Norderstedt: Vertreibung durch Pütz Security

securios 23.08.2010 21:24 Themen: Freiräume Repression
Unter dem Deckmantel der Sicherheit vertreibt in Norderstedt-Mitte die Pütz Security - offizieller Kooperationspartner der Polizei - “unliebsame Personen“. “Abschrecken und verdrängen“ lautet die Devise. Parteiübergreifend wird die Beendigung des Projektes gefordert, weil sich dieses “police private partnerschip“ (ppp) als rechtswidrig entpuppt. Auch die Notwendigkeit dieser Sicherheitsbemühungen wird in Frage gestellt: “Es gibt kaum konkrete Vorfälle oder Straftaten“, gibt die Stadt Norderstedt offen zu. Ungeachtet dessen denkt man beim Sicherheitsunternehmen Pütz Security laut über eine zeitliche und räumliche Ausweitung dieses Einsatzes nach.
“Abschrecken und Verdrängen“

So lautet der Titel des Hamburger Abendblatt vom 14.08.10. Laut diesem Zeitungsbericht soll dem Sicherheitsunternehmen Pütz Security das Hausrecht für den Bahnhofsbereich in Norderstedt Mitte übertagen worden sein. Öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Norderstedt. Der private Sicherheitsdienst (zwei Wachmänner m. Hund) darf auch Platzverweise aussprechen, so heißt es.
Nur, wo endet eigentlich der örtliche Zuständigkeitsbereich von Pütz Security? In dem o.g. Zeitungsartikel ist hierzu folgendes zu lesen: (...)“Als sie die Security-Leute entdecken, werden sie unruhig. Die meisten packen die Bierdosen ein und verdrücken sich auf eine Wiese über der Tiefgarage der Stadtwerke. ’Das ist die reine Verdrängung des Problems, das ist uns schon bewusst. Es wird nicht lange gehen, dann kommen die Beschwerden, dass auf der Wiese zu viel Müll herumliegt. Dann müssen wir sie wieder verscheuchen, aber irgendwo müssen sie eben stehen’, sagt Markus.
Verscheuchen, verdrängen, Präsenz zeigen. Das sind die Hauptaufgaben der beiden Sicherheitsleute. Nach nur einer Woche im Einsatz ist die Szene rund um den Bahnhof in Norderstedt-Mitte in Bewegung geraten. Es ist ungemütlich geworden.“(...)

Parteiübergreifend ist man sich bei SPD, GALiN und Die Linke einig, dass Pütz Security rechtswidrig handelt, wenn sie die Leute außerhalb des Bahnhofsgeländes angeht. Bereits Streifengänge im öffentlichen Raum stellen hoheitliches Handeln dar, welches einer Rechtsgrundlage bedarf. Diese existiert für den privaten Sicherheitsdienst jedoch nicht. Schon häufiger haben die Innenministerien der Länder in ihren Schreiben an Städte und Gemeinden auf diesen Punkt hingewiesen (Stichworte: Gewaltmonopol, Art. 33 Abs. 4 GG).

Mit großem Erstaunen wird so mancher Abendblatt-Leser folgendes Zitat zur Kenntnis genommen haben: (...)„Wir nähern uns einer Gruppe von Jugendlichen, die es sich auf den Wartesesseln an der Bushaltestelle bequem gemacht hat. Die Halbstarken warten auf alles Mögliche, nicht aber auf den Bus. Markus sagt, er habe sich umgehört in der Szene. Jetzt weiß er genau, mit wem er es zu tun hat. Einer der Jungs auf den Sesseln sei ein polizeibekannter Dealer, der immer das Messer in der Tasche habe. Mit Vorsicht zu genießen.“(...)
Aus welcher “Szene“ Pütz Security seine Informationen über die Jugendlichen bezieht, bleiben die Pütz-Angestellten der Zeitung und ihren Lesern schuldig.

Binnen kürzester Zeit stellt sich der Einsatz des privaten Sicherheitsdienstes in Norderstedt-Mitte ganz anders dar als ursprünglich gedacht:

1. Es geht bei diesem “police private partnership“-Projekt mehr um (öffentliche) Ordnung als um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger – dem eigentlichen Beauftragungsgrund von Pütz Security.

2. Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Sicherheitsunternehmens erstreckt sich über den Bahnhofsbereich hinaus, in den öffentlichen Raum der Stadt Norderstedt. Örtliche Zuständigkeitsgrenzen sind nicht zu erkennen!

3. "Verdrängen und verscheuchen" von unliebsamen Personengruppen entwickelt sich zur Hauptaufgabe von Pütz Security, wie offen zu lesen ist.

Mit „beobachten, erkennen und melden“ (Grundgedanke von ppp) durch den “Juniorpartner“ der Polizei hat die Arbeitsweise des Sicherheitsunternehmens Pütz Security nichts mehr zu tun. Hier wird rechtswidrig in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen – und zwar in aller Öffentlichkeit. Geradezu perfide ist, dass die Steuerzahler dieses nutzlose “Vertreibungsprojekt“ finanzieren müssen. Bei Pütz Security denkt man bereits laut über eine Ausweitung dieses Einsatzes nach: (...)“Wir bekommen gute Resonanz von den Leuten, viel Zuspruch und Lob“, sagt Markus. Aus seiner Sicht sollten die Stadt, die Verkehrsgesellschaften und die Geschäftsleute in Norderstedt-Mitte dafür sorgen, dass dauerhaft Streifen um den Bahnhof gelaufen werden, um langfristig für Ruhe zu sorgen. ’Am besten noch ausgeweitet bis zum Rewe-Markt an der Ecke zur Ulzburger Straße, da stehen die Alkoholiker auch herum, weil der Markt bis 22 Uhr geöffnet hat’, sagt Markus.“, ist im Abendblatt zu lesen.


“SPD, GALiN, DIE LINKE gegen ’Billig-Polizei’

Die drei Parteien möchten nun die “Notbremse“ für das Projekt ziehen, bevor dieses wohlmöglich noch ausgeweitet wird. In einer gemeinsamen Presseerklärung vom 18.08.10 heißt es hierzu: “SPD, GALiN, DIE LINKE gegen ’Billig-Polizei’. Der Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes im Umfeld des U-Bahnhofes Norderstedt-Mitte sorgt für erhebliche Diskussionen bei den Norderstedter Parteien. Die Vorsitzenden der SPD, der Partei DIE LINKE und der Wählergemeinschaft GALiN kritisieren das Vorgehen des Kriminalpräventiven Rates und fordern die Kontrolle des Bahnhofsumfeldes in die alleinige Zuständigkeit der Norderstedter Polizei zu geben.“(...)


Die Kriminalitätslage in Norderstedt Mitte

Zur Kriminalitätslage in Norderstedt Mitte erklärt Hauke Borchard für die Stadt Norderstedt im Hamburger Abendblatt vom 11.08.10: (...)“’Im Vergleich zu U-Bahnhöfen im weiteren Umfeld, etwa in Hamburg-Langenhorn ist die Situation aus Sicht der Polizei in Norderstedt nicht besorgniserregend. Hauke Borchardt: ’Möglicherweise wird am Ende des Einsatzes auch heraus kommen, dass alles nur halb so schlimm ist.’ (...) Aktenkundig ist bei der Polizei nur wenig. ’Es gibt kaum konkrete Vorfälle oder Straftaten’, sagt Borchardt.“(...)


“Sicherheitswildwuchs“ durch police private partnerships

Das Norderstedter Vertreibungsprojekt zeigt anschaulich, dass kommerzielle Sicherheitsdienste nichts im öffentlichen Raum zu suchen haben. Die öffentliche Beauftragung von Pütz Security und die Partnerschaft mit der Polizei schützen die Bürgerinnen und Bürger nicht vor dem rechtswidrigen Agieren des Sicherheitsunternehmens – das Gegenteil ist der Fall.
Pütz Security möchte sich diesen lukrativen, öffentlichen Auftrag dauerhaft sichern und nach Möglichkeit ausbauen. Der Übereifer den das Sicherheitsunternehmen dabei an den Tag legt ist Teil dieser Strategie. Gut vorstellbar, dass der Auftrageber des privaten Sicherheitsdienstes, die Stadt Norderstedt, zusätzliche Vorgaben hinsichtlich der öffentlichen Ordnung in Norderstedt-Mitte macht. Auffällig bei der Auftragsumsetzung ist, das die Pütz Security bei ihrer Arbeit im öffentlichen Raum ihr ganz eigenes Ordnungsrecht durchsetzt. Und gerade hierbei wird deutlich: Je geringer der soziale Status der Bürgerinnen und Bürger ist, desto schneller überschreiten private Sicherheitsdienste ihre eigenen - eng gesteckten - Grenzen. Widerspruch gegen einen Platzverweis ist hier übrigens nicht möglich, da es sich bei der Pütz Security nicht um Amtsträger bzw. Verwaltungsangestellte handelt. Beschwerden an das Ordnungsamt der Stadt Norderstedt oder an die Polizei machen hier bekanntlich wenig Sinn.
Es wird sich zeigen, ob in Norderstedt auch künftig ein unkontrollierter privater Sicherheitsdienst Menschen im öffentlichen Raum vertreiben darf oder ob die Politik oder die Mittelbehörden diesem “Wildwuchs“ Einhalt gebieten.


Textquellen:

“Weg mit den Schwarzen Sheriffs“ (Hamburger Abendblatt, 20.08.10)

“Abschrecken und verdrängen“ (Hamburger Abendblatt, 14.08.10)

“Eine Streife gegen die Unsicherheit“ (Hamburger Abendblatt, 10.08.10)

Pütz und die Polizei sind Partner (Hamburger Abendblatt, 06.06.06)

SPD, GALiN, die Linke: Gemeinsam gegen “Billig-Polizei“ (Infoarchiv Norderstedt, 18.08.10)

 http://www.infoarchiv-norderstedt.org/dataview.action?categoryId=news&articleId=1282133546173



Weitere Informationen zum Thema:

Die private Stadtpolizei

 http://de.indymedia.org/2010/05/281971.shtml
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Ergänzungen

nachgedacht

name 24.08.2010 - 14:20
- Pütz Security handelt auf Basis des "Jedermannsparagraphen" (§128 StPO).

- die fehlenden Aktenkundigkeit von Straftaten als Argument anzuführen ist Quark - in Norderstedt Mitte hängen überwiegend Atzen und Nasen rum, und wer von denen bepöbelt, mit Flaschen beworfen oder abgezogen wird geht wohl nicht zu den Bullen (Quelle: jeden Abend 1x Norderstedt Mitte)

- es gibt keinen rechtswidrigen Eingriff in "Freiheitsrechte von BürgerInnen"

- am Rewe-Markt ("da stehen Alkoholiker rum") gibt's ohne Ende Nasen-Aufkleber, wer da rumhängt wäre eigentlich ein Ziel für die Antifa - aber wo ist sie?



- es bleibt natürlich dabei, dass grundsätzlich das Verwischen der Grenze des Gewaltmonopols (in dieser Gesellschaft erstmal bei den Bullen) extrem problematisch ist, wenn es privatisiert wird und damit eventuell (!) weniger guten Kontrollmöglichkeiten unterliegt (tut es das?). Im konkreten Fall wird jedoch ne Sicherheitsfirma für Aufgaben bezahlt, welche die Antifa seit 2 Jahren nicht in den Griff bekommt.

@name

Entdinglichung 24.08.2010 - 15:29
vielleicht nachgedacht aber nicht nachgelesen ... es geht um § 127 StPo und nicht um § 128 ... und bei § 127 geht es nicht ums Streife gehen sondern um die Ausnahmesituation einen auf "frischer Tat" ertappten Täter an der Flucht zu hindern und festzuhalten (nicht mehr und nicht weniger)

und noch was zum Thema

Entdinglichung 24.08.2010 - 15:33
lesenswert, Quelle:  http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2003/0910/lokales/0018/index.html

Eine Uniform berechtigt zu nichts

Inzwischen gehören die mal mehr, mal weniger uniformierten Mitarbeiter von privaten Wach- und Sicherheitsunternehmen zum Stadtbild wie die gelben Busse der BVG. Ihre Aufgaben sind vielfältig, sie machen, grob gesagt, vieles, dürfen aber nur wenig.

Mögen die Mitarbeiter einiger Firmen auch aussehen wie Polizisten, haben sie doch nur die Rechte, die jeder normale Bürger ohne Uniform auch hat. Eine wesentliche Rechtsgrundlage für ihr Handeln ist der Paragraf 127 der Strafprozessordnung, der "Jedermannparagraf". Dort steht: "Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen."

Wachschützer dürfen also alles das, was jeder darf, wenn er Zeuge einer Straftat oder einer anderen rechtswidrigen Tat geworden ist: Den Täter festhalten, bis die Polizei eintrifft. Und damit ist auch klar, was die Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens nicht dürfen: Alles das, was nur die Polizei darf. Zum Beispiel muss niemand seinen Ausweis zeigen, wenn ihn der Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes dazu auffordert. Da kann der noch so polizei- oder sheriffmäßig aussehen. Über das Jedermann-Recht hinaus dürfen die Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten allerdings die Hausordnung eines Unternehmens durchsetzen. Wenn ein Diskotheken-Betreiber zum Beispiel keine Turnschuhträger in seinen Laden lassen will, kann der Sicherheitsdienst Turnschuhträger abweisen.

Genauso können Sicherheitsleute in privaten Einkaufszentren dafür sorgen, dass Betrunkene das Einkaufszentrum verlassen. Mitnichten ist es ihnen jedoch gestattet, dabei nach Belieben Gewalt anzuwenden - auch wenn die zum Teil demonstrativ getragenen Schlagstöcke und Reizgasgeräte einen anderen Eindruck vermitteln. Denn sowohl der Jedermannparagraf als auch die Notwehrregelungen im Strafgesetzbuch und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) schreiben vor, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu beachten ist. Natürlich darf sich ein Wachschützer wehren, wenn er tätlich angegriffen wird. Der Notwehrparagraf 227 des BGB lässt aber nur eine Verteidigung zu, "welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden". Missliebige Personen etwa aus einem Bahnhof zu prügeln, wie unlängst in Berlin geschehen, überschreitet die Kompetenz eines Wachschützers. Wer sich von Angehörigen eines privaten Sicherheitsdienstes falsch behandelt fühlt, sollte im Zweifel immer die Polizei rufen, empfiehlt ein Sprecher der Berliner Polizei. Die hat allerdings zu den privaten Sicherheitsdiensten kein neutrales Verhältnis mehr, denn im März 2002 ist die Berliner Polizei eine so genannte Sicherheitspartnerschaft mit dem privaten "Arbeitskreis für Unternehmenssicherheit Berlin-Brandenburg (Akus) eingegangen. Vereinbart wurde unter anderem, dass die Privaten der Polizei Informationen liefern und im täglichen Dienst mit ihr zusammenwirken.

Die Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union (HU) kritisiert diese Entwicklung. Private Dienste wendeten Ausnahmerechte wie den Jedermannparagrafen faktisch als quasi-polizeiliches Eingriffsrecht an. "Rechtstaaten zeichnen sich jedoch gerade dadurch aus, dass es ein Gewaltmonopol des Staates gibt und dass Eingriffsbefugnisse in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eng umgrenzt und eindeutig definiert sind", sagt Nina Helm, Landesvorsitzende der Berliner HU. "Die privaten Sicherheitsdienste durchbrechen dieses Prinzip. Willkür, rechtswidrigen Übergriffen und Diskriminierung werden dadurch Tür und Tor geöffnet."

Hinzu kommt, dass im Grunde jeder als Wachschützer arbeiten kann: Um im Bewachungsgewerbe tätig zu werden, müssen nur wenige Voraussetzungen erfüllt werden. Seit dem 1. Januar 2003 ist eine Sachkundeprüfung erforderlich, die von den Industrie- und Handelskammern abgenommen wird. Die Unterrichtung für eine Arbeit im Bewachungsgewerbe dauert mindestens 40 Stunden à 45 Minuten. Um eine Bewachungserlaubnis zu bekommen, ist neben der Unterrichtung lediglich ein Mindestalter von 18 Jahren, der Nachweis der erforderlichen finanziellen Mittel und persönliche Zuverlässigkeit erforderlich.

Quatsch

Tim 25.08.2010 - 21:59
@ name:

a) handelt es sich bei der Gruppe am Norderstedter Bahnhof mitnichten um Nazis oder eine "Aufgabe für die Antifa", sondern um relativ durchschnittlich sozial randständige Jugendliche und junge Erwachsene. Dass aus solchen Gruppen auch mal dumme Sprüche kommen ist bedauerlich, mehr aber auch nicht.
b) kleben auf der Strecke vom REWE-Markt bis zum Harksheider Markt rechte Spuckies, weil in dem Viertel offenbar seit ca. zwei Jahren ein- bis drei Nazis wohnen, die ein bißchen umherkleben, ohne jemals eine Organisationsstruktur aufgebaut zu haben. Mit der Gruppe am Bahnhof hat das rein gar nichts zu tun.
c) gibt es selbstverständlich Eingriffe in Freiheits- alias Grundrechte von BürgerInnen.

CDU: "Empörend...dreist und frech"

securios 25.08.2010 - 22:54
Heute berichtet das Hamburger Abendblatt über Norderstedt Mitte "CDU und FDP begrüßen private Sicherheitskräfte"

Norderstedt. "Es ist einfach empörend, wie SPD, GALiN und die Linke mit dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen in Norderstedt umgehen", sagt Günther Nicolai, Fraktionschef der Norderstedter CDU. (...) Nicolai bezeichnet es als "dreist und frech", wenn die politischen Kritiker die Verwaltung attackieren und unterstellten, dass es keinen Grund und keine gesetzliche Handhabe für das Projekt gebe. (...)

 http://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article1610207/CDU-und-FDP-begruessen-private-Sicherheitskraefte.html

(falls link nicht funktionier, Suchbegriffe bzw. Titel in google news eingeben)

Die beiden Parteien sehen den Einsatz von Pütz Security durch die sog. "Jedermannsrechte" gedeckt. Zur Erinnerung: Es sind nicht die Kritiker dieses Konzepts die von "gezielter Vertreibung" von Personen im öffentlichen Raum sprechen, sondern die Pütz Security selbst. Pütz ist stolz darauf "aufzuräumen" und das Geld der Steuerzahler wert zu sein.
Das hat nichts mit Sicherheit und den "Jedermannsrechten" zu tun und wird hierbei zu recht kritisiert. Es ist die Umsetzung dieses Auftrages (Ordnung statt Sicherheit) durch Pütz Security, dass diese Sache so angreifbar macht. Mit einem "beobachten, erkennen und melden" (Grundgedanke des ppp) hat die rein garnichts zu tun!

mehr dazu

der nestscheisser 26.08.2010 - 11:53

Plauen: Aggressive Security sorgt für Ortnung

Gewaltmonopol 27.08.2010 - 09:00
Hilfs-Sheriffs auch nächstes Jahr in der City

OB Oberdorfer hält an Security-Einsatz fest - 7000 Euro Kosten im Jahr für mehr Sicherheit und Ordnung - Kritik aus den Reihen des Stadtrats

Plauen. Trotz Kritik am Dpnnerstag aus den Reihen des Stadtrats: Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer (FDP) will auch im nächsten Jahr Hilfs-Sheriffs durch die City schicken, die für Ordnung sorgen sollen. "Der Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes hat sich bewährt. Die 7000 Euro dafür im Jahr sind gut angelegt", sagte der OB im Gespräch mit "Freie Presse" am Rande der Stadtratssitzung.

Trinkgelage in der City, Belästigungen von Passanten, Punks auf Bänken und in Parks, Hinterlassenschaften der achtlosen Feiergemeinde: Davon hatte Oberdorfer im Vorjahr die Nase voll und nahm im Alleingang einen Sicherheitstrupp unter Vertrag. In dem Papier ist festgeschrieben, dass die Security-Leute Brennpunkte in der Stadt kontrollieren, und zwar zur Unterstützung der Polizei- und Ordnungsbehörde. Als Brennpunkte führte Oberdorfer das Areal rund um das Einkaufszentrum "Kolonnaden" sowie Bereiche der Bahnhofstraße, die Straßenbahnhaltestelle am Tunnel sowie den Lutherpark und das Gelände vor dem Rathaus auf. "Dabei geht es nicht darum, Menschen vom Stadtleben auszuschließen, sondern um die öffentliche Ordnung und um ein sauberes Stadtbild. Wer sich an die Spielregeln hält, muss nichts befürchten", so das Stadtoberhaupt.

Die Hilfs-Sheriffs sollen in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Ordnungsamt die Plauener Polizeiverordnung durchsetzen, die der Stadtrat am Donnerstag nach monatelangen Diskussionen beschlossen hat. Drohende Verwarn- und Bußgelder sowie Platzverweise sollen den City-Zechern und Freiluftpinklern den Spaß verderben. Eben das aber geht Constantin Eckner (FDP) zu weit: Die Sicherheitsleute gingen bisweilen aggressiv und wenig zimperlich vor, mitunter hätten sie sogar Hunde an ihrer Seite, sagte der Liberale. "Wir sollten jedoch um mehr Toleranz bemühen und versuchen, ohne die schwarzen Sheriffs auszukommen." Lars Legath von der Linkspartei sprach von einer verschärften Polizeiverordnung, mit deren Hilfe künftig vor allem Jugendliche aus der Innenstadt vertrieben werden könnten. Damit bezog er sich auf den Paragraphen acht des Papiers. Danach ist es verboten, mit Rollschuhen, Rollerskates, Skateboards, Fahrrädern oder mit anderen Spiel- oder Sportgeräten auf öffentlichen Straßen und Anlagen umherzufahren, wenn dadurch Personen gefährdet oder belästigt werden. (Plauener Zeitung, 26.08.10)

 http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/VOGTLAND/PLAUEN/7457419.php

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