Zur Sicherungsverwahrung

p 03.08.2010 16:43 Themen: Repression
Die SV wurde 1933 von den Nationalsozialisten in das Strafgesetzbuch zwecks "Unschädlichmachung" von sogenannten "Gewohnheitsverbrechern" aufgenommen. Nach 1949 schaffte die DDR die SV ab, da sie nationalsozialistischen Ursprungs sei, wohingegen die BRD solche Bedenken nicht hatte und viele hundert Menschen in SV sperrte, sofern der Angeklagte einen "Hang zu erheblichen Straftaten" (§ 66 Absatz 1 Ziffer 3 Strafgesetzbuch) hatte, aufgrund dessen er "für die Allgemeinheit gefährlich" war.
Die Zahl der Verwahrten sank Anfang der 90'er Jahre auf unter 200, um seitdem Jahr für Jahr anzusteigen, in Kürze wird die Anzahl der Verwahrten die 400'er-Marke übersteigen, d.h. die Zahl hat sich verdoppelt. Und dies, obwohl die Kriminalitätsstatistik einen Rückgang der Kriminalität belegt.
Am 4.8. um 21.30 Uhr ist das autonome knastprojekt zu diesem Thema sowie den §129 b Prozessen in Düsseldorf im Radio köln auf Sendung.
In Köln und Umgebung über die Frequenz: FM 107.1 Mhz
Anderswo über Internet:  http://www.radiokoeln.de/koeln/rk/111960/webradio

Weitere Links:  http://autonomes-knastprojekt.blogspot.com/

An jedem letzten Sonntag gibt es im az köln von 16 bis 18 Uhr das Antiknastcafé.
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Ergänzungen

64T Euro Haftentschädigung für Kinderschänder

Retter in der Not 03.08.2010 - 18:23
 http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/berlin/kriegen_die_verbrecher_sogar_noch_geld_fuer_ihre_haftzeit_/301253.php

"Jürgen B. (69) ist wohl der schockierendste Fall. Er sitzt fast ununterbrochen seit 1969. Da tötete er eine Frau, kam nach 15 Jahren frei, brachte eine weitere Frau und deren Sohn (5) um. Das tote Kind vergewaltigte er."

"Womöglich steht den Tätern auch eine Entschädigung für die zu lange Haft zu. Das sind 25 Euro pro Tag. Für Tzschoppes Mandant Jürgen B. (saß sieben Jahre zu lang) wären das 64 000 Euro."

@Horst

Dan 03.08.2010 - 20:29
Die Sicherungsverwahrung ist die negative Aufhebung bürgerlich-liberaler Rechtsstaatlichkeit. In den klassischen Strafrechtstheorien wird Strafe nur aufgrund von Schuld verhängt, das ist im Falle der SV nicht mehr der Fall, Strafe orientiert sich hier an Gefährlichkeit und ist keineswegs auf Kinderschänder und ähnliches beschränkt. Es reicht eine mindestens zweijährige Freiheitsstrafe, wenn bestimmte Nebenbedingungen erfüllt sind, zu denen beispielsweise ein schwerer wirtschaftlicher Schaden zählt, der auf eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit schließen lässt. Dass sich das auch wunderbar auf sog. "linke Terroristen" anwenden ließe kann sich wohl jeder selbst denken. (vgl. §66 StGB)
Mit der SV wird dem Subjekt aberkannt selbst für seine Taten verantwortlich zu sein, sondern stempelt Menschen als "gefährlich" ab, weil das ihr Wesen sei.
Wegen Teilen der Gesetzgebung zur Sicherungsverwahrung (nachträgliche SV) wurde Deutschland übrigens rechtskräftig vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof verurteilt, da mit dieser Form gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen wurde. Das Rückwirkungsverbot (findet sich in Art. 103 II GG oder Art. 7 I EMRK) wird rechtswissenschaftlich unter anderem mit dem sog. Lex van der Lubbe begründet, welches es den Nazis ermöglichte Marinus van der Lubbe für die Reichstagsbrandstiftung hinzurichten.
Das alles ist ganz schön ekelhafte, reaktionäre Scheiße und der Verweis auf die Nazizeit ist durchaus angebracht.

schwieriges thema

anarcho 03.08.2010 - 22:53
es ist ein schwieriges thema was man mit sexualstarftätern macht, die höchstwahrscheinlich wieder zuschlagen werden. aber darum geht es hier in erster linie gar nicht.

es geht darum, dass die sicherheitsverwarung dem staat das recht gibt menschen für dinge einzusperren die sie gar nicht begangen haben. schon mal minority report gesehn? die zukunft ist näher als man denkt.
ich denke wir werden bald erleben wie der staat sich selbst das recht gibt menschen einzusperren obwohl sie nocht ncihts begangen haben und auch noch nicht aufgefallen sind. aber sie werden dann sagen man vermute die person gehörere "terroristischen" vereinigungen an.

und dass der knast absolut nichts für eine resozialisierung machen kann sollte jedem klar sein.

Einmal bei wikipedia nachgesehen

Fred Ferd 03.08.2010 - 23:31
Die Verweisung auf Nazigesetze ist nicht nur typisch, sondern konsequent. Schließlich ist die Grundlage unseres Strafrechtes der Code Napoleon aus dem 19. Jahrhundert, der je nach Machtverhältnissen entsprechend modifiziert ( und auch verdreht ) wurde, auch von den Nazis und der selbst in der DDR gelten musste, schließlich gab es dort einen „Markt“.

Zur Sicherungsverwahrung habe ich mal bei wikipedia nachgesehen und dort entdeckt, Teile der Nazigesetzgebung wurden abgeschafft wie Arbeitslager oder Hinrichtung zum Schutze des Volkes oder der Allgemeinheit, Ausweisung von Ausländern wurde ausgegliedert und als Verwaltungsakt in die Systematik eingegliedert, die Zuständigkeit obliegt also der Kontrolle der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Was neben dem Gefängnis geblieben ist, ist die Erklärung zum klinischen Fall in der Psychiatrie. Das blieb auch.

Es wird über nahezu 400 in der Sicherungsverwahrung im ganzen Lande berichtet, aber allein im Bundesland Berlin gibt es gemäß § 63 und § 64 StGB im Krankenhaus des Maßregelvollzuges 432 Betten. Also vermutlich mehr Menschen als in dieser Diskussion für das ganze Land im Gespräch sind an denen – wegen einer psychiatrisch begründeten Diagnostik – eine Maßregel und keine Strafe vollzogen wird. Juristisch analog auch der Nazigesetze, medizinisch auf Grundlage und Auslegung der Kriterien nach ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation.

Die Diskussion geht also nicht um bundesweit 400 Menschen, sondern allein im Land Berlin sind jährlich über 400 in Sicherungsverwahrung, bitte vergesst doch nicht die im Krankenhaus der Psychiatrie bei uns, in der Kritik an den Nazis zählen die auch dazu, sogar offiziell.

x

x 04.08.2010 - 09:46
nur als info: sicherungsverwahrung für linke delinquenten gibt es bereits. siehe:  http://www.freedom-for-thomas.de

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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So ein Müll — Kommunist