Husum, Prozess: 2.Tag antimil. Gleisblockade

Antimilitarist_in 28.05.2010 17:08 Themen: Militarismus Repression
„Lachen verboten“

Die Antimilitaristin Hanna Poddig, die sich im Februar 2008 in Ohrstedt/Nordfriesland an die Schienen gekettet hatte, und damit einen Transportzug der Bundeswehr für mehrere Stunden aufgehalten hatte, steht seit dem 26.5. in Husum vor Gericht. Die Vorwürfe lauten Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe. Der Verhandlungstag endete erneut mit einem Eklat, nachdem Richter Veckenstedt mit völlig sinnlosen Anordnungen wie „Lachen verboten“ die Verhandlung eskalierte. Der nächste Verhandlungstermin ist der 3.6.2010 um 9:00 Uhr.
Eingangskontrollen zur Einschüchterung
Vor Prozessbeginn protestierten Antimilitarist_innen vor dem Gericht mit Transparenten und Kreide gegen die Kriegspolitik der Bundeswehr und gegen die Justiz, die eben dies deckt. Wie bereits am ersten Verhandlungstag vor zwei Tagen kam es auch heute zu schikanösen Einlasskontrollen durch die sogenannte „Mobile Einsatzgruppe Justiz“ (MEG), die auch während der gesamten Verhandlung bewaffnet im Sitzungssaal anwesend war. Bereits hier behauptete der Truppführer des MEGs, dass er selbstständig (ohne den Richter) entscheiden könne, ob Personen Einlass erhalten, oder nicht. Dies wurde daraufhin von der Verteidigung mit Anträgen zunächst ergebnislos angegriffen.

Staatsanwaltschaft bessert schlampige Arbeit nach:
Im Verhandlungsverlauf wurden die für die Streckensperrungen zuständigen Fahrdienstleiter bei der Bahn und NOB als Zeugen gehört sowie ein weiterer Polizeibeamter vernommen. Die Vorwürfe aus dem Strafbefehl wurden teilweise widerlegt, woraufhin Staatsanwalt Berns sich kurzerhand umentschloss, und weitere Vorwürfe heranzog, von denen bisher überhaupt nicht die Rede war. Außerdem kristallisiert sich immer deutlicher aus den Aussagen der Zeugen heraus, dass entgegen der Behauptung der Staatsanwaltschaft keine Raketen an Bord des Zuges waren.

„Der Staatsanwalt ziert sich aber, dieses Detail zu streichen, da sich damit zeigen würde, dass die Staatsanwaltschaft die Unwahrheit sagt, und der Richter das einfach unterschreibt.“ sagte die Angeklagte. Folgerichtig lehnte der Richter auch die Anträge nach Genehmigungen, Inhalt und Ziel des Transportes ab. „Es ist offensichtlich, dass sich dieses Gericht überhaupt nicht mit entlastenden Überlegungen beschäftigen will. Unsere Aktion auf den Schienen war zweifelsohne eine Versammlung, aber das Gericht tut so, als sei dies unbedeutend- was hier passiert ist nur noch ein einziges absurdes Theaterstück“ kommentiert die Angeklagte das heutige Geschehen.


In diesem Theaterstück bekam u.a. der Bundespräsident einen Statistenrolle. Nach einem Afghanistan-Aufenthalt äußerte Bundespräsident Horst Köhler, dass es sich bei den Kriegen der Bundeswehr um Wirtschafts- und Rohstoffkriege handle. Um eben diese Motivation für Kriege, die auch Teil der politischen Mission der Nato Response Force ist, für die der gestoppte Zug Material transportierte, als Tatsache einzuführen, wurde der Beweisantrag gestellt, Köhler vorzuladen. Das Gericht lehnte diesen, wie auch alle weiteren politischen Anträge, ab. Insgesamt zeigte der heutige Prozessverlauf wieder einmal sehr deutlich, dass mithilfe des Strafrechts eine demonstrative, politische Aktion entpolitisiert und kriminalisiert werden soll. Gleichzeitig brachte die Verteidigung erneut jene E-Mail ins Gespräch, die schon im Prozess im Dezember Thema war: In der Akte finden sich zwei Seiten mit dem Geheimhaltungshinweis „Verschlusssache-Nur für den Dienstgebrauch“. Bei dem Schrieb handelt es sich um eine Information über die Aktion an einen „Sonderverteiler Innere Sicherheit“, adressiert ans Wirtschaftsministerium, verschiedene Polizeistellen, verschiedene Staatsanwaltschaften, aber auch den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und diverse Landesstellen. „Dies zeigt, dass die Staatsanwaltschaft, die das Schreiben verschickte, durchaus begriffen hat, dass es sich um eine politische Versammlung gehandelt hat!“

Selbstständig denken für Polizei nur beim Prügeln erlaubt
Nachdem die Verteidigung Beweisanträge zur Präzisierung des Tatvorwurfs, und dessen Entkräftung vorgebracht hatte, war Richter Veckenstedt auch inhaltlich sichtlich überfordert und übertrug schließlich sämtliche Kompetenzen zur „Wahrung der Ordnung“ an die MEG. So wies er das MEG an, „alle Personen, die reden, selbstständig hinaus zuwerfen!“ Die Kritik der Verteidigung, dass dies formal gar nicht zugelassen sei, interessierte ihn wenig. Im Gegenteil, gleich im Anschluss verbot er dem Publikum, zu lachen. Die Angeklagte erklärte daraufhin:„ Ich finde es absolut verständlich, wenn Menschen lachen, da das Gericht dazu ausreichend Anlass bietet.“

Amoklauf gegen die Öffentlichkeit
Nun applaudierte eine Person vorsichtig, was Richter Veckenstedt zum Anlass nahm, diese Person des Saales zu verweisen. Doch vorher trugen die Schergen den Sitznachbar der Betroffenen gewaltsam zur Saaltür hinaus. Als von diesem Schmerzensschreie zu vernehmen waren, verließ einer der beiden Anwälte den Verhandlungssaal. Zeitgleich beförderten die Angehörigen des MEGs auch die eigentlich verwiesene Person mit Gewalt hinaus. Daraufhin betrat der Anwalt erneut den Saal, berichtete, dass er gesehen habe, wie ein Beamter einen Zuschauer schlug, und forderte den Richter auf, dagegen einzuschreiten, da dies nicht angewiesen worden sei. Veckenstedts Antwort verschlug allen im Saal die Sprache (außer vielleicht den Schlägern und dem Staatsanwalt): „Langweilen Sie mich nicht!“ Weitere formale Beschwerden wies er ab mit dem lapidaren Kommentar, das ließe sich dann ja in der Revision klären. Außerdem unterstellte er den Anwälten der Angeklagten mehrmals, sie seien nicht vertrauenswürdig.

In ärztlicher Behandlung:
Der von den Beamten des MEG geschlagenden Person geht es den Umständen entsprechend gut, die andere Person suchte nach der Verhandlung wegen Schürfwunden an Rücken und Armen einen Arzt auf. Die Polizeibeamten der Polizeidirektion Husum, die vor dem Gericht eingesetzt waren, weigerten sich eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt aufzunehmen. Auch Staatsanwalt Berns, der berüchtigt dafür ist, dass er Verfahren gegen folternde Polizisten der Polizeidirektion Husum bedenkenlos einstellt, verwies auf die zuständige Staatsanwaltschaft.

Der Prozess wird am 3.6. fortgesetzt. Solidarische Antimilitarist_innen veranstalten noch bis dahin und bereits seit dem 24.5. eine Dauermahnwache vor der Fliegerhorstkaserne in Husum, um gegen die Auslandseinsätze der Bundeswehr zu demonstrieren.

Außerdem findet am Samstag, den 29.5. um 14:00 ab Husum Marktplatz eine „Fahradtour für Frieden- Radeln gegen Rüstung“ statt. Auf dem Fahrrad wird die Demo eine Route entlang der Militärstützpunkte der Stadt nehmen und an den Stützpunkten über die Kriegseinsätze der jeweiligen Militärs im Ausland informieren.
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Ergänzungen

Propaganda-Unfug

Knud 28.05.2010 - 21:59
Der Artikel strotzt nur so vor Un- und Halbwahrheiten und verzerrter "Berichterstattung". Insofern ist er eigentlich nicht ernst zu nehmen. Aber ein paar Hinweise/Fragen vielleicht doch:

- Wie kommt Ihr darauf, dass es "Einlasskontrollen zur Einschüchterung" gab? Was sonst soll der Richter tun, um eine geordnete Hauptverhandlung durchzuführen, auf die im Übrigen auch jede/r Angeklagte/r ein Anspruch hat? Nachdem die Zuschauer/innen beim letzten Prozess ja ausreichend unter Beweis gestellt haben, dass sie an einer Klärung des Falles und an einem fairen Prozess nicht interessiert waren, von vornherein Vorurteile über das Gericht hatten und sich wie im Kindergarten benommen haben?

- Die Behauptung "Daraufhin betrat der Anwalt erneut den Saal, berichtete, dass er gesehen habe, wie ein Beamter einen Zuschauer schlug, und forderte den Richter auf, dagegen einzuschreiten, da dies nicht angewiesen worden sei. Veckenstedts Antwort verschlug allen im Saal die Sprache (außer vielleicht den Schlägern und dem Staatsanwalt): „Langweilen Sie mich nicht!“" ist schlichtweg falsch. "Gelangweilt" hat den Richter nur das völlig unprofessionelle Verhalten eines der beiden Verteidiger, der dem Richter ständig und völlig kindisch ins Wort fiel und immer wieder die gleichen Sätze sagte.

- Wie kommt Ihr darauf, dass die Staatsanwaltschaft die "geheime" E-Mail an den MAD etc geschickt hat? Kann das nicht eher sein, dass die Verteidiger hier die Akten nur ungenügend gelesen haben und eine Verschwörungstheorie aufsitzen?

- Wie kommt Ihr auf die Idee, dass Staatsanwalt Berns "berüchtigt" dafür sei, "Verfahren gegen folternde Polizisten der Polizeidirektion Husum bedenkenlos" einstellen würde? Das sind doch nichts also blöde, unwahre Gerüchte, die von einer Person in der Szene an die nächste weitergetragen werden. Wenn das stimmen würde: Wo sind dann die Fakten?

- Um warum soll Berns bei der Hauptverhandlung eine Strafanzeige aufnehmen? Er war ja offensichtlich zur Sitzungsvertretung vor Ort und musste auch diese Aufgabe erfüllen. Glaubt Ihr, er hat eine Schreibmaschine oder einen kleinen Schreibblock dabei, um jederzeit Anzeigen aufzunehmen?

Zur Ergänzungsdebatte

egal 29.05.2010 - 16:01
Ich möchte nur kurz ein paar Bemerkungen aus den bisherigen Ergänzungen kommentieren:

Die angesprochene Mail aus der Ermittlungsakte lässt sich nicht falsch lesen. Ganz eindeutig steht dort, dass ein „Sonderverteiler innere Sicherheit“ mit der Nachricht über die Aktion beschickt wurde. Schwarz auf weiß stehen dort die Adressaten der Mail unter denen sich wie im Artikel benannt sämtliche Landeskriminalämter, das Bundeskriminalamt (auch die Terrorismusabteilung Meckenheim), der MAD, der BND, sämtliche Landesämter für Verfassungsschutz sowie der Bundesverfassungsschutz finden. Die Echtheit dieser Mail und auch ihre politische Bedeutung wurden nebenbei weder von Richter noch von Staatsanwalt bestritten- die Mail wurde schlicht nicht kommentiert.

Dass Staatsanwalt Berns Verfahren gegen folternde Polizisten einstellt, entspringt in keinem Fall der Phantasie der Angeklagten, sondern bezieht sich vielmehr auf einen dokumentierten und von Staatsanwalt Berns auch inhaltlich nicht geleugneten Vorgang. Ein Verfahren gegen Westerländer (also der Polizeidirektion Husum unterstellte) Polizeibeamte wurde von Herrn Berns eingestellt, da das Treten und misshandeln von Tatverdächtigen auf einer Polizeiwache nur eine geringe Schuld darstelle- ein klarer Fall für das Decken polizeilicher Gewalt durch die Justiz.

Und zum „Märtyrer“-Gequatsche: Hannas Anwalt regte vor zwei Jahren an, dass Verfahren gegen eine Spenden von 500 Euro einzustellen, da seine Mandantin nicht vorbestraft sei, sie wegen des geringen Einkommens ohnehin nur eine geringe Tagessatzhöhe zu erwarten habe, und die Aktion außerdem kein Verbrechen im eigentlichen Sinn gewesen sei, sondern eher demonstrativen Charakter gehabt habe. Stellungnahme von Berns, der das Treten von Verdächtigen „als geringe Schuld“ darstellt: Nix Einstellung, denn die Art und Weise der Aktion offenbare erhebliche kriminelle Energie...

Noch Fragen? ( Wenn ja: Artikel im Spiegel über ein Folter Verfahren von Berns:  http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-22955259.html)

Zur Frage, warum Herr Berns eine Anzeige aufnehmen sollte nur so viel: Er ist als Staatsanwalt „von Amts wegen“ dazu verpflichtet das zu tun- deshalb sollte er (sagt zumindest die StPo). Auch wenn es natürlich niemanden verwundert hat, dass er es nicht tat.

@egal

Knud 29.05.2010 - 19:17
Es geht doch gar nicht darum, ob die Mail "echt" ist oder nicht. Die Frage ist doch, von wem und an wen die Mail geht. Und natürlich: warum? Mal ehrlich: Glaubst Du, dass Hanna oder die Aktion so wichtig waren, dass der MAD, der Verfassungsschutz, das BKA oder sonst jemand gesteigertes Interesse an der Geschichte hat?

Und dass die Mail nicht kommentiert wurde, liegt wohl einfach daran, dass sie mit dem Fall und der Verhandlung nichts zu tun hat.

@egal 2.

Knud 29.05.2010 - 19:26
- zu der Einstellung und dem "Foltervorwurf": Seit wann ist der Spiegel für die Linke eine vertrauenswürdige Quelle? Und warum muss ein Polizist unbedingt angeklagt werden, bei Hanna darf dies aber auf keinen Fall passieren? Ein Verfahren gegen einen Nicht-Vorbestraften gegen eine Auflage einzustellen, ist doch das normalste der Welt... Aber nein: Hier muss der böse, böse Staat doch durchgreifen?!

- und warum sollte der Staatsanwalt denn die Anzeige in dieser Situation aufnehmen? Natürlich ist die Staatsanwaltschaft als solche von Amts wegen dazu verpflichtet, eine Anzeige aufzunehmen. Aber doch nicht ein einzelner Staatsanwalt in jeder beliebigen Situation. und schon gar nicht, wenn er mit etwas anderem beschäftigt ist. Im Übrigen: Auch sonst nehmen Staatsanwälte Anzeigen nicht persönlich auf, sondern Rechtspfleger, die bei der Staatsanwaltschaft arbeiten. Aber ja, ich weiß: Der böse Staat...

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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@ Knud — marsamaise

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@Knud — marsamaise

@Knud der eisbär — marsameise

Solidarische Grüße! — quentin