Voratsdatenspeicherung mit dem GG vereinbar
Diejenigen, die wieder einmal all ihre Hoffnungen in die demokratischen Institutionen gesteckt haben wurden heute wieder einmal derbe enttäuscht. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer der ihm eigenen "Ja, aber"-Entscheidung die Voratsdatenspeicherung durchgewunken.
Natürlich darf sie nicht so durchkommen, wie der Gesetzgeber sie einst beschlossen hat, aber mit kleineren Nachbesserungen ist sie dann doch zulässig. Es werden sogar IP-Abfragen bei Ordnungswidrigkeiten als zulässig erachtet. Das bedeutet die Voratsdaten werden auch für die Abmahnungen der Filmindustrie gesammelt.
Eigentlich ist es ein langweiliges Spiel: Die Regierung beschließt ein Gesetz, das offensichtlich viel zu weit geht, es toben sich ein paar Demokraten beim Protest dagegen aus und das Bundesverfassungsgericht pendelt das Gesetz dann so ein, dass es zwar immer noch total krass ist*, aber nach dem vorausgegangenen Diskurs als das kleinere Übel aussieht. Die Regierung hat ihr Gesetz, die Bürgerrechtler ihren Teilerfolg und das Verfassungsgericht steht weiterhin als liberaler Hüter des Grundgesetzes dar. So banal funktioniert die bürgerliche Herrschaft 2010.
Die 100000 Leute, die entsprechende Petitionen unterschrieben haben sollten sich fragen, ob sie sich an so einem durchschaubaren Spiel weiterhin beteiligen. Irgendwann wird so was doch langweilig.
*Man stelle sich nur mal vor, wenn hier Kameras rumfliegen würden, die speichern, wann jeder das Haus verlässt und wer sich mit wem trifft und mit wem kommuniziert. Aber das wird Gegenstand einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung im Jahre 2025 sein und sie werden wieder eine "Ja, aber"-Entscheidung treffen.
Eigentlich ist es ein langweiliges Spiel: Die Regierung beschließt ein Gesetz, das offensichtlich viel zu weit geht, es toben sich ein paar Demokraten beim Protest dagegen aus und das Bundesverfassungsgericht pendelt das Gesetz dann so ein, dass es zwar immer noch total krass ist*, aber nach dem vorausgegangenen Diskurs als das kleinere Übel aussieht. Die Regierung hat ihr Gesetz, die Bürgerrechtler ihren Teilerfolg und das Verfassungsgericht steht weiterhin als liberaler Hüter des Grundgesetzes dar. So banal funktioniert die bürgerliche Herrschaft 2010.
Die 100000 Leute, die entsprechende Petitionen unterschrieben haben sollten sich fragen, ob sie sich an so einem durchschaubaren Spiel weiterhin beteiligen. Irgendwann wird so was doch langweilig.
*Man stelle sich nur mal vor, wenn hier Kameras rumfliegen würden, die speichern, wann jeder das Haus verlässt und wer sich mit wem trifft und mit wem kommuniziert. Aber das wird Gegenstand einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung im Jahre 2025 sein und sie werden wieder eine "Ja, aber"-Entscheidung treffen.
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Ergänzungen
Bewusste Verdrehung von Tatsachen?
Desweiteren, die "kleineren Nachbesserungen", von dem der Autor des Artikels spricht, ist in Wahrheit ein ziemlich dickes Leitpapier, welches das Bundesverfassungsgericht kurz nach dem Urteil veröffentlicht hat (Link siehe unten).
Das angesprochene "IP-Adressen"-Problem existierte bereits VOR der Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes, desweiteren war es ja deshalb auch das Ziel, eine Speicherung auf lange Sicht zu verhindern, sodass überhaupt keine Daten zur Verfügung stehen, die ein IPUser-Verhältnis ermöglichen könnten. Wie sagte Herr Papier? "Alle gesammelten Daten sind unverzüglich zu löschen". Und dies werden die Provider nur allzu gerne tun, da ihnen durch die Vorratsdatenspeicherung nichts als immense Kosten entstanden sind (Link siehe unten).
Der Artikel ist nicht nur befangen und sehr schlecht recherchiert, er gibt eigentlich auch nur eine sehr subjektive Sicht der Dinge wieder und versucht alles in einen pseudorevolutionären Kontext zu ziehen. Bitte das nächste Mal erst informieren, bevor man sich auf Indymedia wieder auskackt und letztendlich nur zum Affen macht. Danke.
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Leitsatzpapier des Bundesverfassungsgerichts:
ZEIT ONLINE - Telekommunikationsanbieter erwarten Kostenerstattung:
@Kuroi
Lies dir doch Sätze erst Mal durch, versuch sie zu verstehen und DANN antworte! Die Voratsdatenspeicherung wurde wohl eindeutig als verfassungsgemäß eingestuft, nur das aktuelle Gesetz zur Voratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig. Genau das steht so im Artikel. Also nächstes Mal machst du das besser; so schwer ist das ja nicht.
Content-Industrie -> logging
Bei Filesharing in p2p Netzwerken, werden die IPs der Seeder und Leecher mitgeloggt ( UNTERSCHIED !!!) [und die Datein per md5 hashs identifiziert] was leider auch voellig legal ist...
Per einstweiliger Verfuegung, wird der Provider dann dazu verpflichtet rauszureucken, welche Internet Anschluesse die gesammelten IP Adressen - mit denen Filesharing betrieben wurde - zu dem Zeitpunkt des Filesharings hatten.
Dann wird eine huebsche Abmahnung losgeschickt...
Glaub mir ich selber hasse das, aber das hat rein gar nichts mit Vorratsdatenspeicherung zu tun !
wenn man von dingen keine ahnung hat
Das bverfg entscheided nur über die ausführung der richtlinie und es hat alles, was die richtlinie überschreitet für nichtig (also nicht wirksam) erklärt. durchgewunken wurde nichts...
Fazit: alles was der deutsche gesetzgeber gemacht hat und damit in die zuständigkeit des bverfg fällt wurde gekippt. es hat quasi alles in seiner macht stehende getan. wenn du dem bverfg vorwirfst, den kommunismus nicht einzuführen, dann hast du was grundsätzlich nicht verstanden. gewaltenteilung ist nur ein teil davon...
also klappe halten und lesen was leute dazu schreiben, die die thematik verstanden haben.
Hallo "still sein"
hallo q
2. zitat solange urteil vom BVerfG:
„Solange die Europäische Gemeinschaft, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleistet, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt, wird das BVerfG seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte oder Behörden im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wird, nicht mehr ausüben und dieses Recht mithin nicht mehr am Maßstab der Grundrechte überprüfen; entsprechende Vorlagen nach Art. 100 I GG sind somit unzulässig."
Aktueller:
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Ohne Widerstand keine Veränderung ! — Pro Petition
auf den Punkt gebracht, bravo. — DerAufklärer
@ kuroi — Egal
@Kommando Karl K. 02.03.2010 11:29 — von Nazis die Schnauze voll
Antwort — Kuroi
Visuelle Überwachung — n.n.