Dritter § 129b-Prozess in Düsseldorf eröffnet

Prozessbeobachter 15.03.2010 14:25 Themen: Repression
Der Prozess gegen Nurhan Erdem, Ahmet Istanbullu und Cengiz Oban wegen dem Vorwurf des Verstoßes gegen § 34 (Außenwirtschaftsgesetz) im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei - Front), begann am 11.03. vor dem OLG Düsseldorf.
Die DHKP-C kämpft in der Türkei für einen revolutionären Umsturz der Verhältnisse und ein kommunistisches Gesellschaftsmodell. Die § 129b-Prozesse hierzulande sind die ersten, die sich gegen eine linke Organisation richten und in denen die Angeklagten wegen der "Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation" nach § 129b verschärft verfolgt und zu hohen Strafen verurteilt werden (sollen). Der Großteil der kriminalisierten Aktivitäten sind vollkommmen legal, doch im Zusammenhang mit der Listung der DHKP-C auf den "EU-Terrorlisten" werden diese legalen Aktivitäten als "terroristisch" verfolgt.
Nahezu anderthalb Jahre in Isolationshaft lagen hinter Nurhan Erdem, Cengiz Oban und Ahmet Istanbullu als sie am Donnerstag (11.3.2010) in Saal 1 des Oberlandesgerichtes Düsseldorf geführt wurden. In dem fast voll besetzten Zuschauersaal skandierten die Menschen zur Begrüßung:
„Devrimci Tutsaklar Onurumuzdur“,
was sich die bürgerlichen Pressevertreter gleich übersetzen ließen:
„Die revolutionären Gefangenen sind unsere Ehre“.

Gezeichnet von der überlangen U-Haft und deren Isolationsbedingungen waren alle drei, aber es war ihnen anzumerken, dass sie sich freuten nahe Verwandte und FreundInnen erblicken zu können, so sah Nurhan erstmalig nach ihrer Festnahme ihren Vater wieder, er darf sie nicht besuchen, Besuchsverbote - werden willkürlich und selbst gegen nächste Angehörige ausgesprochen.

Wegen der überlangen Untersuchungshaft hatte die Verteidigung beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beantragt, den Haftbefehl aufzuheben und die Mandanten unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Dieser Antrag wurde abgelehnt.

Es folgte die Belehrung der Dolmetscher, sodann sollte Gutachter Leygraf sich zur Verhandlungsfähigkeit von Nurhan Erdem äußern – Nurhan leidet stark unter den Isolationshaftbedingungen.

Der Gutachter suchte sie einmal vor dem 1. Verhandlungstag auf – da aber wies Nurhan Erdem den Gutachter Leygraf darauf hin, dass sie seine Rolle als Sachverständiger in einem Verfahren dieser Art, das migrantische Strukturen kriminalisiere und verfolge, nicht akzeptiere und sie deshalb nicht kooperiere.

Sie werde ihre Verhandlungsfähigkeit selber einschätzen: „Ich bin verhandlungsfähig“. Ahmet Istanbullu machte keinerlei Angaben, auch nicht zur Person. Cengiz Obans Verteidigerinnen Anni Pues und Britta Eder beantragten, das Verfahren auszusetzen, da die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg zur Listung ausstehe. Der EuGH ist das höchste Europäische Gericht und seine Entscheidungen sind für nationale Gerichte und Regierungen bindend. In mehreren Urteilen hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg das Listungsverfahren kritisiert als weder demokratisch noch rechtlich legitimiert oder kontrolliert.

Die VerteidigerInnen stellten dar, dass das gesamte Anklagekonstrukt aufgrund seiner Unbestimmtheit rechtswidrig sei. Dass die Strafbarkeit einer Person von in regelmäßigen Abständen wechselnden EU-Ministerratsbeschlüssen abhängen solle, genügt dem Verfassungsgrundsatz des Art. 103 II Grundgesetz nicht. Strafgesetze müssen danach so hinreichend bestimmt sein, dass Jede/r klar erkennen können soll, wann eine Strafbarkeit vorliegt. „Die Entscheidung würde, wenn sich das Konstrukt der BAW durchsetzt, vielmehr durch die grund- und menschenrechtlich höchst fragwürdige Aufnahme der Organisation auf die EU-Terrorliste vorweggenommen und somit einer effektiven, einem Strafverfahren angemessenen, gerichtlichen Kontrolle entzogen“, so Rechtsanwältin Anni Pues. „Wir befürchten, dass hier ein neues Mittel der Kriminalisierung unliebsamer politisch tätiger Menschen erprobt werden soll, das kaum mehr einer juristischen Kontrolle unterliegt.“, fügt Rechtsanwältin Britta Eder hinzu. Auf solch einer Grundlage könnte künftig quasi jegliche Unterstützungsarbeit von politischen Gefangenen oder in Kulturvereinen kriminalisiert werden.

Außerdem halten die Anwälte die Anklage nicht für stichhaltig, da sich zahlreiche Tatvorwürfe lediglich auf «vermeintliche Spendensammlungen in unbekannter Höhe an unbekannten Orten in Deutschland oder dem europäischen Ausland» bezögen. Nun folgte die Verlesung der Anklageschrift, sie enthält jeweils die immer wieder gleichen Formulierungen und Vorwürfe, die Betroffenen seien "hochrangige Führungsfunktionäre" und seien an der "innerhalb der DHKP-C bestehenden terroristischen Vereinigung in der Türkei beteiligt" die DHKP-C habe sich "zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines bewaffneten Kampfes zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter ihre Kontrolle zu ersetzen". Bundesanwalt Homann erweiterte die Formulierung, indem er meinte, der Bundesanwaltschaft komme es auf 10 oder 15 Jahre Inhaftierung nicht an. Die Verteidigung verbat sich in scharfer Form derartige Äußerungen von Bundesanwalt Homann.

Weiterhin stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Ottmar Breidling. Er habe in einem Seminar geäußert, dass es für einen Vorsitzenden Richter darauf ankomme, direkt am ersten Prozesstag die «Lufthoheit» zu bekommen. Dies zeige, dass der Richter das Verfahren als «kriegerische Handlung» begreife und eine feindliche Einstellung zu den Angeklagten habe. Alle Anträge der Verteidigung wurden nach kurzer Erörterung abgelehnt. Nach einer Unterbrechung verlas Cengiz Oban seine 14-seitige Prozesserklärung auf Türkisch. Als er einige Übersetzungsfehler des Gerichtsdolmetschers korrigiert haben wollte, forderte ihn Richter Breidling auf seine türkische Erklärung beim Lesen selbst auf Deutsch zu übersetzen.

Cengiz´ Verteidigerin Anni Pues wies darauf hin, dass ihr Mandant ein Recht auf eine Übersetzung habe.

Beginnend mit Maos Satz: „Der Hauptfeind der Menschen dieser Welt sind die USA“ zählte Cengiz Oban alle Kriege des US-Imperialismus auf, von Vietnam bis Afghanistan. Von 1933 bis 1945 hätten die USA das Henkertum an Hitler abgetreten. Es folgten die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki, in deren direkten Folge 130 000 Menschen starben. „Sie haben niemals gezögert, Waffen gegen die Völker dieser Welt einzusetzen… Alles liegt in seiner Nacktheit offen dar und ist für jeden sichtbar. Irak ist das beste Beispiel. Was die USA im Namen von Demokratie und Freiheit machen, ist offensichtlich. Sie haben nichts anderes als Blut und Tränen gebracht. “ Es seien die Demagogen des Terrorismus, die ihren eigenen Terrorismus verbergen würden. Nurhan Erdems Rechtsanwältin Möller verlas die vierseitige Erklärung ihrer Mandantin, die davon sprach, dass Nurhan sich im Rahmen der Verhandlung an Hexenverfolgung erinnert fühle.

Fortsetzung der Verhandlung ist am 18. März dann um 9.15 Uhr in Düsseldorf, Kapellweg 36.

* Weitere Infos und Soliaktivitäten:

www.no129.info
www.political-prisoners.net


* Berichte in der linken und der bürgerlichen Presse zum Prozessauftakt:

- Neues Deutschland: www.neues-deutschland.de/artikel/166906.prozess-gegen-linke-migranten.html
- WDR: www.wdr.de/themen/panorama/kriminalitaet10/koeln_dhkp/100311_auftakt_prozess.jhtml
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Ergänzungen

Veranstaltungen zu den §129b-Prozessen

18. März 15.03.2010 - 15:10
In mehreren Städten finden im Rahmen des 18. März - Tag der politischen Gefangenen, Veranstaltungen statt, in welchen die §129b-Prozesse, politische Gefangenenschaft im Allgemeinen und die Organisierung von Solidarität thematisiert werden:

* BERLIN:
Diskussionsveranstaltung: "Der 18. März und die Internationale Rote Hilfe (IRH)"

In dieser Info- und Diskussionsveranstaltung wollen wir ein Projekt der weltweit organisierten Linken vorstellen, das seit einigen Jahren auf ein gesteigertes Interesse stößt: die Internationale Rote Hilfe (IRH). In dem vorgesehenen Dia-Vortrag werden wir die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der IRH in ihren verschiedenen Etappen vorstellen und nachzeichnen. Des weiteren wollen wir einen Überblick über einzelne international getragene Kampagnen geben, die in direkter Verbindung zu Repressionswellen gegen die organisierte Linke in verschiedenen Ländern standen.
Der Anlass dieser Veranstaltung zur IRH ist der Tag des politischen Gefangenen, der 18. März. Dieser wurde auf Beschluss der IRH zu einem alljährlich stattfindenden internationalistischen Solidaritätstag mit den politischen, revolutionären und proletarischen Gefangenen in aller Welt erklärt. An diese Tradition knüpfen wir mit dieser Veranstaltung als Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen an.
Im Rahmen der Veranstaltung eröffnen wir eine thematisch passende Ausstellung mit Gefangenenportraits, die uns von der Fotografin und ehemaligen RAF-Gefangenen, Eva Haule, zur Verfügung gestellt wurden.

Do., 18. März, 19.30 Uhr, Cafe Kohi, Rungestr. 20 (U-Bhf. Heinrich-Heine-Str., U-/S-Bhf. Jannowitzbrücke). Veranstaltet vom Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen

Vokü- und Infoabend: zu den §129b-Prozessen gegen anatolische Linke und Soli-Postkarten schreiben

Mit der Veranstaltung möchten wir aktuelle Infos zum Prozessauftakt des dritten §129b-Verfahrens in Düsseldorf geben und auf das Anklagekonstrukt auf Basis der "EU-Terrorliste" eingehen. Wir wollen die Versuche der Bundesanwaltschaft "Beweis"-Material aus der Türkei in die §129b-Verfahren in Düsseldorf und Stuttgart einzuführen thematisieren - obwohl heute immer noch Folterfälle auf türkischen Polizeiwachen Alltag sind - und versuchen den politisch motivierten Kern der Prozessführung heraus zu schälen. Darüber hinaus wollen wir Solidarität mit den Gefangenen organisieren, die sich fast alle seit mehreren Jahren unter Isolationshaftbedingungen befinden. Wir wollen über die Relevanz der §129b-Prozesse für die Linke hier diskutieren und Soli-Postkarten in die Knäste schicken.

Fr., 19. März, 19.00 Uhr, Lunte, Weisestr. 53 in Nord-Neukölln (U-Bhf. Boddinstr.). Veranstaltet vom Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen


* HAMBURG:
Teil II: Solidarität ist unsere Stärke?

Veranstaltungen zur Repression gegen migrantische und deutsche Linke

Mit den Veranstaltungen wollen wir über die laufenden Verfahren informieren und nach den politischen Hintergründen der verschärften Repression fragen. Was sind die gesellschaftlichen Entwicklungen, die zu einem immer repressiveren Umgang mit und zunehmenden Druck auf die Linke führen? Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bestehen in der Repression gegen migrantische und deutsche Strukturen? Und wie kann die übliche Trennung zwischen ihnen aufgebrochen werden, um endlich eine gemeinsame Antwort auf staatliche Repression zu finden?

Die §129b-Gefangenen, ihre Haftbedingungen und die Prozessverläufe
Eine Vertreterin der Prozessbeobachtungsgruppe aus dem Düsseldorfer §129b-Verfahren gegen Faruk Ereren infomiert über den laufenden Prozess sowie die Isolationshaftbedingungen. Mit Auszügen aus Briefen 6 politischer Gefangener.

Freitag - 19.03.2010 - 19:30 Uhr - Kölibri
Hein Kölsch Platz 12 - Hamburg

Veranstaltet von: ANTIREPRESSIONSGRUPPE HAMBURG, NETZWERK FREIHEIT FÜR ALLE
POLITISCHEN GEFANGENEN - HAMBURG, PROJEKT REVOLUTIONÄRE PERSPEKTIVE (PRP)


* STUTTGART:

Donnerstag 18. März, Stuttgarter Schlossplatz, Wandtafelausstellung ab 15 Uhr, Kundgebung ab 17 Uhr
Infotische und Wandtafeln zu folgenden Themen: Mumia Abu-Jamal | Palästina | Baskenland | Paragraphen 129/a/b | Türkei/Nordkurdistan | Prozess gegen 7 Antifaschisten | mg-Prozess

Freitag, 19. März, EKM-Verein (Nordbahnhofstr. 61, Stuttgart Nord | U15 Haltestelle Mittnachtstraße), Veranstaltung um 18 Uhr
Anhand von Beiträgen soll der länderübergreifende Charakter von Repression dargestellt werden und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erläutert werden. Auch sollen die Gründe, Motive und Hintergründe für Repression benannt und Möglichkeiten für einen Umgang damit vorgestellt werden. Anhand der Situation in der Türkei/Nordkurdistan und Palästina wird die internationale Ebene von politischer Verfolgung, Repression und politischer Gefangenschaft behandelt werden. Der aktuell stattfindende Prozess gegen sieben Antifaschisten aus Stuttgart wird als Beispiel für die Kriminalisierung von politisch Aktiven in der BRD behandelt werden.

Veranstaltet von: AGIF (Föderation der ArbeitsmigrantInnen in Deutschland), Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart, Arbeitskreis Internationalismus Stuttgart, ATIK (Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa), ATIK-YDG (Neue Demokratische Jugend), Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen Stuttgart, Revolutionäre Aktion Stuttgart, Stuttgarter Bündnis Solidarität mit Mumia Abu-Jamal

Veranstaltung

RH OG Düsseldorf/Neuss 15.03.2010 - 21:52
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freudinnen und Freunde,

die Rote Hilfe, Ortsgruppe Düsseldorf/Neuss, lädt Sie/Euch in Düsseldorf, Linkes Zentrum
- Hinterhof zu der obigen Veranstaltung zu §§ 129 ff. StGB am 30.03 .2010 um 19:30 Uhr
ganz herzlich ein (siehe Anhang: 1). Sie würde sich über Ihre/Eure Teilnahme sehr freuen.

Eingeladen hat die Rote Hilfe insbesondere die Strafverteidigerin und RAin Anni Pues aus
Bonn, die den wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der
EU-Terrorliste Angeklagten Cengiz Oban ab dem 11.03.2010 vor dem Staatsschutzsenat des
Oberlandesgerichts Düsseldorf verteidigen wird.

Die Informationsveranstaltung zur Geschichte der Roten Hilfe, der politischen Funktion
der §§ 129 ff. StGB und der Bedeutung der 129-b-Verfahren gegen vermeintliche Mitglieder
der linksmilitanten türkischen Stadtguerilla-Organisation "Revolutionäre
Voksbefreiungspartei-Front" - DHKP-C findet anlässlich des Tages der Politischen
Gefangenen (am 18. März) statt.
Sie wird gemeinsam mit dem antirassistischen Fußball-Netzwerk "Alerta" ausgerichtet.

Anni Pues wird sich mit der transnationalen Anwendung der Terrorismus-Paragraphen 129 ff.
StGB beschäftigen, die insoweit eine Bedrohung für die internationale Solidaritätsarbeit
darstellen. Was den § 129 b angeht, handelt es sich dabei zudem um Pilotprozesse, in
denen seine Anwendbarkeit praxistauglich gemacht wird. Davon betroffen sind vornehmlich
linke Exilorganisationen, deren politische Arbeit damit unterbunden wird. Die BRD mischt
sich somit in die Angelegenheiten anderer Länder ein und fungiert als Vollstreckerin der
dortigen Unterdrückungsapparate. Schließlich sollen durch die Einführung unter Folter
erpresster Aussagen diese prozesstauglich gemacht werden; das Folterverbot wird dadurch
aufgeweicht. Rechtspolitisch tritt die Wiedereinführung des sog. Feindstrafrechts hinzu.

Die Veranstaltung wird im Linken Zentrum - "Hinterhof", Corneliusstraße 108, 40215
Düsseldorf-Bilk/Friedrichstadt ( http://www.linkes-zentrum.de/) am 30.3.2010 im Rahmen der
"Alerta Action Days" um 19:30 Uhr stattfinden.

Das Linke Zentrum/ Hinterhof ist zu erreichen ab Düsseldorf Hbf., Bstg. 7, mit den
Straßenbahnlinien 707 und 708 Richtung D-Uni bzw. D-Hamm bis Haltestelle Morsestraße.
Von dort geht man schräg links in die Corneliusstr., an der Geschäftsstelle der Partei
?Die Linke? führt links eine Toreinfahrt zum Hinterhof.

Ab 18:30 Uhr gibt es dort vegane Volxküche von foot not bombs.

Wir freuen uns auf Ihren/Euren Besuch,

mit solidarischen Grüßen

RH OG Düsseldorf/Neuss