Abschiebeknast Hannover Langenhagen
Um gegen ihre Abschiebung zu protestieren, traten am 26.6.2010 vier Abschiebehäftlinge in der JVA Langenhagen, Hannover, in Hungerstreik.
Unter ihnen befand sich der syrische Flüchtling Abrahim Bakro, der am 22.6.2010 auf der Ausländerbehörde in Oldenburg von der Polizei festgenommen wurde, als er dort regulär seine Duldung verlängern wollte. Abrahim wurde sofort einer Richterin vorgeführt, die einen Haftbefehl gegen ihn aussprach, woraufhin er in die Abschiebehaft nach Langenhagen gebracht wurde.
Das Abschiebevorhaben der Ausländerbehörde Oldenburg basiert auf dem deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommen, das Anfang 2009 in Kraft getreten ist. Demnach sollen rund 7000 syrische Flüchtlinge aus Deutschland abgeschoben werden. Aufgrund der Menschenrechtslage in Syrien, wo besonders Kurd_innen und Yezid_innen von Folter und Inhaftierung bedroht sind, wird dieses Rückübernahmeabkommen von verschiedenen Seiten scharf kritisiert. So hatte selbst das Bundesministerium des Innern einen Entscheidungsstopp bezüglich von Asylanträgen syrischer Flüchtlinge angeordnet, nachdem mehrere Fälle von Verhaftungen nach der Abschiebung bekannt wurden. Am 27. Januar 2010 fand auf Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen und der Linkspartei eine Bundestagsdebatte zur Aussetzung des Abkommens statt, die scheinbar ergebnislos blieb. Die Innenministerien einzelner Länder zeigen sich restriktiv, darunter Niedersachsen als Vorreiter.
So wurde auch Abrahim Bakro, obwohl er durch den Hungerstreik gesundheitlich geschwächt war, am 29.6.2010 über den Flughafen Frankfurt nach Damaskus abgeschoben.
Die drei verbliebenen Hungerstreikenden brachen ihren Streik aufgrund von Strafandrohung durch JVA-Beamt_innen am selben Tag ab. Dies ist nur ein weiteres Beispiel für die besonders hinter Knastmauern schwer zu überwindende Repression.
Auch Abrahim Bakro ist kein Einzelfall. Derzeit befinden sich 30 männliche Flüchtlinge in Langenhagen in Abschiebehaft, unter ihnen ein weiterer syrischer Flüchtling, dem nach seiner Abschiebung Inhaftierung und Folter drohen.
Dazu Karim Alwasiti vom niedersächsischen Flüchtlingsrat: "Meiner Einschätzung nach erleben wir derzeit in Niedersachsen die erste Abschiebewelle seit Ende Februar der Entscheidungsstopp für Abschiebungen nach Syrien aufgehoben wurde."
Für einen Stopp des Rückübernahmeabkommens zwischen Deutschland und Syrien!
Bleiberecht für alle!
Das Abschiebevorhaben der Ausländerbehörde Oldenburg basiert auf dem deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommen, das Anfang 2009 in Kraft getreten ist. Demnach sollen rund 7000 syrische Flüchtlinge aus Deutschland abgeschoben werden. Aufgrund der Menschenrechtslage in Syrien, wo besonders Kurd_innen und Yezid_innen von Folter und Inhaftierung bedroht sind, wird dieses Rückübernahmeabkommen von verschiedenen Seiten scharf kritisiert. So hatte selbst das Bundesministerium des Innern einen Entscheidungsstopp bezüglich von Asylanträgen syrischer Flüchtlinge angeordnet, nachdem mehrere Fälle von Verhaftungen nach der Abschiebung bekannt wurden. Am 27. Januar 2010 fand auf Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen und der Linkspartei eine Bundestagsdebatte zur Aussetzung des Abkommens statt, die scheinbar ergebnislos blieb. Die Innenministerien einzelner Länder zeigen sich restriktiv, darunter Niedersachsen als Vorreiter.
So wurde auch Abrahim Bakro, obwohl er durch den Hungerstreik gesundheitlich geschwächt war, am 29.6.2010 über den Flughafen Frankfurt nach Damaskus abgeschoben.
Die drei verbliebenen Hungerstreikenden brachen ihren Streik aufgrund von Strafandrohung durch JVA-Beamt_innen am selben Tag ab. Dies ist nur ein weiteres Beispiel für die besonders hinter Knastmauern schwer zu überwindende Repression.
Auch Abrahim Bakro ist kein Einzelfall. Derzeit befinden sich 30 männliche Flüchtlinge in Langenhagen in Abschiebehaft, unter ihnen ein weiterer syrischer Flüchtling, dem nach seiner Abschiebung Inhaftierung und Folter drohen.
Dazu Karim Alwasiti vom niedersächsischen Flüchtlingsrat: "Meiner Einschätzung nach erleben wir derzeit in Niedersachsen die erste Abschiebewelle seit Ende Februar der Entscheidungsstopp für Abschiebungen nach Syrien aufgehoben wurde."
Für einen Stopp des Rückübernahmeabkommens zwischen Deutschland und Syrien!
Bleiberecht für alle!
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
Österreich: Abschiebung nach 9 Jahren!
Mai 2001: Arigonas Vater reist illegal mit Hilfe von Schleppern nach Österreich ein und stellt einen Asylantrag.
Mai 2002: Sein Asylantrag wird abgelehnt.
September 2002: Frau Zogaj und die fünf Kinder reisen illegal ein und stellen Asylerstreckungsanträge.
November 2002: Das Asylverfahren wird für die ganze Familie in zweiter Instanz negativ entschieden. Herr Zogaj stellt einen zweiten Asylantrag.
Februar 2003: Der Asylantrag des Vaters wird abgelehnt, er erhält den Ausweisungsbescheid. Frau Zogaj stellt für sich und die Kinder einen zweiten Asylantrag.
Dezember 2003: Der Verfassungsgerichtshof lehnt eine Asylbeschwerde ab.
Mai 2004: Die Sicherheitsdirektion Oberösterreich bestätigt die Ausweisung. Eine Beschwerde der Familie beim Verwaltungsgerichtshof hat aber aufschiebende Wirkung.
März 2005: Der Verwaltungsgerichtshof lehnt die Beschwerde ab.
April 2005: Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Vöcklabruck fordert die Familie zur Ausreise bis zum 10. Mai 2005 auf.
Mai 2005: Die Familie stellt bei der BH einen Antrag auf Erstniederlassungsbewilligung aus humanitären Gründen.
September 2005: Das Innenministerium lehnt den humanitären Aufenthaltstitel ab.
Mai 2007: Das Innenministerium weist auch die Berufung der Familie hinsichtlich einer Niederlassungsbewilligung ab.
Juni 2007: Gemeinde und Schulkollegen von Arigona starten eine Unterschriftenaktion. Der Gemeinderat Frankenburg beschließt einstimmig, sich für den Verbleib der Familie einzusetzen.
Juli 2007: Die Zogajs legen beim VfGH Beschwerde gegen die Ablehnung der Erstniederlassungsbewilligung ein.
26. September 2007: Die Familie Zogaj wird von der Polizei abgeholt, um abgeschoben zu werden. Die 15-jährige Arigona verschwindet spurlos.
27. September 2007: Arigonas Mutter darf in Österreich bleiben, um nach ihrer Tochter zu suchen. Der Vater und die anderen vier Kinder der Familie werden in den Kosovo geflogen.
30. September 2007: Ein Brief von Arigona taucht auf. Darin schreibt sie, dass sie sich nicht lebend der Polizei stellen werde, wenn ihre Familie nicht nach Österreich zurückkommen darf.
1. Oktober 2007: Vizekanzler Wilhelm Molterer (V) vereinbart mit Innenminister Günther Platter (V), das VfGH-Erkenntnis abzuwarten. Arigona und ihre Mutter dürfen vorerst bleiben.
10. Oktober 2007: Arigonas Aufenthalt bei Pfarrer Josef Friedl wird bekannt.
30. Oktober 2007: Der VfGH legt unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte einen Kriterienkatalog zum Bleiberecht vor.
14. Dezember 2007: Der VfGH weist die Beschwerde der Familie Zogaj gegen die Verweigerung der Erstniederlassungsbewilligung ab - stellt aber klar, dass dies nicht bedeute, dass Arigona und ihre Mutter abgeschoben werden müssen. Der Innenminister verweigert ein humanitäres Aufenthaltsrecht, erklärt aber, dass Arigona und ihre Mutter bis Schulschluss 2008 bleiben dürfen.
Mai 2008: Mutter Nurie Zogaj unternimmt einen Selbstmordversuch, nachdem sie erfährt, dass sich der Vater der Kinder im Kosovo abgesetzt hat und nicht auffindbar ist.
Juni 2008: Arigona und Nurie Zogaj werden schriftlich dazu aufgefordert, zu Ferienbeginn Anfang Juli das Land zu verlassen. Maria Fekter (V) ist mittlerweile neue Innenministerin.
27. Juni 2008: Der VfGH fordert beim humanitären Bleiberecht ein Antragsrecht für Betroffene und setzt eine Reparaturfrist von neun Monaten.
Juli 2008: Ein psychiatrisches Gutachten attestiert Mutter und Tochter, Behandlung zu benötigen, sie dürfen daher vorerst im Land bleiben.
Oktober 2008: Der Antrag auf Schülervisa für die jüngeren Geschwister Albin und Albona wird abgelehnt.
10. Dezember 2008: Fekter legt ihren Entwurf für eine Neuregelung des humanitären Bleiberechts vor.
23. Dezember 2008: Einen Tag vor Weihnachten wird bekannt, dass die vier Geschwister Zogaj in Ungarn aufgegriffen wurden, als sie versuchten, illegal nach Österreich einzureisen. Sie beantragen in Ungarn Asyl. Nurie und Arigona stellen in Österreich neue Asylanträge.
12. Jänner 2009: Drei der vier Geschwister sind illegal nach in Österreich eingereist, der vierte Bruder kommt am Tag danach an.
13. Jänner 2009: Innenministerin Fekter sieht nach dem Dublin-Abkommen Ungarn zuständig.
14. Jänner 2009: Fekter verschärft ihre Wortwahl: "Ich habe nach den Gesetzen vorzugehen, egal ob mich Rehlein-Augen aus dem Fernseher anstarren oder nicht."
12. März 2009: Der Nationalrat beschließt mit den Stimmen der Koalitionsparteien das neue humanitäre Bleiberecht, sogenannte Altfälle können nun einen entsprechenden Antrag stellen.
4. April 2009: Die ungarischen Behörden sehen sich für die Zogajs nicht zuständig: Die Verfahren sollten zur Gänze in Österreich abgewickelt werden, teilt man mit.
18. September 2009: Die zwei älteren Brüder Arigonas, Alfred und Alban, kehren freiwillig in den Kosovo zurück, nachdem sie zuvor über Ungarn nach Österreich eingereist und in Schubhaft gekommen waren. Die beiden minderjährigen Geschwister bleiben in Österreich.
21. Oktober 2009: Die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP beschließen im Nationalrat die Verschärfung des Fremdenrechtspakets. Dieses enthält unter anderem eine Ausweitung der Schubhaft-Möglichkeiten.
12. November 2009: Das Innenministerium verhängt aufgrund eines negativen Asylbescheids die Abschiebung von Arigona, ihrer Mutter und ihrer beiden jüngeren Geschwister. Zogaj-Anwalt Herbert Blum kündigt eine Berufung beim Asylgerichtshof an.
13. November 2009: Kardinal Christoph Schönborn hielte ein humanitäres Bleiberecht für angebracht: "Es würde dem Land keinen Schaden zufügen, wenn diese Familie bleiben könnte."
17. November 2009: Das Innenministerium betont: Ministerin Fekter könne im Fall Zogaj keinen humanitären Aufenthalt gewähre. Denn Voraussetzung dafür wäre, dass die Familie mehr als die Hälfte der Zeit rechtsmäßig im Land war.
24. Dezember 2009: Zu Weihnachten wiederholt Schönborn seinen Appell für ein humanitäres Bleiberecht, auch Bundespräsident Heinz Fischer spricht sich dafür aus.
18. März 2010: Der Asylgerichtshof lehnt die Beschwerden gegen den abgelehnten Asylantrag ab; Anwalt Blum kündigt einen Beschwerde beim VfGH an.
9. April 2010: Der VfGH gibt dem Antrag auf aufschiebende Wirkung statt. Die Ausweisung Arigonas, ihrer Mutter und ihrer beiden Geschwister wird bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt.
11. April 2010: Bundespräsident Fischer spricht sich neuerlich für ein humanitäres Bleiberecht aus.
14. Juni 2010: Der VfGH lehnt die Beschwerden ab. Der Ausweisungsentscheid des Asylgerichtshofs sei nicht verfassungswidrig.
Jetzt soll die Familie "unverzüglich" abgeschoben werden.