Bullen werden freigesprochen!

Rote Socke 18.08.2010 22:01 Themen: Antifa Repression
Im Jahr 2006 marschierte die NPD in Göttingen auf. Die Stadt Göttingen glich zu dieser Zeit einer paramilitärisch durch Bullen besetzte Stadt. Viele AnwohnerInnen machten damals ihrem Ärger über Nazis und Polizeistaat in Form von militanten Ausdrucksformen Luft. Drei Bullen, die damals mehrere AntifaschistInnen angegriffen haben und nebenbei einen Journalisten falsch verdächtigt haben wurden nun freigesprochen...
Es ist ja nicht ungewöhnlich, dass der bürgerliche Staat gegenüber seinen Knechten oftmals milde walten lässt. Hier mal wieder ein Possenspiel aus der traurigen Realität des deutschen Rechtsstaats, entnommen aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung:

"Drei Polizisten aus Hannover sind am Mittwoch vom Amtsgericht Göttingen von dem Vorwurf der absichtlichen Falschverdächtigung freigesprochen worden.

Das Amtsgericht Göttingen hat am Mittwoch drei Polizisten vom Vorwurf der absichtlichen Falschverdächtigung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Kommissar und den beiden Oberkommissaren der Inspektion Hannover vorgeworfen, sie hätten einen Journalisten mit Vorsatz zu Unrecht beschuldigt, einen von ihnen bei einer Anti-NPD-Demonstration in Göttingen tätlich angegriffen zu haben. Zudem hätten sie die belastenden Aussagen abgesprochen. Diese Vorwürfe seien entkräftet, sagte der Vorsitzende Richter Lars Malskies in der Urteilsbegründung...."

blabla usw. Aber was war passiert?

Rund um die damalige Demo gab es eine Vielzahl von Übergriffen durch die Polizei. Ebenso gab es militante Durchbruchsversuche auf Bullensperren und brennende Barrikaden. Alles in allem war es damals ein erfolgreicher Tag. Dem Staat und den Nazis wurde einmal mehr klar gemacht, das Göttingen kein gutes Pflaster für Naziaufmärsche ist. Bis zu 10.000 Menschen beteiligten sich an den Protesten. Im Getümmel kam es auch zu einem brutalen Polizeiübergriff. Mehrere AntifaschistInnen wurden zu Boden geworfen und quasi verprügelt und sollten festgenommen werden. Ein Journalist, der die Szene beobachtete versuchte die offensichtlich aggressiven und aufgeputschten Bullen zu beruhigen. dafür wurde er im Nachhinein angezeigt. Angeblich hatte er einen Polizisten angegriffen

In der HAZ heißt es dazu: "Ein später aufgetauchtes Video der fraglichen Situation zeigt zwar, wie der Journalist einen Beamten bei der Festnahmeaktion mit der Hand berührt. Anschließend hatte er sich allerdings sofort zurückgezogen. Nach seinen Angaben als Zeuge vor Gericht wollte der Journalist mit der Aktion mäßigend auf den Beamten einwirken, weil er um die Gesundheit des Demonstranten fürchtete."

Besonders haarsträubend ist die Aussage des Richters in der Urteilsbegründung, dass die Bullen zwar "objektiv zum Teil falsch waren", baer aufgrund der gegebenen Situation "subjektiv so wahrgenommen wurden". Aha. wenn ich Bulle bin, dann denke ich nur, dass ich angegriffen werde und dann ist das eben so, oder was? Ohne Worte! Zum Kotzen dieser Bullenstaat!

Bleibt nur eins: Endlich die Kennzeichnungspflicht für Bullen durchsetzen, auch wenn es in diesem Fall nicht gebracht hätte...
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

deutsche Zustände

Don 19.08.2010 - 10:41
Man hätte die Bullen vereidigen sollen, dann wäre eine Falschaussage vor Gericht eine Straftat gewesen und hätte zu einer Verurteilung führen müssen. Das hätte sich in der Personalakte nicht gut gemacht.
Die Frage ist, ob die Aussagen der Bullen durch Bestimmtheit oder Unsicherheit geprägt waren. Wer Falsches mit großer Sicherheit behauptet, der lügt. Und dass sich alle gemeinsam irren, ist sehr unwahrscheinlich. Offensichtlich waren die Aussagen wieder einmal abgesprochen. Das hätte das Gericht merken müssen.

Wer sich aber nur unscharf erinnern kann, der kann sich irren. Dann ist die Aussage aber vor Gericht kaum zu verwenden.
Bei so erheblichen Abweichungen der Aussagen von der Realität kann man aber kaum von Irrtum sprechen. Wenn Bullen Straftaten erfinden, ist das ein schweres Dienstvergehen - und offensichtlich straffrei. Und die Polizei weiß, dass sie demnächst gegen Kameraleute wieder brutal vorgehen sollte.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige den folgenden Kommentar an

google.mal — google