Berlin: Alexandra: Revision begründet

Engarde-Soligruppe 31.08.2010 16:54 Themen: Antifa Repression
Knapp eine Woche nachdem Alexandra R. am 29. Juni 2010 zum zweiten Male vom Vorwurf der versuchten KFZ-Brandstiftung freigesprochen worden war, legte die Berliner Staatsanwaltschaft beim Kammergericht gegen das Urteil Revision ein.
Seit dem 25.08.2010 liegt eine entsprechende Begründung der Staatsanwaltschaft vor, verfasst vom zuständigen Oberstaatsanwalt Thomas Schwarz. Der Oberstaatsanwalt moniert über vermeintliche Rechtsfehler des Landgerichts und eröffnet das Schreiben foglich mit den Worten: “Gerügt wird die Verletzung des materiellen Rechts”. Die Staatsanwaltschaft greift darin vor allem die landgerichtliche Auslegung des juristischen Grundsatzes "In dubio pro reo" an. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte das Gericht im Zuge einer "Gesamtprüfung" der Indizien keinen Freispruch fällen können.

Ferner halte die Anklagebehörde eine Verurteilung Alexandras in Folge einer "Gesamtprüfung" für möglich; dessen ungeachtet, dass keines der vermeintlichen Indizien "für sich alleine zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde", wie die Staatsanwaltschaft selbst darlegt. Wohlgemerkt hat sich die "Indizienkette" der Staatsanwaltschaft seit dem letzten Urteilsspruch nicht verändert und woraus diese sich zusammen setzt, ist auf unseren Seiten ausführlich dokumentiert und bedarf an dieser Stelle keiner weiteren Kommentierung.

Eine Entscheidung des Kammergerichts darüber, ob das Verfahren gegen Alexandra erneut vor dem Landgericht aufgerollt wird, ist frühestens in vier bis sechs Monaten zu erwarten.


Alexandra: Revision eingelegt (Kurzmitteilung)

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2. Prozesstag, Alexandra (Kurzmitteilung)
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Alexandra: Berfungstermine (Kurzmitteilung)
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