Lizenz zum Kidnapping

autonomes medienkommando 28.08.2010 01:12 Themen: Repression Soziale Kämpfe
Wuppertal (amk) Im Schutz des Haushaltssicherungskonzepts der Stadt findet derzeit, von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, unter dem Vorwand höherer „Wirtschaftlichkeit“ ein Umbau und eine Vernetzung der kommunalen sozialstaatlichen Verwaltungsstrukturen statt, der die Grundrechte der Betroffenen aushebelt und möglicherweise Modellcharakter haben soll. Dank dieser Neuerungen ist es Stadtverwaltungen möglich, Kleinkinder, deren Eltern Hartz IV beziehen, in Pflegefamilien unterzubringen, die Eltern zur Annahme von Beschäftigungsmaßnahmen zu zwingen und bei all dem kurzfristig auch noch daran zu verdienen.
Im Jahr 2009 wurde durch die private Unternehmensberatungsfirma con - sens GmbH, Hamburg, die mit „Komplettlösungen“ in den „Bereichen Sozialhilfe, Beschäftigung, Behinderung, Jugendhilfe, Pflege und Gesundheit“ für sich wirbt und bereits für viele Kommunen tätig ist [1], ein Organisationsgutachten erstellt, welches für den Bereich der städtischen Jugendhilfe feststellte, dass durch die kurzfristige Vermittlung in Obhut genommener Kinder an Pflegeeltern „Einsparungen“ in Höhe von rund 7,5 Mio. Euro jährlich durch den Träger, die Stadt Wuppertal, zu erwirtschaften seien [2]. Tatsächlich ist in Interviews jedoch die Rede davon, dass über zwei Drittel dieser Summe durch die „Erhöhung“ des Anteils stationär betreuter, an Pflegefamilien zu vermittelnder Kinder, sprich durch vermehrte Inobhutnahmen und zügige Weiterverkäufe der in Obhut genommenen Kinder an Pflegefamilien zustande kommen, die insgesamt 5,5 Mio. Euro in die Stadtkasse spülen sollen, die als „Einsparungen“ deklariert werden [3]. Diese wirtschaftlichen Ziele wurden durch eine Vereinbarung der Sozialdienste mit dem Stadtkämmerer und Zeit- und Projektpläne für die einzelnen Mitarbeiter_Innen umgesetzt [4].
Der zuständige „Controller“ des Jugendamtes Wuppertal will dazu zunächst die „Auslastungssituation und Stärkung der Wuppertaler Träger bei der stationären Unterbringung von Kindern und Jugendlichen“ optimieren [5]. Dies sei durch die Durchführung von 75% aller „notwendigen Heimunterbringungen“ erreichbar. Dabei ist zu beachten, dass über die „Notwendigkeit“ einer Inobhutnahme derselbe Träger, nämlich das Jugendamt in Eigenverantwortung, ohne jegliche unabhängige fachliche Kontrolle, entscheidet. Verschärfend wurden durch das Jugendamt Wuppertal noch neue organisatorische Bestimmungen erlassen, wonach in den Sozialdiensten nun die fachlich qualifizierten Experten wegfallen und die zuständigen Sozialarbeiter und –pädagogen als fachliche Experten und Leiter in einer Person gelten sollen [6].
(amk) empfiehlt allen betroffenen Personen, wenigstens eine Beschwerde und Schadensersatzklage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzulegen und zu hoffen, dass damit die Rechnung nicht mehr aufgeht, sowie allen solidarischen Menschen, über weitergehende Organisierung zwecks kurzfristiger Widerstandsmaßnahmen nachzudenken.
[1]  http://www.consens-info.de/
[2]  http://pfad.wordpress.com/2009/06/15/pflegefamilie-statt-heim-stadt-wuppertal-soll-5-millionen-sparen/
[3]  http://soz-kult.fh-duesseldorf.de/members/ulrichkoetter/JugendamtWuppertal
[4]  http://soz-kult.fh-duesseldorf.de/members/ulrichkoetter/JugendamtWuppertal
[5]  http://www.qualitaet-fuer-menschen.de/Jugend/jugendaemter/jugendhilfeplanung/verzeichnisnetzwerkcontroller.pdf
[6]  http://soz-kult.fh-duesseldorf.de/members/ulrichkoetter/JugendamtWuppertal
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

So sieht die Gesamtlinie der Einsparungen

gemäß der Beratung aus: 28.08.2010 - 03:34
Zitat:  http://wuppertal.de/rathaus-buergerservice/medien/dokumente/20091117_HSK.pdf
5. Jugend
5.1 Wirtschaftliche Verbesserungen im Jugendamt
im Bereich Hilfe zur Erziehung; Umsetzung der
Ergebnisse der externen Beratung
5.2 Erhöhung Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen
5.3 Kürzung/Streichung der Zuschüsse im Jugendbereich
um 10%
5.4 Einsparungsvorgaben im Bereich der Einrichtungen
der Offenen Tür und der Spielplatzhäuser
5.5 Nutzung wirtschaftlicher Vorteile im SB Kindertageseinrichtungen
durch Schaffung von Tagespflegeplätzen
5.1 Wirtschaftliche Verbesserungen im Jugendamt im Bereich Hilfe zur Erziehung;
Umsetzung der Ergebnisse der externen Beratung
Der Bereich Hilfe zur Erziehung im Jugendamt ist durch ein externes Beratungsunternehmen
untersucht worden. Die Arbeitsweise der Berater, die Zusammenarbeit mit den Projektbeteiligten
und die Ergebnisse sind beispielhaft.
Ausgangssituation und Zielsetzung
Die externe Organisationsuntersuchung durch die Firma con_sens im Aufgabenbereich der
Gewährung von Hilfen zur Erziehung sowie der Umsetzung des Schutzauftrages nach dem
Kinder- und Jugendhilfegesetz wurde aus verschiedenen Gründen (z.B. Anstieg der Fallzahlen,
Aufgabenzuwachs, Überlastungsanzeigen aus den Bezirkssozialdiensten, Frage nach
der ausreichenden personellen Ausstattung sowie der Qualität der Arbeit) erforderlich.
Die Untersuchung wurde mit folgenden Zielen durchgeführt:
- Arbeitsabläufe und Schnittstellen optimieren,
- bedarfsgerechte und sichere, rechtlich überprüfbare Prozessketten und fachliche Standards
festlegen,
- (Weiter)Entwicklung einer Grundausrichtung des Jugendamtes,
- Empfehlung zur Personalausstattung in den zu untersuchenden Aufgabenbereichen auf
der Basis eines fortschreibungsfähigen Instrumentes zur Personalbemessung.
Vorgehen
Im Rahmen der Organisationsuntersuchung wurden zunächst (Phase 1) die fachliche Prozessorganisation
und die Ablauforganisation in den Bezirkssozialdiensten (inkl. dem Fachdienst
Eingliederungshilfe), dem Fachdienst Pflege- und Adoptionsdienst (PfAD), sowie dem
Fachdienst Vormundschaften für Minderjährige geprüft.
Dabei wurden die Schnittstellen der o.a. Fachbereiche und ihre Bearbeitungsstandards betrachtet,
Dokumente (wie Organisationsverfügungen, Arbeitsplatzbeschreibungen) analysiert,
sowie Gespräche und Workshops mit Mitarbeitern aus allen Ebenen (Ressortleitung, Fachbereitsleitung,
Experten, Fachkräfte) geführt.
Die Personalbedarfsbemessung (Phase 2) erfolgte auf Basis der in Phase 1 optimierten Aufgabenzuordnungen
und Abläufe. Die Aufgabenkataloge wurden kleinschrittig gegliedert, um
eine Schätzung der Tätigkeiten und eine Aufschreibung der Zeitwerte zu ermöglichen. Darüber
hinaus wurden Datenanalysen zu Fallzahlen und Leistungsarten durchgeführt.
Ergebnis
Die Analyse hat gezeigt, dass die Prozesse in der Einzelfallbearbeitung grundsätzlich in sich
konsistent und fachlich fundiert sind. Empfehlungen zur Modifizierung der Ablauforganisation
sind in Zusammenhang mit der Personalbemessung erarbeitet worden. Mindeststandards
und Richtwerte für die Bearbeitung wurden festgelegt und sollen im Rahmen eines Fachcontrollings
überprüft werden. Die Ansätze zur Optimierung liegen im Wesentlichen in einer Optimierung
der Schnittstellen und der Aufbauorganisation.
Insbesondere wird empfohlen:
- Die Führungsverantwortung der BSD-Leitungen zu stärken.
- Die Linie insgesamt stärker im Steuerungskreislauf zu verankern, und die Entscheidungsabläufe
deutlich zu straffen.
- Die Aufgabenteilung zwischen Fachreferat auf der einen Seite und der Bezirkssozialarbeit
auf der anderen Seite zu präzisieren.
- Das operative Geschäft eindeutig organisatorisch anzubinden.
- Schnittstellen so weit wie möglich zu reduzieren.
Für die Aufgabenfelder „Fachkräfte KJE, PfAD, Fachdienst § 35a ambulant und Amtsvormundschaften
/ Amtspflegschaften“ wurde ein Stellenmehrbedarf von 8,5 VK ermittelt. Diese
sollen dem R 208 bei gleichzeitiger Einsparung von 8,5 VK im GB 2 und der Gesamtverwaltung
(jeweils zu 50 %) zur Verfügung gestellt werden. Inwiefern die angestrebte Ausweitung
der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII - ermittelter Mehrbedarf 2 VK) durch freie Träger übernommen
werden kann, muss noch geklärt werden.
Die Details der Umsetzung wurden in einer Zielvereinbarung zwischen dem GB 2.1 und dem
Stadtdirektor festgehalten.
Einsparvolumina und deren Zeiträume
Folgende Maßnahmen werden zu finanziellen Einsparungen führen:
- Reduzierung der Verweildauern nach § 42 SGB VIII (innerhalb von 12 Monaten)
 Einsparung: 190.999 €
- Reduzierung der Maßnahmenwechsel und dadurch der Betreuungszeiten in erzieherischen
Hilfen insgesamt (innerhalb von 12 Monaten)
 Einsparung: 1.763.880 €
- Erhöhung des Anteils der stationär betreuten jungen Menschen, die in Pflegefamilien
nach § 33 leben können. Drei-Phasensteuerung mit mittelfristiger Perspektive (2-5 Jahre)
 Einsparung: 5.543.915 €
5.2
Erhöhung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen um 10%
Im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden sind die Elternbeiträge in Wuppertal derzeit
auf einem unterdurchschnittlichen Niveau.[was daran liegt, dass in Wuppertal auch die Lohnstruktur und die Löhne auf einem unterschnittlichen Niveau sind - Anm. meinerseits]
Angesichts der Haushaltssituation der Stadt muss eine Erhöhung der Beiträge spätestens
zum Kindergartenjahr 2011/2012 vorgenommen werden. Dabei wird eine zusätzliche Einnahme
in Höhe von rd. 750.000 € für angemessen gehalten. Die konkrete Umsetzung bei
den einzelnen Einkommensgruppen wird im Rahmen der Beitragssatzung festgelegt.
Nr. 5.3
Kürzung/Streichung der Zuschüsse im Jugendbereich um rd. 10%
Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und der Hilfen für junge Menschen und ihre Familien
werden derzeit Zuwendungen an Träger im Umfang von rd. 5,6 Mio. € gewährt. Durch
Reduzierung und Aufgabe von Förderungen bzw. Angeboten wird eine Reduzierung um
500.000 € erreicht.
Die Fachverwaltung wird dem Fachausschuss bis zum II. Quartal 2010 eine konkrete Maßnahmenliste
vorlegen, die mit Wirkung zum 01.01.2011 die Zielvorgabe erfüllt.
Nr. 5.4
Einsparungen im Bereich der OTs und der Spielplatzhäuser
Die den Einrichtungen zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellten Mittel werden um rd.
25 % gekürzt. Hierdurch können Minderausgaben im Umfang von 91.500 € realisiert werden.
Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.
Nr. 5.5
Schaffung zusätzlicher Tagespflegeplätze
Die von der GPA empfohlene Intensivierung der Tagespflege wird konsequent umgesetzt.
Die wirtschaftlichen Vorteile der Tagespflege gegenüber der Tagesbetreuung liegen bei
3.655 € pro Platz. Das von der GPA gesetzte Ziel der Umwandlung von 735 Plätzen wird
zum Kindergartenjahr 2012/2013 angestrebt und war zum 18.05.09 im Umfang von 378 Plätzen
erreicht. Unter Einbeziehung des zusätzlichen Personalaufwandes führt die Maßnahme
zu wirtschaftlichen Verbesserungen in Höhe von 2,255 Mio. €.
Die Umsetzung geschieht „haushaltsneutral“ im Zusammenhang mit dem Ausbau der
Betreuung der unter 3-jährigen unter Ausnutzung rückläufiger Nachfrage bei den Kindern im
Alter von 3 bis 6 Jahren.
Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.
6. Soziales
6.1 Kürzung/Streichung der Zuschüsse im Sozialbereich
um 10%
6.2 Einsparungen bei Ressort 201 im Bereich Hilfe
zur Pflege im Rahmen von „ambulant vor stationär“
6.3 Weitere Einsparungen
Nr. 6.1
Kürzung/Streichung der Zuschüsse im Sozialbereich um 10%
Im Bereich der Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XII werden derzeit laufende
Zuwendungen an Träger im Umfang von rd. 4,5 Mio. € gewährt.
Durch Reduzierung und Aufgabe von Förderungen bzw. Angeboten soll eine Reduzierung
um 450.000 € erreicht werden.
Dem Fachausschuss wird bis zum II. Quartal 2010 eine konkrete Maßnahmenliste vorgelegt,
die die Umsetzung der Zielvorgabe mit Wirkung zum 01.01.2011 darstellt
Nr. 6.2
Umsetzung „ambulant vor stationär“ im Bereich Hilfe zur Pflege
Auf Basis der Prüfergebnisse der GPA wurde bereits in 2009 eine Quote „ambulant“ von
39 % erreicht (gegenüber rd. 34 % noch in 2007). Hierdurch konnte in den Jahren 2006 –
2008 bereits ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung im Umfang von rd. 517.000 € realisiert
werden.
Durch weitere Maßnahmen, die allerdings einen zeitlichen Vorlauf benötigen, können zusätzliche
Verbesserungen im Umfang von netto rd. 1,38 Mio. € erreicht werden, die ab 2012 in
vollem Umfang wirksam werden sollen.
Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.
7. Bildung
7.1 Einsparung von Betriebskosten und Miete durch
Schließung von Grundschulen
7.2 Einsparung von Betriebskosten und Miete durch
Schließung von weiterführenden Schulen
7.3 Schließung von weiteren Grundschulen und Schließung
von weiteren Hauptschulen bzw. Dependancen, die nicht
die vom Rat beschlossenen Mindestanforderungen erfüllen
7.4 Erhöhung der Elternbeiträge im Bereich der Offenen Ganztagsschule
OGS (10% analog Erhöhung Kita)
7.5 Verzicht auf Förderung der Schulbibliotheken
8. Kultur
8.1 Kürzung/Streichung der Zuschüsse im
Kulturbereich um 30 %
8.2 Kürzung des Zuschusses für die Wuppertaler Bühnen. Folge:
Völlige Aufgabe des Schauspielhauses als Spielstätte ab Mitte 2012
(bis dahin 3 Jahre als kleine Spielstätte); Prüfung organisatorischer
Verbundlösungen mit anderen Städten
8.3 Erhöhung des Schulgeldes in der Bergischen
Musikschule
8.4 Erhöhung der Eintrittspreise für den Zoo
8.5 Schließung von zwei Stadtteilbibliotheken
8.6 Erhöhung der Eintrittspreise für das Sinfonieorchester und
Mehreinnahmen durch erhöhte Zahl von Gastspielen
9. Sport
9.1 Kürzung/Streichung der Zuschüsse im Sportbereich um rd. 30%
9.2 Schließung von drei Freibädern
9.2.1 Freibad Mirke
9.2.2 Freibad Eckbusch
9.2.3 Freibad Vohwinkel
9.3 Schließung von zwei Hallenbädern
9.3.1 Hallenbad Ronsdorf
9.3.2 Hallenbad Vohwinkel
9.4 Übertragung der Stadion-Unterhaltung

Das Gesamtkonzept, wie das Sparen funktionieren soll, dürfte damit ja wohl ebenfalls klar geworden sein.

Genaue Interpretation der betreffenden Stelle

Lesen-Könner 28.08.2010 - 03:51
Der Wortlaut der Quelle ist also:
"Erhöhung des Anteils der stationär betreuten jungen Menschen, die in Pflegefamilien
nach § 33 leben können."
Die Interpretation sagt: In Pflegefamilien leben können ausschließlich diejenigen, die zunächst stationär betreut wurden. "Erhöhung des Anteils" muß sich also auf die stationär betreuten insgesamt gegenüber den nur ambulant betreuten, die nicht in Pflegefamilien zu vermitteln sind, beziehen.

Weiteres wird die Veröffentlichung der Statistiken im nächsten Jahr zeigen, wenn Du das abwarten möchtest.

@ Lesen-Könner

a.r.g.h 28.08.2010 - 04:28
Stimme zu, die Interpretation wird auch durch die übrigen im Zusammenhang aufgeführten Maßnahmen, kürzere Verweildauer bei gleichzeitig optimierter Auslastung der Heimplätze UND NICHT ZULETZT DIE ERFAHRUNG unterstützt.

Zur Jugendhilfe allgemein

P.P. 28.08.2010 - 04:34
Die Jugendhilfe in Deutschland mit allem drumherum wird von den in ihr Beschäftigten regelrecht als eine "Industrie" angesehen:  http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2010/03/19/dan-darf-nach-hause-nach-drei-jahren-jugendamtsterror/
Nach Angaben des "Jugendhilfetags" sind insgesamt 600.000 Personen in Deutschland in dieser "Industrie" tätig:
 http://www.jugendhilfetag.de/

Das Jugendamt ist anscheinend genau die

richtige Institution für so was: 28.08.2010 - 05:22

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 6 Kommentare an

eine — Frage

as — Afrikaner

Nochmal die Frage — Yoda_In

@Afrikaner — usw