Missbrauch Arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen

Rafael 09.04.2010 23:42 Themen: Soziale Kämpfe
Systematischer Missbrauch Arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen durch die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH, mit Unterstützung der ARGE Hagen, welcher von der Stadt Hagen; der Landesregierung; der Bundesregierung; der Arbeitsagentur und aus dem Sozialfond der EU finanziert wird.
Die Stadteigene Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH, Herrenstrasse 17, in 58119 Hagen, betreibt einen systematischen Missbrauch von Arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.


Beim Werkhof werden von der ARGE Hagen, so genannte Entgeldvarianten angeboten. Bei dieser Form der Arbeitsgelegenheit wird zwischen dem Träger und dem Teilnehmer ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Je nach Qualifikation und Familienstand soll ein entsprechender Stundenlohn gezahlt werden, eine andere Formulierung lautet: Es handelt sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, bei denen der Hilfebedürftige das übliche Arbeitsentgeld an Stelle des Alg II erhält (Laut den Informationen meines Anwalts, hat das Sozialgericht Dortmund entschieden, das ein tarifliches Entgeld gezahlt werden muss). Ich war als gelernter Maler/Lackierer elf Monate lang in der Entgeldvariante beschäftigt, habe jedoch noch nicht einmal den gesetzlichen Mindestlohn verdient. Der Werkhof, wie auch die ARGE Hagen, verstoßen somit wissentlich gegen geltendes Recht. Ursprünglich war diese Maßnahme auf neun Monate befristet. Eine Verlängerung der Maßnahme, ist nur möglich, wenn durch diese Verlängerung weitere Vermittlungshemmnisse abgebaut werden. In meinem Fall, wurde als Begründung angegeben, mich in Fassaden arbeiten fit machen zu wollen. Dies ist jedoch nicht geschehen, auch deshalb nicht weil der Werkhof nicht über qualifiziertes Personal verfügt um die in der Maßnahmebeschreibung genannten Ziele zu erreichen. Dafür jedoch habe ich ein Zeugnis erhalten, welches nicht der Wahrheit entspricht und mir Arbeiten bescheinigt wurden, die von mir nie ausgeführt wurden.


Als Zielsetzung nennt die ARGE Hagen, dass diese AGH´s (Arbeitsgelegenheiten) auf eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet sind. Sie sollen daher verstärkt Qualifikationen und Praktika in wirtschaftlichen Betrieben umfassen. Der Träger ist verpflichtet, qualifiziertes Personal für die Betreuung/Anleitung und Qualifizierung sicher zu stellen, d.h. die personelle Ausstattung muss die in der Maßnahmebeschreibung genannten Ziele sicherstellen. Der Werkhof jedoch lässt Fachbereiche von Hilfsarbeitern leiten – der Malerbereich z.B., wurde von einem farbenblinden Hilfsarbeiter geleitet – welche weder in der Lage, noch berechtigt sind zu qualifizieren. Das heißt, Qualifikationen finden keine statt.

Der Werkhof selbst weißt auf seiner Homepage darauf hin, das die Grundlagen für eine fundierte Qualifizierung und Weiterbildung geschaffen wurden und darüber hinaus auch, bei den einzelnen Beschäftigungsprojekten besonderen Wert auf die Qualifizierung zu legen, um so eine Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. Tatsächlich jedoch werden diese Beschäftigungsprojekte missbraucht um sich zu bereichern. Die ARGE Hagen hat eingeräumt, davon unterrichtet zu sein das der Werkhof, Fachbereiche von Hilfsarbeitern leiten lässt und behauptet darüber hinaus es sei nicht verhältnismäßig eigens Meister einzustellen, da es in erster Linie darum ginge die Teilnehmer an diesen AGH´s anzuleiten, und nicht zu qualifizieren. Eine weitere Begründung der ARGE Hagen ist, das es aufgrund der geringen Teilnehmerzahl im Malerbereich nicht verhältnismäßig sei, was allerdings ebenfalls nicht der Wahrheit entspricht, da die Teilnehmerzahl zum einen nicht als gering zu bezeichnen ist, zum andern, weil dies ohnehin keinen Einfluss auf die gesetzlichen Bestimmungen hätte, und darüber hinaus diese Umstände auch für viele andere Bereiche beim Werkhof gelten. Ganz abgesehen davon, finden diese Maßnahmen beim Werkhof schon seit vielen Jahren statt, und somit wurden viele, einige gleich mehrfach, vom Werkhof nicht wie vorgesehen qualifiziert, sondern mit System als billige Arbeitskräfte missbraucht.
Die Aussagen der ARGE Hagen entsprechen somit in keiner Weise den Informationen, die, die ARGE Hagen in Bezug auf diese AGH´s selbst zu Verfügung stellt, den Bestimmungen die der Gesetzgeber formuliert hat und auch nicht den Angaben in dem Stellenangebot, welches ich in Bezug auf die Entgeldvariante beim Werkhof, von der ARGE Hagen erhielt. Die ARGE Hagen versucht lediglich die kriminellen Machenschaften beim Werkhof, welche erst von der ARGE Hagen ermöglicht werden, unter den Teppich zu kehren. Was ebenfalls für das Landesministerium, wie auch für das Bundesministerium und die Arbeitsagentur gilt.


Es kommt auch nicht zu Praktika in wirtschaftlichen Betrieben, da der Werkhof die Teilnehmer der AGH´s ansonsten nicht als kostenlose Arbeitskräfte missbrauchen könnte.


Erwähnenswert ist auch, das nicht jeder Ein-Euro-Job zumutbar ist, wie das Sozialgericht Berlin entschied (Az.: S37 AS 4801/ 05 ER). Die Behörde, in diesem Fall die ARGE Hagen, muss in den Vereinbarungen eindeutig und verbindlich die Arbeitsinhalte festlegen, dies jedoch nicht. Es werden lediglich die Bereiche genannt in denen man eingesetzt werden soll. Die Teilnehmer werden immer so eingesetzt wie es für den Werkhof am profitabelsten ist und was somit in Bezug auf die Arbeitsinhalte ebenfalls gegen geltendes Recht verstößt. Nur so ist jedoch Garantiert, dass die Beschäftigung dem Sozialgericht II entspricht und ausschließlich zusätzlich und Gemeinnützig ist. Auch dies trifft jedoch beim Werkhof nicht zu, weder was das zusätzliche, noch was das Gemeinnützige angeht. Ein-Euro-Jobber, wurden ebenfalls auch auf nicht Werkhof eigenen Baustellen eingesetzt. Dies ist nicht gestattet, da Ein-Euro-Jobber keine Konkurrenz für wirtschaftliche Betriebe sein dürfen. Ich selbst habe auch als Ein-Euro-Jobber, ständig auf nicht Werkhof eigenen Baustellen gearbeitet und für den Werkhof Geld verdient. Da ich darüber hinaus eine für den Werkhof kostenlose Arbeitskraft war, sind dies Bedingungen mit denen wirtschaftliche Betriebe nicht konkurrieren können und die darüber hinaus den Arbeitsmarkt schädigen.


Als Zielsetzung bei den Ein-Euro-Jobs nennt die ARGE Hagen, dass mit diesem Instrument, Schlüsselqualifikationen wie z.B. praktische Fähigkeiten geprüft werden können. Auch dies setzt aber voraus, dass die Mitarbeiter des Werkhofs selbst ausreichend qualifiziert sind um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, was wie bereits erwähnt, nicht der Fall ist.

Beim Werkhof wird darauf hingewiesen, das Alkohol- und Drogenkonsum während der Arbeitszeit strengstens verboten ist und eine Zuwiderhandlung eine fristlose Kündigung nach sich zieht. Dies geschieht jedoch nicht! Wenn aufgefallen ist, dass jemand Alkoholisiert ist, wird von einem Sozialarbeiter, eine Alkoholkontrolle durchgeführt, obwohl er, da kein Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft, wie ich Glaube, dazu nicht berechtigt ist. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird der Person jedoch nicht gekündigt, sondern diese lediglich nach Hause geschickt, um dann am nächsten Tag wieder für den Werkhof arbeiten und Geld verdienen zu dürfen.
Es sieht also ganz danach aus, als würde man es sogar in Kauf nehmen, das es aufgrund von Trunkenheit zu Arbeitsunfällen kommt, denn auch diejenigen, die schon mehrfach aufgrund
dessen, dass sie alkoholisiert waren, aufgefallen sind, werden nicht jeden Tag einer Kontrolle unterzogen. Es kommt lediglich vor, dass jemand unmittelbar, nachdem er betrunken aufgefallen ist, ein paar Tage direkt nach Arbeitsbeginn und kurz nach Arbeitsende kontrolliert wird. Da die ARGE Hagen als Zielsetzung ebenfalls nennt, Zuverlässigkeit prüfen zu können, passt auch dieses Verhalten des Werkhofs nicht wirklich ins Schema. Des weiteren sollen mit diesem Instrument (Ein-Euro-Job), Vermittlungshemmnisse angebaut werden können, nur ist auch dies, indem man das Trinken deckt, so nicht möglich.


Mein Geld erhielt ich von der Evangelischen Landeskirche, diese jedoch behauptet für den Werkhof lediglich die Abrechnungen zu machen.


Der Malerbereich zum Beispiel wurde etwa zehn Jahre lang von einem farbenblinden Hilfsarbeiter geleitet. Dieser hätte mich als gelernten Maler/Lackierer qualifizieren müssen. Die Realität hingegen sah so aus, dass ich vollkommen selbstständig und immer allein gearbeitet und für den Werkhof Geld verdient habe, obwohl ich wie bereits erwähnt, qualifiziert hätte werden müssen und sollen. Der Werkhof genießt so auch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber regulären Handwerksbetrieben, da diese nicht von der ARGE Hagen mit kostenlosen Arbeitskräften versorgt werden und somit mit den Konditionen zu denen der Werkhof, arbeiten anbieten kann, nicht mithalten können. Somit kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen, die ebenfalls nicht mit geltendem Recht in Einklang zu bringen sind.


Eine ehemalige Mitarbeiterin des Werkhof ist nunmehr die Geschäftsführerin der ARGE Hagen, somit ist davon auszugehen, dass diese ihre ehemaligen Arbeitskollegen kennt und auch von den nicht vorhandenen Qualifikationen ihrer ehemaligen Arbeitskollegen weiß und es somit ihre erste Amtshandlung hätte sein müssen, dem einen Riegel vorzuschieben. Ferner sind die ARGEN verpflichtet die Träger dieser Maßnahmen in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, wie auch die Träger dieser Maßnahmen verpflichtet sind, Änderungen, die Einfluss auf die Berechtigung, diese Maßnahmen anbieten zu dürfen, unverzüglich den ARGEN mitzuteilen. All dies kann nicht geschehen sein. Ferner habe ich die ARGE Hagen mehrfach davon in Kenntnis gesetzt. Die ARGE Hagen, hat mir in ihren Antwortschreiben versichert meine Hinweise sehr ernst zu nehmen und diese sorgfältig zu prüfen. Dies bedeutet letztendlich das mir die ARGE Hagen recht gibt, sollten sich meine Hinweise als wahr herausstellen, was definitiv der Fall ist, ansonsten hätte man mich ja einfach über die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise beim Werkhof aufklären können. Außerdem behauptet die ARGE Hagen nun, über die Zustände beim Werkhof informiert zu sein, dass alles mit rechten Dingen zugeht und widerspricht sogar den Informationen die sie selbst zu Verfügung stellt und darüber hinaus auch den Bestimmungen die der Gesetzgeber erlassen hat.
Die ARGE Hagen, beschränkt sich auch weiterhin darauf, dem Werkhof zu Diensten zu sein und mit für den Werkhof kostenlosen, zumindest jedoch sehr günstigen Arbeitskräften zu versorgen, zu Konditionen also, die gegen geltendes Recht verstoßen. Ausnahme sind die Ein-Euro-Jobs, bei denen ist jedoch auch nur die Bezahlung Gesetzes konform.


Da der Werkhof stadteigener Betrieb ist, vermute ich, dass die Aufträge, die der Werkhof von der Stadt Hagen oder anderen stadteigenen Betrieben erhält, nunmehr nicht mehr ausgeschrieben werden müssen und der Nachteil, der Handwerksbetrieben dadurch entsteht, ein noch viel größerer ist. Dies deshalb, weil man dem ganzen somit ein offizielles Aussehen gegeben hat und das ganze auch noch als Gemeinnützig gilt. Die Stadt Hagen kann sich so kostenlos, zumindest jedoch sehr günstig Gebäude renovieren lassen und somit auch ein Stück weit ihren maroden Haushalt sanieren.


Es geht beim Werkhof auch um Förderung von Schwarzarbeit. Hierüber habe ich die ARGE Hagen am 30.08.2008, am 17.09.2008 und zuletzt am 15.01.2009, während eines persönlichen Gesprächs mit einer Mitarbeiterin von der ARGE Hagen hingewiesen und ebenfalls diesbezüglich erklärt auch bereit zu sein eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben. Mir selbst wurde als Ein-Euro-Jobber, von meinem ehemaligen so genannten „Anleiter“ – allein diese Bezeichnung ist eine Farce – angeboten, Vollzeit zu arbeiten. Ich hätte dann von Montags bis Donnerstags von 7 Uhr bis 15.15 Uhr, als Ein-Euro-Jobber gearbeitet. Montags bis Donnerstags von 15.15 Uhr bis 16 Uhr und Freitags von 7 Uhr bis 12.45 Uhr wäre ich beim Werkhof „Schwarz“ beschäftigt worden. Das Geld hätte mir dann beim Werkhof direkt ausgezahlt werden sollen. Der Malerbereich wurde zeitweilig von einer Teilzeitkraft geleitet, die darüber hinaus Metaller war, tatsächlich jedoch Vollzeit gearbeitet hat. Auch haben ehemalige Mitarbeiter des Werkhofs vorgegeben nur auszuhelfen oder ehrenamtlich beschäftigt zu sein, aber ebenfalls Vollzeit gearbeitet. Auch hiervon habe ich die ARGE Hagenmehrfach in Kenntnis gesetzt, ohne dass jedoch von Seiten der ARGE Hagen Kontrollen angeordnet worden wären. Es sieht stattdessen vielmehr so aus, als habe sich die ARGE Hagen darauf beschränkt den Werkhof zu warnen, denn nach meinem ersten Hinweis waren die bereits erwähnten Mitarbeiter nicht mehr anzutreffen.


Beim Werkhof wurde Betriebsbedingt mehreren Mitarbeitern gekündigt, gleichzeitig mir aber zugetragen, dass die Ehefrauen, von einem der Geschäftsführer und eines Standortleiters eingestellt worden seien. Verbleibenden Mitarbeitern gegenüber wurde, wie mir erzählt wurde, behauptet diese seien nur Ehrenamtlich beschäftigt, mir jedoch hat die gleiche Person erzählt die Anrechnungen für die beiden Frauen gesehen zu haben.


Die ARGE Hagen bietet so genannte Job Perspektiven nach § 16e SGBII, vormals §16a SGBII, an. Dies sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für Langzeitarbeitslose. Diese Job Perspektive wird von der ARGE mit bis zu 75% finanziert und richtet sich an Unternehmen, die einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz schaffen und ein tarifliches oder ortsübliches Entgeld zahlen. Beim Werkhof waren zwei gelernte Maler, von denen einer, selber als Anleiter beim Werkhof beschäftigt war, gekündigt wurde, von der ARGE dann gleich zweimal im Zuge der Entgelvariante zum Werkhof geschickt wurde um von einem farbenblinden Hilfsarbeiter qualifiziert zu werden, obwohl er ja als Anleiter, der er beim Werkhof war, ausreichend qualifiziert sein musste um andere Maßnahmeteilnehmer qualifizieren zu können, in dieser Job Perspektive beschäftigt, verdienen aber noch nicht einmal den gesetzlichen Mindestlohn. Im Dezember 2008, wurde noch ein dritter gelernter Maler, im Zuge der Job Perspektive, beim Werkhof eingestellt, wie ich jedoch erfahren habe, soll dieser bereits wieder gekündigt worden sein.

Mir selbst wurde dieser Vertrag (Job Perspektive) ebenfalls angeboten, allerdings wurde ich, von einem der Geschäftsführer, darauf hingewiesen, mich dann nicht mehr beschweren zu dürfen. Ich wäre als Helfer eingestellt und bezahlt worden, hätte jedoch Facharbeiten abliefern sollen. Mir wären 1250 € Brutto gezahlt worden, was bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38.5 Std. einen Stundenlohn von 8,11 € ausmacht, der gesetzliche Mindestlohn lag jedoch bei 11,05 € pro Std., und muss laut Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, gelernten Malern immer gezahlt werden. Der Werkhof hingegen stellt Fachkräfte als Hilfsarbeiter ein um gesetzliche Mindestlöhne zu umgehen. Die Maler jedoch arbeiten absolut selbstständig und ohne jegliche Führung, Hilfsarbeiten jedoch sind Tätigkeiten die unter Aufsicht ausgeführt werden. Dies widerspricht ebenfalls den Aussagen der ARGE Hagen, hierdurch Langzeitarbeitslosen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, die nicht auf den regulären Arbeitsmarkt vermittelt werden können eine Beschäftigung zu vermitteln, da diese Arbeitskräfte ja offensichtlich voll Einsatzfähig sind und für den Werkhof selbstständig Geld verdienen. Laut den Informationen die vom Bundesministerium zu Verfügung gestellt werden, wird somit Wucher betrieben, denn es werden zu geringe Sozialversicherungsbeiträge an das Finanzamt abgeführt. Dies wird von der ARGE Hagen auch noch mitfinanziert und darüber hinaus auch erst möglich gemacht. Nach meinem Rechtsempfinden jedoch müsste dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ganz abgesehen davon hat die Werkhof gem. GmbH, eigene Mitarbeiter Betriebsbedingt gekündigt, unter anderem auch den farbenblinden Hilfsarbeiter, der über Jahre hinweg den Malerbereich geleitet hat und somit für das Qualifizieren zuständig gewesen wäre. Gleichzeitig jedoch finanziert die ARGE Hagen nunmehr mindestens zwei Arbeitsplätze im Malerbereich mit bis zu 75%. Die Werkhof gem. GmbH, ist Insolvenz bedroht, war es zumindest, entlässt aufgrund dessen Mitarbeiter und dank der Unterstützung durch die ARGE Hagen, beschäftigt der Werkhof nunmehr mindestens zwei Fachkräfte im Malerbereich, die insgesamt für die Werkhof gem. GmbH, günstiger sind als der eine farbenblinde Hilfsarbeiter, den der Werkhof selbst finanzieren musste. Es werden also Steuergelder dahin gehend missbraucht, den Werkhof als Stadteigenen Betrieb, und somit die Stadt Hagen, mit konkurrenzlos günstigen Arbeitskräften zu versorgen. Diese Job Perspektiven jedoch, müssen Arbeitsmarktneutral sein d. h. es ist nicht Förderungsfähig dass ein Unternehmen eigene Arbeitsplätze abbaut, nur um dann von der ARGE finanzierte Arbeitsplätze zu schaffen. Der Malerbereich ist beim Werkhof auch nicht der einzige Bereich, in dem mittlerweile Arbeitskräfte im Zuge dieser Job Perspektive beschäftigt sind, und auch nicht der einzige Bereich in dem zuvor Betriebsbedingt gekündigt wurde.

Am 28.10.2008, wurde ich zu einem Gespräch bei der ARGE Hagen eingeladen, bei dem geprüft werden sollte, ob ich für diese Job Perspektive überhaupt in Frage komme. Durch einen der Geschäftsführer des Werkhofs, jedoch, wurde mir schon vorher mitgeteilt, dass dies bereits entschieden sei und das Gespräch bei der ARGE Hagen nur noch dem Zweck dienen würde den Schein zu wahren. Ich wurde ebenfalls noch bevor es zu diesem Gespräch gekommen war, durch einen der Sozialarbeiter, davon in Kenntnis gesetzt, dass die ARGE Hagen bereits die Anträge fertig stellt. Das Stellenangebot bezüglich der Job Perspektive ist auch tatsächlich auf den 24.10.2008 datiert, genau dem Tag, an dem ich von dem Sozialarbeiter hiervon in Kenntnis gesetzt wurde, und in der Stellenbeschreibung werden Facharbeiten genannt, was bedeutet, dass es keine wirkliche Helferstelle ist und darüber hinaus, mir diese Job Perspektive angeboten wurde, ohne dass im Vorfeld geklärt wurde, ob ich hierfür überhaupt in Frage komme, also multiple Vermittlungshemmnisse besitze. Dies ist übrigens nicht der Fall. Mit diesem Vertrag also sollte ich zum Schweigen gebracht, bzw. es bestand die Hoffnung, ich würde, nachdem man mir einen Vertrag zu sittenwidrigen Konditionen anbietet, den von mir eingeschlagenen Weg, nämlich gegen die Machenschaften bei der Werkhof gem. GmbH, die zum größten Teil erst von der ARGE Hagen möglich gemacht werden, nicht weiter verfolgen.


Ein Mitarbeiter der ARGE Hagen, hat mir, nachdem ich darauf hingewiesen habe kein Helfer zu sein, mitgeteilt, der Werkhof könne nur als Helfer einstellen, da er ansonsten seine Arbeitskräfte im Zuge der Job Perspektive nicht von der ARGE Hagen finanziert bekommen würde. Eine Unsinnige Aussage, die wie ich denke, lediglich darüber hinwegtäuschen soll, dass man so gesetzliche Mindestlöhne umgeht, was nicht gestattet ist, und obwohl die ARGE Hagen selbst auf eine tarifliche Bezahlung hinweißt. Im übrigen ist auch in den gesetzlichen Bestimmungen zur Job Perspektive keine Rede davon, sich hiermit nur an Helfer zu wenden.


Ich hatte mich mit Schreiben vom 28.12.2008 und 30.12.2008, an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewandt, mit Schreiben vom 19.01.2009, erhielt ich eine Antwort. In diesem Schreiben teilte man mir mit, meinem Schreiben entnommen zu haben, dass die ARGE Hagen mein Anliegen nicht so behandelt hat, wie ich dies erwartet habe und meine Einwände es erforderlich machen würden die Angelegenheit zu prüfen. Allein diese Formulierung ist Unsinnig. Es geht hierbei nicht um meine Erwartungen, sondern darum, dass Steuergelder, die für Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu Verfügung gestellt werden, systematisch Missbraucht werden. Allein der Hinweis darauf sollte ausreichen dass, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einschreitet. Dies auch deshalb, das es wie bereits erwähnt den Werkhof finanziell unterstützt. Die ARGE Hagen hat mein anliegen nicht nur nicht meinen Erwartungen entsprechend behandelt, sondern überhaupt nichts unternommen, da sie ja maßgeblich beteiligt ist. Statt dessen, wie bereits erwähnt, den Werkhof auch weiterhin unterstützt und darüber hinaus mit Arbeitskräften wohl versorgt. Mit Schreiben vom 20.01.2009, erhielt ich eine Antwort vom Landesministerium. In diesem Schreiben wurde mir lediglich mitgeteilt dass noch Auskünfte eingeholt werden müssen und ich wurde hierfür um Verständnis gebeten, dies dauert im Übrigen bis heute an. Ganz abgesehen davon, wurde mir mit Schreiben vom 22.10.2008, von der ARGE Hagen mitgeteilt, meine schreiben den Aufsichtsgremien der ARGE Hagen, nämlich der Stadt Hagen, sowie der Agentur für Arbeit in Hagen zu Verfügung gestellt zu haben. Somit behauptet man also die Stadt Hagen, die von diesen systematischen Betrügereien profitiert und diese ebenfalls unterstützt, würde nunmehr gegen sich selbst vorgehen. Es müssen aber somit auch schon eine Menge an Informationen/Auskünften vorhanden sein. Zu klären, wer in der Lage und berechtigt ist zu Qualifizieren, ist darüber hinaus eine Angelegenheit, die nicht allzu viel Aufwand erfordert und somit auch nicht allzu viel Zeit in Anspruch nimmt. Im übrigen hätte man darauf verzichten sollen der Werkhof gem. GmbH, immer weiter zu Diensten zu sein, bevor man sich ein Bild gemacht hat, was bei der Werkhof gem. GmbH unter Gemeinnützig verstanden wird.


Ich bekomme von der ARGE Hagen dagegen nur sittenwidrige Jobs angeboten, Stellen die als Helferstellen ausgegeben werden, tatsächlich jedoch verlangt wird Facharbeiten abzuliefern und dies zu Konditionen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes. Auch nicht schlecht ist der Versuch der ARGEN Hagen an meine E-Mail-Adresse zu gelangen, indem ich ein Stellenangebot eines Malerbetriebes in Bochum erhalte bei dem ich mich per E-Mail bewerben soll. Nur gibt es diese Firma überhaupt nicht. Ich würde jede Wette eingehen, dass, die ARGE Hagen, dieses Stellenangebot selbst aufgegeben hat. Was soll das bitte für eine Firma sein, der keinen Telefonanschluss besitzt und postalisch nicht zu erreichen ist, meine Bewerbungsunterlagen wurden mir von der Post als nicht zustellbar zurückgeschickt.
Mir wurde sogar eine Stelle als Helfer angeboten, bei welcher mir während des Vorstellungsgesprächs, welches bei mir Zuhause stattfand, da so wie es Aussieht auch dieses Unternehmen nicht existiert, angeboten wurde, soviel Krankfeiern zu dürfen wie ich möchte, mir Schwarzarbeit vermittelt werden sollte, der Vorsatz zum Ausdruck gebracht wurde, mich an andere Unternehmen auszuleihen und das Geld mit mir zu teilen. Mir, durch diesen scheinbaren Arbeitgeber mitgeteilt wurde, das alles auf den Namen seines Bruders läuft, da er selbst Hartz IV Empfänger ist, tatsächlich jedoch er selbst der Besitzer bzw. Unternehmer ist. Mir auch hier nahe gelegt wurde, der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, meine Anzeigen zurückzuziehen und den von mir eingeschlagenen Weg, nicht weiter zu verfolgen. Dies alles der ARGE mitgeteilt, hatte zur Folge, dass man mir einreden wollte, es hätte sich wahrscheinlich um einen kleinen Angestellten gehandelt, der sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hätte. Man wolle der Sache nachgehen, d. h. ein Gespräch führen. Es sieht jedoch vielmehr so aus, das auch hier die Hoffnung bestand mein schweigen kaufen zu können.

Ein weiteres sittenwidriges Stellenangebot, nämlich bei einer Gebäudereinigung, bei der ich als Gebäudereinigerhelfer hätte eingestellt werden sollen und auch bezahlt worden wäre, aber ebenfalls als Fachkraft im Malerhandwerk eingesetzt worden wäre, habe ich ebenfalls abgelehnt.

Da man bei der ARGE Hagen mittlerweile zur Kenntnis genommen hatte, dass ich gegen die ARGE Hagen, Strafanzeige erstattet hatte, ging man nunmehr dazu über, mich zu Schikanieren. Mit Schreiben vom 06.08.2009, wurde mir unterstellt ich sei bei der Gebäudereinigung beschäftigt, und hätte dieses Arbeitsverhältnis meiner Mitwirkungspflicht entsprechend nicht angegeben, darüber hinaus drohte man mir an, aufgrund dessen meine Bezüge komplett zu versagen, wenn ich nicht bis zum 20.08.2009, folgende Unterlagen einreichen würde:

- Arbeitsvertrag mit der Gebäudereinigung
- vollständig ausgefüllt und unterschriebene Anlage EK
- vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung EK.

Ich war am 29.08.2009, zwar zu einem Vorstellungsgespräch bei der Gebäudereinigung geladen, welches auch statt gefunden hat, jedoch ist es zu keiner Einstellung gekommen, da sich der Betrieb erst noch mit der ARGE Hagen in Verbindung setzen wollte, mir also tatsächlich keine Einstellung zugesagt wurde und ich darüber hinaus dieses Angebot als sittenwidrig abgelehnt habe. Mit dieser Forderung an mich heranzutreten war auch kein zufälliger Irrtum der ARGE, denn auch diese Stelle wurde mir im Zuge der Job Perspektive nach § 16e angeboten, was bedeutet, dass wenn es zu einer Einstellung gekommen wäre, dieses Arbeitsverhältnis von der ARGE mit bis zu 75% finanziert worden wäre. Da dieses Arbeitsverhältnis aber nicht zustande kam und somit auch von der ARGE nicht mitfinanziert wurde, ist klar, dass man lediglich versucht hat mich zu schikanieren. Merkwürdig ist auch das ich noch am selben Tag der ARGE den Ausgang des Gespräches mitgeteilt hatte und auch darauf hingewiesen hatte das es sich wieder einmal um ein sittenwidriges Angebot handelte.

Per Einschreiben mit Rückschein, bin ich am 10.08.2009, meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen und habe schriftlich darauf hingewiesen nicht bei der Gebäudereinigung beschäftigt zu sein. Da ich jedoch bis heute keinen Rückschein erhalten habe, weigert sich die ARGE Hagen wohl bis heute dieses Einschreiben entgegenzunehmen. Laut Auskunft der Post nämlich wurde es am 11.08.2009, zur Abholung bereitgelegt.

Mit Schreiben vom 01.09.2009, wurde mir dann zum zweiten Mal angedroht meine Bezüge unter Umständen komplett zu versagen, dieses Mal jedoch mit der Begründung, ich hätte eine zumutbare Stelle nicht angenommen, nämlich die bei der Gebäudereinigung.

Mit Schreiben vom 06.09.2009, habe ich deshalb Anzeigewegen Nötigung gegen die Verantwortlichen der ARGE Hagen erstattet. Mittlerweile wurde mir jedoch von Staatsanwaltschaft mitgeteilt das keine Anklage erhoben wird. Sind Staatsanwaltschaften nicht auch Weisungsgebunden?

Es ist eine wissentliche Lüge zu behaupten, die Stelle im Rahmen der Job Perspektive nach § 16e bei der Gebäudereinigung, wäre mir am 20.08.2009 angeboten worden. Diese Stelle wurde mir mit Schreiben vom 16 Juni 2009 angeboten. Mit schreiben vom 24.07.2009, wurden mir von der Gebäudereinigung zwei Termine zu einem Vorstellungsgespräch vorgeschlagen. Am 29.007.2009, hat das Vorstellungsgespräch stattgefunden, über den Ausgang des Gespräches habe ich die ARGE, noch am selben Tag informiert.

Es entspricht ebenfalls nicht der Wahrheit, und auch hierbei handelt es sich um eine wissentlich falsche Darstellung, das diese Stelle im Zuge der Job Perspektive nach § 16e zumutbar gewesen sei. Auch hiervon habe ich die ARGE in Kenntnis gesetzt, die dass ohnehin schon wusste, da bisher beinah jedes Stellenangebot der ARGE sittenwidrig war und darüber hinaus der ausführlichen Stellenbeschreibung zu entnehmen war das ich Facharbeiten hätte ausführen sollen. Der ARGE Hagen auch bekannt ist, das hierfür der gesetzliche Mindestlöhne für Maler/Lackierer Anwendung findet. Die Tatsachen werden darüber auch verdreht, wenn behauptet wird, ich hätte die Stelle trotz Rechtsfolgebelehrung ich angenommen, da es gar keine Rechtsfolgebelehrung gegeben hat.

Mit Schreiben vom 25.08.2009, erhielt ich eine Einladung. Mit Nachricht vom 30.08.2009, wies ich darauf hin, dass sollten keine Bezüge auf meinem Konto eingegangen sein, ich davon ausgehen müsste, dass die Drohung mir meine Bezüge komplett zu versagen, in die Tat umgesetzt worden wäre und ich somit der Einladung nicht nachkommen würde. Meiner Mitwirkungspflicht, konnte ich aufgrund dessen dass die ARGE mein Einschreiben nicht annahm, nicht nachkommen. Laut Kontoauszug vom 01.09.2009, waren auf meinem Konto tatsächlich keine Bezüge eingegangen. Da mir wie bereits erwähnt angedroht wurde, meine Bezüge zu versagen und wovon ich zu diesem Zeitpunkt ausgehen musste, bin ich der Einladung nicht nachgekommen, wovon ich die ARGE unterrichtet habe.

Nun wurde mir ebenfalls mit Schreiben vom 01.09.2009,vorgeworfen, ich wäre ohne einen wichtigen Grund zu nennen, der Einladung nicht nachgekommen und es wurde mir angedroht meine Bezüge zu kürzen. Wie bereits erwähnt, drohte man mir gleichzeitig an meine Bezüge komplett zu versagen, was hieß, dass man mir von keinerlei Bezügen auch noch etwas abziehen wollte. Wie auch immer das Möglich gewesen wäre.


Mittlerweile liegt mir eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor, aus der eindeutig hervorgeht das von Seiten des Bundesministeriums kein Interesse vorhanden ist, diese Betrügereien zu unterbinden. Dass Macht sogar Sinn, denn unter anderem wird der Werkhof auch vom Bundesministerium finanziert, und es war von vorn herein nicht davon auszugehen, dass man vorhatte gegen sich selbst etwas zu unternehmen.
Das Bundesministerium ist nicht auf einen einzigen Punkt meiner Beschwerden eingegangen. Stattdessen hat man auf das einzige was beim Werkhof mit rechten Dingen verwiesen, nämlich die Bezahlung der Ein-Euro-Jobber. Ich habe allerdings nicht ein einziges Mal behauptet, diese entspräche nicht geltendem Recht. In Bezug auf die fehlenden Qualifikationen der beim Werkhof beschäftigten, die jedoch Voraussetzung dafür sind, die in der Maßnahmebeschreibung genannten Ziele erreichen zu können, behauptet das Bundesministerium aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht weiter darauf eingehen zu können. Wäre das auch der Fall gewesen, wenn die Qualifikationen der beim Werkhof beschäftigten, denn Anforderungen und somit den Bestimmungen entsprächen? Wohl kaum.
Darüber hinaus behauptet das Bundesministerium nicht zuständig zu sein.
Beim Werkhof ist einer Tafel zu entnehmen, von welchen Seiten der Werkhof Gelder erhält, nämlich dem Landesministerium; dem Bundesministerium; der Stadt Hagen; der Bundesagentur für Arbeit und aus dem Sozialfond der EU. Man stellt also Steuergelder zu Verfügung, ist aber nicht Verantwortlich dafür zu sorgen, dass diese Steuergelder auch im Einklang mit geltendem Recht eingesetzt werden und nimmt es darüber hinaus auch billigend in Kauf das der Arbeitsmarkt weiter geschädigt wird und Korruption ohne irgendwelche Folgen betrieben werden kann. Interessant ist an dieser Stelle der bericht des Bericht des Bundesrechnungshofes Seite 126. Dies scheint gängige Praxis beim Bundesministerium zu sein.

Laut dem Bundesministerium, hat die ARGE Hagen, im Rahmen der Bewilligung und Durchführung von Arbeitsgelegenheiten Standards festgelegt, die u. a. den Träger verpflichten, mit der Antragsstellung auf Förderung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16 SGBII ein ausführliches Maßnahmekonzept einzureichen, in dem die zu erledigenden Aufgaben beschrieben werden müssen und ein Nachweis über die Maßnahmegerechte und angemessene Ausstattung, insbesondere über die berufliche und persönliche Qualifikation der Maßnahmebetreuer vorzulegen ist. Laut der Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung – AZWV), §2 (Allgemeine Anforderungen für die Anerkennung), hätte laut Punkt 3, die ARGE dies gar nicht tun dürfen, da bei beide, der Werkhof, wie auch die ARGE Hagen Städtisch sind. Die erforderliche Unabhängigkeit liegt vor, wenn gewährleistet ist, dass die Zertifizierungsstelle nicht über die Zulassung von Bildungsträgern bzw. –maßnahmen entscheidet, mit denen sie wirtschaftlich, personell oder organisatorisch verflochten ist oder zu denen ein Beratungsverhältnis besteht oder bestanden hat. Der Tageszeitung, war zu entnehmen dass der Werkhof von Insolvenz bedroht ist. Laut §8 (Anforderungen an den Träger), wird unter Punkt (1), darauf hingewiesen, Leistungsfähigkeit des Trägers nach § 84 Nr. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch setzt insbesondere voraus, dass seine finanzielle und fachliche Leistungsfähigkeit gewährleistet ist und keine Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit der Antragsstellerin oder des Antragsstellers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen darlegen.

Nachdem die ARGE Hagen mitgeteilt hat, es sei nicht sinnvoll einen gelernten Maler/Lackierer in seinem Bereich weiterzubilden, was natürlich absoluter Unsinn ist, unter anderem auch deshalb, da ich noch bevor ich beim Werkhof beschäftigt wurde, an einer Fortbildung teilgenommen habe, hat mir die ARGE Hagen, nunmehr eine Fortbildung im Bereich Wärmedämm-Verbundsysteme angeboten und widerspricht somit ihren eigenen unsinnigen Aussagen, die letztlich nur den Zweck hatten von den eigenen kriminellen Machenschaften, die seit Jahren in Zusammenarbeit mit dem Werkhof betrieben werden abzulenken, verlangt jedoch mich vorher zum psychologischen Dienst zu schicken. Nachdem ich von der Homepage der Ba Informationen zum psychologischen Dienst herunter geladen habe, weiß ich nunmehr ebenfalls, dass die Teilnahme freiwillig ist, hierüber wurde ich jedoch von der ARGE Hagen, nicht informiert. Nachdem man zur Kenntnis genommen hatte, dass ich Strafanzeige gegen die ARGE Hagen erstattet habe, widerspricht man sich selbst und bietet mir eine Fort- bzw. Weiterbildung an, jedoch unter der Voraussetzung an einer psychologischen Untersuchung teilzunehmen. Die Umschulung zum Maler/Lackierer setzte dies nicht voraus, auch nicht eine Fortbildungsmaßnahme bei Tertia, erst nachdem ich Strafanzeige gegen die ARGE Hagen erstattet habe betrachtet man dies als notwendig, und verzichtet dann aber darauf mich darüber zu informieren dass eine Teilnahme freiwillig ist. Auch diese Vorgehensweise der ARGE Hagen ist mehr als bezeichnend, und passt darüber hinaus auch zu den restlichen kriminellen Machenschaften.
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