Der Fall Alex wird neuverhandelt!
Heute am 29. November 2010 hat das Kammergericht Berlin, unter der Richterin Eschenhagen, über die Revision entschieden und das Urteil aufgehoben. Das Verfahren geht somit zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück.
Vor genau 5 Monaten hat das berliner Landgericht Alex der versuchten Brandstiftung an einem KFZ in der zweiten Instanz freigesprochen. Eine Woche später legte die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Revision ein.
Heute am 29. November 2010 hat das Kammergericht Berlin, unter der Richterin Eschenhagen, über die Revision entschieden und das Urteil aufgehoben. Das Verfahren geht somit zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück.
Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Oberstaatsanwalt Funk, hielt sich wortkarg und berief sich auf die schriftlich vorliegende Begründung. Die Anwältinnen von Alex lehnten die eingelegte Revision unter Angabe der bekannten Widersprüche ab.
Das Gericht stimmte der Revision zu. In der Begründung von Oberstaatsanwalt Schwarz hieß es, dass bei der Urteilsbegründung vom Landgericht der juristische Grundsatz "In dubio pro reo" auf einzelne Indizien angewandt wurde, aber es zu keiner Umfassenden Bewertung kam. Diesen "Formfehler" sah auch das Kammergericht vorliegen.
Dieser Punkt der Begründung scheint unter bestimmten Gesichtspunkten zwar berechtigt, jedoch waren die weiteren Ausführungen der Richterin Eschenhagen ausschließlich eine Farce.
So erwähnte Sie das Alex ein Feuerzeug mit sich führte, aber nicht das Sie auch Zigaretten dabei hatte. Sie behauptete Alex hätte sich im Spätverkauf versteckt, was in beiden Verfahren durch die Beamtin Lütz wiederlegt wurde. Entegegen einem Gutachten, sollen auch die Sprühköpfe aus Alex Ihrer Hosentasche mit den am Tatort aufgefunden Dosen übereinstimmen.
Mit einer Neuverhandlung wird nicht vor dem Frühjahr 2011 gerechnet. Mit dieser Entscheidung zeigt sich einmal mehr die Fratze der berliner Justiz.
Heute am 29. November 2010 hat das Kammergericht Berlin, unter der Richterin Eschenhagen, über die Revision entschieden und das Urteil aufgehoben. Das Verfahren geht somit zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück.
Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Oberstaatsanwalt Funk, hielt sich wortkarg und berief sich auf die schriftlich vorliegende Begründung. Die Anwältinnen von Alex lehnten die eingelegte Revision unter Angabe der bekannten Widersprüche ab.
Das Gericht stimmte der Revision zu. In der Begründung von Oberstaatsanwalt Schwarz hieß es, dass bei der Urteilsbegründung vom Landgericht der juristische Grundsatz "In dubio pro reo" auf einzelne Indizien angewandt wurde, aber es zu keiner Umfassenden Bewertung kam. Diesen "Formfehler" sah auch das Kammergericht vorliegen.
Dieser Punkt der Begründung scheint unter bestimmten Gesichtspunkten zwar berechtigt, jedoch waren die weiteren Ausführungen der Richterin Eschenhagen ausschließlich eine Farce.
So erwähnte Sie das Alex ein Feuerzeug mit sich führte, aber nicht das Sie auch Zigaretten dabei hatte. Sie behauptete Alex hätte sich im Spätverkauf versteckt, was in beiden Verfahren durch die Beamtin Lütz wiederlegt wurde. Entegegen einem Gutachten, sollen auch die Sprühköpfe aus Alex Ihrer Hosentasche mit den am Tatort aufgefunden Dosen übereinstimmen.
Mit einer Neuverhandlung wird nicht vor dem Frühjahr 2011 gerechnet. Mit dieser Entscheidung zeigt sich einmal mehr die Fratze der berliner Justiz.
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Ergänzungen
entspricht einem Feindbild
Es ist vielmehr festzustellen, dass man unter dem ständigen Vorwand von Verwechslungen in der Anklage an der Tatverdächtigen ein Exzempel statuieren kann. Das ist traurig genug, zumal es schwer ist, gegen alle und jeden zu kämpfen.
Mais si tu es un femme avec la rève qui existe dans la vie entre d'autres, il est plus important de vive avec la rève, pas avec d'autres qui veulent installer un régime entre toi e autres, qui sont important pour une vie avec des rèves e avec le courage d'agiter. C'est la vie pour toi, pas pour l'autres. Tu es une femme, e tu vives!
Alex, ich drücke Dir alle Daumen, ich schwör's! Alle gegen Alle!
[Bln] Alex: Freispruch aufgehoben
Berliner Verhältnisse
Vielleicht wäre es einmal eine Idee, den Bundestag per Petition aufzufordern die Anforderungen an den Haftgrund einer Fluchtgefahr deutlich heraufzusetzen (ich würde das eher klarstellen nennen, aber offenbar ticken nicht nur Richter in Bayern anders). Denn tut mir leid, wegen dieser Wagenbrandstiftung bekommt mensch ohne einschlägige Vorstrafe oder laufende Bewährung mit Sicherheit schlimmstenfalls eine Bewährungsstrafe - dafür sorgt spätestens der im Falle der Untersuchungshaft ja obligatorische Pflichtverteidiger - zumal auch und gerade die Zugehörigkeit zur linken Szene ja dafür sorgt, dass die Leute vernünftig anwaltlich verteten sind.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Und wer zahlt das wieder?! — Kleiner Mann von der Straße
es kotzt mich an — ja.mein name
Anmerkungen — Roland Ionas Bialke
Bereifter Mörder lebt immernoch — hass da: AUTOS RAUS!