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Aufruf zum Protest gegen NAZIS - Prozessbegin

Lutz 09.03.2010 15:00
Am 16.März findet vor dem Berliner Landgericht der Prozess gegen vier Nazis statt, die am 19.September 2009 am U-BHF Reberge (U6) zwei ältere Iraner (55 +60) überfallen haben und dabei fast getötet hätten. Drei dieser Nazis sitzen in U-Haft.
Aufruf!

Liebe Freunde!

Am Dienstag, 16.März findet ab 9:00 Uhr vor dem Berliner Landgericht, Turmstraße 91, 10559 Berlin die Verhandlung gegen die vier Nazis statt, die am 19.September 2009 am U-BHF Rehberge zwei iranische Mitbürger brutal überfallen haben.

Die vier Angeklagten, drei davon sitzen derzeit noch in U-Haft, sollen sich dann am 16:März, 22.März, 01.April, 20.April und 22.April vor Gericht für dieses feige Verbrechen verantworten.

Parallel dazu findet eine Kundgebung vor dem Gericht statt. (ab 08:30 Uhr)

Wichtig ist es an diesem Tag den unseren iranischen Nachbarn zu zeigen, das sie nicht allein sind! Solidarität aller mit den Opferne dieses feigen Anschlags.

Wir wollen unsere Solidarität mit den Opfern zum Ausdruck bringen und unsere Abscheu über dieses feige Naziverbrechen zeigen.

Bitte informiert alle und leitet die Einladung weiter.

Diese Kundgebung soll visuell eindrucksvoll werden. Daher bitten wir alle entsprechend Plakate, Transparente etc. mitzubringen.
Jeder soll sehen, NAZIS haben in dieser Stadt keinen Platz. Heute nicht, morgen nicht - NIEMALS mehr!

Das Landgericht rechnet mit einem großen Aufgebot an Journalisten, daher ist es wichtig dort vor Gericht zu demonstrieren. Siehe hierzu die Pressemeldung am Ende der Mail.


Lutz Bucklitsch
Berliner Bündnis Iran
Bündnis Mitte gegen Rechts
Sprecher



Landgericht Berlin: Pool-Lösung im Verfahren um eine Schlägerei gegen zwei irani-sche Staatsangehörige auf einem U-Bahnhof (PM 17/2010)

Pressemitteilung Nr. 17/2010 vom 08.03.2010
Die Präsidentin des Kammergerichts
- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -



Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten unter anderem gefährliche Körperverletzung und Beleidigung vor. Am 19. September 2009 sollen sie in den frühen Morgenstunden auf dem U-Bahnhof Rehberge zwei iranische Staatsangehörige mit fremdenfeindlichen Äußerungen beleidigt sowie geschlagen und getreten haben, so dass diese erhebliche Verletzungen erlitten hätten. Entgegen der Anklageschrift lehnte die Strafkammer den hinreichenden Tatverdacht wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes ab.

Die Hauptverhandlung beginnt am

16. März 2010

um 9.00 Uhr im Saal 606 des Kriminalgerichts Moabit.

Fortsetzungstermine: 18., 22. März 2010, 1., 20. und 22. April

Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidenten in Berlin und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 22. September 2009, Nr. 65/2002
Presseberichterstattung vom 20. September 2009 bis zum 9. Februar 2010


Auf Grundlage der durch den Vorsitzenden Richter der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin zum Persönlichkeitsschutz der Beteiligten und zur Ordnung im Saal für die Dauer der Hauptverhandlung gemäß § 176 GVG getroffenen Anordnungen gilt Folgendes:



1. Im Saal dürfen zu Beginn eines jeden Sitzungstags und zusätzlich vor der Urteilsverkündung jeweils ein Team einer öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt und eines Privatsenders, bestehend aus je einem Kameramann/einer Kamerafrau und bis zu zwei Begleitern, sowie zwei Fotografen – darunter zumindest ein Fotograf/eine Fotografin einer Presseagentur – filmen und Tonaufnahmen machen bzw. fotografieren. Das Mitführen von Stativen, Tonangeln und Leitern wird aus Sicherheitsgründen untersagt.

Die Erlaubnis setzt voraus, dass die Interessierten bis spätestens zum

12. März 2010, 9.00 Uhr,

einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei der Pressestelle der Berliner Strafgerichte gestellt und vorliegende Verfügung zu nachstehend 2. und 3. zur Kenntnis genommen haben.

Sollten mehr Filmteams bzw. Fotografen interessiert sein, haben sie bis spätestens

15. März 2010, 9.00 Uhr,

der Pressestelle eine bestimmte Person oder Anstalt zu benennen, von der die Film- bzw. Fotoaufnahmen gefertigt werden („Poolführer“).

Die Poolführer haben sich schriftlich zu verpflichten, das Bildmaterial ihren Konkurrenzunternehmen und Mitbewerbern zeitnah kostenlos zu überspielen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Die erforderlichen Absprachen obliegen im Einzelnen den interessierten Anstalten, Redaktionen, Agenturen und Journalisten.

2. Aufnahmen der Angeklagten und der Nebenkläger dürfen, soweit diese sich nicht mit einer weitergehenden Veröffentlichung einverstanden erklären, nur in anonymisierter Form, d. h. unter Unkenntlichmachung des Gesichts, veröffentlicht werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschl. v. 19.12.07 – 1 BvR 620/07 -).

3. Medienvertreter, die von Angeklagten Aufnahmen machen, haben bei Weitergabe dafür Sorge zu tragen, dass auch andere Personen diese Aufnahmen nur in anonymisierter Form veröffentlichen.

4. Die Pressevertreter gelangen wie die Verfahrensbeteiligten in den Saal, haben sich durch einen Ausweis zu legitimieren und ggf. die gemäß 1. erforderliche Erlaubnis vorzuweisen.


Dr. Petra Carl
Pressesprecherin
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