Bundesgerichtshof: BKA ermittelte illegal
Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte die Überwachung von drei Berliner Libertad!-Aktivisten nachträglich für rechtswidrig. Die vom BKA im Jahr 2001 aufgenommenen Ermittlungen wegen Gründung der militanten gruppe (mg) waren illegal. Ein Dossier des Verfassungsschutzes (VS) war die Grundlage für die Überwachungsmaßnahmen, aber die Behauptungen des VS waren laut BGH nicht mit Tatsachen belegt. VS und BKA hätten schlampig gearbeitet und damit gravierend in Grundrechte eingegriffen, sagt das Gericht in seinem Beschuss.
Der Verfassungsschutz begann mit der Bespitzelung im Jahr 1998. Ab 2001 wurde sie offziell als Ermittlungsverfahren nach §129a von der Bundesanwaltschaft (BAW) durch das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeführt. Es folgten weitere Jahre dauerhafteter Telefon- und Internetüberwachung, Hauseingänge wurden videoüberwacht, PKWs mit Abhörmikrophonen und Peilsendern ausgestattet, zeitweise wurden die drei auf Schritt und Tritt observiert. Auch wurde versucht, einen Spitzel in die Berliner Libertad!-Ortsgruppe einzuschleusen, was scheiterte. Während der Razzia vor dem G8-Gipfel 2007 wurden auch die Wohnräume, Arbeitsstellen und das Berliner Libertad!-Büro durchsucht. Über die Dimensionen der Ausforschung gibt es folgenden Artikel:
http://www.info.libertad.de/story/2010/06/zehn-jahre-ausforschung
Im Jahr 2008 wurde das Verfahren eingestellt. Jetzt erklärte der BGH in einem Beschluss die jahrelange Überwachung nachträglich für rechtswidrig: Es bestand gar kein Anfangsverdacht. Und: Verfassungsschutz und BKA ertricksten sich durch Unterschlagung entlastener Informationen, durch Lüge und Täuschung insgesamt 36 richterliche Überwachungsgenehmigungen.
Wer den BGH-Beschluss einsehen will:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=52c1c2b856536c08dab95908724bccfd&nr=52160&pos=0&anz=1
Diese Manipulationen des BKA und der BAW sind kein Ausrutscher, sondern die Regel, was die weiteren Verfahren wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) zeigen, zu denen das Berliner Einstellungsbündnis arbeitet:
http://einstellung.so36.net
Dass das höchste deutsche Strafgericht BKA und BAW erneut abgeurteilt hat, wird wahrscheinlich keine größeren Auswirkungen haben. Die Entscheidung ist nur eine Einzelfallentscheidung, auf die sich andere Betroffene nicht unmittelbar selbst beziehen können. Aber die Sache macht die Illegitimität von Geheimdiensten und die Funktion der §§129, 129a und 129b deutlich.
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Libertad! hat dazu eine Erklärung veröffentlicht, die alles zusammenfasst und zahlreiche Hintergründe der Ermittlungen schildert. Sie ist so eindrücklich, dass es sich lohnt, sie ausnahmsweise hier zu dokumentieren:
Bundesgerichtshof: BKA-Überwachung linker Aktivisten war illegal
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sämtliche Überwachungsmaßnahmen gegen unsere drei Berliner Genossen, gegen die das Bundeskriminalamt (BKA) seit 2001 wegen des Verdachts der Gründung der militanten gruppe (mg) ermittelt hatte, für rechtswidrig erklärt.
Im Sommer 2001 nahm das BKA Ermittlungen gegen drei Mitglieder unserer Berliner Ortsgruppe auf. Der Hintergrund: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte, kurz nach dem ersten Anschlag der mg im Juni 2001, in einem Dossier die drei Aktivisten als Gründer dieser militanten Organisation bezeichnet. Die 1993 gegründete Initiative Libertad! versteht sich als linke Solidaritätsorganisation und als Teil der weltweiten Kämpfe für Menschenrechte und Emanzipation. Wir engagieren uns für die Freiheit der politischen Gefangenen, gegen Folter und imperiale Kriegspolitik – Themen, so die Analyse des Verfassungsschutzes, mit denen sich auch die mg befasst.
Das BKA setzte daraufhin ein Orwellsches Programm in Gang: Über ein Dutzend Telefonanschlüsse wurden abgehört, Emails wurden gelesen und die Internetnutzung ausgewertet. Auf die Haustüren waren hochauflösende Videokameras gerichtet, zeitweise wurden die Drei rund um die Uhr von Observationsteams begleitet. Das BKA verwanzte Autos und erstellte aus Peilsendern und den Funkzellendaten von Mobiltelefonen Bewegungsprofile. Kolleginnen und Freunde, Geschäftspartner und Familienangehörige wurden ausgespäht, selbst über die Telefonate von Kleinkindern legten die Fahnderinnen und Fahnder Auswertungsvermerke an.
Das BKA ließ sich auch die Personenakten des Ministeriums für Staatssicherheit kommen, dessen Beobachtungen der Westlinken bedenkenlos verwertet wurden. Ein Versuch, einen Spitzel einzuschleusen, scheiterte. Bei einer bundesweiten Razzia gegen Linke vor dem G8-Gipfel 2007 wurden auch die Wohnungen und Arbeitsstellen der drei Aktivisten sowie ein Libertad!-Büro durchsucht. Im Herbst 2008 schließlich stellte das BKA das Ermittlungsverfahren ein - mangels Beweisen.
Nach unserer Klage erklärte der 3. Strafsenat des BGH nun in dem am 11. März 2010 gefassten und Anfang Juni veröffentlichten Beschluss: "Die angeordneten und durchgeführten verdeckten Ermittlungsmaßnahmen waren bereits deshalb rechtswidrig, weil zum jeweiligen Zeitpunkt ihrer Anordnung und Durchführung ein ausreichender Tatverdacht ... nicht bestand." Das Verfassungsschutz-Dossier, das sieben Jahre lang als Begründung der Überwachung gedient hatte, enthalte nach Auffassung der BGH-Richter nichts über die drei Aktivisten, "was wesentlich über allgemeine Erkenntnisse über deren politische Orientierung hinausgeht".
Genehmigt wurden die Überwachungsmaßnahmen durch insgesamt 36 Beschlüsse eines Ermittlungsrichters am BGH, die sämtlich aufgehoben wurden. Dass das BKA dem Ermittlungsrichter über Jahre hinweg entlastende Beweise vorenthalten hatte, stieß den Richtern übel auf. Akribisch listet der BGH-Beschluss auf, welche der 25 Anschläge die Beschuldigten nicht begangen haben konnten, weil sie sich - ausweislich der Totalüberwachung - andernorts aufhielten. Gerügt wurde auch, dass der Generalbundesanwalt schon im ersten Überwachungsantrag ein "den Erkenntnissen des BfV entgegenstehendes linguistisches Gutachten des Bundeskriminalamts" mit keiner Silbe erwähnt hatte.
Wahrscheinlich vermuteten die Fahnderinnen und Fahnder anfangs tatsächlich, dass ihnen die Überwachung von Libertad! helfen würde, die Mitglieder der mg zu finden und zu verhaften. Dass dem nicht so ist, war ihnen nach zwei Jahren Totalüberwachung klar geworden - so steht es in einem BKA-Bericht von 2003, den der Ermittlungsrichter wohl nie zu Gesicht bekam. Anstatt das Verfahren einzustellen, dehnte das BKA die Ermittlungen auf Freunde und Kinder der Aktivisten aus; nach dem Motto: Wenn wir ihnen nichts nachweisen können, müssen sie Helfer haben. Dadurch konnte das BKA über Jahre hinweg alle verfügbaren Überwachungsmaßnahmen nutzen, um die linke Szene auszuspionieren.
Diese Praxis hat System: Kaum eines der Verfahren gegen Linke nach dem Terrorismusparagraphen 129a hat zu einer Anklage, geschweige denn einer Verurteilung geführt. Mehrfach hat der BGH Überwachungsmaßnahmen des BKA in solchen Verfahren in den letzten Jahren nachträglich für rechtswidrig erklärt.
Politisch dienen diese Ermittlungen dazu, eine Spaltung zwischen "berechtigtem" Protest und vermeintlich "extremistischen" Linken zu inszenieren und eine gemeinsame Organisierung von Widerstand zu verhindern. Das wurde vor dem G8-Gipfel 2007 versucht. Heute wird mit Macht versucht, den sich formierenden Protest gegen die kapitalistische Krisenpolitik und gegen den Afghanistankrieg zu spalten. Diesen Widerstand auszuweiten, dafür arbeiten wir.
Wir sind alle militant.
Initiative Libertad!, 19. Juni 2010
Spendenkonto: 8020069300, BLZ 43060967, GLS Gemeinschaftsbank.
http://www.info.libertad.de/story/2010/06/zehn-jahre-ausforschung Im Jahr 2008 wurde das Verfahren eingestellt. Jetzt erklärte der BGH in einem Beschluss die jahrelange Überwachung nachträglich für rechtswidrig: Es bestand gar kein Anfangsverdacht. Und: Verfassungsschutz und BKA ertricksten sich durch Unterschlagung entlastener Informationen, durch Lüge und Täuschung insgesamt 36 richterliche Überwachungsgenehmigungen.
Wer den BGH-Beschluss einsehen will:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=52c1c2b856536c08dab95908724bccfd&nr=52160&pos=0&anz=1 Diese Manipulationen des BKA und der BAW sind kein Ausrutscher, sondern die Regel, was die weiteren Verfahren wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) zeigen, zu denen das Berliner Einstellungsbündnis arbeitet:
http://einstellung.so36.net Dass das höchste deutsche Strafgericht BKA und BAW erneut abgeurteilt hat, wird wahrscheinlich keine größeren Auswirkungen haben. Die Entscheidung ist nur eine Einzelfallentscheidung, auf die sich andere Betroffene nicht unmittelbar selbst beziehen können. Aber die Sache macht die Illegitimität von Geheimdiensten und die Funktion der §§129, 129a und 129b deutlich.
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Libertad! hat dazu eine Erklärung veröffentlicht, die alles zusammenfasst und zahlreiche Hintergründe der Ermittlungen schildert. Sie ist so eindrücklich, dass es sich lohnt, sie ausnahmsweise hier zu dokumentieren:
Bundesgerichtshof: BKA-Überwachung linker Aktivisten war illegal
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sämtliche Überwachungsmaßnahmen gegen unsere drei Berliner Genossen, gegen die das Bundeskriminalamt (BKA) seit 2001 wegen des Verdachts der Gründung der militanten gruppe (mg) ermittelt hatte, für rechtswidrig erklärt.
Im Sommer 2001 nahm das BKA Ermittlungen gegen drei Mitglieder unserer Berliner Ortsgruppe auf. Der Hintergrund: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte, kurz nach dem ersten Anschlag der mg im Juni 2001, in einem Dossier die drei Aktivisten als Gründer dieser militanten Organisation bezeichnet. Die 1993 gegründete Initiative Libertad! versteht sich als linke Solidaritätsorganisation und als Teil der weltweiten Kämpfe für Menschenrechte und Emanzipation. Wir engagieren uns für die Freiheit der politischen Gefangenen, gegen Folter und imperiale Kriegspolitik – Themen, so die Analyse des Verfassungsschutzes, mit denen sich auch die mg befasst.
Das BKA setzte daraufhin ein Orwellsches Programm in Gang: Über ein Dutzend Telefonanschlüsse wurden abgehört, Emails wurden gelesen und die Internetnutzung ausgewertet. Auf die Haustüren waren hochauflösende Videokameras gerichtet, zeitweise wurden die Drei rund um die Uhr von Observationsteams begleitet. Das BKA verwanzte Autos und erstellte aus Peilsendern und den Funkzellendaten von Mobiltelefonen Bewegungsprofile. Kolleginnen und Freunde, Geschäftspartner und Familienangehörige wurden ausgespäht, selbst über die Telefonate von Kleinkindern legten die Fahnderinnen und Fahnder Auswertungsvermerke an.
Das BKA ließ sich auch die Personenakten des Ministeriums für Staatssicherheit kommen, dessen Beobachtungen der Westlinken bedenkenlos verwertet wurden. Ein Versuch, einen Spitzel einzuschleusen, scheiterte. Bei einer bundesweiten Razzia gegen Linke vor dem G8-Gipfel 2007 wurden auch die Wohnungen und Arbeitsstellen der drei Aktivisten sowie ein Libertad!-Büro durchsucht. Im Herbst 2008 schließlich stellte das BKA das Ermittlungsverfahren ein - mangels Beweisen.
Nach unserer Klage erklärte der 3. Strafsenat des BGH nun in dem am 11. März 2010 gefassten und Anfang Juni veröffentlichten Beschluss: "Die angeordneten und durchgeführten verdeckten Ermittlungsmaßnahmen waren bereits deshalb rechtswidrig, weil zum jeweiligen Zeitpunkt ihrer Anordnung und Durchführung ein ausreichender Tatverdacht ... nicht bestand." Das Verfassungsschutz-Dossier, das sieben Jahre lang als Begründung der Überwachung gedient hatte, enthalte nach Auffassung der BGH-Richter nichts über die drei Aktivisten, "was wesentlich über allgemeine Erkenntnisse über deren politische Orientierung hinausgeht".
Genehmigt wurden die Überwachungsmaßnahmen durch insgesamt 36 Beschlüsse eines Ermittlungsrichters am BGH, die sämtlich aufgehoben wurden. Dass das BKA dem Ermittlungsrichter über Jahre hinweg entlastende Beweise vorenthalten hatte, stieß den Richtern übel auf. Akribisch listet der BGH-Beschluss auf, welche der 25 Anschläge die Beschuldigten nicht begangen haben konnten, weil sie sich - ausweislich der Totalüberwachung - andernorts aufhielten. Gerügt wurde auch, dass der Generalbundesanwalt schon im ersten Überwachungsantrag ein "den Erkenntnissen des BfV entgegenstehendes linguistisches Gutachten des Bundeskriminalamts" mit keiner Silbe erwähnt hatte.
Wahrscheinlich vermuteten die Fahnderinnen und Fahnder anfangs tatsächlich, dass ihnen die Überwachung von Libertad! helfen würde, die Mitglieder der mg zu finden und zu verhaften. Dass dem nicht so ist, war ihnen nach zwei Jahren Totalüberwachung klar geworden - so steht es in einem BKA-Bericht von 2003, den der Ermittlungsrichter wohl nie zu Gesicht bekam. Anstatt das Verfahren einzustellen, dehnte das BKA die Ermittlungen auf Freunde und Kinder der Aktivisten aus; nach dem Motto: Wenn wir ihnen nichts nachweisen können, müssen sie Helfer haben. Dadurch konnte das BKA über Jahre hinweg alle verfügbaren Überwachungsmaßnahmen nutzen, um die linke Szene auszuspionieren.
Diese Praxis hat System: Kaum eines der Verfahren gegen Linke nach dem Terrorismusparagraphen 129a hat zu einer Anklage, geschweige denn einer Verurteilung geführt. Mehrfach hat der BGH Überwachungsmaßnahmen des BKA in solchen Verfahren in den letzten Jahren nachträglich für rechtswidrig erklärt.
Politisch dienen diese Ermittlungen dazu, eine Spaltung zwischen "berechtigtem" Protest und vermeintlich "extremistischen" Linken zu inszenieren und eine gemeinsame Organisierung von Widerstand zu verhindern. Das wurde vor dem G8-Gipfel 2007 versucht. Heute wird mit Macht versucht, den sich formierenden Protest gegen die kapitalistische Krisenpolitik und gegen den Afghanistankrieg zu spalten. Diesen Widerstand auszuweiten, dafür arbeiten wir.
Wir sind alle militant.
Initiative Libertad!, 19. Juni 2010
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Ergänzungen
Presseerklärung des RAV
Terrorismusverfahren rechtswidrig: Generalbundesanwalt berücksichtigte entlastendes Material nicht
Die Generalbundesanwaltschaft ermittelte vom 16. Juli 2001 bis zum 22. September 2008 gegen drei Berliner wegen des Vorwurfs, die damals als terroristische Vereinigung eingestufte „militante gruppe“ gegründet zu haben (§ 129a StGB). Im jetzt veröffentlichten Beschluss vom 11. März 2010 erklärt der Bundesgerichtshof (BGH) die in dem Verfahren durchgeführten Telefonüberwachungen und Observationen für rechtwidrig. (StB 16/09)
Nach Ansicht der Richter bestand bereits bei Eröffnung des Verfahrens kein ausreichender „einfacher Tatverdacht“. Das Verfahren gründete auf Verdächtigungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), welches nach drei Jahren eigener Überwachungstätigkeit allerdings nur „allgemeine Erkenntnisse über politische Orientierungen“ der Beschuldigten erlangt hatte, wie der Bundesgerichtshof jetzt feststellen musste.
Außerdem stellte der Bundesgerichtshof fest, dass der Generalbundesanwalt in seinen Anträgen an den Ermittlungsrichter entlastende Informationen zurückgehalten hatte. So fand u.a. ein „den Erkenntnissen des BfV entgegenstehendes linguistisches Gutachten [...] keine Erwähnung.“ Hätte der Ermittlungsrichter dieses BKA-Gutachten gekannt, hätte er die Überwachungen nach Einschätzung der Richter wohl nicht genehmigen können.
Obwohl durch die Ermittlungen weitere entlastende Details bekannt wurden, verlängerte der zuständige Ermittlungsrichter die Überwachungen in den folgenden Jahren immer wieder. In den sieben Jahren des Verfahrens ergingen aufeinanderfolgend mehr als 27 Kettenbeschlüsse zur Telefonüberwachung und mehr als 12 Anordnungen längerfristiger Observationen.
Zudem wurden im Verlauf dieses Ermittlungsverfahrens weitere Verfahren gegen Personen eröffnet, die mit den Beschuldigten in Kontakt standen; etwa gegen den Sohn eines Beschuldigten sowie das Verfahren gegen Dr. Andrej Holm u.a..
Zu diesen Vorgängen erklärt der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV):
Es ist nicht hinnehmbar, dass allein aufgrund von Vermutungen und politischer Orientierung Personen über einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren rechtswidrig überwacht werden können. Mit dem Beschluss erweist sich die richterliche Vorabkontrolle von Telefonüberwachungen und Observationen, die rechtswidrige Überwachungsmaßnahmen eigentlich verhindern sollte, wieder einmal als weitgehend wirkungslos.
Aus Sicht des RAV ist es nicht ausreichend, die Staatsanwaltschaften zu verpflichten, auch entlastende Umstände in ihren Anträgen vollständig wiederzugeben. Gerade bei länger andauernden heimlichen Ermittlungsmaßnahmen muss der Ermittlungsrichter eine eigenständige Prüfung anhand des gesamten Akteninhalts vornehmen. Eine nur nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit, wie sie der Bundesgerichtshof jetzt ausgesprochen hat, ersetzt auch nicht den Schutz der Betroffenen vor tiefen Grundrechtseingriffen.
Dass die Richter am Bundesgerichtshof derart deutliche Worte finden ist richtig und überfällig. Es lässt aber befürchten, dass auch in anderen Verfahren ähnlichen Hintergrundes das Funktionieren der rechtsstaatlichen Institutionen zweifelhaft ist und insbesondere von Seiten der Generalbundesanwaltschaft massiv gegen Grundrechtsgarantien verstoßen wird.
Für die Betroffenen bedeutet die Telefonüberwachungen und Observationen massive Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte über viele Jahre hinweg.
Presseartikel
Neues Deutschland:
taz:
Frankfurter Rundschau:
BGH rügt Deutschlands Terrorfahnder
Danke Libertad!
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Ich, die Verfassung der BRD — Im Jahre des Herrn 2010