5 Tage im Knast wegen Nicht-Aufstehen im Gericht - Heute war Haftantritt
Die unabhängige Umweltaktivistin und Gentechnikgegnerin Sarah hat am heutigen Mittwoch, den 20. Oktober eine Ordnungshaft in derJustizvollzugsanstalt Bühl angetreten. Wegen einer öffentlichenGenfeldbefreiung der Initiative Gendreck-Weg stand sie am AmtsgerichtKitzingen vor Gericht. Zusätzlich zu ihrer Verurteilung wurde eineOrdnungsstrafe von 5 Tagen Haft verhängt, weil sie gegenüber demRichter nicht aufgestanden war. Sarah wollte damit ihren Protest gegendie Kriminalisierung von sozialen und ökologischen Bewegungenausdrücken.
Ihren Haftabtritt kommentiert Sarah so: „Ich werde für 5 Tage insGefängnis gesperrt, weil ich vor Richter Betz nicht aufstehen wollte.Warum darf ein Richter mich zu Respekt zwingen, der so wenig Respektvor meinem Leben in Freiheit hat?“ Sarah geht davon aus, dass dieseRepression System hat: „Ich erlebe heute immer wieder, wie Konzerneihre Profitinteressen gegen den Willen der Betroffenen durchsetzen.Gerichte schützen in diesen Fällen meist nicht die Betroffenen, sondernkriminalisieren wichtige soziale Proteste.“
Anlass des Gerichtsprozesses, in welchem Sarah nicht aufgestanden war, war eine öffentlich angekündigte Feldbefreiung. Befreit wurde im Sommer 2008 ein Acker im Landkreis Kitzingen aufdem der gentechnisch veränderte Mais Mon810 von Monsanto angepflanztwurde, der inzwischen wegen seinen Umweltauswirkungen verboten ist.Sarah begründet ihre Teilnahme an der Aktion folgendermaßen:„Genfeldbefreiungen sind wirksam und notwendig. Anhand der vielenAuskreuzungsskandale in den letzten Jahren zeigt sich: Wir müssen dieAusbreitung von giftigen, gentechnisch veränderten Organismen dortstoppen, wo sie sich ausbreiten: auf den Feldern!“
Im Berufungsprozess vor dem Landgericht Würzburg in zweiter Instanzwurden alle Anträge der Angeklagten als wahr anerkannt, die belegen,dass die üblichen Methoden demokratischer Teilhabe die Gefahren desheute verbotenen Mon 810 Genmaises nicht hätten bannen können und dassdie Feldbefreiung als einziges wirkungsvolles Mittel gegen dieUmweltgefahren übrig blieb. Die Angeklagte plädierte für den„rechtfertigenden Notstand“, § 34 StGB, nachdem Rechtsbrüche straffreisind, wenn sie schlimmeres Übel abwenden und ein geeignetes Mittelsind. In Versailles, Frankreich hatte es bereits Freisprüche fürGenfeldbefreier_innen aufgrund dieser Rechtslage gegeben. Sie wurdedennoch zu 25 Tagessätzen verurteilt, mit der Begründung: da habe „maneben Pech in einer Demokratie“.
Sarah ist nicht die einzige Gentechnikkritikerin, die in jüngsterZeit für ihre Überzeugung ins Gefängnis muss. Auch derProzessbeaobachter Dominik hatte in der selben Verhandlung vor demAmtsgericht Kitzingen eine Ordnungsstrafe von 3 Tagen Haft erhalten,weil er nicht aufgestanden ist. Er hat die Haft Ende August in der JVAGiessen abgesessen.
Am aufsehen erregendsten ist vemutlich der Fall des Autors undAktivisten Jörg Bergstedts, der seit September eine 6monatigeHaftstrafe in der JVA Giessen für eine Genfeldbefreiung im Jahr 2006verbüßt.
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Ergänzungen
Konsequentes Handeln
Was mir passierte, als ich nicht aufstand:
Einmal stand ich (als Angeklagter)in einem Prozess nicht auf und bekam ein Ordnungsgeld. Ein anderes Mal stand ich ebenso nicht auf, bei der zweiten Aufforderung und einer Ordnungsgeldandrohung thematisierte ich jedoch den Zwang und stand protestierend auf, meinte, dass die Richterin mich bedroht und mich zu etwas zwingt, was ich nicht will.
Das Ordnungsgeld wollte ich nicht bezahlen und absitzen. Hier gibt es aber ein paar Fallstricke. Ich wolllte den Staat schaden und nichts zahlen, bekomme aber Arbeitslosengeld. Wäre ich ins Gefängnis gegangen und hätte das Geld nicht gezahlt, dann hätte mir das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld für die Tage im Gefängnis abgezogen. Ebenso kann es zu Kostenforderungen von der Justiz für den Gefängnisaufenthalt kommen. Ob diese gerechtfertigt sind, weiss ich nicht. Letztendlich ist aber auch die Ausräumung ungerechtfertigter Zahlungsforderungen mit Zeit, Nerven und Kosten verbunden.
Eine andere Sache ist aber, dass Du nicht andauernd zum Anwalt oder zur Anwältin rennen kannst, wenn Du irgendwelche Fragen hast. Wenn es dann zu einem Schriftverkehr mit der Justiz kommt, also wo Du um etwas bittest oder nachfragst, dann kann das ebenso mit Gebühren berechnet werden. Ich bat z.B. um eine veränderte Ratenzahlung, erhielt dann eine Absage und eine zusätzliche Gebührenforderung von 50 Euro für den Schriftverkehr.
Normalerweise werden solche Forderungen niedergeschlagen, d.h. wenn Du schreibst, dass Du Arbeitslosengeld (oder ähnlich viel) bekommst, dann fordern sie solche Gebühren irgendwann nicht mehr. Allerdings schiessen sie sich auf einige Leute auch ein, und sind umso mehr hinterher. Bei mir, weil ich die Justiz offensiv kritisiere.
Lasst Euch trotzdem nicht entmutigen, es ist richtig sich offensiv gegen Repression zu wehren! Aber es wäre unfair, wenn Euch erfahrene Leute nicht über die möglichen negativen Konsequenzen aufklären würden.
Erheben nach Richtlinie
Gefangene freuen sich über Post!
… gegen Vereinzelung, Vereinsamung, Stagnation, Resignation und Isolation.
… gegen die auf Zerstörung angelegte Natur des Knastsytems.
… gegen die Kontrolle des Lebens durch das Knastregime.
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Sarah Laquer
JVA Karlsruhe
– Aussenstelle Bühl -
Hauptstraße 94
77815 Bühl
Weitere Adressen von Gefangenen:
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Keine Strafe fürs nicht Aufstehen
http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080608_Ordnungsmittel_Stellungnahme%20zu%20Antrag%20GenStA.pdf
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Ergänzung — atomic300
völlig unverhältnismäßig — ...
respekt dem amt?????? — wer a sagt muss auch narchy sagen;=)
Konsequente Handlung! — ....
äpfel und birnen — gerichtsfan
@äpfel und birnen — Kein Gerichtsfan