschauerin ans Fenster- und schaffte somit eine Pause für den Angeklagten. Wachmeister stoßen die Kletterin gewaltsam und gefährlicherweise herunter. Die bekam anschließend einen Platzverweis – ausgesprochen wurde der Platzverweis durch einen als zeuge geladener Polizist... EPHK Vietgen, der sich als hochrrangiger Polizist um sehr wichtige Fälle kümmert: Müll-Keksdiebe festnehmen und Verfolgen, Straßenverkehr wenn es darum geht, gegen Polit-AktivistInnen Anzeigen zu schreiben, etc. Merkwürdigerweise ist er insbesondere dabei, wenn es um der Verfolgung von politisch engagierten Menschen geht...
Als ob der Platzverweis nicht reichen würde, beantragte der Staatsanwalt gut eine viertel Stunde später 150 Euro Ordnungsgeld gegen die Kletterin. Einen Antrag den, würde er sich an eigene Gesetze halten,er laut Gerichtsverfassungsgesetz nicht mal stellen darf! Der Antrag wurde vorerst überhaupt nicht beschieden. Ca. eine Stunde später erinnerte er an seinen Antrag und die Richterin folgte ihn ganz brav – und rechtswidrig! Ordnungsgeld kann gegen eine abwesende Person nicht angeordnet werden. Ordnungsgeld ist eine Sitzungspolizeiliche Maßnahme und ist für Störungen im Gerichtssaal vorgesehen. Für Störungen draußen ist die Polizei zuständig. Aber um das Einhalten eigener Gesetzen kümmern sich die Herrschaften ja nicht.
EPHK Vietgen kam dann zur Sprache. Der Angeklagte, war ersichtlich nicht mehr in der Lage sich zu konzentrieren. Er beantragte schon vor Vernehmung des Zeugen wegen seinem Erschöpfungszustand die Vertagung der Verhandlung, aber Richterin Lindner wollte ja noch an diesem Tag zum Urteil kommen. Einem Antrag auf Amtsärztlicher Untersuchung und Fesstellung der Erschöpfung wurde auch nicht statt gegeben.
EPHK Vietgen konnte zum Tatvorwurf gar nichts sagen, er sei erst später eingetroffen. Er bestätigte, dass schmerzhafte Fesselungen zur Polizeiroutine Gehören und dass er trotz der Tatsache, dass Karsten Amtsbekannt ist, ihn zur Personalienfeststellung zum Polizeirevier schleppte. Auf Nachfrage konnte er keine Rechtsgrundlage nennen. Weitere Nachfragen hierzu wurden von der Richterin verboten.
Die Richterin wollte darauf hin die Beweisaufnahme schließen, Karsten meldete sich aber zur Wort und kündigte Beweisanträge stellen zu wollen. Die Verhandlung musste auf dem 10. Januar vertagt werden, ohne dass die Beweisaufnahme zuvor geschlossen wurde. Die Richterin drohte schon jetzt an, dass sie Karsten keine Pause zur Formulierung eines angemessenen Plädoyers nach Beendigung der Beweisaufnahme einräumen werde.
Bemerkenswert ist, mit welchem Verurteilungswillen das Gericht arbeitet. Am 3. Januar fand bereits der dritte Verhandlungstag statt, es wurde quasi ununterbrochen von 10 Uhr morgens bis in die Abendstunden verhandelt.
Bei der angeklagten Handlung handelt es sich um eine Bagatell. Verhandelt wird nur, weil die Staatsanwaltschaft den Aktivisten auf Grund seines jahrelangen politischen Engagements im Visier hat. Gegen eine weitere Person, die am Tattag zusammen mit Karsten in der Nähe der Konditorei aufgegriffen wurde, wurde das Verfahren bereits im Sommer eingestellt.
Dies thematisierte der Angeklagte am Montag in diversen Beschwerden, Rügen und Anträgen. Die Verhandlung begann mit dem Verlesen einer Beschwerde gegen den Ausschluss der bisherigen Wahlverteidigerin des Angeklagten, Cécile Lecomte, an der Mitwirkung am Verfahren (§ 138 Abs. 2 StPO). Cécile war am ersten Prozesstag am ersten Dezember 2010 als Verteidigerin genehmigt worden. Dagegen hatten weder die Staatsanwaltschaft, noch Richterin Lindner Bedenken. Auf dem Papier wurde Cécile ausgeschlossen, weil aus einem in Dannenberg gegen sie geführten Verfahren bekannt geworden sei, dass sie an einer chronischen Krankheit (Polyarthritis) leidet und deswegen nur begrenzt belastbar sei (Zum Prozess in Dannenberg: ). Das Gericht erklärte, die Entscheidung sei ganz im Sinne des Angeklagten. Entscheidungen dieser Art sucht man vergeblich in der Kommentarliteratur. Das ist juristisches Neuland, was in Lüneburg und Dannenberg unter Federführung der Lüneburger Staatsanwaltschaft (der Oberstaatsanwalt Vogel, der PolitaktivistInnen so gerne verfolgt) abgeht...
UnterstützerInnen gehen davon aus, dass die Entscheidung politisch motiviert ist. Ein AktivistInnen-Duo auf der Anklagebank ist dem Gericht ein Dorn im Auge. Oder wie kann man auf die Idee kommen, dass „gar kein Verteidiger“ für den Angeklagten besser ist als „eine Wahlvertedigerin, die vielleicht mal wegen einem Rheumaschub einen Verhandlungstermin nicht wahrnehmen kann“???
Auf jeden Fall steht der Angeklagte nun alleine ohne Verteidiger vor Gericht – eine Pflichtverteidigung nach § 140 I Satz 8 StPO wurde ebenfalls abgelehnt – und verantwortlich dafür, dass das Verfahren sich in die Länge zieht, ist wohl die Staatsanwaltschaft. Sie hat den Antrag gestellt, die Verteidigerin aus dem Verfahren auszuschließen. Was eine Reihe von Beschwerden und Rügen zur Folge hat, denn der Angeklagte lässt sich diese Einschränkung seiner Rechten selbstverständlich nicht gefallen.
Die Verhandlung am Montag war ein Verhandlungsmarathon, war erst gegen 17:30 Uhr endete, als der Angeklagte wegen Erschöpfung längst nicht mehr verhandlungsfähig war. Trink- und Esspausen erhielt er nicht. Selbst eine Pinkelpause erhielt er erst zugesprochen nachdem er diesbezüglich die Richterin lautstark angebrüllt hatte – dabei wurde er mit Ordnungsgeld gedroht. Er erhielt nur kurze Pausen, um Anträge zu schreiben. Da diese zum Anträge schreiben nicht ein mal ausreichten (ein juristischer Laie ohne Verteidiger braucht Zeit zum Formulieren und Nachschlagen in Fachkommentaren), musste der Angeklagte in der laufenden Verhandlung weiter schreiben – dabei stand er sehr unter Druck, es war ihm nicht möglich, sich angemessen zu konzentrieren und korrekt formulierte Anträge zu stellen. Das Publikum musste da still bleiben. Dies hatte zur Folge, dass UnterstützerInnen und rechtskundige Personen aus dem Publikum Karsten beim Schreiben seiner Anträgen nicht unterstützen konnten. Wer Karsten auch nur ganz leise einen Zettel mit Ratschlägen für seine Verteidigung rüber reichte, flog aus dem Saal. Wer sich über das Vorgehen der Richterin, die den Angeklagten offensichtlich fertig machen wollte, aufregte, wurde ebenfalls gewaltsam aus dem Saal verwiesen, dabei schienen manche Wachmeister am Zufügen von Schmerzen spaß zu haben.
Irgendwann wurden dem Angeklagten sogar die Pausen zum Schreiben von Anträgen verweigert. Die Richterin forderte ihn auf, seine Anträge zu diktieren. Der Angeklagte erwiderte, er brauche Zeit um sich zu konzentrieren und können als juristischer Laie nicht einfach so formulieren und diktieren. Es hatte zur Folge, dass Karsten seine Anträge nicht schreiben konnte. Befangenheitsanträge halfen hier auch nicht, die Richterin hatte beschlossen, ihr schon feststehendes Urteil noch am selben Tag zu verkünden. Sie entschied selbst, dass sie nicht befangen ist, statt den Befangenheitsantrag, einen anderen Richter vorzulegen. „Prozessverschleppung“ lautete ihre Antwort schon bevor Karsten seinen Befangenheitsantrag geschrieben hatte!!!
Die Zeugen wurden vernommen. Aus der Vernehmung zweier Securitys ergab sich, dass die Zeugen wenig gesehen haben. Sie wissen nicht, wie die beiden Männer auf das Gelände gekommen sind. Vermutlich durch die offene Tür, denn ein Zeuge erklärte, er habe die beiden Männer beim Verlassen des Geländes durch das Tor beobachtet und sie danach bei ihren Fahrrädern festgehalten. Ein Security gab zu, das Gelände genauso wie der Angeklagte betreten zu haben, obwohl er dazu nicht berechtigt war. Als die Polizei sich auf dem Gelände auf der Suche nach Einbruchspuren machte und er hinter lief. Auf die Idee ihm zu verklagen kam die Staatsanwaltschaft nicht.
Die Vernehmung einer der beiden Zeugen wurde zwischenzeitlich durch eine Klettereinalge unterbrochen. Von Außen kletterte eine zuvor aus dem Saal verwiesene Zuschauerin ans Fenster- und schaffte somit eine Pause für den Angeklagten. Wachmeister stoßen die Kletterin gewaltsam und gefährlicherweise herunter. Die bekam anschließend einen Platzverweis – ausgesprochen wurde der Platzverweis durch einen als zeuge geladener Polizist... EPHK Vietgen, der sich als hochrrangiger Polizist um sehr wichtige Fälle kümmert: Müll-Keksdiebe festnehmen und Verfolgen, Straßenverkehr wenn es darum geht, gegen Polit-AktivistInnen Anzeigen zu schreiben, etc. Merkwürdigerweise ist er insbesondere dabei, wenn es um der Verfolgung von politisch engagierten Menschen geht...
Als ob der Platzverweis nicht reichen würde, beantragte der Staatsanwalt gut eine viertel Stunde später 150 Euro Ordnungsgeld gegen die Kletterin. Einen Antrag den, würde er sich an eigene Gesetze halten,er laut Gerichtsverfassungsgesetz nicht mal stellen darf! Der Antrag wurde vorerst überhaupt nicht beschieden. Ca. eine Stunde später erinnerte er an seinen Antrag und die Richterin folgte ihn ganz brav – und rechtswidrig! Ordnungsgeld kann gegen eine abwesende Person nicht angeordnet werden. Ordnungsgeld ist eine Sitzungspolizeiliche Maßnahme und ist für Störungen im Gerichtssaal vorgesehen. Für Störungen draußen ist die Polizei zuständig. Aber um das Einhalten eigener Gesetzen kümmern sich die Herrschaften ja nicht.
EPHK Vietgen kam dann zur Sprache. Der Angeklagte, war ersichtlich nicht mehr in der Lage sich zu konzentrieren. Er beantragte schon vor Vernehmung des Zeugen wegen seinem Erschöpfungszustand die Vertagung der Verhandlung, aber Richterin Lindner wollte ja noch an diesem Tag zum Urteil kommen. Einem Antrag auf Amtsärztlicher Untersuchung und Fesstellung der Erschöpfung wurde auch nicht statt gegeben.
EPHK Vietgen konnte zum Tatvorwurf gar nichts sagen, er sei erst später eingetroffen. Er bestätigte, dass schmerzhafte Fesselungen zur Polizeiroutine Gehören und dass er trotz der Tatsache, dass Karsten Amtsbekannt ist, ihn zur Personalienfeststellung zum Polizeirevier schleppte. Auf Nachfrage konnte er keine Rechtsgrundlage nennen. Weitere Nachfragen hierzu wurden von der Richterin verboten.
Die Richterin wollte darauf hin die Beweisaufnahme schließen, Karsten meldete sich aber zur Wort und kündigte Beweisanträge stellen zu wollen. Die Verhandlung musste auf dem 10. Januar vertagt werden, ohne dass die Beweisaufnahme zuvor geschlossen wurde. Die Richterin drohte schon jetzt an, dass sie Karsten keine Pause zur Formulierung eines angemessenen Plädoyers nach Beendigung der Beweisaufnahme einräumen werde.
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Ergänzungen
Leute, denkt an die Rote Hilfe
werdet jetzt mitglied!
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Rechtsberatung, rote Hilfe?
Und es ist die Frage, ob die harsche Reaktion auf die Laienverteidigung nicht eher zeigt, dass der Staat damit nicht umgehen kann und will. Denn wie hier argumentiert wird, ist ja: Was der Staat doof findet, ist DESHALB ja auch falsch.
Ratschlag
Hört auf zu heulen...
@hoast
Gegen Urteile des Amtsgerichts geht man nicht in Revision sondern in Berufung, Verhandlungsprotokolle enthalten oft nur wann welcher Zeuge erschien, welcher Antrag wann gestellt wurde und welchen Tenor eine Aussage hatte, wörtliche Protokolle gibt es nur bei beidigten Sachen, lohnt sich also nicht wirklich.
Mein Ratschlag an Karsten wäre bei einer Packung Kekse gewesen: einfach hinsetzen, nicken und die Geldstrafe mitnehmen, wäre in zwei Stunden vorbei gewesen. Was will er denn? Freispruch? Gibts sowieso nicht. Verfahrenseinstellung? Befreit ihn nicht von den Verfahrenskosten, die er grad selber mit seinen Anträgen und Verzögerungen in die Höhe treibt. Am Ende läufts wahrscheinlich auf eine geringfügige Geldstrafe hinaus, die von den Verfahrenskosten um ein mehrfaches übertroffen wird. Und? Wars das wert?
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
... — ...
@ ... — Krümelmonster
trag es sportlich — hamburger
Nicht absurd? — @...