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Strafbefehle nach Kessel am 1.Mai 2009 in Ulm

AKI Karlsruhe 01.12.2010 23:37
Strafbefehle nach Kessel am 1.Mai 2009 in Ulm in der Sattlergasse – Was tun?
Am 1.5.2009 wurden 200 bis 300 Menschen in Ulm rechtswidrig in der Sattlergasse für mehrere Stunden eingekesselt, als sie auf dem Weg zur Auftaktkundgebung der 1-Mai-Demonstration des DGB im Weinhof waren. Anlass für die überregionale Mobilisierung war die für den 1.Mai angekündigte Nazi-Demonstration. Was tun gegen Strafbefehle?
Viele der rechtswidrig Eingekesselten haben inzwischen Strafbefehle wegen Landfriedensbruch, und teilweise wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wg Uniformierung und Vermummung bekommen. Es gibt erstinstanzlich Verurteilung und auch Freisprüche und auch zweitinstanzlich bereits einen Freispruch von einem Landgericht. Die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgericht Sigmaringen, dass der Kessel rechtswidrig war, verbessert die Prozessaussichten auf jeden Fall enorm. Allerdings liegt die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor, so dass wir diese noch nicht beurteilen können. Außerdem ist das Urteil natürlich auch noch nicht rechtskräftig. Trotzdem schon mal großes Lob an den Anwalt der dieses Verfahren geführt hat und an den drei Betroffenen aus dem Kessel, die sich gewehrt haben.
Leider haben viele für sich allein die Strafbefehle bzw. Arbeitsstunden nach dem Jugendstrafrecht einfach akzeptiert, anstatt sich dagegen zur Wehr zu setzen. Dies ist keine Kritik an den Betroffenen, die vielfach allein auf sich gestellt waren, sondern an (uns) allen, die nach der Demo versäumt haben, eine Koordinationsstelle sprich Ermittlungsausschuss aufrecht zu erhalten, und die Angelegenheit zu koordinieren, und vor allem auch eine koordinierte Öffentlichkeitsarbeit dazu zu leisten. Wer noch keinen Anwalt/in hat, und sich gegen den Strafbefehl zur Wehr setzt, sollte sich dringend einen engagierten Anwalt/in suchen und oder Kontakt mit der Roten Hilfe aufnehmen. Die können im Zweifel weiterhelfen - (hallo Rote Hilfe – Hinweis ist nicht mit Euch abgesprochen, ich hoffe dies ist ok für Euch). Unterstützung gibt es sicherlich auch z.B. von AnwältInnen des RAV – Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein – die sich in der Regel engagiert für Menschen und BürgerInnenrechte einsetzen, und von denen einige auch bereits Betroffene vertreten..
Auf die Frage, die an den Bericht der Verhandlung vor dem VG Sigmaringen am 1.12. auf indymedia gepostet war: Für die, die rechtskräftig verurteilt wurden sollten wir die hoffentlich positive rechtskräftige Entscheidung zur Rechtswidrigkeit des Kessels abwarten und dann mit den beteiligten AnwältInnen beraten, inwieweit ggfls ein Wiederaufnahmeverfahren möglich ist. Dies ist jedoch juristisch umstritten. Daher wollen wir nicht zu viel Euphorie verbreiten - für ein Wiederaufnahmeverfahren hängen die juristischen Trauben sehr hoch. Eine juristische Prüfung ist aber wie gesagt erst nach Rechtskraft dieser Entscheidung und nach Kenntnis der schriftlichen Urteilsbegründung möglich. Die Debatte dazu ist noch zu früh – daher dies nur als kurze Antwort vorab zu den postings zum Bericht über das Verfahren vor dem VG Sigmaringen.
Es wäre toll, wenn sich von den einzelnen Strukturen, die sich an der Demo beteiligt haben und deren Mitglieder zum Teil von dem Kessel betroffen waren (waren sehr viele Auswärtige) und auch entsprechende Strukturen in Ulm mal kurzschließen würden, und eine Anlaufadresse /EA einrichten und dies dann entsprechend verbreiten. Ein Strafbefehl nach rechtswidrigem Polizeikessel bei einer gemeinsamen Anti-Nazi-Demo ist kein persönliches Problem sondern geht alle und vor allem auch die gesamte Antifa an. Eigentlich wäre der DGB in der Pflicht, dieser hat aber leider eine sehr traurige Rolle dabei gespielt. (Bitte jetzt nicht das beliebte Gewerkschaftsbashing als postings – dies könnt ihr an anderer Stelle machen - sondern nur konstruktiv zur Gegenwehr) Unabhängig davon gibt es auch linke antifaschistische GewerkschafterInnen, die im Kessel waren, und derzeit läuft in Stuttgart ein Verfahren gegen einen verdi-Jugendsekrtär wegen angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, der die Bildungsstreik-Demo im Sommer 2010 in Stuttgart angemeldet hat. Verhandlungstermin ist voraussichtlich am 14.12.2010 in Stuttgart. Auch wg revolutionärer 1-Mai -Demo in Karlsruhe gibt es Prozesse wg angeblichen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (auch am 14.12.) All dies sind Vorgriffe auf das geplante neue Landesversammlungsgesetz in Baden-Württemberg, die wir abwehren müssen und können! Es ist also durchaus sinnvoll fortschrittliche GewerkschafterInnen anzusprechen, damit sie unsere Gegenwehr unterstützen. NO PASARAN.

Aktionskreis Internationalismus (AKI Karlsruhe)
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Ergänzungen

langsam

a 02.12.2010 - 07:22
Bei aller Kritik über den Umgang mit der Repression nach dem 1. Mai: Es gab eine exra Emailadresse der Roten Hilfe zum 1. Mai in Ulm und die meisten Antifagruppen in BaWü haben dazu aufgerufen, dass sich Betroffene entweder bei ihnen oder der RH melden.

Vorschlag

AKI Karlsruhe 02.12.2010 - 10:58
Wir wollten keine Generalkritik ausüben oder jemand anmachen. Tut uns leid wenn das so rübergekommen ist. Leider war und ist nach unserer Kenntnis für etliche, die nach Ulm gefahren sind und im Kessel waren, nicht klar, an wen sie sich wenden können. Wir wissen z.B. auch nicht, ob es derzeit eine Stelle gibt, die die Infos über die Flut von Repressionsmaßnahmen nach dem 1.9.2009 in Ulm sammelt, und an die alle verwiesen werden können. Wenn es so etwas gäbe ware es toll, dann wäre es gut die Kontaktdaten breit zu streuen. Dann könnten wir und andere auch Infos über stattfindende Prozesse und Urteile schicken. In Karlsruhe gab es z.B. jetzt gerade einen Freispruch in erster Instanz (schriftliche Urteilsbegründung ist noch nicht da), die STA hat aber Rechtsmittel eingelegt. Dann hätten auch AnwältInnen eine Stelle, an der sie Infos weitergeben und abrufen können. Falls es so eine Stelle nicht gibt wäre es snotwendig, wenn so etwas eingerichtet werden könnte und dies bei den nächsten Treffen besprochen wird.
AKI Karlsruhe