Feldbefreiung GI: 6-Monatsurteil rechtskräftig

k.o.b.r.a.____antirepressionsplattform___ 26.07.2010 13:20 Themen: Biopolitik Repression Ökologie

Leicht haben es sich die Richter in Frankfurt gemacht: Ohne jegliche Prüfung der vorgetragenen Gründe lehnte es am 15. Juli die Revision des vom Landgericht Gießen verurteilten Feldbefreiers Jörg Bergstedt ab. Damit ist nicht nur das Urteil rechtskräftig und Landung zum Haftantritt jeden Tag möglich. Sondern es ist auch juristisch bescheinigt: Wenn Gerichte fast 300 Beweisanträge (100% aller gestellten) als bedeutungslos abtun, sich dabei sogar noch verzählen und mindestens 8 Anträge "vergessen", ist eine Revision dagegen "offensichtlich unbegründet".

Der 46-jährige Ökoaktivist aus Hessen war am 9. Oktober 2009 zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er einen seiner Meinung nach riskanten und mit falschen Angaben im Antrag erschlichenen Genversuch der Universität Gießen vorzeitig beenden wollte. Im Frühjahr 2006 hatte Bergstedt mit drei MitstreiterInnen das bewachte Genfeld betreten, wobei durch Ausreißen der Pflanzen und das Zertreten beim anschließenden Festnahmegerangel ca. 20% des Feldes zerstört wurden (HR-Film). Nach der Verhaftung durch die Polizei kam es zur Anklage. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass es sich beim Ausreißen der genmanipulierten Pflanzen um eine Sachbeschädigung gehandelt habe. Rechtfertigungsgründe lehnte es mit einer spektakulären Begründung ab: Die Aktion sei aussichtslos gewesen, weil bei der Gentechnik gelte: „Der Geist ist aus der Flasche“ (mündliche Urteilsbegründung am 9.10.2009).

Bei der jetzt erfolgten Ablehnung der Rechtsfehlerüberprüfung nutzte das Oberlandesgericht Frankfurt den berüchtigten § 349, Abs. 2 der Strafprozessordnung, wonach ein Revisionsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Revision einfach komplett ablehnen kann, ohne sich damit überhaupt zu beschäftigen. So besteht der Beschluss des OLG auch nur aus einem Satz und der offizielle Instanzenzug dieses ersten großen Feldbefreiungsprozesses in Deutschland ist mit dem aus Justiz, Politik und Gentechniklobbyverbänden erhofften Abschreckungsurteil zuende. Die Staatsanwaltschaft kann Bergstedt nun jederzeit zum Haftantritt laden. Selbst eine Verfassungsklage hätte keine aufschiebende Wirkung. Dennoch überlegt der Verurteilte, diesen Weg zu versuchen: "Ich bin vom Amtsrichter aus meinem eigenen Prozess entfernt worden - rechtswidrig. In der zweiten Instanz sind alle Beweisanträge der Verteidigung in pauschalen Beschlüssen als bedeutungslos abgetan worden - das Gericht hat dennoch zu solchen Sachfragen Feststellungen getroffen. Und über dies hinaus hat es acht Beweisanträge einfach ganz übersehen", fasst Bergstedt einige wichtige Punkte zusammen, die vom Oberlandesgericht jetzt einfach übergangen wurden. Insgesamt seien damit alle vom Angeklagten vorgebrachten Argumente und Rechtfertigungsgründe in keiner Instanz geprüft worden. Dazu gehörten Fragen zu Gefährlichkeit der Agrogentechnik, zum Versagen der Genehmigungsbehörden, zu Verflechtungen zwischen Konzernen, Forschung und Regierungen sowie zu Schummeleien, Betrug und Verstößen gegen Sicherheitsauflagen bei Antragstellung und Durchführung des Versuchs. Bergstedt will deshalb den Umgang mit ihm und seinen Anträgen vor das Verfassungsgericht bringen: "Wenn ich an meinem eigenen Prozess gar nicht teilnehmen darf oder alle meine Anträge unbeachtet bleiben, stellt sich schon die Frage, ob das rechtliche Gehör noch gewahrt worden ist." Zweifel daran zeigten inzwischen auch andere Gerichte. So distanzierte sich das Landgericht Würzburg kürzlich in ähnlich gelagerten Strafverfahren mehrfach von der Gießener Nichtbeachtung der Beweisanträge zu Rechtfertigungsgründen.

 

Abschreckungsurteil, Maulkorb und innenpolitische Keule

Große Hoffnung hat Bergstedt aber dennoch nicht. Der Prozess gegen ihn sei geführt worden, um GentechnikkritikerInnen abzuschrecken. Daher stand die harte Verurteilung vorher fest. "Die Sache selbst hat die Gießener Justiz doch selbst als unbedeutend angesehen, schließlich hat sie gegen zwei der vier Beteiligten das Verfahren eingestellt", erinnert der Aktivist an den Ablauf des ganzen Verfahrens: "Jetzt sind wegen der selben Sache zwei Personen hoch und zwei gar nicht verurteilt worden." Zudem ist die Verurteilung nicht der einzige Versuch, den Aktivisten mundtot zu machen. LobbyistInnen und Firmen in der Agrogentechnik stört, dass er hinter den Kulissen recherchiert und eine Broschüre über den Filz in der Agro-Gentechnik herausgegeben hat.
Zudem dürfte die Gießener Justiz noch ihr eigenes Süppchen gekocht haben: Seit Jahren versuchen staatliche Stellen, den auch in anderen Themen staatskritischen Bergstedt hinter Gitter und damit seine kritische Stimme zum Schweigen zu bringen. Im Jahr 2006 erfanden Polizei, Innenministerium (unter Beteiligung des Demnächst-Ministerpräsidenten Volker Bouffier) und Justiz sogar Straftaten, um endlich Vollzug melden zu können (z.B. am 14.5.2006). Die deswegen eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen RichterInnen, Polizei und Innenminister Volker Bouffier werden seitdem verschleppt. "Da laufen abgekartete Spiele mit politischen Interessen, die weder mit Recht noch mit Sachargumenten etwas zu tun haben", kritisiert Bergstedt. Im Urteil des Landgerichts zur Feldbefreiung habe sogar gestanden, dass das angegriffene Genversuchsfeld in Gießen formal fragwürdig war, anderen Zielen als den genannten diente und der Versuchsleiter Falschaussagen vor Gericht gemacht hatte. Doch verurteilt würden in diesem Land die, die solche Risiken wie das transgene Gerstenfeld abzuwenden versuchten.

 


Organisatorische Hinweise und weitere Informationen:

 

Der weitere Ablauf:

  • Die Verfassungsklage muss binnen einen Monats eingereicht werden, hat aber keinen Einfluss auf die Rechtskraft und auch keine aufschiebende Wirkung. Es liegt in der Entscheidung der zuständigen Staatsanwaltschaft (Gießen), die Ladung zum Haftantritt auszusprechen.
  • Verfahren in Würzburg:
    Zur Zeit laufen mehrere Verfahren wegen Feldbefreiungen am Landgericht Würzburg. Der jetzt verurteilte Bergstedt unterstützte dort als Verteidiger eine Angeklagte. Das Landgericht stellte klar, dass Beweisanträge zu Rechtfertigungsgründen nicht bedeutungslos gewertet werden könnten und distanzierten sich damit von den pauschalen Ablehnungen in Gießen. Auch vor diesem Hintergrund erscheint die Revisionsablehnung jetzt zweifelhaft.
  • Unabhängig vom jetzt rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren läuft gegen Bergstedt ein Zivilverfahren. Wichtige FunktionärInnen in Gentechnikfirmen und Lobbyverbänden wollen ihm seine Recherchen und Veröffentlichungen zu den Hintergründen, Betrügereien und Verflechtungen der Agro-Gentechnik verbieten. Das Verfahren findet am 25.8. vor dem Oberlandesgericht in Saarbrücken statt. Auch die Universität Gießen beteiligt sich an dem Versuch, dem Schriftsteller die Arbeit zu behindert, in dem gegen ihn es ein mehrjähriges totales Betretungsverbot für alle Fläche der Universität verhängt hat. Auslöser waren eine Recherche über Werbung für Chemie- und Gentechnikfirmen im Institut des Genversuchsfeld-Betreibers, Prof. Kogel.

 

Links zur damaligen Feldbefreiung

 

Infos zu aktuelleren Feldbefreiungen

 

Kontakt: Projektwerkstatt, Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen, Tel. 06401/903283, Fax- 5

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