Debatte um Kennzeichnungspflicht in Sachsen

addn.me 24.08.2010 11:00 Themen: Freiräume
Anfang des Jahres hatten die Grünen die einigen Bundesländern diskutierte Idee einer Kennzeichnungspflicht für Beamtinnen und Beamte nach Sachsen gebracht. Das Ziel einer solchen Kennzeichnung ist es, das Verhältnis zwischen Polizei und Bevölkerung und das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken. Vor wenigen Tagen stand das Thema im Sächsischen Landtag auf der Tagesordnung. Widerstand kommt vor allem aus den Reihen der Polizeigewerkschaft und der sächsischen CDU, die Übergriffe auf Angehörige von Einsatzkräften befürchten und aus diesem Grund das Vorhaben ablehnen.
Am 19. August fand im Sächsischen Landtag eine erste Anhörung zum Gesetzentwurf zur Kennzeichnungspflicht für Beamtinnen und Beamte statt. Das Eckpunktepapier der Grünen sieht vor, dass Uniformierte im Dienst generell Namensschilder mit Dienstgrad tragen sollen, um namentlich angesprochen werden zu können. Diese Form der Kennzeichnung soll beispielsweise im normalen Streifendienst dazu dienen, Kooperationsbereitschaft und Vertrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu signalisieren. Für den Einsatz bei Demonstrationen oder am Rande von Fußballspielen sieht der Entwurf eine individualisierbare Kennzeichnung bei geschlossenen Einheiten vor, um damit der besonderen Gefährdungslage und dem Schutz der Angehörigen von Einsatzkräften gerecht zu werden. Im Augenblick sieht der §8 des sächsischen Polizeigesetzes lediglich eine Ausweispflicht vor, was vor allem bei Großeinsätzen oft unmöglich ist.

Während die sächsische CDU die Kennzeichnungspflicht mit der Begründung ablehnt, dass Familienmitglieder von Polizeibeamten "in Zeiten zunehmender Gewalt gegenüber der Polizei" bedroht werden könnten, spricht sich die Brandenburger CDU sogar für eine namentliche Kennzeichnung aus. Ihrer Ansicht nach dient die Kennzeichnung als "Ausdruck einer selbstbewussten Polizei", die "nach rechtsstaatlichen Grundsätzen handelt". Koalitionspartner und "Bürgerrechtspartei" FDP äußerte sich bislang nicht zur Idee einer Kennzeichnung. Kurz nach der Wiedervereinigung war ein entsprechender Entwurf aus den Reihen der sächsischen FDP am Widerstand der CDU gescheitert. Erst vor knapp zwei Wochen hatte FDP-Rechtsexperte Carsten Biesok einer von der CDU geplanten Verschärfung des Sächsischen Polizeigesetzes eine deutliche Absage erteilt.

Die sächsische SPD begrüßte die Initiative der Grünen und forderte die Landesregierung auf, in Zukunft auch Behördenmitarbeiter mit Namensschildern auszustatten. Auch der innenpolitische Sprecher der Linken, Rico Gebhardt, unterstützt das Vorhaben der Grünen für mehr Bürgernähe bei der Polizei.
Wer das Recht hat, sich vom Bürger den Personalausweis zeigen zu lassen und ihn dann mit Namen anzusprechen, sollte dem Bürger die Möglichkeit geben, umgekehrt ebenso den Beamten mit Namen anreden zu können. (PM Die Linke, 16.08.10)
Im Jahr 2008 kam es nach Angaben des Innenministeriums in Sachsen zu insgesamt 104 Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt. Wie viele davon letztendlich zu Verurteilungen führten, ist unbekannt. Die vom Ministerium veröffentlichten Zahlen stehen im Widerspruch zur Argumentation der sächsische Polizeigewerkschaft. In einer eigenen Pressemitteilung bezeichnet die DPolG Anzeigen von Betroffenen als "sehr beliebte Vorgehensweise", um "Schaden für die einzelnen Beamten anzurichten". Die Folgen einer Anzeige können nach Aussage der Gewerkschaft Beförderungsstopp, Umsetzung, Suspendierung und Einkommensverlust bedeuten. Dem gegenüber stehen Vorfälle wie der jahrelange Prozess eines Dresdner Antifaschisten, der am Rande einer Spontandemonstration in Wurzen im November 2004 von einem Polizeibeamten niedergeschlagen und schwer verletzt worden war. Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen "Unbekannt" nach einigen Monaten erfolglos eingestellt.
Als Folge eines Einsatzes tragen Berliner SEK-Beamte seit Juni 2008 eine individuelle fünfstellige Kennnummer – bisher als einzige in der Republik. Die Erfahrung sei durchweg »positiv«, hieß es dazu aus dem Berliner Polizeipräsidium. (Jungle World, 19.08.10)
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kam es im vergangenen Jahr deutschlandweit zu fast 3.000 Ermittlungsverfahren gegen die Polizei. In der Statistik wurden jedoch nur die Fälle erfasst, in denen die Täter namentlich bekannt sind. Bei Polizeiübergriffen durch geschlossene Einheiten richten sich Anzeigen jedoch in der Regel gegen "Unbekannt" und werden aus diesem Grund statistisch nicht erfasst.

Anfang Juli hatte Amnesty International nach mehreren ungeklärten Todesfällen eine Initiative für mehr Transparenz bei der deutschen Polizei gestartet. Eine der wesentlichen Forderungen der Kampagne ist neben der Kennzeichnungspflicht die Einrichtung einer unabhängigen Kontrollinstanz ähnlich wie in Großbritannien, Irland und Norwegen, um bei Verfahren gegen Beamtinnen und Beamte möglichst objektiv ermitteln zu können. Unterstützt werden die Forderungen von Amnesty International vom "Deutschen Anwaltverein" (DAV), der in der Nachprüfbarkeit der Ausübung der Polizeibefugnisse eine notwendige Voraussetzung für einen Rechtsstaat sieht. Gleichzeitig fordert der DAV die Innenminister der Länder auf, sich für einen gesetzlichen Rahmen zur Ausweis- und Kennzeichnungspflicht von Polizeibediensteten einzusetzen. Der Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss deutscher Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit derzeit ca. 67.000 Mitgliedern.
LKA-Beamte berichten, dass selbst in den Abteilungen für Schwerstkriminalität alle Ermittler ein Namensschild an der Tür haben – Racheakte habe es noch nie gegeben. (Tagesspiegel, 19.08.10)
Mit der Befürwortung der Kennzeichnungspflicht durch den Berliner Polizeipräsidenten Dieter Glietsch und des Berliner Innensenators Ehrhart Körting (SPD) hat die seit mehreren Jahren intensiv geführte Debatte prominente Unterstützung gefunden. Beide hatten sich nach mehreren medial aufgegriffenen Übergriffen von Beamten für eine "offene und bürgernahe Polizei" ausgesprochen. Nach der Ablehnung des Vorhabens durch die Berliner Gewerkschaft der Polizei, wird in den kommenden Monaten ein vom Senat bestimmer Arbeitsrichter über den Fall entscheiden, eine Zustimmung gilt als sicher.

Links zum Thema:

Videos mit Polizeiübergriffen:

Polizeiübergriff am 19. August 2006 in Berlin-Pankow | Polizeiübergriff am 1. Mai 2010 in Berlin-Kreuzberg | Polizeiübergriff am 12. September 2009 am Rande der "Freiheit statt Angst" Demonstration in Berlin
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Konzept Pflaumenkuchen — Roland Ionas Bialke

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Fail Bialke — Stargate