Prozessbericht im laufenden §§ 129b Verfahren

Jonathan Abyss 18.08.2010 14:17 Themen: Soziale Kämpfe
Prozessbericht nach der Sommerpause im laufenden §§ 129b Verfahren gegen Faruk Ereren
Heute wurde am 16. August, dem ersten Tag nach der Sommerpause im laufenden §§ 129b
Prozess gegen Faruk Ereren wurde vor dem OLG Düsseldorf weiterverhandelt.
Gegen Faruk Ereren, der wegen angeblicher „führender Mitgliedschaft“ in den verbotenen Revolutionären Volksbefreiungsfront-Partei (DHKP-C) angeklagt wird, und dem nun nach über 3 ½ Jahren Untersuchungshaft die Abschiebung in den Folterstaat Türkei droht, hatte in der Sommerpause eine Beschwerde gegen den Haftbefehl der BAW verfasst, die nun von seiner Verteidigung vorgetragen wurde.
Faruk, stellte in seiner Beschwerde gegen den gegen ihn erlassenen Haftbefehl deutlich klar, dass die von der BAW angeführten Beschuldigungen zum größten Teil aus einem einzigen Hauptbestandteil bestehen, die zudem die gesamte Beweismittelführung im laufenden Verfahren beeinflusse. Aus seiner Beschwerde ging hervor dass der ganze Prozess, die Aussagen der Zeugen, Falschaussagen und Fantasien seien, die dadurch den Fortbestand des laufenden Verfahrens sicherten, um überhaupt gegen ihn weiter vorgehen zu können.
Faruk Ereren sei Mitglied des Zentralkomitees (ZK) der Europa-Führung der DHKP-C gewesen. Faruk hielt dem gegenüber u.a. seine frühere als auch immer noch bestehende Erkrankung, die durch der Folter in der Türkei zustande gekommen ist - entgegen, und bekräftigte das er nicht als psychisch kranker Mensch in der Organisationsleitung gewesen sein könne. Faruk Ereren stellte den ganzen Prozess in seinen Einzelheiten in Frage, untermauerte seine Beschwerde mit dem Inhalt, dieser sei ein aus der Türkei gewollter und von der Bundesanwaltschaft (BAW) willig ausgeführter Prozess, der zu nichts anderem diene als einen Schuldigen zu finden, und obendrein noch aus Beweismaterial besteht, das selbst der Bundesnachrichtendienst (BND) zwei Jahre nicht verwertet habe!
Er bekräftigte damit aus seiner eigenen Sicht seine Unschuld, und stelle den laufenden Prozess als einen gewollten Klassen-Justiz Prozess dar. Die abschließenden Worte von Faruk Ereren in der Beschwerde gegen seinen gegen ihn erlassenen Haftbefehl waren verbunden mit der „Einladung zur inneren Haltbarkeit“ des 2. Strafsenats bzw. der Bundesanwaltschaft (BAW), und forderte zum Schluss die Aufhebung des Haftbefehls.
Die weitere Beschwerde seines Rechtsanwalts Budde bezog sich auf die am 17.02.2010 gemachten Aussage des Zeugen Genc, die auf die mehrmalige nachfrage des zuständigen Richters Klein, die „entscheidende Mitwirkung“ von Faruk Eren im ZK der Europa-Führung der DHKP-C zielte, die jedoch von dem Zeugen Genc nicht beglaubigt wurde! Genc bezog sich auf sein nur generell vorhandenes Wissen, worauf Klein, Zitat wörtlich; „uns interessiert 1993“ (Tatvorwurf) nachhakte. Darauf hin, ist dann der „Zeuge“ Genc auf den Sachverhalt eingegangen. Der Rechtsanwalt von Faruk Ereren stellte damit seine Inhaltliche Kritik zu diesem Vorgang dar, und untermauerte diese mit der Feststellung, Genc werde damit einem Mehrwert an „Gerechtigkeit“ zugemessen. Auch die fehlerhaften Rechtshilfeersuchen der Bundesanwaltschaft können so die Verteidigung, zur Entlastung seines Mandanten Faruk Ereren führen, und führte dazu ein BGH Urteil aus Karlsruhe an.
In der Beschwerde wurde deutlich, das der geführte §§ 129b Prozess ein „Auslandsverfahren“ sei, zudem sei es ein „Auftragsverfahren“ welches er mit der Tatsache untermauerte, das es im gesamten EU- Raum eine Rahmenverfolgung gebe (im Kontext).
Der Prozesstag vom 16. August 2010, wurde auf die Nachfrage der Verteidigung zur Stellungnahme der BAW geschlossen, indem diese eine Stellungnahme zur Beschwerde außerhalb der Verhandlung zusicherte. Am nächsten Prozesstag gegen Faruk Ereren, den 2. September 2010, werden die Rechtshilfeersuchen aus der Türkei den Schwerpunkt bilden, die den Tatvorwurf aus dem Jahr `93 behandelt. Vermutlich wird am 23. August 2010 der Türkische Zeuge Karacei in der Türkei selbst vernommen, dem man laut Richter Klein noch habhaft werden wolle!
Bekannt wurde außerdem das versucht werde, den bereits in einem der Stammheimer-Verfahren verurteilten Mustafa Atalay als Zeugen zu laden (was der 2. Strafsenat allerdings von den Aussagen abhängig machen wolle, die am 1. September im aktuellen Verfahren gegen die drei angeklagten der Anatolischen Föderation, Nurhan E., Cengiz. O, und Ahmet Istanbullu, die ebenfalls nach §§ 129b angeklagt werden, zustande komme).
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