Berlin: Erste Prozesse wegen 1. Mai 2010

Roland Ionas Bialke 18.07.2010 15:58 Themen: Blogwire Repression Soziale Kämpfe
In Berlin beginnen zur Zeit die ersten Prozesse wegen dem 1. Mai 2010. Wie jedes Jahr ist zu beobachten, dass die notwendige Antirepressionsarbeit zu diesem "traditionellen Event" lückenhaft bzw. teilweise nicht vorhanden ist. Am 13. Juli 2010 wurde in Berlin eine geständige Person zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Weitere Prozesse stehen an.
Er wohnte in der Köpi und kann sich Autoritäten nicht unterordnen, meinte der Angeklagte im Gerichtssaal. Auch gab er zu, dass er am 1. Mai 2010 in Berlin Steine auf Polizisten geworfen hat. Sein Anwalt äusserte schliesslich: "Wer Steine auf Menschen wirft, gehört bestraft!" - Die Aussagen und das Verhalten im Prozess am 13. Juli 2010 im Amtsgericht Berlin waren Sinnbild für die kaum vorhandene, vor Repression kriechenden "Antirepressionsarbeit".

Nur wenige Personen beobachteten den Prozess gegen den geständigen Punker, der am Ende zu 18 Monaten auf 3 Jahre Bewährung verurteilt wurde. Und durch die defensive Taktik der Verteidigung kamen nur wenige Details der Festnahme und des weiteren Prozesses ans Tageslicht. Da es anscheinend keine organisierte Prozessbeobachtung gab, konnte auch nicht beobachtet werden wer sich noch so für den Prozess interessierte. Neben der rechten Zeitung "Junge Freiheit" und Anti-Antifas (Neonazis, die Daten über Personen aus den antifaschistischen Spektrum sammeln) beobachteten in der Vergangenheit auch Angehörige der Repressionsorgane (aus unterschiedlichen Behörden und aus unterschiedlichen Motiven) die Ersten-Mai-Prozesse.

Vor dem Gerichtssaal warteten schon zwei Polizisten und eine Polizistin, bekleidet mit polizeitypischen Overrolls, die, so stellte sich später heraus Zeugen und Zeugin in dem Prozess waren. Im Gerichtssaal dann etwa 10 Journalisten und Journalistinnen. Die Staatsanwältin verlas sodann die Anklageschrift: Der Angeklagte habe in der Nacht vom 1. auf den 2. Mai 2010 in der Reichenberger Strasse / Höhe Ohlauer Strasse zwei Kleinpflastersteine auf ein Polizeiauto geworfen. Ebenso hätte der zur Tatzeit vermummte Angeklagte einen Stein auf eine Bushaltestelle und einen vierten Stein in eine 10er-Gruppe vorbeilaufender Polizisten geworfen. Dabei habe er das Bein eines Polizisten getroffen.

Nach der Verlesung der Anklageschrift folgte die Einlassung des Angeklagten. Es stellte sich dabei heraus, dass der Angeklagte starke Ausdrucks- und Lernprobleme hatte. Ebenso gab es schon früh Probleme im Elternhaus des Angeklagten, offenbarte sein Anwalt. Der Angeklagte lebte in seiner Jugend in sozialen Projekten und war auch eine Weile obdachlos. Er kam ursprünglich nicht aus Berlin, hatte in seinen früheren Wohnort grosse Konflikte mit Neonazis, wobei diese auch zu Strafverfahren führten. Mit Autoritäten habe der Angeklagte u.a. ein Problem, weil er von Polizisten zusammengeschlagen wurde. In seiner Einlassung gab der Angeklagte schliesslich zu eine halbvolle Coladose auf eine Bushaltestelle und Steine auf Polizisten geworfen zu haben. Der Angeklagte meinte jedoch, dass er keinen der Steine gezielt auf einen Polizisten warf. In der Einlassung stritt der Angeklagte aber ab, dass er Steine ausgebuddelt und an andere Menschen verteilt hatte. Er habe jedoch Steine aus dem aufgewühlten Strassenpflaster genommen und Steine zur Seite gerollt. Verteilt habe eine andere Person neben ihm.

"Tatbeobachternummer" für Angehörige von Einsatzhundertschaft

Neu in den Prozessen um den 1. Mai war eine soganannte "Tatbeobachternummer" für alle Zeugen und Zeuginnen der Polizei. Zwar hatte es in der Vergangenheit immer wieder codierte Polizeiangehörige gegeben, doch diese waren zumeist Angehörige von Spezialeinheiten oder in ziviler Kleidung ermittelnde Polizisten und Polizistinnen. Diesmal gab es Nummern für alle Polizisten und Polizistinnen.

Die erste codierte Tatbeobachterin ist Berliner Polizeiangehörige. Sie sah in der Reichenberger Strasse / Höhe Ohlauer Strasse den sich vermummenden Angeklagten, wie er zu einer Wurfbewegung ausholte und daraufhin splitterndes Glas an der Bushaltestelle. Schliesslich soll der Angeklagte zwei Steine auf ein vorbeifahrendes Polizeiauto geworfen haben. Danach soll der Angeklagte Steine ausgegraben und an andere vermummte Menschen verteilt haben. Der Angeklagte habe sich in einer zum Teil vermummten Gruppe aus ca. 30 Personen befunden. Schliesslich soll der Angeklagte einen Bauzaun zum Barrikadenbau auf die Strasse gezogen haben und dann aus der Gruppe heraus einen Stein auf eine vorbeiziehenden gepanzerten Polizeigruppe der 14. Ehu (4. Einsatzhundertschaft der 1. Berliner Bereitschaftspolizeiabteilung) geworfen haben. Dabei habe er einen Polizisten am Bein getroffen.

Sie habe den Angeklagten so gut beobachten können, da er einen markanten Rucksack mit zwei orangen Streifen getragen hat. Später habe sie dann "die blonden Rastazöpfe des Täters" wiedererkannt.

Die beiden anderen Zeugen brauchten dann nicht mehr vernommen werden, einigten sich Richter, Staatsanwältin und Rechtsanwalt. Die beiden Zeugen und die Zeugin setzten sich anschliessend dreist in die Beobachtungsränge. Irgendwie hatte ich das Gefühl, dass die drei dort zu viert sassen - Aber da kann ich mich auch irren, denn bei den ganzen Verkleidungsspielen der Polizei sieht doch niemand mehr durch.

Die Staatsanwältin forderte aus generalpräventiven Gründen (Abschreckung für andere Menschen) zwei Jahre Haft ohne Bewährung gegen den Angeklagten. Zuvor versuchte sie den Angeklagten und seinen Rechtsanwalt mit anderen offenen Strafverfahren (u.a. Flaschenwurf beim 1. Mai 2008 und eine Auseinandersetzung mit Neonazis) zu konfrontieren und für andere Verfahren Aussagen zu entlocken. Dies konnte von rechtsanwältlicher Seite abgeblockt werden. Trotz unterschriftsreifen Ausbildungsvertrags behauptete die Staatsanwältin keine positive Sozialprognose.

Der Rechtsanwalt beantragte danach 10 Monate Haft auf 3 Jahren Bewährung. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten sei aufzuheben. Die Tat wurde gestanden, was selten sei, und der Angeklagte könne sofort zu arbeiten anfangen. Auch hätte sich die Verteidigung nicht gegen die Codierung der Zeugen und der Zeugin gewährt, das müsse belohnt werden. Der Angeklagte hätte ADHS und hätte in seiner Kindheit Ritalin einnehmen müssen. Anschliessen sagte der Angeklagte: "Ich habe Fehler gemacht, es tut mir leid!"

Kurze Zeit später verurteilte der Amtsrichter den Angeklagten zu 18 Monaten auf 3 Jahren Bewährung. Der Angeklagte habe einen schweren Landfriedensbruch und Sachbeschädigung begangen. Ausserdem habe er gegen das Vermummungsverbot verstossen, jemanden verletzt und wichtige Arbeitsmittel der Polizei beschädigt. Trotzdem hob er den Haftbefehl gegen den Verurteilten auf.

Der Verurteilte konnte trotzdem nicht gehen. Zwei Monate Untersuchungshaft waren nicht genug, denn die Staatsanwältin hatte zwischenzeitlich zwei weitere Haftbefehle erwirkt. Einmal wegen dem 1. Mai 2008 und dann noch wegen dem Vorfall mit Neonazis, der ausserhalb Berlins stattfand. Hier ist anzumerken, dass die dortige Behörde es nicht für nötig hielt dafür einen Haftbefehl zu beantragen. Wahrscheinlich war das nicht nötig. Die Staatsanwältin in Berlin hielt das aber für richtig.

Fazit

Dem Verurteilten kann und sollte niemand einen Vorwurf machen. Er will da raus. Die Verteidigung war wenig glaubwürdig und, durch die weiter bestehende Haft, ein Desaster. Repression, wie z.B. die neue Art der Codierung, wurden nicht in der Hauptverhandlung thematsiert und somit nicht für andere Aktivisten und Aktivistinnen erfahrbar gemacht. Viel schlimmer noch: Die Repression wurde durch die Verteidigung bekräftigt.

Immer wieder erlebe ich, dass Anwälte und Anwältinnen sich bei Ersten-Mai-Prozessen fast vor dem Richter oder der Richterin verbeugen. Das geschieht oft, wie in diesem Fall auch, bei Personen die in keinen politischen Zusammenhängen sind, angetrunken waren und dann bei einer Ausschreitung mitgemacht haben. Hier muss mehr Verantwortungsbewusstsein entwickelt werden!

Die lückenhafte bzw. teilweise nicht vorhandene Antirepressionsarbeit ist erschreckend. In diesem Prozess waren kaum beobachtende Personen anwesend. Und auch einen Tag zuvor fanden zwei Prozesse wegen dem 1. Mai 2010 statt. Allen Anschein nach gab es dort auch keine Prozessbeobachtung. (Ein Prozess war gegen einen Neonazi, der mit anderen Neonazis am 1. Mai 2010 auf dem Kurfürstendamm demonstrierte, der andere Prozess betraf eine Person, die an Ausschreitungen in Kreuzberg beteiligt gewesen sein soll.)

Weitere interessante Prozesse

Mo., 19.07.10, 9:30, Saal D703, Moabiter Kriminalgericht, Turmstr. 91, Amtgericht (Jugendschöffengericht)
"Prozess gegen zwei junge Männer die im Dezember 2009 einen Zivilpolizisten im Dienst angegriffen haben sollen. Der Beamte, der zunächst durch einen Fußtritt ins Gesicht zu Boden getreten wurde und nach potentiellem Diebesgut durchsucht wurde, zog seine Dienstwaffe und schoss nach einem fruchtlos gebliebenen Warnschuss einem der jugendlichen Angreifer in den Unterschenkel, so die Anklage." (Ich weiss nicht, ob der Prozess öffentlich ist, aber es lohnt sich auf jeden Fall vorbeizuschauen!) Siehe:  http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/1207/berlinbrandenburg/0006/index.html

Mi., 21.07.10, 13:00, Saal B228, Moabiter Kriminalgericht, Turmstr. 91, Amtsgericht (Abt. 276)
Glasflaschenwurf auf Polizisten am 1. Mai 2010.

Kommerzielle Medienberichte

 http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/bewaehrung-fuer-mai-randalierer/
 http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1346799/Bewaehrungsstrafe-fuer-Steinwuerfe-auf-Polizisten.html
 http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/randalierer-bleibt-trotz-bewaehrungsstrafe-in-haft/1882516.html
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Ergänzungen

Nach dem Prozess

Roland Ionas Bialke 18.07.2010 - 17:30
Nach dem Prozess verschwanden (Herr Gerner, Frau Mertens und Herr Marquats - keine Garantie für die Namen und die Schreibweise) übrigens in einem "Umkleideraum" im Gerichtsgebäude, der extra von der Justiz für die Zeugen und der Zeugin bereitgestellt wurde.

;p

Was tun?

bla 18.07.2010 - 17:53
Ich wurde am 1.Mai ohne Grund eingesackt und durfte die Nacht bei den Bullen verbringen. Neben einer Anzeige wg. Verstoß gg das Versammlungsgesetz erhielt ich neulich einen Brief, in dem eine Rechnung über 18,00 Euro enthalten war.
Als Grund ist angegeben: Gesetz über das Verfahren bei Freiheitsentziehungen §§ 14 Abs. 2, 15
Das Geld ist zu entrichten an die Kosteneinziehungsstelle der Justiz.
Dazu habe ich zwei Wochen Zeit.

Was soll ich tun?
Wenn ich nicht zahle, werde ich doch später noch mehr zahlen müssen wegen den ganzen Gebühren, richtig?
Für einen Anwalt habe ich leider kein Geld.

Geld kosten Polizei und Justiz

Zig Milliarden$ 18.07.2010 - 18:20
Geld Kosten die qualifizierten Polizeieinsätze nunmal. Nach Jahren der Baustellendiebstähle in Millionenhöhe hatten sie (die Uniformierten) endlich einen erwischt, mich.

Mitten in der Nacht (aus Rücksicht auf Passanten) war ich dabei die schweren Eisen auf den Handwagen zu verladen um das Material heim ins Reich zu zerren.

Da kamen sie aus allen Richtungen, sechs Polfarzeuge über Funk verständigt und umstellten den Baustellendieb auf frischer Tat. Endlich hatte die deutsche Polizei erfolgreich gearbeitet. Bis zur Verurteilung dauerte es zwei Jahre weil der Angeklagte die Tat zwar nicht abstritt, aber lediglich von Müll der am Strassenrand lag, redete.

Aber sie hatten einen Zeugen gefunden, der von weit her angereist kam.

150€ für Ärzte gegen den Krieg.

Somit hatte sich der teure Polizeieinsatz und das langwirige Verfahren sowie die Anreise eines Zeugen des nächlichen Lärms, Metall macht manchmal entsetzlich viel Lärm, wirklich gelohnt.

Die Baustellendiebstähle?

Ich glaube die wurden nie aufgeklärt.

@ bla 18.07.2010 - 17:53

Roland Ionas Bialke 18.07.2010 - 18:26
1. Zur Roten Hilfe oder zum Ermittlungsausschuss gehen. Bestimmt haben sie Erfahrungen damit und geben Dir Tipps.

2. Es muss ja ein Gerichtsbeschluss gegeben haben. Wenn Du demnach nicht-schuldig die Freiheit entzogen wurde, dann musst Du, meiner Meinung nach, auch nichts zahlen. Aber: Ich kenen mich nicht so gut aus. Ein Mensch der das studiert hat, wäre besser. 18 Euro sind auch nicht die Welt, also überleg Dir, ob das nicht bezahlbar ist!

3. Wenn Du das tatsächlich zahlen musst, aber kein Geld hast (z.B. AlG2 bekommst oder etwa gleich viel bzw. weniger Geld), dann schreib das der Stelle, die das Geld haben will. (Absender des Briefes!) Füge am Besten eine Kopie Deines AlG2-Bescheids oder sonstigen Einkommensnachweis bei. Schreibe, dass Du das nicht zahlen kannst. In der Regel wird das damm "miedergeschlagen". D.h. irgendwann verlangen sie das Geld nicht mehr von Dir. Du musst aber auf jeden Brief antworten und schreiben, dass Du nicht zahlen kannst + Nachweis.

4. Wenn Du nicht antwortest, dann brauchen sie keinen Titel im Gericht zu erwirken, sondern gehen direkt zum Finanzamt. Das kostet dann extra. Du solltest dann dem Finanzamt antworten und schreiben, was Du der Justizkasse schreiben solltest. (Kein Geld + Nachweis) Wenn Du nicht reagierst, dann sperrt das Finanzamt Dein Konto. Dann musst Du reagieren - entweder indem Du das Geld zahlst oder zum Amtsgericht gehst und da nachweist, dass Du nur AlG2 bekommst. Dann wird da das Konto entsperrt, aber es kann sein, dass sie nach dem 7. des Monats immer Geld pfänden, was (angeblich) nicht AlG2 ist.

5. Damit sowas nicht passiert gibt es seit Juli 2010 ein P-Konto. Das ist ein pfändungssicheres Konto. Wenn Du ein Girokonto hast, dann kannst Du das gegen eine Gebühr (3-25 Euro im Monat) zu einem P-Konto umwandeln. Wenn Du unter einem gewissen Guthaben bleibst, dann kann davon nichts gepfändet werden. Ist wie ein Girokonto, aber Du bekommst einen Schufa-Eintrag.

Wie geschrieben: Ich bin diesbezüglich nur ein Laie. (Mit 15.000 Euro Gerichtskosten, die er bis 2036 in 50 Euro-Raten zahlen soll.)

kennzeichnungspflicht

mensch 18.07.2010 - 19:03
Jetzt mit machen für Kennzeichnungspflicht, unabhängige Untersuchungen, etc.

 http://www.amnestypolizei.de/mitmachen/fordern.html

Vorsicht!

- - - 19.07.2010 - 03:31
Ich wäre vorsichtig, beim Bezahlen von, noch so kleinen, Beträgen an den Staat. Sowas könnte auch als Tateingeständnis gewertet werden, was bei einem evt. Prozess sicherlich nicht hilfreich ist.

www.berlinkriminell.de

berliner 19.07.2010 - 22:23
Informationen über anstehende Prozesse:

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke die folgenden 3 Kommentare

Rote Hilfe kontaktieren

Tippgeber 18.07.2010 - 18:31
Für sowas ist die Rote Hilfe ein guter erster Ansprechpartner. Die können vielleicht nicht selbst helfen aber ggf. vermitteln oder Dir zumindest nen Rat geben. Wahrscheinlich solltest Du Widerspruch einlegen, dabei gibt's immer Fristen zu beachten, also halt Dich ran und informier Dich.

tipp

an euch 19.07.2010 - 12:45
wie wärs wenn die leute mal aufhören würden steine zu werfen und lieber kreative aktionen planen und ausführen würden?

was bringt es bitte steine auf bullen zu werfen? oder auf die autos? ein kleiner sachschaden vielelicht. wenn ihr aber erwischt werdet ein extrem hoher schaden für euch.

ich kann euren hass gegen die bullen verstehen. aber ändert ein steinwurf irgendetwas? werden die leute damit auf die ungerechtigkeit und die ganze scheiße in dieser welt aufmerksam? nein! aber die springer presse hat mal wieder genügend material um richtige politische aktivisten mit euch idioten gleichzustellen.

ich sage nichts gegen gewalt. wenn ihr ein haus besetzt habt und es soll geräumt werden, dann verteidigt euch ruhig. aber es bringt echt nichts einfach so am tag der arbeit nen stein zu werfen.

INFORMATIONEN ÜBER PROZESSE?

Peter 19.07.2010 - 21:34
Wie findet man denn heraus, wann welche prozesse sind?
Gibts da ne seite von der Berliner Justiz?