Dortmund: S4-Bündnis zieht vors OVG
Am vergangenen Freitag, dem 27.8., hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen unseren Widerspruch gegen den Auflagenbescheid zur der Demonstration des S4-Bündisses am 4.9. abgelehnt. Gegen diese Ablehnung werden wir erneut Widerspruch einlegen und vor das Oberverwaltungsgericht in Münster ziehen.
S4-Bündnis zieht vors OVG
Am vergangenen Freitag, dem 27.8., hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen unseren Widerspruch gegen den Auflagenbescheid zur der Demonstration des S4-Bündisses am 4.9. abgelehnt. In der Begründung übernimmt das Gericht die Stellungnahme der Dortmunder Polizei, ohne auch nur im Geringsten auf unsere Argumentation einzugehen. Gegen diese Ablehnung werden wir erneut Widerspruch einlegen und vor das Oberverwaltungsgericht in Münster ziehen.
Mit ihrem Auflagenbescheid vom 13.7. ist sich die Dortmunder Polizei ihrer Linie treu geblieben. Jeglicher antifaschistischer Protest wird bereits im Vorfeld kriminalisiert und behindert. Gegen diesen Bescheid hatte das S4-Bündnis Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingelegt. Dieser wurde nun im Eilverfahren abgelehnt.
“Protest an symbolischen Orten ist wichtig”
Die Begründung des Gerichts ist in sich widersprüchlich. So werden einleitend Maßgaben des Bundesvervassungsgerichts zum Umgang mit Eilverfahren zitiert. Dabei sollen die Argumente aller Seiten angemessen gewürdigt werden. “Allerdings geht das VG Gelsenkirchen in seiner Begründung nur auf den Auflagenbescheid der Dormunder Polizei ein, ganze Abschnitte finden sich wortwörtlich wieder” erklärt Luther Blisset, Pressesprecher des antifaschistischen S4-Bündnisses. “Auf unsere Argumente wird mit keinem Wort eingegangen.”, so Blisset weiter.
Dem S4-Bündnis ist es aber wichtig, den Protest gegen den Naziaufmarsch am kommenden Samstag auch an die symbolische Orte in der Dortmunder Innenstadt zu bringen. Dazu gehören sowohl der U-Bahnhof Kampstraße, also der Ort, an dem vor fünf Jahren Thomas Schulz von einem Nazi ermordet wurde, wie auch der Platz der alten Synagoge und der Friedensplatz.
“Grundrecht auf Protest”
Zum weiteren Vorgehen des S4-Bündnisses sagt Luther Blisset: “Wir werden vor die nächst höhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht ziehen, um unserem Anliegen Gehör zu verschaffen. Wir sehen es nicht ein, die Zumutungen der Polizei hinzunehmen und uns aus der Innenstadt verdrängen zu lassen. Wir beharren weiterhin auf unser Grundrecht in der Innenstadt zu protestieren.”
Auf zu neuen Taten!
Weitere Infos unter:
http://s4.blogsport.de
Am vergangenen Freitag, dem 27.8., hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen unseren Widerspruch gegen den Auflagenbescheid zur der Demonstration des S4-Bündisses am 4.9. abgelehnt. In der Begründung übernimmt das Gericht die Stellungnahme der Dortmunder Polizei, ohne auch nur im Geringsten auf unsere Argumentation einzugehen. Gegen diese Ablehnung werden wir erneut Widerspruch einlegen und vor das Oberverwaltungsgericht in Münster ziehen.
Mit ihrem Auflagenbescheid vom 13.7. ist sich die Dortmunder Polizei ihrer Linie treu geblieben. Jeglicher antifaschistischer Protest wird bereits im Vorfeld kriminalisiert und behindert. Gegen diesen Bescheid hatte das S4-Bündnis Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingelegt. Dieser wurde nun im Eilverfahren abgelehnt.
“Protest an symbolischen Orten ist wichtig”
Die Begründung des Gerichts ist in sich widersprüchlich. So werden einleitend Maßgaben des Bundesvervassungsgerichts zum Umgang mit Eilverfahren zitiert. Dabei sollen die Argumente aller Seiten angemessen gewürdigt werden. “Allerdings geht das VG Gelsenkirchen in seiner Begründung nur auf den Auflagenbescheid der Dormunder Polizei ein, ganze Abschnitte finden sich wortwörtlich wieder” erklärt Luther Blisset, Pressesprecher des antifaschistischen S4-Bündnisses. “Auf unsere Argumente wird mit keinem Wort eingegangen.”, so Blisset weiter.
Dem S4-Bündnis ist es aber wichtig, den Protest gegen den Naziaufmarsch am kommenden Samstag auch an die symbolische Orte in der Dortmunder Innenstadt zu bringen. Dazu gehören sowohl der U-Bahnhof Kampstraße, also der Ort, an dem vor fünf Jahren Thomas Schulz von einem Nazi ermordet wurde, wie auch der Platz der alten Synagoge und der Friedensplatz.
“Grundrecht auf Protest”
Zum weiteren Vorgehen des S4-Bündnisses sagt Luther Blisset: “Wir werden vor die nächst höhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht ziehen, um unserem Anliegen Gehör zu verschaffen. Wir sehen es nicht ein, die Zumutungen der Polizei hinzunehmen und uns aus der Innenstadt verdrängen zu lassen. Wir beharren weiterhin auf unser Grundrecht in der Innenstadt zu protestieren.”
Auf zu neuen Taten!
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Ergänzungen
Auch in die Provinz
Nachdem aus der geplanten Demonstration der Harzer Neonazis um den NPD-KV Thorsten Fleischmann aufgrund organisationstechnischer Schwächen nichts geworden ist, mobilisieren nun die „Jungen Nationaldemokraten Sachsen-Anhalt“ (JN-SA) um dem JN-Landesvorsitzenden und Schläger Andy Knape aus Magdeburg erneut nach Halberstadt.
Aktuelle Infos zum Stand der Gegenmobilisierung findet ihr auf sportfest.blogsport.de!
Busse aus Berlin
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
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@click! — Thälmnannbrigade