[B] Tobias bleibt draußen!
Tobias P. bleibt bis zur Hauptverhandlung draußen. Laut dem Berliner Kammergericht ist der dringende Tatverdacht mittlerweile auf eine "bloße Vermutung zusammengeschrumpft".
Schon Tobias' Haftprüfung vor dem Berliner Amtsgericht ließ am 29. Dezember 2009 offensichtlich werden, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nichts Belastendes gegen ihn zu Tage gefördert hatten. So wurde bekannt, dass am Tatort weder DNA-Spuren von Tobias, noch Rückstände von Feuerzeugbenzin gefunden worden waren. Ohne einen dringenden Tatverdacht blieb dem zuständigen Richter am Amtsgericht daher nichts anderes übrig, als den Haftbefehl gegen Tobias nach 43 Tagen aufzuheben. Oberstaatsanwalt Schwarz ging umgehend in Beschwerde und kassierte vor der nächsten Instanz eine weitere Schlappe: Am 16. Februar bestätigte das Landgericht Berlin die Aufhebung des dringenden Tatverdachts durch das Amtsgericht und verwarf damit die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer erneuten Inhaftierung. Da die Staatsanwaltschaft allerdings unbeirrt eine weitere Beschwerde einreichte, war zu befürchten, dass dies nur von vorläufiger Wirkung wäre. Der Fall ging an das Kammergericht, welches in vergleichbaren Fällen stets Haftbefehle verhängt hatte. Allerdings heisst es auch in dem Beschluss, den der zweite Strafsenat des Kammergerichts am vergangenen Freitag, nach gut vierwöchiger Beratungszeit, fasste: "Ein dringender Tatverdacht besteht nach derzeitigen Stand der Ermittlungen nicht mehr."
Damit schließt sich das Kammergericht der Auffassung der vorangegangenen Instanzen an. Zum einen habe am Brandort "die Verwendung größerer Mengen brandbeschleunigender Mittel nicht festgestellt werden" können, zum anderen seien in kleinen Mengen nachgewiesene Substanzen, Alkohole, nicht mit Tobias, bzw. einer bei ihm festgestellten Flasche mit Feuerzeugbenzin, in Verbindung zu bringen. Das gleiche gelte für DNA-Spuren, die an einem der beiden Fahrzeuge gesichert worden seien. Auch die Untersuchung seiner Hände habe keine Rußanhaftungen oder Reste eines Brandbeschleunigers ergeben. Lediglich an Mütze und Schal hätte es einen Befund auf Feuerzeugbenzin gegeben, dieser sei aber "auf [die] fehlerhafte Verwahrung dieser Bekleidungsstücke zusammen mit der Feuerzeugbenzindose zurückzuführen", womit der mittlerweile berüchtigte Mangel an Ermittlungskompetenz bei der Berliner Polizei ein weiteres Mal unter Beweis gestellt worden wäre. Das Kammergericht schließt mit der Feststellung, dass der dringende Tatverdacht gegen Tobias "auf eine bloße Vermutung zusammengeschrumpft" sei.
Dass die Staatsanwaltschaft jedoch angesichts dessen von einer baldigen Anklageerhebung absehen wird, ist kaum zu erwarten. Der anhaltende Erfolgsdruck nach den Freisprüchen (1, 2, 3) der letzten Monate, dürfte sein Übriges tun: Ein Exempel wird nach wie vor angestrebt.
Rückblick
Tobias wurde in den frühen Morgenstunden des 16. November 2009 von einer Zivilstreife in Berlin-Friedrichshain festgenommen und der zweifachen Brandstiftung beschuldigt. Zuvor hatten in der näheren Umgebung zwei PKW gebrannt. Nach der Festnahme durchsuchte ein Großaufgebot der Berliner Polizei zwei selbstverwaltete Hausprojekte, mit denen Tobias in Kontakt gestanden haben soll. Obwohl die Durchsuchungen ergebnislos verliefen, feierte die Boulevardpresse diese Polizeiaktionen umgehend als Erfolg gegen die "Fackel-Chaoten" und geiferte bezugnehmend auf die durchsuchten Projekte: "Räumt endlich die linken Terrornester!" (BZ). In den folgenden Tagen veröffentlichte die Presse wiederholt biografische Details und nicht anonymisierte Bilder von Tobias und seinem Vater. Am 17. November 2009 erließ das Amtsgericht einen Haftbefehl und Tobias wurde in der Untersuchungshaftanstalt Moabit inhaftiert. Er war 43 Tage eingesperrt.
Damit schließt sich das Kammergericht der Auffassung der vorangegangenen Instanzen an. Zum einen habe am Brandort "die Verwendung größerer Mengen brandbeschleunigender Mittel nicht festgestellt werden" können, zum anderen seien in kleinen Mengen nachgewiesene Substanzen, Alkohole, nicht mit Tobias, bzw. einer bei ihm festgestellten Flasche mit Feuerzeugbenzin, in Verbindung zu bringen. Das gleiche gelte für DNA-Spuren, die an einem der beiden Fahrzeuge gesichert worden seien. Auch die Untersuchung seiner Hände habe keine Rußanhaftungen oder Reste eines Brandbeschleunigers ergeben. Lediglich an Mütze und Schal hätte es einen Befund auf Feuerzeugbenzin gegeben, dieser sei aber "auf [die] fehlerhafte Verwahrung dieser Bekleidungsstücke zusammen mit der Feuerzeugbenzindose zurückzuführen", womit der mittlerweile berüchtigte Mangel an Ermittlungskompetenz bei der Berliner Polizei ein weiteres Mal unter Beweis gestellt worden wäre. Das Kammergericht schließt mit der Feststellung, dass der dringende Tatverdacht gegen Tobias "auf eine bloße Vermutung zusammengeschrumpft" sei.
Dass die Staatsanwaltschaft jedoch angesichts dessen von einer baldigen Anklageerhebung absehen wird, ist kaum zu erwarten. Der anhaltende Erfolgsdruck nach den Freisprüchen (1, 2, 3) der letzten Monate, dürfte sein Übriges tun: Ein Exempel wird nach wie vor angestrebt.
Rückblick
Tobias wurde in den frühen Morgenstunden des 16. November 2009 von einer Zivilstreife in Berlin-Friedrichshain festgenommen und der zweifachen Brandstiftung beschuldigt. Zuvor hatten in der näheren Umgebung zwei PKW gebrannt. Nach der Festnahme durchsuchte ein Großaufgebot der Berliner Polizei zwei selbstverwaltete Hausprojekte, mit denen Tobias in Kontakt gestanden haben soll. Obwohl die Durchsuchungen ergebnislos verliefen, feierte die Boulevardpresse diese Polizeiaktionen umgehend als Erfolg gegen die "Fackel-Chaoten" und geiferte bezugnehmend auf die durchsuchten Projekte: "Räumt endlich die linken Terrornester!" (BZ). In den folgenden Tagen veröffentlichte die Presse wiederholt biografische Details und nicht anonymisierte Bilder von Tobias und seinem Vater. Am 17. November 2009 erließ das Amtsgericht einen Haftbefehl und Tobias wurde in der Untersuchungshaftanstalt Moabit inhaftiert. Er war 43 Tage eingesperrt.
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Ergänzungen
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
irre gerichte!
ein gutes hat das ganze ja: solidarität und antirepression über sznehaarspaltereien hinweg sind in zumindest berlin scheinbar ja wieder in den vordergrund gerückt! keine_r fährt ein, wenn wir nur zusammen halten und öffentlichkeit gegen diese willkür schaffen!
vermutungskonstruktionsmaschine
und was ist mit den Faschos?
aber Hauptsache die Nazis dürfen prügeln und totschlagen und kommen bei eindeutiger Sachlage und zig Zeugen mit Freispruch und milden Bewährungsstrafen davon ...
am letzen Tage des Pölowprozesses in Rostock fanden doch ohne Scheiss IM GERICHTSGEBÄUDE weitere rechtsextremistische Übergriffe statt ... und heute wieder nen Freispruch in Thüringen ...
echt krass ... mir is schlecht - so ein Tamtam wegen einem Auto ... mal abgesehen davon, dass nicht einmal eine vernüftige Beweisgrundlage vorliegt ...
Staatsanwälte in den Knast!