Deutschland: Missachtung der UN-BRK

Andrzej Skulski 14.11.2010 03:42 Themen: Blogwire Repression Soziale Kämpfe
Es war kaum zu glauben, aber tatsächlich versucht die Deutsche Gesellschaft f. Soziale Psychiatrie gerade die Menschenrechte auf ihre Fahnen zu schreiben. Nach 40 Jahren ein Riesennetzwerk, das systematisch Zwang ausübt. Psychiatriezwang (Behandlung ohne Patienteneinwilligung) ist zu einem offensichtlichen Problem geworden. Nach Ratifizierung der BRK ist seine Ausübung in Deutschland mit dem Art. 14 dieser Konvention unvereinbar.
Es war kaum zu glauben, aber tatsächlich versucht die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) gerade sich ausgerechnet die Menschenrechte auf ihre Fahnen zu schreiben. Auf ihrer Einladung zur 40-Jahrfeier in Frankfurt am Main, wo am 10. und 11. November im Kaisersaal des dortigen Rathauses diese Feier stattfand, stand wörtlich: „Menschenrechte verwirklichen – Gesellschaft gestalten! Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. in Kooperation mit der Fachhochschule Frankfurt am Main. 40 Jahre Psychiatriebewegung.“

Auf den ersten Blick scheint alles irgendwie zu passen, denkt man. Man macht sich auch kaum weitere Gedanken darüber; da tagt doch die Sozialpsychiatrie-Elite und gut, dass es solche Auffangnetzwerke gibt, die explizit das Wort „Sozial“ in ihrem Namen tragen. Der äußere Eindruck ist bestens, im Allgemeinen wird man dafür geschätzt und respektiert, das sind doch alles Kräfte, die etwas zum Wohle unserer Sozialen Gesellschaft tun; ja sind sie nicht sogar soziale Vorbilder?

Genauso einen guten Eindruck machte die gleiche Sozialpsychiatrie vor 40 Jahren, als sie im Zuge der sog. „Psychiatriereform“ ins Leben gerufen wurde. Es entstand eine Behindertenwerkstatt nach der anderen, auch sog. Tagesstätten, also quasi Horte für Menschen mit seelischen Behinderungen, erfüllten das „freundliche“, soziale Bild. Inzwischen haben wir ein Riesennetzwerk, eine eindrucksvolle Infrastruktur, das bzw. die systematisch Zwang ausübt, obwohl das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte in deutlicher Sprache gerade diese Zwangsmaßnahmen für illegal erklärt hat. „Zwang“ heißt in diesem Falle eine richterliche Anordnung, dass z.B. Herr oder Frau X von Montag bis Freitag sich den Anweisungen eines irreführend „Betreuer“ genannten Vormunds beugen muss. Herr oder Frau X dürfen z.B. nicht irgendwo ihre Zeit verbringen, sondern dort, wo es vom Vormund angeordnet wird. Fürs leibliches Wohl ist da zwar gesorgt, man bekommt Essen, für das man wenig zahlen muss, und das sogar zwei Mal am Tag: Frühstück und Mittag. Meist gibt es zum Kaffee auch Kuchen. Irgendwann darf man dann nach Hause gehen, wo dann ein Fernseher wartet, denn die Familien haben die meisten psychiatrisch „Sozialisierten“ schon verlassen. Nun sitzen sie da. Ganz alleine. Sozialfälle, nennt man sie. Verrückte… Morgen wieder in die „Tagesstätte“ und wieder der gleiche Ablauf: Joggingangebot, verschiede Therapie- oder Ausflugsangebote, an denen man nicht teilnimmt, weil die Morgendosis der verordneten Neuroleptika gnadenlos ihre Wirkung tut. Da bleibt einem wieder nur das schaukelnde ’Rumsitzen oder nervöse Auf- und Abgehen – um nur zwei der sog. „Nebenwirkungen“ o.g. Mittel zu nennen.

Ach! Bevor ich es vergesse: Diesen Menschen fällt es schwer an irgendwelche Termine zu denken, weil Frau und Herr X eigentlich nur da sitzen und auf das Schönste vom Tage warten: das Mittagsessen… Die Angestellten der Tagesstätte erscheinen zwar hin und wieder, machen mal entweder „Ergo“ oder „Gesang“, „Malerei“, „Kuchen backen“, „lesen/schreiben üben“, „ins Schwimmbad fahren“, „ins Kino gehen“ usw. und so fort, aber… wer kann es schon, wenn die meisten einfach vor sich hin schaukeln, mit Drogen zugedröhnt, mit Chemikalien also, die Hirnnerven lähmen und die Ihr Leben drastisch verkürzen (Aderhold, 2007, Andreasen, 2005). Es ist selbstverständlich „egal“, wenn Gesang, Malerei, Jogging oder Kuchen backen ausfallen. Das alles interessiert eigentlich niemanden mehr. Hauptsache, die Neuroleptika werden regelmäßig geschluckt und/oder gespritzt. Tag für Tag pünktlich und kontinuierlich werden sie einem vor die Nase gesetzt und/oder per Depot „fürsorglich“ verpasst und das egal, ob man sich über ihre Nebenwirkungen beschwert oder nicht, ob man nach ihrer Einnahme nur als gequälter Organismus z. B. hin und hier schaukelt u. v.a.m., das ist für die Angestellten uninteressant. Die Aufgabe, die Einnahme von Neuroleptika außerhalb der klinischen Psychiatrie zu kontrollieren, muss erfüllt werden. Basta!

Leider hat sich die DGSP völlig für die Zwecke der institutionellen Psychiatrie vereinnahmen lassen. Hat einer die Kraft, sich den Angestellten des (sozial)psychiatrischen Systems zu widersetzen, wird er mittels verschiedener Druckmittel bedroht. Die meisten dieser scheinbar ach so „sozial“ Psychiatrisierten geben irgendwann auf, schlucken die erwähnten Pillen widerstandlos, lassen sich gezwungenermaßen spritzen und ziehen den Aufenthalt in so einer Tagesstätte einer angedrohten Unterbringung in einer Geschlossenen vor, wo sie 24 Stunden am Tag eingesperrt wären… So verbringen also viele Frauen und Herren X ihre Tage in der „Sozial“-Psychiatrie, manche schon seit 20-30 Jahren ihres Lebens. Beschwerden hört man kaum. Keiner traut keinem, jeder könnte doch beim „therapeutischen Gespräch“ mit dem „Sozialarbeiter“, was jeder Zeit unerwartet stattfinden kann, irgendwas unbewusst ausplappern, was gegen einen verwendet werden könnte. So spricht man also nicht viel, man bemängelt nichts, die meisten könnten inzwischen nicht mehr für sich selbst sorgen, so verunstaltet und gebrochen sind sie inzwischen: Psychisch, physisch, moralisch, etc. In diesem bewusst herbeigeführten Zustand sind sie dann tatsächlich auf die Hilfe der Tagesstätten angewiesen, wo neben Neuroleptika-Einnahme-Kontrolle ihre Wäsche gewaschen wird, ihre kleinen Probleme des täglichen Lebens gelegentlich besprochen werden und vor allem, wo für sie gekocht wird. An den eigenen Herd zu Hause trauen sich hier nur die Wenigsten… Wegen der chemischen „Zudröhnung“. Es ist auch verdammt schwer den Mut zu finden, einen Topf mit Wasser auf die Herdplatte zu stellen, wenn man nicht weiß, wann und ob überhaupt man sich an diese Aufgabe erinnert. Viele hat schon mal die Feuerwehr daran erinnern müssen, wonach sowieso eine Zwangspsychiatriesierung folgte, weil man doch für die Umgebung „gefährlich“ sei, also lässt man es lieber, sonst kommt die nächste Erhöhung der Neuroleptikadosis, noch mehr „Nebenwirkungen“, noch mehr Gedächtnislücken und noch mehr Hürden, um dem immer gleichen Ablauf der Tage zu folgen… Und das war nur ein kurzer Blick hinter die Kulissen dieser… „Sozial“-Psychiatrie.

Menschenrechte ja, aber Interpretation nach eigenem Bedarf?

Psychiatriezwang (welcher Art auch immer) ist zu einem offensichtlichen Problem geworden und das nicht nur wegen seit Jahren vorgetragenen Kritik der sog. Antipsychiatrie, sondern ganz aktuell, weil Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) 2009 ratifizierte, und damit die Ausübung psychiatrischen Zwanges mit dem Art. 14 dieser Konvention unvereinbar wurde. Seitdem wird der psychiatrische Zwang eben weiterhin betrieben, obwohl er illegal geworden ist, aber wenn die Richter das trotzdem decken, dann können sich nur diejenigen Menschen davor schützen, die vom neuen Patientenverfügungsgesetz wissen (vom Sept. 2009) und vorsorglich in einer Patientenverfügung schriftlich niederlegten, dass sie weder psychiatrisch diagnostiziert noch behandelt werden wollen. Jeder andere sitzt sonst ohnmächtig in der Falle, wenn Zwang psychiatrisch-gerichtlich verordnet wird.

Am 10.11. verteilten Mitglieder verschiedener Betroffenen-Organisationen, die gegen psychiatrischen Zwang antreten und sich von der Psychiatriepropaganda nicht haben beirren lassen, vor dem Frankfurter Rathaus allen Teilnehmern der DGSP Feier eine gemeinsame Erklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener, Irren-Offensive, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW und Werner-Fuß-Zentrum. Darin wird die öffentliche, symbolische Flussbestattung der BRK verkündet und zur Geschichte dieser „totgeschlagenen“ Konvention informiert. Traurig, traurig für Deutschland, aber lesen Sie selbst:

In Deutschland werden Menschenrechte auch nach Ratifizierung
der UN-Behindertenrechtskonvention missachtet!

Dass die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) ihr 40 jähriges Bestehen damit feiert, dass „Sozialpsychiatrie Menschenrechte verwirkliche“, ist an Zynismus und Verhöhnung ihrer Opfer kaum mehr zu übertreffen. In diesen 40 Jahren war mit steigenden Zahlen das Geschäft des psychiatrischen Personals die Entwürdigung, Entmenschlichung und systematische folterartige Misshandlung in den geschlossenen Abteilung der Zwangspsychiatrie. Legt man aber den DGSP Maßstab zugrunde, dann war z.B. Josef Stalin ein Heilsbringer und der Gulag ein Erholungsrefugium! "Ja doch!", wird wohl die DGSP dazu sagen. "Ist doch allein nur zum Besten der Betroffenen."

So, so, Prof. Klaus Dörner verwirklicht mit seiner Weißwaschung psychiatrischer Erbhygiene "Menschenrechte"? "...Ebenso konnte sich die Genetik von ihren Ideologien befreien und dadurch ihre wirkliche Bedeutung vor allem für die Prävention zeigen." Damit hat Prof. Dörner sich als Anhänger der psychiatrischen Genetik als "Präventiv-Medizin" zu erkennen gegeben. (Zitat aus Dörners "Irren ist menschlich", S. 478).

So, so, Chefarzt Prof. Dr. Andreas Spengler verwirklicht im Folterzentrum Wunsdorf "Menschenrechte"? Das Martyrium einer Betroffenen:
Seit dem 22. Oktober 2005 wurde die Betroffene durchgehend im Folterzentrum Wunstorf - irreführend als "Landeskrankenhaus" bezeichnet - gefangen gehalten. Erst am 24.7.2007 wird sie freigelassen. Das Oberlandesgericht Celle hat die Bedeutung der begangenen Rechtswidrigkeiten schnell erkannt und mit sofortiger Wirkung die seit 2005 andauernde Folterbehandlung beendet. Selten hat ein Folteropfer, das so lange extrem schweren bewusstseinsverändernden Drogen ausgesetzt war wie die Betroffene, so eine schwere Mißhandlung ungebrochen überlebt und nicht dazu zwingen lassen, sich dem Willen seiner Folterer zu unterwerfen. Die Ärzte im Folterzentrum Wunstorf hatten, wie gewohnt, der Zwangs"betreuerin" die Aufgabe gestellt, ihre Misshandlungen durch das willfährige Vormundschaftsgericht in Neustadt im Terror-Landgerichtsbezirk Hannover legalisieren zu lassen.

Und den letzten Beweis, wie menschenrechtsverachtend und zynisch die DGSP vorgeht, haben Prof. Peter Kruckenberg und Prof. Heinz Häfner (www.die-bpe.de/Antwort-Narr.htm) mit ihrer öffentlich dokumentierten Verachtung für die Behindertenrechtskonvention geliefert. Diese beiden „hervorragenden“ Repräsentanten der Sozialpsychiatrie sind willige Vollstrecker der Totmacher dieser Konvention, die ganze Arbeit geleistet haben: nur knapp 4 Jahre nach ihrer Verabschiedung in der UN Generalversammlung können wir die Behindertenrechtskonvention nur noch als totes Gebilde zu Grabe tragen, Geist und Wortlaut der Konvention sind nihiliert worden.

Sachverständiger Professor Kruckenberg (Aktion Psychisch Kranke e. V.) in der Anhörung des Bundestages am 24.11.2008: „Wir sind von der Aktion Psychisch Kranke außerordentlich zufrieden mit der Konvention."

Abgeordnete Schmidt (Eisleben) (SPD): "Meine Frage geht an die Aktion Psychisch Kranke e. V.: Wie kann man der Forderung, dass niemand allein aufgrund seiner Behinderung die Freiheit entzogen werden darf - das ist der Artikel 14 - in der Praxis Genüge tun? (Art. 14 UN-BRK lautet hingegen, dass "das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.“)

Sachverständiger Professor Kruckenberg (Aktion Psychisch Kranke e. V.): "Das heißt etwa, es kann nicht darum gehen, zu sagen, das Unterbringungsrecht muss insgesamt aufgegeben werden..."

Die öffentliche Flussbestattung der Behindertenrechtskonvention fand am 10.11. um 15.00 Uhr in Frankfurt in den Main statt

Zur Geschichte der totgeschlagenen Konvention

Als Reaktion auf Krüppel-Tribunal, Foucault- und Russell-Tribunal, gab es seit 2001 von den staatlichen Seiten aus das Bedürfnis, statt einer Veränderung der Praktiken nur irgendeine internationale Vereinbarung zu treffen, um Kritik mit Verweis auf diese "großartigen" Vereinbarungen zu ersticken. Das ist eine typische Methode, um von Seite der staatlich Herrschenden, in Demokratien wie in Diktaturen, die Forderungen zur Beachtung der Menschenrechte der Unterdrückten zu negieren, aber die Täuschung aufrecht zu erhalten, die Menschenrechte würden gelten.

Leider konnten die an der Ausarbeitung beteiligten NGO´s (Nichtregierungsorganisationen) unsere Forderung, dass das Verbot der Zwangspsychiatrie als mit den Menschenrechten unvereinbar explizit in der Konvention aufgenommen werden muss, nicht durchsetzen. Wäre das gelungen, so wäre bei Annahme der Konvention bzw. deren jeweiliger Ratifizierung von vornherein klar gewesen, was beschlossen wird und es hätte nicht die geringste Chance für irgendwelche "Interpretationen" gegeben. Vielmehr wurde nur erreicht, dass diese Forderung implizit in der Konvention steht, sozusagen rechtslogisch in die Artikel der Konvention eingeschlossen wurde. Das sollte wohl ein diplomatischer Kompromiss sein, damit die Konvention vordergründig nicht mehr "auffällig" schien. Allerdings war damit gleichzeitig die Last der Durchsetzung der Forderung auf die nationalstaatliche Ebene verschoben worden: Bei der jeweiligen Ratifizierung entschied sich nun, ob die Abschaffung der Zwangspsychiatrie als implizit logisches Resultat der Konvention tatsächlich akzeptiert werden würde. Weil das Ende der Zwangspsychiatrie aber unerwünscht ist, durfte die Konvention ehrlicherweise entweder gar nicht unterzeichnet oder aber, genauso ehrlich, nach der Unterzeichnung/Paraphierung nicht ratifiziert werden (wie sich z.B. die USA entschieden haben). Die andere Option, aus der Konvention einen heuchlerischen Betrug zu machen, haben alle bisher ratifizierenden Staaten gewählt. Allerdings, und das muss man diesen Staaten zugutehalten, die nationalen Gesetzgeber begingen diesen Betrug ohne vorher darauf hingewiesen worden zu sein, dass diese implizite Logik besteht. Diese Gesetzgeber könnten sich also auf Arglosigkeit berufen, sich sozusagen "unschuldig" wähnen. Ganz im Gegensatz dazu hat in der BRD eine behindertenpolitische Knallcharge Hand in Hand mit der DGSP durch ihren bei der Bundestagsanhörung als „Experten“ befragten Prof. Peter Kruckenberg ein ekelerregendes Schmierenstück aufgeführt - Lug und Trug auf offener Bühne – Ergebnis: Totschlag der UN Behindertenrechtskonvention in der BRD. Die politische Klasse und ihre Hofschranzen haben sich in zynischer Weise über die Menschenrechte hergemacht, um sie zu teilen, damit sie für bestimmte Menschen weiter nicht gelten und um die Menschenrechte so zu verhöhnen.

Denn in Kenntnis dieser stereotypen Reaktion zur Missachtung der Menschenrechte wurde bei der UN Behindertenrechtskonvention im Sinne von Politik als einem öffentlichem Diskurs VOR der Ratifizierung allen Repräsentanten des Souveräns anhand von einem juristischen Gutachten und der unmissverständlichen Stellungnahme des Hochkommissariats für Menschenrechte bis zum Überdruss vor Augen geführt, welche Konsequenzen die UN-Konvention mit sich bringt, also welche Versprechungen bei deren Ratifizierung eingelöst werden müssen. Der Gesetzgeber hat sich für den Betrug entschieden, dafür, dass er auf Anraten z.B. seiner DGSP-"Berater" einfach per Deklaration diese Konsequenzen leugnet und dass trotz der in Kraft tretenden Behindertenrechtskonvention, Körperverletzung und Freiheitsberaubung an angeblich "psychisch Kranken" keine Verbrechen sind, wie es sonst bei nicht so Verleumdeten der Fall ist. In völlig schamloser Dreistigkeit wird damit die Bedeutung von Worten in der politischen Entscheidungsfindung negiert, und Macht stumm, bildlich gesprochen im sado analen Modus, ausgeübt.

Deutschland hat sich so Behindertenrechtspolitisch zum schlimmsten Land der Welt entwickelt

• Auf Regierungsebene war insbesondere die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer die Schaltstelle, die die Ratifizierung als Totschlag der Konvention organisiert hat.
• Die Berliner Gesundheitssenatorin Karin Lompscher mit ihrem Staatsekretär Benjamin Hoff war durch das auf das Berliner PsychKG zugespitzte Gutachten an erster Stelle gefordert, die UN Konvention zu erfüllen, hat stattdessen jedoch nur mit Verleumdungen gegen die einfordernden Akteure reagiert.
• Das deutsche Institut für Regierungsgefälligkeiten hat sich unter Leitung seines Direktors Heiner Bielefeldt durch sein bedingungsloses Akzeptieren des sog. Monitoring-Auftrags zur Hofschranze gemacht und täuscht die Öffentlichkeit immer noch durch die Behauptung, ein "Deutsches Institut für Menschenrechte" zu sein.
• Inzwischen lädt dieses Institut nun unter der Leitung der neuen Direktorin Beate Rudolf sogar die Organisationen derer ein, die diese Konvention als Täter systematisch missachten - die DGPPN und ihre Tarnvereine. Diese Täter als „Betroffene“ einzuladen ist die Spitze eines Zynismus, den diese "Monitoring-Stelle" nun offen zeigt: Wenn die Regierung zahlt, erklären sie auch noch einen Gulag zu einem beispielhaften Ferienheim!

Weitere Totmacher der Konvention waren:

• die behindertenpolitischen Sprecher der Fraktionen, Hubert Hüppe - CDU (zur Zeit Behindertenbeauftragter der Bundesregierung), Silvia Schmidt - SPD, Dr. Ilja Seiffert - Linkspartei, Markus Kurth - Grüne.
• Der Brandenburger Landtag, der als erster und sofort nach Inkrafttreten der UN Konvention bewiesen hat, dass er die menschenrechtlichen Mindest-Standards der UN Konvention verhöhnen will und trotz eingehender Information seiner Abgeordneten ein neues gewalt- und zwangs-strotzendes PsychKG installieren kann.
• Frau Prof. Theresia Degener, die trotz gegenteiliger Stellungnahme des UN Hochkommissariats für Menschenrechte nicht bereit ist, ihre Behauptung zurück zu nehmen, dass Einsperrung und Zwangsbehandlung unter dem Vorwand, eine Person sei angeblich "psychisch krank" und gefährlich, mit Zustimmung eines Richters und eines entsprechenden Gesetzes mit der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) vereinbar sei. Dass jetzt ausgerechnet die Professorin Degener von der deutschen Regierung für das Komitee bei der UN vorgeschlagen wurde, das international die Umsetzung der BRK überwachen soll, ist logische Konsequenz dieser Politik der Verhinderung von Behindertenrechten. Sie wird dieses Institut für Regierungsgefälligkeiten von der internationalen Ebene versuchen zu decken. Damit wird die BRK auf Seiten der UN enorm geschwächt, wenn nicht sogar gänzlich zunichte gemacht.

Dass in der BRD viele Behindertenorganisationen sich völlig blind zu dieser Entwicklung stellen und meinen, dass sie bei den dramatischen Menschenrechtsverletzungen im Bereich der Psychiatrie eben wegsehen sollten, ist besonders traurig! Diese Organisationen meinen wohl, sie könnten sich so Liebkind machen, und dafür würden die Regierungen in Deutschland ein paar Brosamen vom Herrschaftstisch fallen lassen. Sie werden noch böse aufwachen, wenn sie merken, dass sie mit dieser Taktik nur genau das Gegenteil "ernten" können. Denn wenn sie zulassen, dass die BRK so an einer Stelle, wo es um zentrale Werte geht, wirkungslos gemacht werden kann, dann ist die BRK so geschwächt, dass sie nicht mal mehr für Brosamen taugt.

Diese falschen Hoffnungen haben nun dazu geführt, dass es einen tiefen Graben zwischen uns und diesen anderen Gruppen gibt, die behindert werden. Dieser Gegensatz hat sich allerdings schon angedeutet, als diese Organisationen das Gesetzgebungsverfahren für die nun verbindlich gültige Patientenverfügung versucht haben zu verhindern. Dass Selbstbestimmung gerade auch gegen ärztlichen Paternalismus durchgesetzt werden muss, ist ihnen offenbar völlig fremd.

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Ergänzungen

nicht alles über einen kamm scheren

peter 14.11.2010 - 12:49
Du hast mit deinem Artikel auf jeden Fall teilweise recht, Deutschland berücksichtigt die UN-Konvention nicht,ebenso kann man ohne zu übertreiben sagen, dass Deutschland ganz vorne dabei ist, wenn es um Selektion von Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung geht nach der UN-Konvention dürfte es z.B. die sogenannte Sonderschule nicht mehr geben, da diese unvereinbar mit dem Inklusionskonzept ist.
Was mir an deinem Artikel nicht so gefällt ist, du sprichst hauptsächlich von Menschen mit einer psychischen Erkrankung, nennst dann aber auch Behindertenwerkstätten sowie Tagesstätten.
Ich arbeite seit einigen Jahren in einer Förderstätte der Lebenshilfe, in dieser Einrichtung betreuen wir Menschen mit schwersten Mehrfachbehinderungen, Ziel ist es u.a. auch diese Leute zur Selbständigkeit zu fördern so weit dies möglich ist, ebenso wird darauf geachtet Angebote den Fähigkeiten und Fertigkeiten und Interessen des Teilnehmers anzubieten, was innerhalb einer Förderstätte in keinem Fall auf Zwang beruht.
Würde es solche Einrichtungen nicht geben, würden viele nur den ganzen Tag vor sich hinwegetieren und verwahrlosen, Eltern könnten ihren Lebensunterhalt nicht verdienen etc.
Die Werkstätten sehe ich auch kritisch, da hier zwar versucht wird den Menschen eine sinnvolle Tätigkeit zu verschaffen, häufig sind es aber nur monotone Arbeiten die sich Tag für Tag wiederholen von Freiwilligkeit, kann man dann auch nicht mehr sprechen, da der Auftrag erfüllt werden muss, da die Werkstatt finanziell davon abhängig ist.
Dieser Spagat zwischen Sozialem und wirtschaftlichen Denken ist aufgrund unseres Systems jedoch nicht anders möglich und bedarf einer Veränderung des Ganzen.
Das bestehende muss natürlich verändert werden, dies muss auch schneller geschehen, nur ist das eben auch als Prozess zu beachten der sich weiterentwickeln muss.

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Zudröhnung — Manuel