MS: Prozess wegen 1000 Kreuze Marsch
++ Staatsanwaltschaft zieht Notbremse und verlangt, nachdem es keinerlei Beweise gegen die Angeklagte gab, das Video zu sichten (von dem bereits vorher die Bullenzeugen gesagt haben, dass die Angeklagte nicht drauf zu sehen sei).
++ Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen den Freispruch vom 04.03. ein, den sie in dem Prozess selbst gefordert hatte
++ Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen den Freispruch vom 04.03. ein, den sie in dem Prozess selbst gefordert hatte
Ermittlung findet im Gericht statt
Heute um 9.00 Uhr fand ein weiterer Prozess gegen eine angeblich Beteiligte der Gegenproteste gegen den Aufmarsch fundamentalistischer Abtreibungsgegner am 14. März 2009 statt. Die Verhandlung wurde vertagt, weil trotz Antrag der Rechtsanwältin der Beklagten sowie des Gerichts selber die in den Prozessakten vermerkten Polizeivideos nicht vorlagen.Die Staatsanwaltschaft beantragte während der Verhandlung ebenfalls eine Sichtung dieses Videos, obwohl beide geladenen Zeugen betonten, dass sie die Beklagte nicht wieder erkennen würden und diese auch auf dem Video nicht zu sehen sei.
Die Beklagte selber äußerte sich nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Die Bochumer Rechtsanwältin Mayer kritisierte, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erst während der Verhandlung stattfanden. Neue Erkenntnisse sind auch von diesem Video nicht zu erwarten, sind die Zeugenaussagen hier doch eindeutig. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist rätselhaft.
Noch verwunderlicher ist, dass die Staatsanwaltschaft mittlerweile gegen einen Freispruch in der selben Sache vom 04. März 2010, den sie selber im Verfahren beantragt hatte, nun Berufung eingelegt hat. Die Beweislage sowie die Zeugenaussagen waren in diesem Fall identisch.
Offenbar will die Staatsanwaltschaft hier in jedem Fall Verurteilungen sehen und zwar ohne Beweise für die Vorwürfe erbringen zu können. Über die Motive der Staatsanwaltschaft kann nur spekuliert werden.
Einer der als Zeugen aussagenden Polizisten erklärte die Proteste am 14. März 2009 als „Gewalt dadurch, dass es so viele waren“. Mit der Begründung wäre jede Demonstration ein Akt der Gewalt, das Recht, öffentlich auch auf der Straße gegen die frauenverachtende Ideologie der selbsternannten ‚Lebensschützer’ zu protestieren, lassen wir uns nicht nehmen: Darum geht es eigentlich in diesen Verhandlungen. Immerhin bestätigte derselbe Zeuge zum Ende der Verhandlung seine Aussage aus einem früheren Prozess, nach dem das Vorgehen der Protestierenden friedlich gewesen sei.Weitere Prozesse gegen Protestierende finden am 22., 25. und am 29. März statt.
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Ergänzungen