Der Fall Alex wird neuverhandelt!

Soligruppe-Engarde 29.11.2010 19:29 Themen: Repression
Heute am 29. November 2010 hat das Kammergericht Berlin, unter der Richterin Eschenhagen, über die Revision entschieden und das Urteil aufgehoben. Das Verfahren geht somit zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück.
Vor genau 5 Monaten hat das berliner Landgericht Alex der versuchten Brandstiftung an einem KFZ in der zweiten Instanz freigesprochen. Eine Woche später legte die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Revision ein.

Heute am 29. November 2010 hat das Kammergericht Berlin, unter der Richterin Eschenhagen, über die Revision entschieden und das Urteil aufgehoben. Das Verfahren geht somit zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück.

Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Oberstaatsanwalt Funk, hielt sich wortkarg und berief sich auf die schriftlich vorliegende Begründung. Die Anwältinnen von Alex lehnten die eingelegte Revision unter Angabe der bekannten Widersprüche ab.

Das Gericht stimmte der Revision zu. In der Begründung von Oberstaatsanwalt Schwarz hieß es, dass bei der Urteilsbegründung vom Landgericht der juristische Grundsatz "In dubio pro reo" auf einzelne Indizien angewandt wurde, aber es zu keiner Umfassenden Bewertung kam. Diesen "Formfehler" sah auch das Kammergericht vorliegen.

Dieser Punkt der Begründung scheint unter bestimmten Gesichtspunkten zwar berechtigt, jedoch waren die weiteren Ausführungen der Richterin Eschenhagen ausschließlich eine Farce.

So erwähnte Sie das Alex ein Feuerzeug mit sich führte, aber nicht das Sie auch Zigaretten dabei hatte. Sie behauptete Alex hätte sich im Spätverkauf versteckt, was in beiden Verfahren durch die Beamtin Lütz wiederlegt wurde. Entegegen einem Gutachten, sollen auch die Sprühköpfe aus Alex Ihrer Hosentasche mit den am Tatort aufgefunden Dosen übereinstimmen.

Mit einer Neuverhandlung wird nicht vor dem Frühjahr 2011 gerechnet. Mit dieser Entscheidung zeigt sich einmal mehr die Fratze der berliner Justiz.

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Ergänzungen

entspricht einem Feindbild

checker 29.11.2010 - 23:45
Die Begründung in der Beurteilung des Menschen Alex wird auf eine Persönlichkeit ausgelegt, die dem Typus eines Brandstifters entspricht. Das hat Gründe. Zum einen ist die Polizei daran interessiert, den Typ Brandstifter neu zu definieren beziehungsweise an die Wirklichkeit anzupassen. Zum anderen scheint es, als würde sich das Feindbild des terroristischen Brandstifters nicht mehr an die heutigen Verhältnisse anpassen lassen. Das ist umso wichtiger, als der Handlungshergang von verschiedenen Gerichten geprüft und als unzureichend für eine Verurteilung festgestellt wurde. Ob man von Glück sprechen kann, möchte ich bezweifeln.
Es ist vielmehr festzustellen, dass man unter dem ständigen Vorwand von Verwechslungen in der Anklage an der Tatverdächtigen ein Exzempel statuieren kann. Das ist traurig genug, zumal es schwer ist, gegen alle und jeden zu kämpfen.

Mais si tu es un femme avec la rève qui existe dans la vie entre d'autres, il est plus important de vive avec la rève, pas avec d'autres qui veulent installer un régime entre toi e autres, qui sont important pour une vie avec des rèves e avec le courage d'agiter. C'est la vie pour toi, pas pour l'autres. Tu es une femme, e tu vives!

Alex, ich drücke Dir alle Daumen, ich schwör's! Alle gegen Alle!

[Bln] Alex: Freispruch aufgehoben

Engarde-Soligruppe 30.11.2010 - 00:22
Am gestrigen Montag hat das Berliner Kammergericht über die Revision im Fall Alexandra R. entschieden. Das zweitinstanzliche Urteil wurde aufgehoben. Damit geht das Verfahren zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Oberstaatsanwalt Funk, gab sich wortkarg und berief sich auf die schriftlich vorliegende Begründung. In dem Schriftstück, das Oberstaatsanwalt Schwarz seinerzeit verfasst hatte hieß es, dass im Zuge der Urteilsbegründung vor dem Landgericht der juristische Grundsatz „In dubio pro reo“ auf die einzelnen Indizien angewandt worden war. Abschließend sei es jedoch zu keiner umfassenden Bewertung gekommen. Diesen „Formfehler“ sah auch das Kammergericht unter Richterin Eschenhagen als gegeben an und gab der Revision statt. Im Weiteren glichen die Ausführungen Eschenhagens zur vermeintlichen Indizienlage einer Farce, die keinen Zweifel daran ließ, dass es hier um eine Verurteilung um jeden Preis geht. Unhinterfragt wurde das Konstrukt der Anklage mit all seinen Mythen wiedergegeben. So erklärte die Richterin, dass Alexandra im Spätkauf versucht habe, sich vor der Polizei zu verstecken. Zeug_innen, die dies laut Staatsanwaltschaft gesehen haben sollten, hatten dieser Darstellung jedoch in beiden Instanzen widersprochen. Ferner wurden die Ergebnisse der Kriminaltechnischen Untersuchungen, die keinen anderen Schluss zuließen, als daß zwischen den unbenutzen Sprühköpfen aus Alexandras Hosentasche und den leeren Farbsprühdosen, die in Tatortnähe aufgefunden worden waren, kein Zusammenhang herzustellen sei, kurzerhand ins Gegenteil verkehrt. Wieder sollte es sich um ein Indiz handeln. Auch Alexandras Zigaretten, die unzweifelhaft auf den polizeilichen Beschlagnahmeprotokollen vermerkt sind, wurden in den Ausführungen kurzerhand unterschlagen, um zu behaupten, Alexandra habe höchstverdächtig nur ein Feuerzeug dabei gehabt ohne jedoch Raucherin zu sein. Mit dieser dreisten Lüge hatte Staatsanwältin Hoffmann bereits versucht das Verfahren in der ersten Instanz zu manipulieren. Mit der Neuauflage des Prozesses vor dem Landgericht, dem nunmehr dritten Akt, ist nicht vor dem Frühjahr 2011 zu rechnen. Engarde-Soligruppe

Berliner Verhältnisse

hamburger 01.12.2010 - 02:33
Vor dem Hintergrund muss mensch ja echt froh sein, dass in Hamburg das LKA die Hassbrenner_innen nicht als politisch linksmotiviert ansieht und im übrigen, wie anscheinend bei dem anderen Hassbrenner_innenprozess in Berlin auch nicht mit codierten Zeugen aufläuft. Ganz zu schweigen vom unbedingten Verfolgungswillen, den in Hamburg die Polizei zum Glück jenseits des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eher selten an den Tag legt. Das mag auch daran liegen, dass die Richter_innen und Staatsanwält_innen in Berlin deutlich reaktionärer sind; hier wäre aber auch die Landesregierung gefordert, dafür zu sorgen, dass nicht Leute wegen einer an den Haaren herbeigezogenen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft kommen.
Vielleicht wäre es einmal eine Idee, den Bundestag per Petition aufzufordern die Anforderungen an den Haftgrund einer Fluchtgefahr deutlich heraufzusetzen (ich würde das eher klarstellen nennen, aber offenbar ticken nicht nur Richter in Bayern anders). Denn tut mir leid, wegen dieser Wagenbrandstiftung bekommt mensch ohne einschlägige Vorstrafe oder laufende Bewährung mit Sicherheit schlimmstenfalls eine Bewährungsstrafe - dafür sorgt spätestens der im Falle der Untersuchungshaft ja obligatorische Pflichtverteidiger - zumal auch und gerade die Zugehörigkeit zur linken Szene ja dafür sorgt, dass die Leute vernünftig anwaltlich verteten sind.

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Und wer zahlt das wieder?! — Kleiner Mann von der Straße

es kotzt mich an — ja.mein name

Anmerkungen — Roland Ionas Bialke

Bereifter Mörder lebt immernoch — hass da: AUTOS RAUS!