Dein Heroin: AOK Bayern schnüffelt 'rum

die Hanfplantage 01.09.2010 18:38 Themen: Blogwire Repression
Die AOK Bayern überprüft Beigebrauch von Substitutionspatienten, dies meldet der DGS Newsletter für September. Um die Schnüffelaktion zu ermöglichen werden Briefe an behandelnde Ärzte verschickt.
Psychisch Kranke und süchtige Menschen zählen in fast allen Ländern zu den am meisten stigmatisierten Bevölkerungsgruppen. Wie sich die Diskriminierung psychisch Kranker reduzieren lässt, hat jetzt das Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) untersucht. (AST – AntiSTigma - HUMAN RIGHTS)

Die AOK Bayern überprüft Beigebrauch von Substitutionspatienten, dies meldet der DGS Newsletter für September. Ein empfehlenswerter Newsletter, für Personen mit Interesse an der Drogenpolitik. Um die Schnüffelaktion zu ermöglichen erhielt Dr.Franz-Josef Bentele, substituierender Arzt und DGS-Mitglied aus Neu-Ulm, kürzlich Post von der AOK-Bayern. Die AOK forderte ihn darin auf, Patienten dazu zu drängen, ihren behandelnden Arzt von der Schweigepflicht gegenüber der Krankenkasse zu entbinden.

Der Vorgang ist nicht einmalig: Auch aus Hessen und Baden-Württemberg teilen Mitglieder der DGS mit, dass die regionalen AOK-Verbände ähnliche Ansinnen geäußert hätten.

dgs-info veröffentlichte die Anfrage der AOK-Bayern und bittet die substituierende Ärzteschaft, mit Dr.Bentele eine Diskussion aufzunehmen, wie man sich in einem solchen Fall am besten verhalten solle. Eine Zusammenfassung der Debatte werde im nächsten DGS-Rundbrief veröffentlichen.

Unsere Meinung dazu:

Nur der behandelnde Arzt muss wissen, ob ein Substitutionspatient einen Beigebrauch von anderen Mitteln hat. Dies ist wichtig, um zum Beispiel Überdosierungen zu vermeiden. Die AOK hat sich aus den Ärzte-Patienten Vertrauensverhältnis ‘rauszuhalten. Es besteht keine medizinische Notwendigkeit, dass die Krankenkasse darüber bescheid weis. Der einzige trifftige Grund für das Vorgehen der Krankenkasse ist, Menschen mit Beigebrauch aus ihren Therapieprogrammen zu nehmen und dadurch auf Kosten derer Geld zu sparen.
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Ergänzungen

Rechtsgrundlagen sind klar

Melle 05.11.2010 - 01:01
Die Rechtsgrundlagen zur Schweigepflicht sind eindeutig. Wer ein Geheimnis als Arzt weitergibt, macht sich dadurch strafbar (StGB). Ferner kann die Schweigepflicht der Ärzte auf eine äußerst lange Tradition zurückgeführt werden. Vielleicht sollten die Damen und Herren der AOK für wenige Sekunden in sich kehren und sich selbst fragen, ob sie ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden würden - gleich aus welchem Grunde.
Des Weiteren ist die Forderung der AOK moralisch verwerflich. Der Arzt sieht sich einem Dilemma ausgesetzt.
Es gibt keine Ausnahmen, die eine Entbindung von der Schweigepflicht rechtfertigen würden.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 2 Kommentare an

hmm — guenter

@hmm — egal