2. Hedonistische Wohungsbesichtigungs-Rallye

Anoymer HedonistIn 25.08.2010 19:27 Themen: Freiräume Soziale Kämpfe
Berlin: Die Kaufkraft der FriedrichshainerInnen ist nicht besonders hoch -- so kamen wir am 21. August ohne das letzte Hemd und nackig zu den Besichtigungsterminen überteuerter Wohnungen im Kiez.
Den Partytest haben beide Wohnungen gut überstanden, aber eigentlich sind wir stinksauer, dass hier mittlerweile zehn Euro Kaltmiete verlangt werden. Und es grenzt an strafbaren Mietwucher, auszuprobieren, ob es einen Dummen gibt, der das bezahlt.

Strafbar sind überhöhte Angebote, wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt und die Wohnungssuchenden keine andere Wahl haben. Ab einer Überschreitung des Mietspiegel-Mittelwertes von 20 % liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 50% ist das eine Straftat und abgeschlossene Mietverträge können auf den Mittelwert reduziert werden.

Wer das zweifelhafte Vergnügen hat, aktuell in Friedrichshain eine bezahlbare Wohnung zu suchen, wird bestätigen können, dass hier sogar ein drastischer Mangel an bezahlbaren Wohnungen herrscht -- genau wie in den angrenzenden Stadtteilen. Wer das nicht glaubt, wie z.B. die Stadtentwicklungs-Senatorin Junge-Reyer („Der Wohnungsmarkt in Berlin ist entspannt"), kann sich demnächst davon überzeugen: Eines Tages wird ein ungewöhnlich faires Wohnungsangebot inseriert sein und wir werden sehen, wie viele Hundert Menschen sich vor dem Hauseingang sammeln. Ausgang ungewiss...

Hier findet ihr ein kleines Video der Aktion:  http://www.youtube.com/watch?v=b5Q6936R0gY

Gegen den alltäglichen Mietwucher -- für faire Lebensbedingungen!
Mietbindung - Neuvermietungen an einen ausgewogenen Mietspiegel koppeln!

Macht Wohnungsbesichtigungs-Ralleys - überall! Grüße an die „Fette Mieten-Parties" in Hamburg und Zürich sowie „jeudi noir" in Paris!

Wir kommen wieder keine Frage...
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Ergänzungen

Ungenauigkeit im Artikel

Miethai 26.08.2010 - 12:11
Ist nicht ganz korrekt, was im Artikel steht. Wenn auf Mietwucher geprüft wird, spielt nicht der Mietspiegelmittelwert eine Rolle sondern die "ortsübliche Vergleichsmiete". Der Mietspiegelmittelwert ist viel zu ungenau, da dort von der Ostplatte über Altbauruine bis zum Luxus-Townhouse alles drin ist. Bei der ortsüblichen Vergleichsmiete werden noch zig Faktoren (Gebäudezustand, Umfeld, Ausstattung) berücksichtigt. Bei nem Luxusloft in F'hain dürfte mit 10 EUR kalt die 20% Grenze (Ordnungswiedrigkeit) noch nicht überschritten sein.

Kann einfach auf  http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/
berechnet werden.

Dass der Mietspiegelmittelwert deutlich drunter liegt, zeigt eigentlich nur, dass es noch sehr viele deutlich günstigere Wohnungen im Kiez gibt.

Mietwucher

Ingo 26.08.2010 - 14:37
Genau erklärt ist Mietwucher hier:
 http://bmgev.de/mietrecht/tipps/m/1mietpreisueberhoehung.html

Das Hauptproblem liegt darin, dass nach der aktuellen Rechtsprechung eine Ausnutzung der Zwangslage i.A. nicht angenommen wird. Entspricht zwar nicht unbedingt der eigenen Erfahrung und auch nicht meiner Wahrnehmung des Wohnungsmarkts (aber der Rechtsprechung und auch wie ihr richtig sagt der Position des Senats), aber hier zu suggerieren, man hätte eine individualrechtliche Handhabe, finde ich fahrlässig. Rechliche Möglichkeiten anzudeuten, die dann ins Leere laufen oder sogar evtl. Schaden bei Leuten verursachen (da sie z.B. denken, sie könnten einen Vertrag mit überzogener Mietforderung unterzeichnen und hätten eine reale Chance, die Miete senken zu können), halte ich für kontraproduktiv.

Der Mietspiegel ist in Berlin i.A. die ortsübliche Vergleichsmiete. Unterschiede in Wohnungen werden dort auch berücksichtigt - Sondermerkmale etc.:
 http://bmgev.de/mietrecht/tipps/b/1berliner-mietspiegel-2009.html

Mietspiegel

Ingo 26.08.2010 - 15:47
Sorry, aber was ihr hier über den Mietspiegel schreibt, ist einfach ganz simpel Blödsinn. Erstens bildet er gerade keine unveränderten Bestandsmieten ab und zweitens beinhaltet er auch ein breites Spektrum unterschiedlicher Wohnungen z.B. über Lage-/Ausstattungdifferenzierung und Sondermerkmale.
Mietwucher scheitert auch nicht an der Vergleichsmiete = Mietspiegel, sondern daran, dass nach aktueller Rechtsprechung meist die Notlage nicht nachgewiesen werden kann. An der Position, dass es in Berlin einen entspannten Wohnungsmark gibt, gibt es aber seit langem starkte Kritik. Entspannt ist er nur im Hochpreissegment und in einigen innenstadtfernen Lagen.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 6 Kommentare an

Mietwucher — egal

gewisse Ansprüche — Anspruchsvoller

@ miethai — mieter in fr´hain

@mieter in fr´hain — F'hainer

@ F'hainer 26.08.2010 - 15:24 — friedrichshainer

@Friedrichshainer — F'hainer