F: Waldbesetzer-Prozess hinter Sicherheitsmauer

Waldbesetzerin 26.03.2010 14:50 Themen: Freiräume Repression Ökologie
Am 17.3.2010 begann vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main der Prozess gegen die für ihr umweltpolitisches Engagement bekannte französische Kletteraktivistin Cécile Lecomte.
Vor Gericht muss sich das Eichhörnchen, so ihr Spitzname, wegen ihrer Beteiligung an Demonstrationen gegen den Flughafenausbau im ehemaligen Kelsterbacher Wald ( Harvesterbesetzung und Baumbesetzung) sowie wegen einem luftigen Spaziergang auf dem Dach des Frankfurter Hauptbahnhofs verantworten. Der erste Verhandlungstag wurde von Kontrasten geprägt: Bunter Protest mit Transparenten vor Gericht versus massives Polizeiaufgebot; üblicherweise für schwere Gewaltverbrechen vorbehaltener Hochsicherheitssaal versus auf sehr dünnem Eis liegende Beweislage.
Die Fortsetzung der Verhandlung wurde für den 31.3.2010 um 13:00 Uhr angesetzt.
Es ist bisher der einzige Prozess wegen Aktionen gegen den Bau der Nordwestbahn, der in Frankfurt durchgeführt wird (Hintergründe:  http://de.indymedia.org/2010/03/275774.shtml ). Dies hängt damit zusammen, dass eine Kletteraktion im Frankfurter Hauptbahnhof am 31.12.08 mit einbezogen wurde. Es dürfte aber auch politische Gründe haben -die luftigen Aktionen finden nicht alle lustig...

Die anderen Verfahren gegen FlughafenausbaugegnerInnen finden in der Regel vor dem Amtsgericht Rüsselsheim statt außer bei Jugendlichen, in diesem Fall hängt die Zuständigkeit vom Wohnort des/der Angeklagten ab. Vor dem Amtsgericht Rüsselsheim kam es bislang bei den mündlichen Verhandlungen zu keiner Verurteilung wegen Beteiligung an dem Widerstand gegen den Flughafenausbau bis zur Räumung des Widerstandsdorfes im Februar 2009. Die Verfahren platzten alle und wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt, ein paar Verfahren wurden - noch- nicht eingestellt und auf unbestimmt vertagt.
Nicht aber das Verfahren gegen Cécile. Viele Menschen sehen in diesem Vorgehen, den Willen der Staatsanwaltschaft, ausdrücklich politischen Protest zu kriminalisieren und an Cécile ein Exempel zu statuieren - wohl weil die junge Französin Großkonzerne mit ihren pfiffigen Kletteraktionen immer wieder stört.

Am Tag vor dem Prozess gab es eine Straßentheateraktion auf der Zeil. LandebahngegnerInnen verkleideten sich als Fernsehteam vom Planeten Mars. Passanten wurden dann befragt, wie man das auf der Erde denn so sähe, wenn Menschen auf Bäume kletterten um sie zu beschützen.... Zwei Kletterinnen stellten die Situation „Baumbesetzung“ bildlich dar, indem sie in Bäumen an der Konstablerwache herumturnten und Transparente zeigten. Es wurden auch Flugblätter verteilt.
Die Reaktionen waren sehr vielfältig. Die Polizei tat übrigens betont desinteressiert. Erst am Ende kam ein Beamter in zivil – er wies sich ganz brav mit seinem Dienstausweis aus - und wollte einen Leiter genannt haben. Daraufhin bekam er mit Kreide eine Leiter auf den Asphalt gemalt - er ergriff das Weite...

Am Prozesstag selbst zeigten gut dreißig Menschen ihre Solidarität und Dankbarkeit für das umweltpolitische Anliegen der Angeklagten. Die Gruppe wurde am Gericht schon von einem größeren Polizeiaufgebot empfangen, die Polizisten wiesen die Gruppe darauf hin, dass der Prozess in einem anderen Saal verlegt worden war und wurden zum Gebäude A begleitet. Auch eine BFE-Einheit in voller Monturwar da. Das Eichhörnchen erklomm eine Balustrade vom Gerichtsgebäude. Damit konnte die Polizei offenbar leben, sie hatte wohl eher befürchtet, dass auf das Dach gestiegen würde. Allerdings wurden weitere Personen, die auch noch auf das Sims klettern wollten, von der Polizei abgefangen. So musste die Aktivistin die ganzen Transparente alleine halten...

Anschließend stellten sich die ProzessbesucherInnen in Schlange bei einem Nebeneingang vom Gebäude an und wurden alle nacheinander nach „gefährlichen Gegenständen“ gründlich durchsucht. Sogar Stifte wurden von den Justizwachmeistern als gefährliche Gegenstände angesehen und in Verwahrung genommen. Die Angeklagte kam mit gut einer halben Stunde Verspätung erst gegen 9:30 Uhr in den Gerichtssaal hinein, weil sie sich zunächst den falschen Eingang wählte: ProzessbesucherInnen und Angeklagte wurden nicht durch den selben Eingang hineingelassen – aus Sicherheitsgründen, so die Wachmeister bei der Kontrolle. Was mit „Sicherheit“ gemeint war, wurde ihr klar, als sie den Gerichtssaal betrat: Ein Saal mit Trennscheibe zwischen Prozessbesucher und Gericht „Schwurgerichtssaal“ stand am Tür-Rahmen.

Die Angeklagte trug gleich zu Beginn der Verhandlung vor, der von Richter Henrici gewählte Hochsicherheitssaal vermittelte den Anwesenden den Eindruck, es gehe um eine schwerwiegende Kriminalsache, was die Angeklagte als Vorverurteilung und Kriminalisierung des gewaltfreien Widerstands wertete und als eine Einschränkung der Öffentlichkeit ansah – ob die unvoreingenommene Öffentlichkeit sich in einem solchen Saal hinein traut, ob sie von den Sicherheitsmaßnahmen mitsamt Sicherstellung von Stiften nicht eingeschüchtert wird ?
Ihr Antrag auf Verlegung der Verhandlung in einem „normalen“ Gerichtssaal lehnte Richter Henrici prompt ohne Begründung ab. Die Angeklagte erklärte daraufhin, sie wolle das weitere Verhalten des Gerichtes ihr gegenüber abwarten, behalte sich aber das Stellen eines Befangenheitsantrages vor. Sie beantragte die Aufnahme dieser Äußerung ins Gerichtsprotokoll. Der Richter wollte aber fortfahren und lehnte diesen Antrag ebenfalls ab. Ein Streit zwischen Richter Henrici, Staatsanwalt Links und der Verteidigung entstand darauf hin. Der Pflichtverteidiger der Angeklagten versuchte auf die Angelegenheit deeskalierend zu wirken und erläuterte die Angeklagte bestehe ja eigentliche nur auf die Wahrnehmung Ihrer strafprozessualen Rechten. Die Herrschaften sind es aber nicht gewohnt, wenn Angeklagten selbst Gebrauch davon machen. Der Aktivistin wurde wegen der schwierigen Rechts- und Sachlage, auf ihrem Antrag hin, die Pflichtverteidigung gewährt. Aber vielleicht auch weil das Gericht sich mit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes eine „ruhige“ Verhandlung ohne Antragsflut versprach? Die Aktivistin nutzte jedenfalls die Zeit, um ihre Äußerung schriftlich fest zu legen und diese zum Protokoll persönlich abzugeben.

Im Nachhinein zeigte es sich, dass das systematische schriftliche Einreichen von Dokumenten, sehr sinnvoll war. Als die Verhandlung geschlossen wurde, meldete die Protokollführerin dem Richter, der Computer samt Protokollniederschrift sei abgestürzt und sie wisse nicht, was letztendlich noch gerettet werden könne.

Auf dem Antrag der Angeklagten hin, das Mitnehmen von Stiften zum Zweck der Protokollierung, ging der Richter immerhin ein – behauptete aber, er habe das Abnehmen von Stiften nicht selbst angeordnet – anzumerken ist jedoch, dass der Richter eine Verfügung mit besonderen „sitzungspolizeilichen Maßnahmen“ für den Prozess gegen das Eichhörnchen erlassen hat...
Aus der Verfügung: „Nicht in Haft befindliche Angeklagte, zeugen und Vertreter der Presse erhalten Zugang über den gesonderten Eingangsbereich ; im Sitzungssaal vorhandenen Fenster sind unter allen Umständen geschlossen zu halten“ Warum das „geschlossen halten“ von Fenstern wichtig ist ?

In ihrer langen Einlassung kritisierte die Angeklagte später, man wolle an ihrem Fall ein Exempel statuieren, weshalb sie sich stellvertretend für den Widerstand gegen den Flughafenausbau angeklagt sehe. Weiter legte sie ihre Beweggründe ausführlich dar, gepickt von Zitaten vom Philosoph Albert Camus (der Mensch in der Revolte), von Kurt Tucholsky und einem Gedicht von Erich Fried. Viele anwesenden Menschen zeigten sich von dem Vortrag besonders beeindruckt – es war für die ProzessbeobachterInnen leider nicht sehr deutlich zu verstehen, der Trennscheibe und schlechten Mikroanlage wegen. Nur Richter Henrici störte den Vortrag erheblich, indem er die OrdnungshütterInnen dazu aufforderte, Klebzetteln aus der Trennscheibe zu entfernen. Einige Zuschauer hatten dieses Symbol der Unterdrückung in einem Infotafel umgewandelt - wie ungeheuer!

Mit dem Erscheinen des ersten Zeugen, der auch auf Antrag der Angeklagten seine Dienstwaffe nicht ablegen musste – Richter Henrici lehnte einen Antrag in diesem Sinne ab -, fühlte sich Cécile nicht länger in der Lage in einem solchen Klima zu verhandeln. Sie stellte einen Befangenheitsantrag, den sie damit bekräftigte, dass der Richter das Stellen des Antrags zunächst untersagt hatte und mit Ordnungsgeld wegen „ungebührlichen Verhaltens“ drohte, als sie auf diesem beharrte. Eine Entscheidung darüber steht noch aus. Staatsanwalt Martin Links sprach der Angeklagten gar die politische Legitimation ab. Er hat sichtlich – noch – nicht verstanden / verstehen wollen, dass Justizkritik wohl auch ein politischer Akt is. „ Es ist dein Prozess, also führe ihn“, erklärte mal ganz zutreffend Fritz Teufel.
Staatsanwalt Links fühlte sich jedenfalls - noch mehr als Richter Henrici - selbst als juristische Eminenz durch das Stellen des Befangenheitsantrages angegriffen. Langsam hatte er verstanden, dass er wohl nicht an diesem 17. März plädieren werde, dass der Prozess noch eine Weile andauern werde. Dass die Urteilsfabrik nicht wie üblich funktionieren konnte, machte ihm zu schaffen. Weiter schien er von der anwesenden Clownstruppe auf der anderen Seite der Plexiglasscheibe "irritiert" zu sein. „Ich bin kein Kindergärtner“, seufzte der Richter.
Die Angeklagte selbst suchte ihren eigenen Umgang mit dieser Trennscheibe... in der Pause kletterte sie auf die Mauer hinauf, um Kontakt mit den ProzessbesucherInnen aufnehmen zu können. „Die Mauer muss weg“, skandierten die Menschen.

Aus der Beweisaufnahme ergaben sich dagegen keine Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung: So konnte beispielsweise nicht belegt werden, dass das Erklimmen der Dachkonstruktion des Hauptbahnhofs verboten sei. Nicht mal in der Hausordnung der Bahn, sei es untersagt... Der Vorwurf der Nötigung bei der Besetzung einer Rodungsmaschine fiel mangels eines erkennbaren Nötigungsopfers aus – der Harvesterfahrer war laut Zeugenaussage in der Mittagspause, als die neun DemonstrantInnen die Maschine erklommen. Der Fahrer selbst konnte nicht befragt werden, weil er aus Rumänien stammt und von dort nicht geladen werden kann und der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Der Vorfall brach die „Arbeitspolitik“ der Fraport zu Tage: billiges Arbeitskraft aus dem Ausland her schaffen und ruhig ausbeuten...

Auch der angebliche Widerstand bei der Räumung aus dem Harvester konnte nicht belegt werden, viel mehr wurde die Missachtung von Höhenrettungssicherheitsvorschriften durch die Polizei zu Tage gefördert. Schließlich kam heraus, dass die Strafanträge der DB AG und Fraport AG womöglich Formfehler enthalten und deswegen ungültig sind. Auf eine Einstellung des Verfahrens ließ sich die Staatsanwaltschaft jedoch nicht ein, da sie offensichtlich eine Verurteilung um jeden Preis anstrebt.

Gegen 16:30 Uhr wurde die Verhandlung auf Mittwoch, den 31.3.2010 um 13:00 Uhr im selben Raum vertagt. Es stehen noch eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag, eine Zeugenvernehmung und diverse Beweisanträge an. Ob es an diesem Tag zu einer Urteilsverkündung kommt, ist ungewiss. Herr Staatsanwalt Links braucht ja noch etwas Zeit um zu lernen, was eine offensive politische Prozessführung bedeutet...
Zur Entlassung von Staatsanwalt Links: er ist in der Frankfurter Staatsanwaltschaft nach eigener Aussage in der Regel nicht für „politischen Strafsachen“ zuständig. Warum er also ausgerechnet das Verfahren gegen die „Fassadenkletterin“ für die Staatsanwaltsschaft führt... ist nicht bekannt. Der Herr Links will Karriere machen, sagt die „Gerüchtenküche“. Also muss er einem politischen Verfahren mit Inszenierung à la Terrorismusverfahen – damit sind die absurden Sicherheitsmaßnahmen gemeint - gewachsen sein, um in der Hierarchie aufzusteigen. Vielleicht die Erklärung dafür, dass er unbedingt eine Verurteilung erzielen will und sich als Sündenbock das Eichhörnchen ausgesucht hat... Angeklagt ist der Widerstand! Kriminell ist die Fraport AG.

Infos  http://waldbesetzung.blogsport.de/
 http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/de.html
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Ergänzungen

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Fraport 26.03.2010 - 15:14
Pressespiegel - 1. Prozesstag:
HR: http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?key=standard_teaser_38857041&type=v&rubrik=34948&mediakey=fs/hessenschau/20100317_1645_robin_wood

Frankfurter Neue Presse – Klettern, bis der Richter kommt :  http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/rmn01.c.7435042.de.htm

Prozessbericht vom Pflasterstrand – Eichhörnchen vor Gericht :  http://www.pflasterstrand.net/blog/politik/cecile-lecomte-gericht-frankfurt/

FAZ :  http://www.faz.net/IN/INtemplates/faznet/default.asp?tpl=common/zwischenseite.asp&dx1={4F793CD9-3B94-221A-630B-ABDE3E9D3B54}&rub={7A4669FD-FC93-4E64-8789-52F0FAF41A57}


Stellungnahme der WalbesetzerInnen:

Hochsicherheitssaal für Prozess gegen Umweltaktivistin in Frankfurt

Am heutigen Mittwoch (17.3.) begann vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main der Prozess gegen die für ihr umweltpolitisches Engagement bekannte französische Kletteraktivistin Cécile Lecomte.

Vor Gericht muss sie sich wegen ihrer Beteiligung an Demonstrationen gegen den Flughafenausbau im ehemaligen Kelsterbacher Wald ( Harvesterbesetzung und Baumbesetzung) sowie wegen einem luftigen Spaziergang auf dem Dach des Frankfurter Hauptbahnhofs verantworten. Der erste Verhandlungstag wurde von Kontrasten geprägt: Bunter Protest mit Transparenten vor Gericht versus massives Polizeiaufgebot; üblicherweise für schwere Gewaltverbrechen vorbehaltener Hochsicherheitsaal versus auf sehr dünnem Eis liegende Beweislage.

Vor dem Gebäude zeigten gut dreißig Menschen ihre Solidarität und Dankbarkeit für das umweltpolitische Anliegen der Angeklagten. In ihrer Einlassung kritisierte sie, man wolle an ihrem Fall ein Exempel statuieren, weshalb sie sich stellvertretend für den Widerstand gegen den Flughafenausbau angeklagt sehe. Weiter legte sie ihre Beweggründe ausführlich dar.

Der vom Vorsitzenden gewählte Hochsicherheitssaal mit Trennscheibe zwischen Publikum und Gericht vermittelte den Anwesenden den Eindruck, es gehe um eine schwerwiegende Kriminalsache, was die Angeklagte als Vorverurteilung und Kriminalisierung des gewaltfreien Widerstands wertete.
Mit dem Erscheinen des ersten Zeugen, der auch auf Antrag der Angeklagten seine Dienstwaffe nicht ablegen musste, fühlte sich diese nicht länger in der Lage in einem solchen Klima zu verhandeln. Sie stellte einen Befangenheitsantrag, den sie damit bekräftigte, dass der
Richter das Stellen des Antrags zunächst untersagt hatte und mit Ordnungsgeld wegen „ungebührlichen Verhaltens“ drohte, als sie auf diesem beharrte. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.

Aus der Beweisaufnahme ergaben sich dagegen keine Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung: So konnte beispielsweise nicht belegt werden, dass das Erklimmen der Dachkonstruktion des Hauptbahnhofs verboten sei. Der Vorwurf der Nötigung bei der Besetzung einer Rodungsmaschine fiel mangels eines erkennbaren Nötigungsopfers aus. Auch der angebliche Widerstand bei der Räumung aus dem Harvester konnte nicht belegt werden, viel mehr wurde die Missachtung von Höhenrettungssicherheitsvorschriften durch die Polizei zu Tage gefördert. Schließlich kam heraus, dass die Strafanträge der DB AG und Fraport AG womöglich Formfehler enthalten und deswegen ungültig sind. Auf eine Einstellung des Verfahrens ließ sich die Staatsanwaltschaft jedoch nicht ein, da sie offensichtlich eine Verurteilung um jeden Preis anstrebt.

Die Urteilsverkündung wird voraussichtlich am nächsten Verhandlungstag dem 31. März erfolgen.

Die BI Mörfelden-Walldorf solidarisiert sich

BaumbesetzerInnen 26.03.2010 - 15:18
PM BI Mörfelden-Walldorf zum Prozeß gegen Cécile Lecomte:

Am Mittwoch den 31. März findet ab 13:00 Uhr der zweite Verhandlungstag gegen das „Eichhörnchen“ Cécile Lecomte im Amtsgericht Frankfurt, Gebäude A (Raum 146) statt. Die Robin-Wood-Aktivistin ist u. a. wegen Nötigung und Widerstand im Zusammenhang mit Aktionen (Besetzung einer Harvester, Baumbesetzung) gegen die Rodung des Kelsterbacher Waldes im Jahr 2009 angeklagt.

Auffällig sind die äußeren Umstände des Prozesses: Verhandlungsort ist der Hochsicherheitssaal mit Trennscheibe zwischen Gericht und Publikum. Damit wird suggeriert, es handele sich bei den gewaltfreien Aktionen der Flughafenausbaugegner um schwerkriminelle oder terroristische Tätigkeiten.
Die Bürgerinitiative Mörfelden-Walldorf protestiert gegen diese Art der Vorverurteilung und des Versuches der Einschüchterung.

Cécile steht stellvertretend für die ganze Bewegung vor dem Richter.
Offensichtlich arbeitet die Staatsanwaltschaft darauf hin, endlich eine Verurteilung von Cécile zu erreichen, da sie immer wieder bei Protesten in Erscheinung tritt. Dabei ist die Beweislage in diesem Fall hier mehr als dürftig.
Als Bürgerinitiative erklären wir uns solidarisch mit Cécile und all den anderen AktivistInnen, die wegen Aktionen gegen die Flughafenerweiterung mit Gerichtsverfahren überzogen wurden oder Strafbefehle erhalten haben.

Auf die Anklagebank gehören nicht die Umweltaktivisten, die sich für den Erhalt des Waldes einsetzen, sondern Fraport, Lufthansa und Hessische Landesregierung, die trotz Klimawandels, Zerstörung von mehreren hundert Ha Bannwald und Gesundheitsgefahren durch Fluglärm den ungebremsten Ausbau des Frankfurter Flughafens vorantreiben.

Wir rufen dazu auf, Solidariät zu zeigen und an Céciles Prozeß am kommenden Mittwoch teilzunehmen.

Spendenkonto:
Polite e.V.
Konto: 108102500
BlZ : 50190300
Volksbank Höchst
Betreff: „Repression“


Mit freundlichen Grüßen

Petra Schmidt, Mörfelden-Walldorf, den 26.03.10

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