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7 Thesen zur Definitionsmacht

Defmakritik 01.08.2010 17:04
7 Thesen zur Definitionsmacht
- Anstoß einer überfälligen Diskussion -

Einleitung

Im Folgenden soll thesenhaft kritisiert werden, was in der autonome Szene als 'Definitionsmacht' - subkulturell durchgestyled auch als 'DefMa' bezeichnet - bekannt ist. Eine Definition des Konzeptes 'Defma' soll hier nicht stattfinden, hierzu wurden etliche kleine Textchen veröffentlicht (z.B. “Antisexismus Reloaded“, im Unrast Verlag erschienen, oder von der Gruppe 'Defma' aus Österreich). Wir sind der Meinung, dass die 'DefMa' nicht in der Lage ist, mit Vergewaltigungen, sexueller Gewalt und sexuellen Belästigungen/Grenzübertretungen adäquat umzugehen und darüber hinaus oftmals katastrophale Resultate erzeugt, die sich in körperlicher Gewalt, Bedrohungen und sozialer Verfolgung ausdrücken können. Hier soll es aber nicht darum gehen, konkrete Fälle zu diskutieren - dessen sind wir überdrüssig -, vielmehr soll es darum gehen, die 'DefMa' inhaltlich zu kritisieren, ihre Widersprüche aufzudecken und somit den Boden für eine am Begriff orientierte Diskussion zu schaffen. Diese Thesen sollen keine Auswege aus der Misere der Unfhäigkeit des Umgangs mit sexueller Gewalt liefern, sondern zunächst nur die Kritik (mit-)formulieren, an der derlei Auswege entwickelt werden könnten.
1. 'DefMa' ist logischer Eskapismus

'DefMa' soll die ultimative Antwort auf die Mannigfaltigkeit von Einzelfällen sein. Die 'DefMa' ist somit die Kapitulation vor der Komplexität, der Widersprüchlichkeit des Phänomens, vor der Individualität des Einzelfalls, vor der Ohnmacht, angesichts der Tatsache, dass die gesellschaftlichen Verhältnisse offenbar Vergewaltigungen hervorbringen und/oder begünstigen und wir keine gesellschaftlich relevanten Mittel dagegen finden können. Also soll der Einzelfall konret und praktisch genutzt werden, um diese Ohnmacht angesichts der Übermacht des gesellschaftlichen Ganzen aufzulösen. Aber anstatt den Einzelfall als das zu verstehen, was er ist - besonders - wird er universalisiert und somit (mit samt seiner Akteure) verdinglicht.

Die 'DefMa' ist somit keine Kritik sondern erhält gewisse, religionsartige Züge, da ihr eine Art mythologische Omnipotenz zugesprochen wird. Sie gibt Halt in einem Zustand der Hilflosigkeit. Mit den Religionen gemein hat sie aber ebenso, dass sie ein Opiat ist, sie benebelt den kritischen Geist und verspricht einfache Antworten, die es nicht gibt. Letztendlich verspricht sie Befreiung, fesselt die VerteidigerInnen der 'DefMa' jedoch unter das Korsett der verdinglichten, absoluten Konzeption von richtigem Verhalten - der Moral der 'Szene'. Diese Moral vereinfach die Probleme auf gröbste Weise, macht differenzierte und individuelle Betrachtungen unmöglich und ist somit ein 'easy way out' – eben Flucht vor den gesellschaftlichen Widersprüchen.

2. 'DefMa' ist bürgerliche Ideologie der Moderne

'DefMa' ist die Verklärung des zum Prinzip erhobenen, einheitlichen Umgangs mit dem Generalsingular 'sexuelle Grenzübertretung' zur mythologischen Antwort auf die Frage nach dem Umgang mit Vergewaltigungen und anderen Formen von sexueller Gewalt.

Wie bereits erwähnt, erhält das Allgemeine (die einfache Lehre, die allen Situation gleich überzustülpende Umgangsweise) Vorschub vor das Besondere (die Anerkennung jeder Vergewaltigung, sexueller Gewalt etc. als je einzigartiger Akt, der nur im Rahmen des Allgemeinen passiert). Es lässt sich zwar zuweilen vom Einzelfall auf das Allgemeine schliessen, aber nicht notwendigerweise andersherum! Der Vorrang des Qualitativ-Einzigartigen ist notwendige Voraussetzung zur Lösung der vorliegenden Probleme sowie gegenüber den Opfern die einzig angemessene, weil nicht instrumentell-verdinglichende Herangehensweise. Pathetisch ausgedrückt: Wir sind es den Opfern schuldig, ihre Schicksale nicht als 'pars pro toto' zu behandeln und sie nicht in Bedeutungsrahmen zu zwängen, die ihren Schicksalen notwendigerweise nicht gerecht werden.

'DefMa' in ihrer letzten Konsequenz tritt selbst noch hinter die moderne Justiz zurück, da sie die Unschuldsvermutung unterminiert. Aus der Kritik der bürgerlichen Justiz und deren Umgang mit Vergewaltigungen folgt die einfach Umkehrung des Prinzips. Anstelle der Unschuldvermutung steht das Dogma des Verbots, 'Tätermeinung zu reproduzieren'. Dies ist ein klassisches Beispiel für die undialektische Vorgehensweise der autonomen Szene mit im Kern legitimen Anliegen (Kritik der Form der Beweislast für Vergewaltigungsopfer vor Gericht). Es ist ebenso Ausdruck eines verdinglichten Bewusstseins, das nur in starren Oppositionen denken kann. Kurz gesagt: Nur weil die Richterschaft in Verhandlungen um Vergewaltigungen aus der Unschuldsvermutung nur all zu oft eine Unschuldsannahme macht, folgt nicht, dass das Prinzip als solches über Bord zu werfen ist, sondern vielmehr gilt es, die Justiz als solche als einen sozialen Akteur zu entlarven, der nicht im sozialen Vakuum agiert und der Interessen vertritt. Nämlich sind dies neben den offensichtlichen Klassen- und Kapitalinteressen auch oftmals die Interessen der männlichen Herrschaft. Andererseits wäre jedoch ein Bild, dass ebendiese Justiz als in jedem Fall für die TäterInnen handelnd dämonisiert, ebenso weit von den wahren Verhältnissen entfernt. Mal 'populistisch' gesagt: Szenepopulismus ist keine Antwort auf Klassen- und Männerjustiz.

3. 'DefMa' ist Meinungstotalitarismus

'DefMa' geriert sich als ultimative Antwort auf hochkomplexe, soziale Phänomene und negiert die anhaltenden, (auch wissenschaftlichen) Diskussionen um das Thema. Durch Unterbindung der Diskussionsgrundlage (Tätermeinung-Reproduktion / es-gibt-nur-eine-Wahrheit etc.) wird sowohl Progress als auch Verwerfung potenziell unmöglich gemacht.

'DefMa' ist somit 'ideologische Inzucht', da ihre Entwicklung nur unter Anerkennung der 'DefMa' von statten gehen kann, sofern dissidente oder schlichtweg andere Meinungen als Täterschutz, sexistisch oder dergleichen diffamiert werden. Totalitär hieran ist auch die Beweisführung für ebendiese 'Täterschutz'-Vorwürfe, da diese - wie das bei Ideologien gemeinhin so ist - ein in sich geschlossenes System gegenseitiger Anerkennung und axiomatischer Grundannahmen ist, das zirkelschlussartig argumentativ begründet wird. Dies ist jedoch keinesfalls mit einem Wahrheitsgehalt des Arguments zu vergleichen! Wenn jedoch alle dissidenten Positionen Täterschutz sind, eben dieser 'Täterschutz' aber das ist, was keinerlei Stimme haben darf(!), damit das System in sich stabil bleibt, so ist jede Kritk ausgeschlossen, die die Axiome, also unumstößlichen Grundannahmen, der 'DefMa' nicht bereits assimiliert und als wahr, geboten und richtig anerkannt hat.

4. 'DefMa' ist unwissenschaftlich

Wer das Phänomen der Vergewaltigung behandeln will, um praktische Handlungsmöglichkeiten zu erörtern und Handlungsräume auszuweiten, um der Ohnmacht bürgerlicher Justiz zu entkommen, sollte sich nicht an die autonome Szene und deren dogmatisch-fetischisierten Handlungsimperativen wenden, sondern sich zunächst (auch und vor allem) der bereits bestehenden, wissenschaftlichen Literatur widmen. Wohlgemerkt, wir reden davon, was sich politisch als ernstzunehmend verstehende Gruppen tun sollten, um Konzepte zu erarbeiten. Nicht, was in einer Ad-Hoc Situation zu tun sei. Aber derlei Ad-Hoc-Handlungsräume sind nur zu erarbeiten, wenn ebensolche theoretische Vor-Arbeit gemacht wurde. In diesem Problem zeigt sich auch der oft sichtbare Narzissmus der autonomen 'Szene', also die Phantasie, man könne - isoliert von der gesellschaftlichen Debatte - die Welt erklären und brauche dafür niemand als sich selbst. Und um Missverständnisse vorzubeugen: Ein paar Phrasen aus dem Queer-Theorie- oder dem Gender-Studies-Einführungskurs sind nicht das, was derlei theoretische und ergebnisoffene Arbeit meint.

Die Beiträge der autonomen Szene zu diesem Thema sind leider durch die Bank ungeeignet, um ernstzunehmenden Diskussionsstandarts gerecht zu werden, differenzierte Blicke auf das Problem zu ermöglichen oder auch nur in sich schlüssig zu argumentieren. Stattdessen sind es in der Regel politische Pamphlete unterschiedlicher Länge, die über Phrasen, einfache Leitsätze, dogmatische Betrachtungsweisen und - so könnte pointiert werden - verdinglichtes Bewusstsein nicht hinausgehen. Zu Weilen sind sie sogar beschämend naiv und unverantwortlich vereinfachend verfasst.

Die Diskussion über Vergewaltigungen als soziales Phänomen wird beispielsweise in der Geschichtswissenschaft (historische Genese der Vergewaltigung als soziale Praxis, Vergewaltigung in Kriegen und Ausnahmezuständen, Vergewaltigung als Kulturphänomen unterschiedlicher Epochen, Genese der Geschlechterbeziehungen und ihre Gewaltimplikationen), in der Gewaltsoziologie, in der Psychologie (Sozialpsychologie, forensischen Psychologie, Psychoanalyse etc.), in der Kriminologie und der Rechtswissenschaft und natürlich auch in der Frauen-und Geschlechterforschung geführt. Hier ist man weit davon entfernt, dieses Jahrtausende alte, sich stets wandelnde, jedoch stets latente bis omnipräsente Problem dergestalt zu lösen, dass einfach das Opfer jegliche Entscheidungsgewalt annimmt. Es wäre völlig absurd, zu glauben, dass diese Einseitigkeit der Handlungsmöglichkeiten zu einem Erkenntnisgewinn und einem Zugewinn an Handlungsräumen (jenseits der Lynchjustiz und der mittelalterlichen Idee der Vogel'freiheit') führe. Wie bereits erwähnt, folgt durch 'DefMa' aus der Kritik an der bürgerlichen, justiziellen Verfahrensweise mit Vergewaltigungen nur eine Handlungsoption, die noch hinter die bürgerliche Justiz zurückfällt.

5. 'DefMa' verzerrt den Begriff und die Bedeutung von Vergewaltigungen

Die 'DefMa' definiert den Begriff Vergewaltigung positiv-eindimensional, d.h. die Definition liegt in der Perspektive des Opfers und ist von diesem exakt zu bestimmen, da das Opfer die absolute Macht der Definition besitzen soll. Das, was durch den Begriff der Vergewaltigung abgebildet wird, kann dann von 'anzüglichen Blicken' bis zur gewaltsamen, nicht-konsensualen Penetration reichen. Innerhalb der Gewaltforschung gibt es auf Grund des Wesens des Begriffs als solchem anhaltende Diskussion darüber, was einzelne Begriffe wie 'Gewalt', 'Vergewaltigung' oder 'Verletzung' nun bedeuten und abbilden sollen. Es liegt in der Natur der Sache, dass Begriffe vereinfachen und identisch machen, was sonst als soziale Mannigfaltigkeit und somit unterschiedlich auftritt. Was Einzigartig ist, wird vergleich- und tauschbar gemacht. Dies ist schlussendlich logisch und in letzter Konsequenz unvermeidbar, aber es muss zu Bewusstsein geführt werden. Passiert dies nicht, werden die Verhältnisse und Phänomene, die durch Begriffe abgebildet werden, weiter verdinglicht.

Es gibt also das Problem, dass Unklarheit darüber herrscht, welche Phänomene als Vergewaltigung bezeichnet werden, wo eine solche beginnt und wo sie endet. Daraus darf aber nicht folgen, jegliche Definitionsbestrebungen und Aushandlungsprozesse zu negieren. Wenn das Opfer jeglichen Spielraum hat, alles als Vergewaltigung zu bezeichnen und entsprechende Konsequenzen einzufordern, entfernen wir uns von sinnhafter Kommunikation und geben jegliches Potenzial kritische Vernunft nachhaltig auf. Kurz gesagt: Wenn alles Vergewaltigung sein kann - und das ist das Grundwesen der 'DefMa' - dann gibt es ergo auch keine Vergewaltigung mehr, weil der Begriff universalisiert und inflationär verwendet wird. Der Begriff wird nicht durch 'DefMa' gestärkt, sondern seines Inhalts entleert und entwertet.

Wir müssen also in einen Zustand übergehen, in dem jeder 'Fall' einzigartig und in seiner je eigenen Qualität und Dynamik begriffen wird. Ob nun eine Vergewaltigung oder eine 'sexuelle Belästigung' vorliegt, ist ausserhalb juristischer Rahmen zweitrangig, denn welcher Sieg ist errungen, wenn wir uns darauf einigen, dass das, was das Opfer erlitten hat, nicht mehr 'a' sondern 'b' genannt wird. Es ist purer Idealismus, zu glauben, dass die Bezeichnung als solche bereits eine Veränderung der Situation für das Opfer ausmacht. Insofern muss auch der Mut aufgebracht werden, deutlich zu sagen: „Nein, ein Blick kann nicht vergewaltigen!“ Die Perspektive, dass ein Blick bereits eine Vergewaltigung sein kann, relativiert Vergewaltigungen und verhöhnt deren Opfer. Nichtsdestotrotz ist damit die unangenehme Situation, blöde angemacht oder begafft zu werden, nicht weniger schlimm geworden. Diese Spannung, die durch die erdrückende Komplexität der Einzelfälle ausgeht, auszuhalten, ist eine Bedingung für einen vernünftigen Umgang mit dem behandelten Problem. Wenn wir diese Spannung aushalten, können wir überhaupt sinnvoll mit Opfern und Tätern arbeiten. Dadurch werden wir zwar vielleicht nicht der herrschenden Moral der 'Szene' gerecht, wohl aber den Menschen hinter den 'Fällen' - und darum geht es.

6. 'DefMa' ist unpraktikabel

Aus dem bisher erwähnten kann erahnt werden, wieso die Geschichte der Definitionsmacht in der autonomen Szene eine Geschichte der Katastrophen ist. Uns ist kein Fall bekannt, in dem die Definitionsmacht 'lehrbuchartig' (wenn es denn immerhin ein solches Lehrbuch gäbe!) angewandt wurde und funktioniert hätte. Stattdessen brechen anhand der Umsetzungsversuche regelmäßige tiefe Streitigkeiten aus, die dramatische Folgen haben - von Rauswürfen aus Gruppen, sozialen Kreisen etc. bis zu körperlicher Gewalt. Eine weitere solche Katastrophenkonsequenz ist die Tatsache, dass sich seitens der 'DefMa'-BefürworterInnen ebenso gleichsam eine Definitionsmacht über die Begriffe Antisexismus, Feminismus und dergleichen angeeignet wurde. Dies bedeutet, dass Menschen bspw. ihre feministischen Positionen abgesprochen werden, weil sie bestimmten Dogmen nicht nachlaufen. Diese Art von Beleidigung ist für Linke massiv und nicht tolerierbar. Dass derartige Beleidigungen einer ergebnisorientierten Debattenkultur nicht zuträglich sind, sollte mehr als deutlich sein.

Die einfache Empirie der Fälle, dass also (vermutlich) kein Fall so ablief, wie gewünscht, zeichnet schon ein denkbar schlechtes Bild für die 'DefMa'. Hierfür sind - wie gesagt - nicht einfach nur 'die Anderen' schuld, sondern die 'DefMa' in ihrer logischen Konzeption.

7. 'DefMa' ist unverantwortlich

Die 'DefMa' widerspricht dem Anliegen des verantwortungsbewussten Umgangs mit Vergewaltigungsfällen, weil sie weder Instrument des Erkenntnisgewinns, noch effektive Hilfe für betroffene Menschen, noch eine Erweiterung der Handlungsräume jenseits bürgerlicher Justiz ist. Dieser Zustand wird bewusst und willentlich so aufrecht erhalten, indem das 'DefMa'-Dogma mantra-artig heruntergebetet wird. Ebenso mantra-artig wird nun bei einigen LeserInnen der Einwand folgen: „Aber das kommt doch nur, weil die 'DefMa'-GegnerInnen in der Szene alles Chauvis sind, die selbst Sexismen verinnerlicht haben und die sich nicht mit dem Thema 'auseinandersetzen'!“

Mitnichten ist es so einfach und die Auseinandersetzung, die so oft gutmenschlich eingefordert wird, heißt i.d.R. nichts anderes, als die Unterordnung unter das Primat der Macht (der Szene), an die es sich zu halten gilt. Die Weltsicht, dass alle Anderen falsch liegen (müssen) und somit zu Gegnern werden, ist die Logik des Krieges, des verdinglichten Bewusstseins und der Konkurrenz; eben bürgerlich bis ins Mark. Salopp könnte diesem Einwand entgegnet werden: „Das hätten Sie wohl gern...“ Eine inhaltliche Debatte bestimmt sich durch die Arbeit am Begriff und durch argumentativ begründete Kritik. Das, was als 'Auseinandersetzung' gefordert wird muss ebenso und vielleicht oft noch dringlicher von den sogenannten 'autonomen AntisexistInnen' vollzogen werden, über das Parolendreschen hinausgehen und in einem gesellschaftlichen Raum stattfinden, der fern von Angst und Bedrohung ist.

Wie selektiv darüber hinaus in der autonomen Szene mit der Solidarität mit Opfern sexualisierter Gewalt umgegangen wird, zeigen etliche Beispiele aus diversen deutschen Großstädten, in denen dieselben Akteure im einen Fall „Vergewaltigung!“ kreischen und im nächsten Fall unter fadenscheinigen Vorwänden die Fälle vom Tisch fegen und eine Handlungsnotwendigkeit von sich weisen. Wir haben uns dazu entschieden, an dieser Stelle nicht mit Beispielen aufzuwarten, da wir in diesem Fall eine allgemeine Diskussion für sinnvoller halten, um nicht in die missliche Lage zu gelangen, den jeweiligen Fällen, die hinter den Beispielen versteckt sind, nicht gerecht werden zu können. Wir wollen schlicht gesagt die Katastrophen der 'Szene' nicht auch noch instrumentalisieren. Wer nur einigermaßen mit offenen Augen derlei Vorgänge beobachtet, wird vermutlich auch wissen, wovon wir sprechen.

„Da steh ich nun, ich armer Tohr, und binn so klug als wie zuvor“

Das andere Umgänge mit den unterschiedlichen Formen sexueller/sexualisierter Gewalt gefunden werden müssen, steht also ausser Frage. Ansätze hierfür wollen wir nicht positiv bestimmen ('so geht es und nicht anders') sondern können nur das Angebot schaffen, diese negativ aus der Kritik abzuleiten ('so darf es nicht sein'). Die Anerkennung der Einzigartigkeit der 'Fälle' und somit der Individuen hinter den Fällen ist eine erste Bedingung für einen grundlegend neuen Weg. Dieses Thesenpapier möchte Teil dieses neuen Weges sein.

Wir hoffen, dass wir neben Wut und Empörung auch kritisches Bewusstsein und Debatten hervorrufen.

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit.

Juli2010
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Ergänzungen

Literaturhinweis und Beratungsstelle

Lernender 02.08.2010 - 00:50
"Zum Umgang mit sexueller Gewalt" empfehle ich den Text der "Gruppe Antisexistische Praxis, Berlin":

 http://asbb.blogsport.de/2008/03/23/was-tun-wennas-braennt-zum-umgang-mit-sexueller-gewalt/

Tätern, die ihr Verhalten nachhaltig verändern wollen, empfehle ich "Männer gegen Männer-Gewalt", ein Netzwerk von Beratungsstellen:

 http://www.gewaltberatung.org/

Wie gehts so zu auf dem anarschistischen Somm

sommercamper 03.08.2010 - 14:19
Definitionsmacht:

Das ‚Opfer’ hat immer recht. Die vom Übergriff betroffene Person erkennt ihn als einzige als solchen, weil nur sie weiß, was sie in dieser Situation empfunden hat.
Das ‚Opfer’ entscheidet selber, ob und mit wem es darüber sprechen will, ob es sich an ‚Ansprechpersonen’ wenden will oder an Freund_Innen, mit denen sie hier ist und ob am Plenum darüber gesprochen wird.
Alle anderen haben nicht das Recht über das von ihr als Übergriff definierte zu urteilen, kein Mensch ist Polizei oder Gericht.


Der Umgang mit Täter_Innen liegt nicht in der Zuständigkeit des ‚Opfers’ oder der ‚Ansprechpersonen’, sondern bei allen.
Auf Wünsche oder Bedürfnisse des ‚Opfers’ sollte aber Rücksicht genommen werden.

Die Ansprechpersonen sind ‚Fürsprecher_Innen’ für von Übergriffen Betroffene und stellen lediglich ein Angebot ans Camp dar.
Auch für das allgemeine Camp-Wohlbefinden können Ansprechpersonen genutzt werden…

Klasse, gegen solch ein Rechtsverständnis erscheint selbst das jetzige Justizsystem geradezu als Bollwerk der Freiheit. Rechtssicherheit ist eine der Grundlagen jeder halbwegs freien Gesellschaft, alles andere ist Diktatur und Willkür pur - da gibt es nichts zu beschönigen. Die Auswüchse der Definitionsmacht beim Begleichen privater Rechnungen kann man in der "Szene" ja oft genug beoachten: Wer das immer noch ernsthaft als Option in Betracht zieht, kann nicht ganz bei Trost sein.

Gruß, Haubenschlumpf


Was erwartest Du an Reaktionen, wenn du hier schon das Definitionsrecht infrage stellst? Das ist ein Tabuthema der Linken... Immer schon gewesen...
Ganz heißes Eisen! Selbst unter AnarchistInnen nicht diskutierbar. In der Vergangenheit ist das immer perfekt gelaufen, mit dem Definitionsrecht, da gibt es nichts Kritikwürdiges.


Ich erwarte von dir, dass du deinen Einwand zurücknimmst und dich entschuldigst. Im Plenum wird dann entschieden, ob du auf einem der nächsten Camps noch erwünscht bist oder ob dein Kommen eine zu große Belastung für uns AnarchistInnen wird. Falls du das Denfintionsrecht in allen Einzelheiten nicht mit unterschreibst oder für diskutierbar hälst, verpiss dich ganz schnell aus unseren Zusammenhängen!

Okay, ich hoffe du hast mich verstanden, will ausdrücken, dass ich nicht glaube, dass sich innerhalb dieses Forums sachlich mit diesem Thema auseinandergesetzt wird. Lass mich gerne eines besseren belehren....

So lang ist der Text nun nicht, dass man ihn nicht lesen könnte.

"Alle anderen haben nicht das Recht über das von ihr als Übergriff definierte zu urteilen, kein Mensch ist Polizei oder Gericht."

" Der Umgang mit Täter_Innen liegt nicht in der Zuständigkeit des ‚Opfers’ oder der ‚Ansprechpersonen’, sondern bei allen.
Auf Wünsche oder Bedürfnisse des ‚Opfers’ sollte aber Rücksicht genommen werden."

Hört sich für mich an, wie eine Einladung ins Frühmittelalter. Anonsten solltest Du Dich vielleicht mal zur Sache äussern.

Gruß, HaubenschlumpfDer Text scheint uneindeutig, schade.

Pass auf: der erste Absatz ist für die Ansprechpersonen. Hier geht nur es um einE Betroffene und die Person, die ihM zur Seite steht.

Der zweite ist ein allgemeines Statement, dass Definitionsmacht für diejenigen, die deM Betroffenen zur Seite stehen, gilt, aber nicht für alle. Der - eventuelle, denn darum geht es hier gar nicht - Umgang mit dem Täter muss unabhängig hiervon, wenn überhaupt, erfolgen.

Ist das jetzt klarer?

greetz



Veganforum

Einfacher Text 03.08.2010 - 19:54
einfach mal nach "Definitionsmacht der Frau" googeln.

zu finden ist dann ua. sowas:
 http://www.nadir.org/nadir/periodika/interim/heft/heft430/seite19.html

Die Diskussion läuft in jeder Stadt, ist n linker Trendsport.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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defMa — nix da

No Defma — love people hate defma

@autor_in — i-330

Defma? — entdefinitator

interessant — i-330

@xy740 — xyz

@i-330 — tagmata

bla blubb — hugo boss

Schwachsinn... — Radikal Queer

Hilfe, Hilfe, Hilfe — NO DEFMA

super — eeendlich

Weiterdenken... — - - -

DefMa Free Youth — DefMa Free Youth

disko — muss sein

@ Definierer — omnis determinatio est negatio

Interessant — Robert

Für die Definitionsmacht! — männlich sozialisiert

Definiert — Definierer

Gleichbehandlung — muss ausgefüllt werden

neinneinnein — neinneinnein

======= — =======

mal ganz off-topic — besonders an die letzten beiden gerichtet

@defcon — blupp